Version vom 30. September 2011, 09:07 Uhr von imported>Matthias Kellner
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
(1) Die/der Oberbürgermeister/in lädt die Ratsmitglieder schriftlich per Brief, E-Mail oder Telefax eine Woche, in Eilfällen bis mindestens 48 Stunden vor der Sitzung. Auf die verkürzte Frist ist in der Einladung ausdrücklich hinzuweisen. Die Ratsfrauen und -herren sind verpflichtet, Änderungen ihrer Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zeitnah der/dem Oberbürgermeister/in anzuzeigen.