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Version vom 18. September 2011, 17:20 Uhr von imported>Nobodystranger
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Satzungsänderungsantrag des §5/7

  • Der Kreisvorstand kann Positionspapiere als Beschluß verabschieden und Programmänderungen nur auf Empfehlung des Kreissplenums verabschieden.
Begründung:
  • So ist es schnell möglich öffentlichwirksam das Programm zu erweitern, ohne dass der Vorstand allein handelt, oder ohne basis entscheidet.