NRW:LiquidFeedback Themendiskussion/79

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Heißt "Anrecht" soviel wie "kostenlos zur Verfügung stellen" oder lediglich, dass ein Computer nicht verweigert werden darf? Finanzierung obliegt dem ALG2-Empfänger? Bis zu welcher Höhe?

Außerdem existieren in Touristeninfos, Bibliotheken und Arbeitsämter Computer für solche Zwecke, die bereits aus öffentlicher Hand finanziert und garantiert nicht fürs Spielen verwendet werden. --Magister Navis 22:58, 16. Mai 2010 (CEST)