Version vom 30. September 2011, 09:30 Uhr von imported>Matthias Kellner
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Vorsitzende
(1) Die Fraktionen oder Gruppen bestimmen die Vorsitzenden der Ausschüsse aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder gemäß § 51 Abs. 8 der Nds. Gemeindeordnung im Zugreifverfahren.
(2) Die Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte ein Ratsmitglied zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.