NRW:2010-05-07 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW

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50px Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte.

 

Eckdaten

Was: PG Satzung NRW
Wann: 7.05.2010 18:00 Uhr
Wo: im Mumble, Besenkammer

Teilnehmer

Gäste

Protokoll von letzter Woche

A35 §11(4)CO transparente Arbeitsweise von Arbeitsgruppen

  • Beantragte Änderungen: Ergänze den §11(4)CO um den Satz "Die Arbeitsgruppen haben eine transparente Arbeitsweise sicherzustellen."
    • Da sollte eigentlich ein Absatz 4(b) eingefügt werden. Macht aber doch keinen Sinn, den es gibt ja auch keinen 4a. Deswegen habe ich das mal in den 4er mitgepackt.

Agenda

Zusammenfassung der Satzung der PPI

Zusammenfassung PPI Satzung

  • Wer ist die PPI?
    • PPI steht für Pirate Parties International
    • Eine Art Dachorganiation der Nationalen Piratenparteien und Organisationen.
  • Wer kann Mitglied der PPI werden?
    • Parteien
    • sonstige Organisationen
  • Wie funktioniert der Beitritt?
    • Man erkennt die Statuten an. Und nach einer Entscheidung der Vollversammlung wird man aufgenommen.
  • Was soll die PPI machen?
    • Neugründungen von PP in unbesetzten Ländern unterstützen
    • gemeinsame Interessen der nationalen Organisationen vertreten
    • Bekanntheitsgrad der Bewegung fördern
    • Kanalisieren der Piratenbewegung
    • internationale Verknüpfung stärken
    • internationale Kampagnen organisieren
  • Welche Organe gibt es?
    • Vollversammlung
    • Vorstand
  • Wie setzen sich die Organe zusammen?
    • Vollversammlung
      • Jedes Land entsendet 1 stimmberechtigtes Mitglied, wenn es mehr als eine Organisation pro Land gibt, müssen die sich eben selbst einigen. Es können beliebig viele Beobachter entsendet werden.
    • Vorstand
      • Der Vorstand wird aus den Reihen der Vollversammlung gewählt.
      • 2 Vorsitzende, 1 Schatzmeister, 3 Vorstandsmitglieder, ein Verwaltungschef
  • Welche Aufgaben haben die Organe?
    • Vollversammlung
      • sich über die Ziele und die Vorgehensweisen der Piratenbewegung klar werden
      • allgemeine PPI Politik formulieren
      • Entscheidung über Aufnahme oder Ablehnung der Mitgliedschaft
      • Vorstand und andere Gruppen wählen
      • Vorstandsbeschlüsse und Protokolle sowie Empfehlungen von anderen Mitgliedern absegnen
      • Ergänzungsvorschläge stellen
    • Vorstand
      • im Interesse der Vollversammlung handeln,
      • Beschlüsse und Empfehlungen vorantreiben
      • Piratenbewegung vorantreiben und die Interessen nach Außen darstellen
      • Mitgliedertreffen organisieren
      • 1. und 2. Vorsitzenden der Mitgliederversammlung ernennen
      • Generalsektretär (kein Vorstandsposten) ernennen und ihn über Rechte und Pflichten belehren
      • Bewilligung der jährlichen Finanzen und Ausgaben (!)
      • Verantwortlichkeit der zusätzlichen Geldmittel
  • Wie kann ich als Pirat Einfluss auf die PPI nehmen?
    • Generell kann sich jeder Pirat an den Entsandten wenden, wenn er damit unzufrieden ist kann er den Weg durch die Instanzen gehen.
    • Pirat stellt Antrag an den Landesvorstand, dieser leitet das dann an den Bundesvorstand weiter, welcher dann an den PPI-Entsandten tritt

A04 überarbeiten

A04 Crew Ordung: Schiedsgerichtparagraph zur Crewmittelfinanzordnung (Einer Crew, das Geld länger als ein Jahr zusprechen oder auch wegnehmen)

Anmerkung: Eventuell noch einmal überarbeiten, da wir an anderer Stelle verbieten wollen, dass AG,PG ihre Def. ändern können.

