NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Redezeit/(4)

< NDS:Wolfsburg‎ | 2011‎ | Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates‎ | Redezeit
Version vom 30. September 2011, 11:34 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(4) Beschließt der Rat, anwesende Sachverständige zum Gegenstand der Beratung zu hören, gilt Abs. 1 entsprechend.====“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

(4) Beschließt der Rat, anwesende Sachverständige zum Gegenstand der Beratung zu hören, gilt Abs. 1 entsprechend.