NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Redeordnung/(2)
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Version vom 30. September 2011, 11:20 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(2) Ein Ratsmitglied darf nur sprechen, wenn ihm die/der Vorsitzende das Wort erteilt. Ratsmitglieder, die sprechen wollen, haben diese Absicht durch Handaufh…“)