NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Abstimmung/(3)
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Version vom 30. September 2011, 11:39 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(3) Namentliche Abstimmung ist durchzuführen, wenn sie von einer Fraktion oder Gruppe beantragt wird. Dabei sind die Namen für und gegen den Antrag sowie di…“)