Benutzer:AutoreNonGrata/PPT2010/Antrag-CK-02

Aus Piratenwiki Mirror
< Benutzer:AutoreNonGrata
Version vom 24. November 2010, 00:58 Uhr von imported>Wiskyhotel (→‎Videoüberwachung: korr)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Antragsentwurf (Stand 29.08.2010)

Versammlungsrecht

Das Recht auf offene Diskussion und öffentliche Meinungsäußerung ist ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen und freien Demokratie. So bietet das Versammlungsrecht grundsätzlich jedem die Möglichkeit, seine Meinung, für oder gegen etwas, friedlich und im Rahmen des Grundgesetzes zu äußern. Dieses Recht wird auch in Demonstrationen ausgeübt.

Die niedersächsische Landesregierung ist mit ihrem Gesetzesvorhaben, ein modernes Versammlungsgesetz zu schaffen, gescheitert. Vielmehr soll es, ähnlich wie in Bayern oder Baden-Württemberg, zu einem verfassungswidrigem Versammlungs-Verhinderungs-Gesetz kommen, in dem noch dazu unnötige Bürokratie aufgebaut wird.

Die Piraten Niedersachsen sehen sich daher in der Pflicht die Initiative zu ergreifen, dass bestehende Versammlungsrecht aufrecht zu erhalten, ein für alle Seiten anwendbares und für die Zukunft rechtsicheres Gesetz auf den Weg zu bringen.

Rechtsprechung, Auflagen und Verständlichkeit

In unserem Versammlungsgesetz sollen die in den letzten Jahrzehnten durch Gerichte aufgegebenen Anforderungen, mit eingearbeitet werden. Es gibt hier eine Vielzahl von richterlichen Entscheidungen, die bisher nicht in das aktuelle niedersächsische Gesetz eingeflossen sind.

Die Piraten Niedersachsen wollen insbesondere auch die Kommunikation zwischen den Versammlungsleitern, den Teilnehmern und den Behörden erleichtern und fördern. Hierzu zählt auch, dass mögliche Auflagen frühzeitig übersandt werden.

Es soll eindeutige Auflagenkataloge für jede Gemeinde geben, die eine mögliche Willkür der Behörden gegenüber einigen Anmeldern in Zukunft nicht mehr zulässt. Diese Kataloge sollen als grundlegender Standard für alle Versammlungen gelten. Darüber hinausgehende Auflagen, die sich durch Sonderfälle durchaus ergeben können, müssen konkretisiert und begründet erläutert werden.

Auflagen in "Behördendeutsch" oder mit endlosen Verweisen auf Gesetzestexte und Richtersprüche sollen vermieden werden. Es muss für jeden Bürger und jede Bürgerin ohne juristisches Studium möglich sein, die Auflagen und die Gründe der Erteilung sofort zu verstehen. Bei Problemen mit nicht eindeutigen und nicht nachzuvollziehenden Auflagen, soll es die Pflicht geben, dass von den Behörden hier ausführlichst Hilfestellung gegeben wird.

Förderung von Versammlungen

Neue Entwicklungen von Versammlungen müssen in Zukunft mit berücksichtigt werden. Die in den letzten Jahren immer öfter stattfindenden Flashmobs, Versammlungen ohne einen Leiter, werden zur Zeit vom Bundesversammlungsrecht gar nicht erfasst, geschweige denn ermöglicht. Auch die friedliche Gegendemonstration von Demonstrationszügen muss umfänglicher berücksichtigt werden.

Das Blockieren von Demonstrationszügen lehnen wir allerdings ab. Jeder, der eine Versammlung nach den Regeln unseres Grundgesetzes, durchführt, muss auch das Recht haben, seine Meinung entsprechend zu äußern. Und sei sie noch so unpopulär. Hier ist es im Vorfeld, und insbesondere während der Versammlung, unerlässlich, genau auf die getätigten Äußerungen und Transparente der Teilnehmer zu achten.

Identifikationsnummer für Polizisten

Die Piraten Niedersachsen erkennen an, dass die tägliche Polizeiarbeit, ohne die Möglichkeit der Anwendung von Zwangsmitteln in vielen Situationen, unmöglich wäre. Auch angemessene körperliche Gewalt kann ein grundsätzlich legitimes und erforderliches Zwangsmittel darstellen.

Jedoch hat gerade die Polizei als Träger des staatlichen Gewaltmonopols eine besondere Verantwortung, der sie leider nicht immer gerecht wird. Immer wieder kommt es zu rechtswidrigen Übergriffen einzelner Polizisten auf Bürger und Bürgerinnen, insbesondere auf Versammlungen.

Häufig hat der Betroffene dabei nicht die Möglichkeit, den Namen des Beamten zu erfahren, da dieser ihn, trotz einer bestehenden Pflicht, nicht preisgibt. Der Bürger und die Bürgerin haben in diesem Moment keine Möglichkeit, den Polizisten zur Preisgabe zu zwingen. Zeugen haben keine Möglichkeit die einzelnen Beamten zu unterscheiden und auch Gerichte haben Probleme bei der Identifizierung.

Aus diesem Grund werden sich die Piraten Niedersachsen für die Einführung einer jederzeit deutlich erkennbaren, individuellen Identifikationsnummer für jeden bei Versammlungen im Einsatz befindlichen Polizeibeamten einsetzen. Diese soll für jeden dieser Einsätze neu vergeben werden, so dass die Anonymität eines jeden Beamten weiterhin gewährleistet ist. Eine Aufschlüsselung wird nur für Ermittlungsbehörden nötig und möglich sein.

Videoüberwachung

Zunehmend werden auf Versammlungen von Seiten der Ordnungskräfte Videoaufzeichnungen angefertigt. Hier fordern die Piraten Niedersachsen mehr Transparenz und Information der Behörden ein.

Wir wollen jedoch in erster Linie erreichen, dass Aufnahmen möglichst erst gar nicht angefertigt werden. Sollte es dennoch unumgänglich sein das Aufzeichnungen erstellt werden, dann muss sichergestellt werden, dass diese unmittelbar, also sofort nach Ende der Versammlung, unwiderruflich gelöscht werden. Hiervon eingeschlossen sind auch Übersichtsaufnahmen oder -aufnahmen die zu Übungszwecken erstellt werden. Eine Überprüfung dieser Löschung muss von jedem Versammlungsleiter oder -leiterin nachvollziehbar erfolgen können.

Update 29.08.10:

  • Entfernung Abschnitt "Versammlunsgverbote"