Diskussion:2010-04-29 - Bundesvorstandssitzung/Anträge

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= Mitgliederzahl = HINWEIS: Einreichung erst heute um 17.49 Uhr Schwan 18:48, 29. Apr. 2010 (CEST) Frage:

  • Hält sich der Bundesvorstand und die ihm untergordneten Verbände an die Satzung "§ 3 Verzug und Mahnung, (3)"?
    • Werden die Mitgliedschaften gemäß Satzung aufgelöst?
      • Fühlen sich Bundesschatzmeister sowie die ihm untergordneten Schatzmeister dem höchsten Regelwerk der Piratenpartei (und damit dem Parteigesetz unterliegend) verpflichtet und setzen die Satzung bezüglich "Auflösen der Mitliedschaften" um?
Anträge an den Bundesvorstand müssen bis 6.00 Uhr morgens am Sitzungstag gestellt werden. Die Anträge müssen namentlich gekennzeichnet sein. Die Auskunftsanträge müssen an die richtigen Adressen gestellt werden. In Deinem Fall an die Landesverbände. Schwan 22:29, 29. Apr. 2010 (CEST)