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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Redezeit/(2)

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(2) Das gilt nicht

a) für die Beratung des Haushaltsplanes und für die Berichterstattung über Anträge von Fraktionen und Ausschüssen;

b) für Stellungnahmen der Fraktionen;

c) für das Schlusswort eines/einer Antragstellers/Antragstellerin. Das Schlusswort ist erst zu erteilen, wenn keine Wortmeldung mehr vorliegt oder der Rat die Abstimmung beschlossen hat;

d) für persönliche Erklärungen und zur Richtigstellung offenbarer Missverständnisse;

e) auf Beschluss des Rates für den Einzelfall.