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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Redeordnung/(3)

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(3) Alle Ratsmitglieder einschließlich des/der Vorsitzenden haben sich beim Sprechen zu erheben. Die Reden sind zum/zur Vorsitzenden gewandt zu halten; die/der Ratsvorsitzende und die Ratsmitglieder sind besonders anzureden.