HH:Satzung/Anträge/Ausschluss von Gästen

< HH:Satzung‎ | Anträge
Version vom 10. August 2012, 17:22 Uhr von imported>Fridtjof (hat „HH:Satzung/Änderungsanträge/Ausschluss von Gästen“ nach „HH:Satzung/Anträge/Ausschluss von Gästen“ verschoben)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Pictogram voting delete.svg Der Antrag Ausschluss von Gästen wurde am 07.10.2009 eingereicht.

Am 17.10.2009 wurde er vom Antragsteller zurückgezogen.


Antrag

Antragstitel: Ausschluss von Gästen

Antragsteller:

Fridtjof Bösche

Antragstext

  Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass in der Landessatzung § 10 Absatz 1 der Satz

Auf Beschluss der Versammlung können Gäste jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden.

angehängt, sowie Absatz 2 durch

Gäste haben kein Stimmrecht.

ersetzt wird.


Änderung im Kontext

§ 10 ZULASSUNG VON GÄSTEN

(1) Die Landesmitgliederversammlung und der Landesvorstand lassen grundsätzlich Gäste zu. Auf Beschluss der Versammlung können Gäste jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden.

(2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht. Gäste haben kein Stimmrecht.

(3) Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt werden.