BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Programmkommission/Kapitel 4 Inneres

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Inneres und Justiz

In der Vergangenheit wurden im Bereich der Sicherheitspolitik ineffektive Gesetze erlassen und gleichzeitig die Mittel für Polizei und andere Behörden gekürzt. Grundrechte wurden im Interesse einer „gefühlten Sicherheit“ eingeschränkt und die Überwachung hat zugenommen, ohne dass Sicherheit wirksam erhöht wurde.

Wir setzen uns für eine Sicherheitspolitik ein, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert und nicht an den Kontrollvorstellungen eines übermächtigen Verwaltungsapparates. Dazu gehört auch, dass Bürger die Möglichkeit haben, die Aktivitäten von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz demokratisch zu kontrollieren.

Bürgerrechte im öffentlichen Raum

Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen durch das Polizeigesetz

Das baden-württembergische Polizeigesetz wurde in verschiedenen Punkten verschärft. So wurde das Aussageverweigerungsrecht eingeschränkt und die Polizei hat nun erheblich erweiterte Befugnisse, Menschen ohne konkrete Verdachtsmomente zu durchsuchen, persönliche Daten von Personen festzuhalten, zu sammeln und öffentliche Räume mit Videokameras zu überwachen.

Wir wollen diese Änderungen überprüfen und alle, mit denen Grundrechte unverhältnismäßig verletzt werden, wieder zurücknehmen.

Entwurf eines demokratiefördernden Versammlungsrechts

Die von der Landesregierung geplanten Verschärfungen des Versammlungsrechts bedrohen die öffentliche Meinungsäußerung. Das Recht auf Versammlungen ist aber ein Grundrecht und das Gesetz soll einen störungsfreien Ablauf gewährleisten, anstatt ihn zu verhindern.

Da der Aufwand einer Anmeldung dank moderner Technik geringer ist, gibt es keinen Grund für eine frühere Anmeldung der Versammlung. Begriffsbestimmungen, die aussagen, dass schon zwei Personen eine Versammlung bilden, lassen Willkür bei der Bestimmung von Versammlungen zu. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht muss Beachtung finden. Eine Angabe der persönlichen Daten aller Ordner ist nicht rechtmäßig. Die Befragung von Versammlungsteilnehmern durch die Polizei kann schnell einschüchternd wirken und ein Fernbleiben von Veranstaltungen zur Folge haben. Die anonyme Teilnahme an Versammlungen in geschlossenen Räumen darf nicht beeinträchtigt werden. Auch muss die Versammlungsleitung die Versammlung zu jeder Zeit unterbrechen können. Denn sonst ist bei Störungen die Versammlung unabhängig vom Verursacher immer sofort beendet. Stattdessen muss eine Wiederaufnahme möglich sein, nachdem die Störer entfernt wurden.

Versammlungsfreiheit schützen

Die Möglichkeit zur Organisation von und Teilnahme an Versammlungen ist ein wichtiges Grundrecht. Es gibt Pläne, dieses Grundrecht mit einem neuen Versammlungsgesetz auf Landesebene empfindlich einzuschränken.

Zum einen sollen höhere Hürden für die Organisatoren von Versammlungen aufgestellt werden. Zum anderen werden mögliche Teilnehmer an Versammlungen durch Maßnahmen wie Videoaufzeichnungen und Personenkontrollen vor Ort von einer Teilnahme abgeschreckt.

Wir sehen keinen Bedarf für strengere Regelungen und lehnen eine weitere Einschränkung des Versammlungsrechts ab. Deshalb unterstützen wir den Aufruf des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit.

Verdachtsunabhängige Personenkontrollen

Bei verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, z.B. bei der Schleierfahndung, werden häufig Menschen basierend auf ihrem Aussehen, ihrer ethnischen Herkunft oder Religion zur Kontrolle ausgewählt. Dieses Vorgehen schafft ein gesellschaftliches Klima der Ausgrenzung, Diskriminierung und des Misstrauens.

Wir lehnen die Vorverurteilung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aussehens ab. So etwas darf in unserer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz mehr haben.

Verdachtsunabhängige Personenkontrollen widersprechen außerdem dem Grundsatz der Unschuldsvermutung. Wir möchten deswegen die Möglichkeiten für verdachtsunabhängige Personenkontrollen sinnvoll einschränken.