Ist:

  • §6 FO
  • §6 Verteilung der Finanzmittel
  • (5) Verbleibt zum Ende des Geschäftsjahres Geld auf dem virtuellen Konto einer Crew, verbleiben höchstens 25% der gesamten Creweinnahmen des Jahres auf dem virtuellen

Soll:

  • (5) Bei folgenden Gründen sind einzelnen PG, AG, Crews, Orts-, Kreis- oder Bezirksverbände durch den Landesvorstand die finanziellen Mittel zu entziehen und in die freien Finanzmittel zu überführen.
a) Wenn die Mitglieder der Gruppierung über einen Zeitraum von 3 Monaten nicht mehr erreichbar sind.
b) wenn die AG oder PG das Geld nicht entsprechend ihrer Zielsetzung ausgeben
c) wenn der Verband oder die Crew das Geld nicht parteiförderlich einsetzt
d) Wenn die Gruppierung innerhalb von einem Jahr keine finanziellen Aktivitäten veranlasst und auf Nachfrage keine Begründung liefert.
  • (6) Die betroffene Gruppierung ist seitens des Vorstandes innerhalb von drei Kalendertagen darüber zu informieren.Gegen die Entscheidung des LVOR nach Abs. (5) kann die betroffene Gruppierung innerhalb eines Monats beim Schiedsgericht Einspruch erheben.
Diskussion
  • thorres: m.E. sollte der Landesvorstand nicht einfach in die Finanzen der untergeordneten Gliederungen eingreifen können. Das sollte eventuell eine Ordnungsmaßnahme sein, die dann vom Schiedsgericht ausgesprochen werden kann. Außerdem hat der Entzug des Geldes von Gliederungen eine höhere Qualität, als wenn man das bei AG's oder Crews machen würde.
  • FxK (nachträglich unautorisiert eingepflegt)

Gilt das ganze dann rückwirkend oder werden die Ansprüche von KVs und PGs von 2009 vorher noch befriedigt? Ansonsten wirkt das ganze wie ein nachträgliches Amnestiegesetz für unseren NRW-Schatzmeister.

Umbenennung der Crewordnung in Aufgabenordnung

  • Hierzu wird noch eine geeigneter Begriff gesucht.
  • thorres stellt folgenden Antrag ins LF
  • Ist:
  • Crewordnung
  • Soll:
  • Aufgabenordnung
  • Beantragte Änderung:
  • Umbenennung der Crewordnung in Aufgabenordnung
  • Begründung:
  • In der Crewordnung werden nicht nur Crews behandelt.

Warum dürfen AK/AG/PG nur von Crews initiiert werden? Ich meine: 5 gleichinteressierte Piraten sollten reichen

  • beantragte Änderung:
  • Ist
    • §10(5)CO: Ein neuer Arbeitskreis wird auf Initiative einer Crew eingerichtet. Dazu benennt die Crew einen Verantwortlichen Repräsentanten, einen ersten Sitzungstermin sowie das Thema des Arbeitskreises auf der Sprecherliste.
    • §11(5a) CO: Zur Gründung einer Arbeitsgruppe ist folgende Prozedur erforderlich:
a) Die Initiative zur Gründung einer Arbeitsgruppe geht von einer Crew aus. Dazu benennt die Crew einen verantwortlichen Piraten, einen Gründungstermin sowie einen Zweck der Arbeitsgruppe auf der Sprecherliste.
  • Soll:
    • §10(5)CO: Ein Arbeitskreis wird auf Initiative eines Piraten initiiert. Dieser fungiert als Verantwortlicher für die Gründungsveranstaltung und veröffentlicht den Gründungstermin sowie das Thema des Arbeitskreises auf der Sprecherliste. Es werden mindestens drei Piraten als Gründungsmitglieder benötigt.
    • §11(5a) CO: Eine Arbeitsgruppe wird auf Initiative eines Piraten initiiert. Dieser fungiert als Verantwortlicher für die Gründungsveranstaltung und veröffentlicht den Gründungstermin sowie das Thema der Arbeitsgruppe auf der Sprecherliste. Es werden mindestens drei Piraten als Gründungsmitglieder benötigt.

Aufgaben

  • Glassesaregood: Protokoll erstellen und versenden
  • quwr: Die Zusammenfassung von PPI über die NRW Info und die Aktiven schicken.

