AG Piratenfreifunk/Anträge/Bundesparteitag 2010

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Haftungsfreiheit für Betreiber offener, anonymer Netzzugangssysteme - Version 1

Änderungsantrag Nr.
   T024 

Beantragt von

   Piratesse, Alexander Morlang, Andreas Pittrich 

Programm

Parteiprogramm

Schlagworte Pro

   Tor, JAP, Freifunk, Rechtssicherheit 

Schlagworte Contra Beantragte Änderungen

Für alle Formen offener, anonymer Netzzugangssysteme (z.B. Freifunk, Tor, JAP) fordern wir eine rechtliche Absicherung des Dienstanbieters. Diese sind von der Haftung freizustellen:

Betreiber aller Formen anonymer Netzzugangssysteme sind nicht verantwortlich für den Datenverkehr, der durch andere über den freigegebenen Netzzugang bewirkt wird.

Die Beweislast liegt beim Kläger.

Begründung

Durch die Freistellung von der Haftung erlangen die Dienstanbieter[check] Rechtssicherheit.

Vergleiche auch: Version 2


Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

viel zu konkret für unser Grundsatzprogramm

Der Antrag ist doch viel zu konkret für unser Grundsatzprogramm. Im Grundsatzprogramm sollten keine speziellen Techniken genannt werden z.B.. Der Inhalt passt eher in ein Wahlprogramm.

schon abgedeckt

Ich empfinde das Thema schon durch unser jetziges Parteiprogramm abgedeckt. Siehe Parteiprogramm#Privatsphäre_und_Datenschutz. Zitat: "Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität garantiert werden, das unserer Verfassung innewohnt". Der vorgeschlagene Punkt ist aber eine gute Idee für unser Wahlprogramm. --Trias 15:37, 7. Apr. 2010 (CEST)

Das scheinen mir zwei verschiedene Punkte zu sein. Hier geht es ja nicht um das Recht der Nutzer auf Anonymität, sondern auf das Rechtssicherheit des Anbieters. Angenommen ein Recht auf Anonymität wäre bereits durchgesetzt, und illegale Aktivität wird auf den Zugang eines Freifunkers oder eines Tor-Exit-Node-Betreibers zurückgeführt (wie auch immer), so sollte er nicht dafür belangt werden können, wenn man ihm nicht nachweisen kann, daß er selbst Urheber der Aktivität ist. RhoTep (Andreas)

Mitwirkungspflichten

Mann kann das übrigens auch Netzneutralität nennen :) Ich finde das sehr gut, das ist überfällig. Derzeit herrscht da eine unsichere Rechtssituation. Allerdings würde ich schon noch Mitwirkungspflichten fest schreiben wollen. D.h. erfärhrt der Betreiber von Mißbrauchsfällen des Zugangs, muss er auch das ihm zumutbare tun. Beispiel: Betreibt jemand gefilterte DNS (z.b. über OpenDNS und eine Firewall-Regel), soll er ruhig dazu gezwungen werden können, dass eine bestimmte Webseite von diesem Zugang aus nicht mehr erreichbar ist. Ich erhoffe mir dadurch einen Quasi-Zwang zur Neutralität: wer nicht filtert, kann auch nicht dazu gezwungen werden. ValiDOM

Versorgungsauftrag

Wir leben in einer Wissensgesellschaft. Endlich ist es möglich auf das gesammelte Wissen dieser Welt zuzugreifen. Das ist das geniale an der Zeit in der wir leben! Es beinhaltet eine solch einzigartige Chance zu Freiheit, Frieden und Völkerverständigung das es geradezu kriminell ist dies zu verhindern oder auch nur zu erschweren. Seit Jahren teile ich meinen Internetanschluss (FON, Freifunk bzw. Piratenfreifunk), einfach weil ich davon überzeugt bin etwas wirklich sinnvolles und hilfreiches zu tun. Und ich werbe dafür wo ich es nur kann! Die "Mitstörerhaftung" allerdings, empfinde ich als Gängelung, und immer wieder scheitert daran das einrichten eines neuen "Knotens" sobald ich einen neuen "Mitstreiter" darüber aufkläre. Hier wird eine Chance zu Gunsten einiger weniger, mit fast ausschließlich finanziellen Interessen, vergeben! Auf einer Straße können Menschen verunglücken, aber wird dann der Erbauer der Straße belangt? Grullemuck


Haftungsfreiheit für Betreiber offener, anonymer Netzzugangssysteme - Version 2

Änderungsantrag Nr.
   T025 

Beantragt von

   Piratesse, Alexander Morlang, Andreas Pittrich 

Programm

Parteiprogramm

Schlagworte Pro

   Tor, JAP, Freifunk, Rechtssicherheit 

Schlagworte Contra

   Unbeabsichtigte Verpflichtungen 

Beantragte Änderungen

Für alle Diensteanbieter offener, anonymer Netzzugangssysteme (z.B. Freifunk, Tor, JAP) fordern wir, dass für sie eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur analog zu Telekommunikationsgesetz §6 Abs.1 möglich wird.

Betreiber aller Formen anonymer Netzzugangssysteme sind nicht verantwortlich für den Datenverkehr, der durch andere über den freigegebenen Netzzugang bewirkt wird. Die Beweislast liegt beim Kläger.