Lockerung der Residenzpflicht

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert in Artikel 13 das Recht auf Freizügigkeit. Deutschland ist der einzige Staat in Europa, der dieses für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge einschränkt.

Die Residenzpflicht macht Menschen zu Kriminellen, nur weil sie sich frei bewegen wollen. Polizei, Gerichte und Behörden werden zusätzlich unnötig belastet.

Ähnlich wie bereits in Bayern und Brandenburg wollen wir daher auch in unserem Bundesland die Residenzpflicht lockern.

Keine Überwachungstechnologie auf Demonstrationen

Wir lehnen den allgemeinen, präventiven, behördlichen Einsatz von Überwachungstechnologie während Demonstrationen ab.

Keine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes

Die anlasslose und pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Raum dient lediglich der gefühlten Sicherheit und dringt unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein. Wir fordern stattdessen sinnvolle Maßnahmen.

Wir lehnen jegliche Pläne der Landesregierung zum Ausbau der Videoüberwachung zum Beispiel an Bushaltestellen oder Schulen strikt ab. Kameras tragen nicht zum Abbau sondern höchstens zur Verlagerung von Kriminalität bei und bieten Opfern keinen Schutz. Die Kosten für die Installation und die Überwachung der Kameras stehen in keiner Relation zum Nutzen. Eine Neuorientierung hin zu effektiven Lösungen wie besserer Straßenbeleuchtung und mehr Polizeistreifen ist dringend erforderlich.

Öffentliche Überwachung

Videoüberwachung kann Straftaten nicht verhindern, sondern höchstens verdrängen. Ebenso führt ein massiver Kameraeinsatz nicht zu einer wesentlich höheren Aufklärungsquote.

Wir lehnen den Ausbau der öffentlichen Überwachung strikt ab, da dadurch die Persönlichkeitsrechte unzähliger unschuldig aufgezeichneter Menschen verletzt werden. Darüber hinaus sind aktuelle Maßnahmen der öffentlichen Überwachung kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Als Alternative sehen wir eine höhere Präsenz der Polizei an Kriminalitätsschwerpunkten.

Keine automatisierte Kennzeichenerfassung

Obwohl das Bundesverfassungsgericht eindeutig klargestellt hat, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende, automatisierte Kennzeichenerfassung zum Abgleich mit Fahndungsdaten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird dieses erneut diskutiert. Einen solchen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab.

Wir gehen sogar weiter als das Verfassungsgericht: Auch ein stichprobenartiger Abgleich ist für uns nicht akzeptabel.

Geschützte Bürger und unabhängige Justiz

Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben

Das Gewaltmonopol des Staates darf nicht an Privatfirmen delegiert werden. Polizeiaufgaben, das Beaufsichtigen von Gefängnissen und ähnliches müssen vollständig in staatlicher Hand bleiben.

Abschaffung des freiwilligen Polizeidienstes

Der Polizeidienst eignet sich nicht für das Ehrenamt. Polizisten brauchen Qualifikationen, die nur eine mehrjährige Ausbildung gefolgt von Berufserfahrung leisten kann.

Freiwillige Polizeibeamte haben zur Zeit nach wenigen Wochen Ausbildung annähernd die gleichen Befugnisse wie reguläre Polizisten. Sie tragen Uniform, dürfen ihre Schusswaffe benutzen und alle polizeirechtlichen Maßnahmen durchführen. Dies sollte nur vollausgebildeten Polizisten vorbehalten sein. Eine gemischte Polizeistreife täuscht Sicherheit nur vor. Im Ernstfall kann der Hilfspolizist schnell zur Belastung werden, da er gar nicht oder falsch reagieren kann und so die Verantwortung und Reaktion bei einem Beamten alleine liegen. Auch für Einsätze wie Gewaltprävention an Schulen fehlt den freiwilligen Helfern die nötige Qualifikation. Freiwillige Helfer sind daher kein geeigneter Ersatz oder Unterstützung für den regulären Polizeidienst.