noch offene Punkte

  1. §6 (5) "Vertreterversammlung": wird auf das nächste UPH Treffen verschoben.
  2. Neunummerieren der Satzung und Ordnungen II
    1. Die CO bei §17 starten lassen und nicht bei 1 neu beginnen.
      1. Es werden verschiedene Satzungsänderungsanträge formuliert und dann ins Liquid Feedback zur Diskussion gestellt
  3. Warum dürfen AK/AG/PG nur von Crews initiiert werden? Ich meine: 5 gleichinteressierte Piraten sollten reichen.
    1. Warten auf PG Struktur / bin doch für nen Antrag, an anderen Stellen haben wir Crews auch rausgezogen.
  4. A04: Geldentzug bei untergeordneten Gliederungen m.E. nur durch Schiedsdsgericht
  5. Beurkundung von Beschlüssen:
    1. Mail vom Daniel bezüglich der Beurkundung
      1. Über die Verhandlungen des Parteitages wird ein Protokoll angefertigt. Beschlüsse sind durch zwei Mitglieder der Leitung des Parteitages zu beurkunden und bei XY(Vorstand?) zu hinterlegen.
      2. Diskussion:
        1. quwr: sieht es als sinnvoll an, dass die Verantwortlichkeit in der Satzung steht
        2. thorres: sollte nur in die Geschäftsordnung des Vorstandes
  6. Corax: Ombudsmann/frau
    1. die Sachsen haben einen Ombudspiraten der bei Streitigkeiten schlichten soll _bevor_ es einen Gang vors Schiedsgericht gibt. Das halte ich für sehr sehr sinnvoll. Sowas hätte ich für NRW auch gerne. Vielleicht auch nicht dem Vorstand angegliedert sondern unabhängig.
    2. http://wiki.piratenpartei.de/SN:%C3%84mter/Ombudspirat
      1. Aufgaben:
        1. Dem Landesvorstand wird eine unabhängige Ombudsstelle zur Seite gestellt.
        2. Ihre Aufgabenbereiche gliedern sich in die Schlichtungsvermittlung zwischen einzelnen Mitgliedern, die Schlichtungsvermitltung zwischen einzelnen Mitgliedern und den Vorstand, sowie die Beratung beider.
        3. Die Anrufung ist freiwillig. Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
        4. Über die Besetzung und Wahlperode wird in der <<Landesarbeitsordnung>> entschieden, es ist mindestens ein Ombudspirat zu wählen.
        5. Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
      2. Begründung:
        1. Auch wenn das eigentlich die Aufgabe des Schiedsgerichtes ist, ist es für Piraten vielleicht angenehmer einen unabhängigen Mediator als Schlichter anzusprechen, als beim LSG eine Klage einzureichen.
        2. es könnten Konflikte vor LSG nicht in Idealform gelöst werden
        3. Zuständigkeit außerhalb LSG, um Streitigkeiten untereinander zu schlichten

verschobene Punkte

  1. Technische Vorgaben Crewordnung (Sprecherliste,…) --> Geschäftsordnung? der Vorschlag der Geschäftsordnung wird abgewartet (LMV)
    1. Wir warten nun, das die technischen Vorgaben aus der Satzung in die GO des Landes aufgenommen werden.
    2. Dann können wir damit anfangen sie aus der Satzung zu tilgen
    3. Mail an den Vorstand ist raus: 23.04.2010 [helpdesk.piratenpartei-nrw.de #5373]
  2. §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? oder in die Crewordung? verschoben
  3. Die Crew0rdnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung verschoben
  4. Finanzordnung als Teil der Satzung verschoben
  5. Sitz der Partei? (Nach der LTW) verschoben (Sinn würde Düsseldorf machen, weil sich die NRW-Piraten dort im Falle eines LT Mandats auch ggf. ein Büro leisten würden)
  6. Entweder Kreis- oder Ortsverbände (kein "und"): Warten auf BPT
  7. Ordnungsmaßnahmen (?), zurückstellen, bis die Struktur klar ist
  8. §9(3) Parteiengesetz: Jede Gliederung bestimmt seine Mitgliedsbeiträge selbst, Klärung mit PG Struktur / Bundessatzung
  9. Punkte vom Schatzmeister: quwr wendet sich an Dennis und fragt, ob er schon einige Punkte für uns hat.
  10. Schiedsgerichtsordnung (warten auf Bundesparteitag)

Punkte, die den Bund betreffen

  1. Fördermitgliedschaft schaffen. // Eher was für den Bund
  2. Frist für Vorstandsbewerbungen in Bundessatzung
  3. Definition, welcher Wohnort für die Mitgliedschaft in der kleinsten Gliederung bindend ist. Das sollte in der Bundessatzung definiert werden. Thema für die Bundessatzung.
  4. Bundessatzung: SGO, Ordnungsmaßnamen gegen Gebietsverbände

nächstes Treffen

Was: PG Satzung NRW
Wann: 21.05.2010 18:00 Uhr // von wegen Bingen und so
Wo: im UPH, Essen