AG Piratenfreifunk/Rechtliches

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Kann ich mit dem Gesetz in Konflikt geraten?

Nein! Als Anbieter eines Piratenfreifunk Knotens unterliegst du nicht der Störerhaftung. Die Abmahnindustrie geht bisher der gerichtlichen Feststellung dieser Frage aus dem Weg und zieht Klagen gegen Freifunker konsequent zurück. Dies dürfte erst recht für Piratenfreifunker gelten. Prinzipiell hast du aber bei jeder fremden Benutzung deines Netzes das Restrisiko einer Hausdurchsuchung. Sei dir dessen immer bewusst und nutze z.B. eine Datenwolke wie Ubuntu One zur Sicherung deiner Daten. Wenn du wichtige Forschungsergebnisse in deinem Netz speicherst, werde lieber kein Freifunker.

Sei mutig! Auch der Straßenverkehr ist ein Risiko und trotzdem benutzt du ihn. Werde trotz deiner Bedenken ein Vorbild für die freie Wissensgesellschaft.

Sei informiert! Informiere dich im Internet auf diesen Seiten, wenn du noch offene Fragen hast:

Blog Offene Netze und Recht

PDF Reto Manz: Rechtsfragen offener Netze, Schriften des Zentrums für angewandte Rechtswissenschaft, Universität Karlsruhe, Nr. 8

FAQ Rechtliches der Freifunk Community

BGH Urteil

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