Bessere Ausstattung der Polizei

Um der Polizei die Ausübung ihrer Arbeit in einem vernünftigen Maße zu ermöglichen, muss die materielle und personelle Ausstattung verbessert werden. Die Anschaffung von Fotoapparaten oder Schutzwesten kann nicht dem einzelnen Polizisten angelastet werden. Gleichzeitig müssen ausreichend Beamte beschäftigt werden um die Polizeiarbeit angemessen bewältigen zu können.

Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten

Bei geplanten Veranstaltungen wie Demonstrationen oder Einsätzen bei Sportereignissen sollen Polizisten eine eindeutige Identifikationsnummer tragen, um Übergriffe durch Polizisten nachvollziehen zu können.

Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Polizisten oder anderer gesetzeswidriger Handlungen muss sichergestellt werden, dass eine spätere Identifikation von Sicherheitskräften möglich ist. Dabei ist das Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Identifizierbarkeit der Polizisten zu wahren. Im Fall einer Anzeige soll erst durch einen richterlichen Beschluss die Feststellung der Identität erfolgen. Hierfür ist ein geeignetes und praktikables Verfahren zur Verteilung der Identifikationsnummern und deren Gestaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei zu entwickeln.

Unabhängige Ermittlungsbehörde zur Kontrolle der Polizei

Wenn bei vermuteten Gesetzesverstößen durch Polizisten auch wieder Polizisten ermitteln, kommt es zwangsläufig zu Interessenskonflikten. Polizisten oder Staatsanwälte müssen gegen ihre eigenen Kollegen ermitteln. Falsch verstandene Solidarität kann zur Vertuschung von Straftaten führen.

Eine neu einzurichtende unabhängige Behörde soll in Fällen von Beschwerden oder Strafanzeigen gegen Polizeibeamte die Ermittlungen übernehmen.

Diese unabhängige Kontrollinstanz stärkt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei.

Biometrische Daten

Wir lehnen die Erfassung biometrischer Daten ohne Anfangsverdacht sowie deren Speicherung ohne nachgewiesene Straftat kategorisch ab.

Informationspflicht gegenüber Betroffenen verdeckter Ermittlungen

Wer Gegenstand einer verdeckten Maßnahme der Polizei geworden ist, muss grundsätzlich nachträglich darüber informiert werden.

Die aktuelle Regelung im § 22 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg besagt, dass Betroffene einer verdeckten polizeilichen Maßnahme unter anderem dann nicht informiert werden müssen, wenn seit der Beendigung der Maßnahme fünf Jahre verstrichen sind. Dies könnte bei Maßnahmen, die sich insgesamt über mehrere Jahre erstrecken, dazu führen, dass einzelne Betroffene gar nicht mehr informiert werden. Eingriffe in Grundrechte wie zum Beispiel die Unverletzlichkeit der Wohnung müssen aber rechtsstaatlich stets nachvollziehbar sein. Dazu sind Informationen über eine vergangene Maßnahme zwingend erforderlich. Der Absatz 8 dieses Gesetzes ist dahingehend anzupassen.

Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Staatsanwälte sind an dienstliche Anweisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Dadurch besteht die Gefahr, dass politisch unerwünschte Strafverfahren beeinträchtigt werden. Um die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat zu stärken, wollen wir, dass die Landesregierung sich gesetzlich verpflichtet, von ihrem Weisungsrecht gegenüber den Landesstaatsanwälten keinen Gebrauch mehr zu machen. Insbesondere soll es keine Dienstanweisungen mehr geben, die sich auf einzelne Verfahren beziehen.

Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften

Wir sehen mit Sorge, wie durch eine nicht zu verantwortende Öffentlichkeitsarbeit einiger Staatsanwaltschaften die im Rechtsstaat verankerte Unschuldsvermutung zunehmend zu Lasten von Beschuldigten ausgehebelt wird. Deshalb wollen wir dienst- und strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Staatsanwälten bei entsprechenden Verstößen verschärfen.

Bürgerfreundliche Verwaltung

Bürgerfreundliches eGovernment

Der Einsatz von Informationstechnologie in der Verwaltung erlaubt es Privatpersonen und Unternehmen, Amtsgeschäfte ohne Lauferei und Papierkrieg – auch außerhalb der Amtszeiten – abzuwickeln. Anwenderfreundliche Software kann beim Ausfüllen von Formularen Eingabefehler vermeiden und Hilfestellungen leisten. Sachbearbeiter werden von Routineaufgaben entlastet.

