Zensus/Infomaterial

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Auf dieser Seite findest du Infomaterial und Links zum Zensus 2011

Infomaterial

Links

-> wurde nicht zur Entscheidung angenommen


Noch einmal der Hinweis: “Erhebungsbeauftragte” müssen nicht in die Wohnung gelassen werden. Hinsichtlich der Rechte der Erhebungsbeauftragten sollte jeder den §11 VI, X ZensusG 2011 in Ruhe lesen. Betroffene müssen an der Haustüre mündlich in jedem Fall maximal Bekannt geben:
  1. Geschlecht
  2. Tag, Monat und Jahr der Geburt
  3. Zahl der Personen im Haushalt
  4. Name
  5. Anschrift und Lage der Wohnung im Gebäude

Jede Frage die darüber hinaus geht muss m.E. mündlich nicht beantwortet werden.

Briefe an die Behörden


offizielle Webseiten zum Zensus 2011