BE:IT/Maßnahmen/Zutrittskontrolle durch Rechenzentrum

< BE:IT‎ | Maßnahmen
Version vom 15. Oktober 2011, 20:39 Uhr von imported>Aer4reev (added Category:IT Berlin using HotCat)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
IT-Maßnahme Zutrittskontrolle durch Rechenzentrum

Findet Anwendung bei: IT-Systemen, die in Rechenzentren betrieben werden
Beschreibung: Datenverarbeitungsanlagen werden in Rechenzentren betrieben. Die Zutrittskontrolle ist daher nur durch das Rechenzentrum durchführbar. Dies wird bei der Auswahl von Rechenzentren berücksichtigt. Die entsprechenden Verfahrensbeschreibungen der Rechenzentren werden vor Abschluß eines Vertrages geprüft. Im Zweifelsfalle wird der Beauftragte für den Datenschutz zu Rate gezogen.
Weitere Informationen: BE:IT/Maßnahmen/Zutrittskontrolle durch Rechenzentrum