Begründung

Durch die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist als Rechtsfolge die Haftungsfreiheit auch nichtgewerblicher Anbieter für durch ihre Knoten geleiteten Datenverkehr gesichert.

Bei dieser Fassung besteht die Gefahr, daß durch die Anmeldung auch neue Pflichten für Knotenbetreiber enstehen. Vergleiche daher: Version 1


Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

schon abgedeckt

Ich empfinde das Thema schon durch unser jetziges Parteiprogramm abgedeckt. Siehe Parteiprogramm#Privatsphäre_und_Datenschutz. Zitat: "Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität garantiert werden, das unserer Verfassung innewohnt". Der vorgeschlagene Punkt ist aber eine gute Idee für unser Wahlprogramm. --Trias 15:37, 7. Apr. 2010 (CEST)

Das scheinen mir zwei verschiedene Punkte zu sein. Hier geht es ja nicht um das Recht der Nutzer auf Anonymität, sondern auf das Rechtssicherheit des Anbieters. Angenommen ein Recht auf Anonymität wäre bereits durchgesetzt, und illegale Aktivität wird auf den Zugang eines Freifunkers oder eines Tor-Exit-Node-Betreibers zurückgeführt (wie auch immer), so sollte er nicht dafür belangt werden können, wenn man ihm nicht nachweisen kann, daß er selbst Urheber der Aktivität ist. RhoTep (Andreas)

Eben das gehört ins Wahlprogramm oder sonstwo hin. Die Forderung ist 1zu1 ableitbar aus unserem Parteiprogramm. --Trias 19:40, 10. Apr. 2010 (CEST)

Versorgungsauftrag

Wir leben in einer Wissensgesellschaft. Endlich ist es möglich auf das gesammelte Wissen dieser Welt zuzugreifen. Das ist das geniale an der Zeit in der wir leben! Es beinhaltet eine solch einzigartige Chance zu Freiheit, Frieden und Völkerverständigung das es geradezu kriminell ist dies zu verhindern oder auch nur zu erschweren. Seit Jahren teile ich meinen Internetanschluss (FON, Freifunk bzw. Piratenfreifunk), einfach weil ich davon überzeugt bin etwas wirklich sinnvolles und hilfreiches zu tun. Und ich werbe dafür wo ich es nur kann! Die "Mitstörerhaftung" allerdings, empfinde ich als Gängelung, und immer wieder scheitert daran das einrichten eines neuen "Knotens" sobald ich einen neuen "Mitstreiter" darüber aufkläre. Hier wird eine Chance zu Gunsten einiger weniger, mit fast ausschließlich finanziellen Interessen, vergeben! Auf einer Straße können Menschen verunglücken, aber wird dann der Erbauer der Straße belangt? Grullemuck


Frequenzen für freie Bürgerdatennetze

Änderungsantrag Nr.
   T036 

Beantragt von

   Piratesse, Alexander Morlang, Andreas Pittrich 

Programm

Parteiprogramm

Schlagworte Pro

   Bürgerdatennetze 

Schlagworte Contra Beantragte Änderungen

Wir fordern die Lizenzierung des Bandes mit der Mittenfrequenz 2,484 GHz und der Bandbreite von 23MHz für Kommunikation nach den Bedingungen des Pico Peering Agreements.

Wir fordern die Lizenzierung eine Bandes von 44MHz im bereich von 3.40-3.65GHz für Kommunikation nach den Bedingungen des Pico Peering Agreements.

Begründung

Wird nachgereicht.


Diskussion

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Zu spezifisch f. Parteiprogramm

Gehört eher in ein Wahlprogramm -- AndiPopp 17:18, 13. Apr. 2010 (CEST)


Förderung von freien Bürgerdatennetzen

Änderungsantrag Nr.
   T037 

Beantragt von

   Piratesse, Alexander Morlang, Andreas Pittrich 

Programm

Parteiprogramm

Schlagworte Pro Schlagworte Contra Beantragte Änderungen

Wir fordern, dass freie Bürgerdatennetze bundesweit von den Kommunen aktiv gefördert werden, zum Beispiel durch das Bereitstellen von geeigneten Dachflächen und Strom.

Wir fordern, dass freie Bürgerdatennetze von den Bundesländern aktiv gefördert werden, zum Beispiel durch das aktive Vorantreiben der Vernetzung von Gemeinden und die Nutzung von Türmen.

Begründung

Wird nachgereicht.


Diskussion

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Argument 1

1. Ich bin FÜR diesen Antrag, denn die Grundlage für Bürgernetze kann auch theoretisch helfen, die Anzahl 'privater/kommerziell verkaufter' Router/DSL-Verträge pro Großraumwohneinheit zu verringern. Gerade in Ballungsgebieten. In Regionen mit geringerer Dichte und mangelnder Konnektivität (ja, auch diese gibt es immer noch), können Bürgernetze helfen, überhaupt Anschlüsse zu ermöglichen. GrmpyOldMan 16:40, 15. Apr. 2010 (CEST)

Dein Argument?

Argument 2

@spearmind & pochert: Mein letzter Stand der Wissenschft zur Abstrahlleistung von W-Lan ist, dass in den verwendeten Frequenzbändern eine um ein vielfacheres höhere Intensität benötigt wird um überhaupt messbare Wirkungen zu erzeugen. Gibt es da was neues worauf sich Eure Ablehnung stützt? -yrthy