SN Diskussion:Abstimmung
Anmerkungen des Initiators
- Ich habe den Text (in LF) soeben insoweit eingekürzt, als dass ich bereits in LF implementierte Mindestanforderungen weggelassen habe. Ist dass sinnvoll? Fidel
Nein, da wir nicht über ein bestmmtes Tool abstimmen, sondern nur das Programm.
- Die Anregung, LiquidFeedback ins Parteiprogramm statt in die Satzung zu "packen", leuchtet mir (noch) nicht ein! Ich bitte um Begründung! Fidel
Es ist unser Ziel, LD zu befördern und auszuprobieren - d.h. etwas programmatisches. Wir können m.E. auch parteirechtlich nicht Verantwortung an LQFB delegieren - diese ist und bleibt beim PT bzw. Vorstand. Den Versuch, LQFB "verbindlich" zu machen halte ich derzeit noch für riskant.
Wenn wir LD im Programm verankern, könnten wir auch Instanzen aufsetzen, die für Nicht-Mitglieder geöffnet werden. Jedenfalls würde ich KEINE Details der Anforderungen in Satzung/Programm schreiben - sondern nur die Grundanforderungen und die Details einer _einfachen_ Beschlussfassung (sei es durch PT oder Vorstand) überlassen. Sonst haben wir u.U. plötzlich Festlegungen in der Satzung, die artei- oder zivilrechtlich unhaltbar sind. -- Privacy 15:34, 24. Jul. 2010 (CEST)
Aufnahme von LiquidFeedack in die Landessatzung
- LiquidFeedback wird - nach §8 - als Organ in die Landesatzung der sächsischen Piraten eingefügt.
- dagegen, denn die Qualität einer Software (!) ist wohl weit geringer, als die von unseren "echten" Organen - sei es als Gesamtversammlung oder als gewählte Repräsentanten.
- Was ist mit dem Landesplenum? Das steht auch als Organ in der Satzung. Ich möchte, das LF in etwa auf der gleichen Stufe steht wie die Landesplenen. --Haibaer 01:09, 29. Jul. 2010 (CEST)
- ich würde es bei einem eigenen LQFB § belassen
§9 LiquidFeedback
(1) Die Piratenpartei Sachsen nutzt zur Willensbildung über das Internet eine geeignete Software. Diese muss die “Anforderungen für den Liquid Democracy Systembetrieb” erfüllen, welche vom Vorstand beschlossen werden.
Die Mindestanforderungen sind:
a) Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, Anträge im System zu stellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen jedoch für alle Mitglieder gleich sein.
b) Das System muss ohne Moderatoren auskommen.
c) In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht gegen den Willen des Antragstellers von anderen Mitgliedern verändert oder gelöscht werden können.
d) Jedem Mitglied muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich sein, Alternativanträge einzubringen.
e) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. Mitgliedern muss es möglich sein, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig.
f) Es muss möglich sein, die eigene Stimme mindestens themenbereichsbezogen durch Delegation an ein anderes Mitglied zu übertragen. Diese Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein und übertragenes Stimmgewicht muss weiter übertragen werden können. Selbstgenutztes Stimmgewicht darf nicht weiter übertragen werden.
g) Individuelles Abstimmungsverhalten löschen
- Lässt sich zumindest in LF schlecht so machen wie in der Satzung beschrieben. Soweit ich das System verstanden habe, ist es z.B. nur möglich, an einem bestimmten Tag alle Invite-Codes zu sperren und die zugehörigen Pseudonyme zu anonymisieren (werden dann zu PiratXXXXXXX, wobei XXXXXXX ein Zufallsstring ist); ich bin mir über die Formulierung noch nicht ganz klar. --Haibaer 02:54, 10. Jul. 2010 (CEST)
(2) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb des Systems sicher.
(3) Jedem Mitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer Abstimmung darf der Zugriff auf die jeweiligen Abstimmdaten anderer Mitglieder vorübergehend gesperrt werden.
(4) Die Organe sind gehalten, das Liquid Democracy System zur Einholung von Meinungsbildern zur Grundlage ihrer Beschlüsse zu nutzen. Das Schiedsgericht ist davon ausgenommen.
(5) Die Organe der Partei sind angehalten, die Anträge, die im Liquid Democracy System positiv beschieden wurden, vorrangig zu behandeln.
(6) Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach der Satzung stimmberechtigt ist. Jeder Pirat erhält genau einen persönlichen Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.
(7) Verstößt ein Nutzer wiederholt und in erheblichem Maße gegen die Nutzungsbedingungen des Systems, so kann der Vorstand als Ordnungsmaßnahme dem Nutzer auf Zeit das Recht entziehen, Anträge oder andere Texte in das System einzustellen. Im Falle technischer Angriffe auf das System, die von einem angemeldeten Benutzer ausgehen, kann dieses Benutzerkonto durch Administratoren vorübergehend gesperrt werden.
(8) Alle Regelungen des § 11 “Liquid Democracy” gelten für jede Gebietsversammlung gemäß § 9 dieser Satzung sowie für jeden Bezirksverband einschließlich seiner etwaigen Untergliederungen gemäß § 10 dieser Satzung entsprechend.