Als Partei der Wissensgesellschaft begrüßen wir diese Entwicklung und möchte sie weiter vorantreiben, warnen aber auch vor den Schattenseiten:

Der verstärkte Einsatz von zentralisierter Datenverarbeitung erhöht die Abhängigkeit von technischen Systemen. Eine umfassende, zentralisierte Datenverarbeitung von sensiblen Daten über die Einwohner bringt das Risiko von Datenlecks, veralteten Datenbeständen, Spionage und Missbrauch mit sich. Hier sind die die Grundsätze des Datenschutzes anzuwenden: Datensparsamkeit und Datenvermeidung.

Menschen ohne Anschluss oder Interesse am digitalen Zeitalter dürfen nicht ausgeschlossen werden.

Freie und plattformunabhängige Dateiformate für staatliche Veröffentlichungen

Offene Formate garantieren, dass Informationen auch langfristig lesbar sind. Diese müssen möglichst in durchsuchbarer Form zur Verfügung gestellt werden.

Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf nicht davon abhängen, welches Computersystem jemand benutzt, ob spezielle Software installiert oder gekauft wurde. Deshalb ist es erforderlich, Veröffentlichungen in einer Form vorzunehmen, die auf offenen standardisierten Formaten basiert.

Offene Dateiformate in der Verwaltung

Wir werden dafür sorgen, dass die Verwaltungen des Landes und der Kommunen vollständig auf offene Dateiformate umsteigen. Dies vereinfacht den Datenaustausch zwischen den Behörden untereinander und mit den Bürgern.

Langfristig ergeben sich Einsparpotenziale, da freie Software verwendet werden kann. Da keine Abhängigkeit von einzelnen Herstellern besteht, sind offene Dateiformate zudem zukunftssicher.

Freie Software in Behörden und staatlichen Einrichtungen

Sicherheit und langfristige Kosteneinsparungen durch Einsatz von freier Software.

Durch die Offenheit des Quellcodes bei freier Software gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen für Behörden ändern. Bei freier Software entfallen außerdem auf lange Sicht große Summen für Lizenzgebühren. Den kurzfristig höheren Kosten für Einarbeitungsaufwand stehen so mittel- und langfristige Einsparungen gegenüber. Wartungsverträge können mit Firmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert.

Freie Software in der Verwaltung

Die Verwaltung soll bevorzugt freie Software einsetzen. Durch die Offenheit des Quellcodes gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Bei freier Software entfallen außerdem die Kosten für Lizenzgebühren.

Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens

Das Widerspruchsverfahren gegen Behördenentscheidungen als Vorstufe zur Klage vor dem Verwaltungsgericht muss beibehalten werden, um das Justizsystem vor unnötiger Überlastung zu bewahren und ein flexibles und bürgernahes Handeln der Behörden weiterhin zu ermöglichen.

Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten

Durch rechtswidrige Verwaltungsakte entstehen für die Betroffenen immer wieder Nachteile.

Wir wollen eine pauschale Mindestentschädigung bei solchen Maßnahmen einführen. So können Betroffene unbürokratisch entschädigt werden. Außerdem ist dies ein Anreiz für Behörden und Gesetzgeber, Verwaltungsvorgänge so zu verbessern, dass weniger Fehler passieren.

Datenherausgabe durch Bürgerämter nur nach Zustimmung

Eine Weitergabe von Informationen über Bürger ohne deren Einwilligung lehnen wir ab.

Privatpersonen, Firmen, Kirchen, Parteien und andere Einrichtungen fordern von Bürgerämtern gegen geringe Gebühren Daten über Bürger ohne deren Einwilligung an, um diese zu privaten oder kommerziellen Zwecken zu verwenden. Diese Praxis widerspricht dem Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung. Stattdessen muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden. Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten und seine Erlaubnis jederzeit widerrufen können.

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Öffentlicher Raum für alle

Die Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums für alle müssen verbessert werden. Die Innenstädte gehören auch spielenden Kindern und skatenden Jugendlichen. Wir möchten den Gebrauch öffentlicher Gebäude durch Bürgervereinigungen, Vereine und Kulturgruppen fördern und setzen uns für entsprechende Verbesserungen in Nutzungs- und Haftungsregelungen ein.