Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Aufhebung der Verjährungsfristen bei schwerem sexuellen Kindesmißbrauch

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den Bundesverband von Buccaneerps.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
TE096
Beantragt von
Buccaneerps
Programm

Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Pragmatismus statt Aktionismus
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, in das Wahlprogramm die Aufhebung der Verjährungsfristen bei schwerem sexuellen Kindesmissbrauch aufzunehmen:

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Verjährungsfrist bei schwerem sexuellen Kindesmissbrauch (bisher 20 Jahre nach Volljährigkeit) aufgehoben wird. Es soll gelten: Schwerer sexueller Kindesmissbrauch verjährt nie. Weiterhin wird die zivilrechtliche Verjährungsfrist der strafrechtlichen Verjährungsfrist angeglichen.

Begründung

Die weitaus meisten Opfer schweren Missbrauchs sind jahrzehntelang nicht in der Lage, gegen ihre ehemaligen Peiniger vorzugehen oder nur über die Geschehnisse zu reden. Sie bleiben oft ein Leben lang traumatisiert und sind auf psychologische Hilfe angewiesen. Viele Opfer müssen durch Angehörige oder den Staat finanziell unterstützt werden, da sie nicht oder wenig belastbar sind. Die Selbstmordrate unter Opfern ist hoch und der Aufbau sexueller oder gar familärer Beziehungen nachhaltig gestört. Die Täter sollen ihr Leben lang in Gefahr sein, strafrechtlich und zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Ihre oft subtilen psychologischen Unterdrückungselemente dürfen nicht noch belohnt werden, wenn es einem Opfer zu spät gelingt, sich daraus zu lösen und es dann auch noch die eigene Ohnmacht bei der bisher vergeblichen Ahndung zu spüren bekommt.

Wir Piraten müssen endlich zu diesem Thema Stellung beziehen und vor allem auch zeigen, daß es uns bei der Verhinderung von Websperren eben nicht um eine inhärente Förderung des Missbrauchs von Kindern geht. Die Politiker in Deutschland verfolgen zum Thema Kindesmissbrauch einen völlig falschen Ansatz: Während der Schweregrad der Straftat vom Missbrauch über das Dokumentieren des Missbrauchs zum Verbreiten des Missbrauchs zum Betrachten des Missbrauchs abnimmt, werden absurderweise teure und ineffiziente Maßnahmen gegen das Betrachten des Missbrauchs gefordert, der Missbrauch selber ist aber kaum ein Thema. Wir sollten genau anders herum das Problem angehen: Kindesmissbrauch ist alltäglich in Deutschland und auf der Welt, in Familien, Schulen und - wie sich gezeigt hat - in kirchlichen, staatlichen oder privaten Institutionen. Diese Täter müssen nach rechtsstaatlichen Prinzipien verfolgt, überführt und bestraft werden.

Eine gute Informationsseite dazu ist MOGIS

Ich verwende absichtlich nicht den Begriff "Kinderpornographie" sondern den Begriff "dokumentierter Kindesmissbrauch". Der übliche Begriff ist eigentlich eine Verharmlosung und geht am Thema komplett vorbei.


Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Buccaneerps|Buccaneerps“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.





Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Buccaneerps 02:01, 16. Apr. 2010 (CEST)
  2. -Anzeige-
  3. Thomas-BY
  4. Hans Immanuel sinnvoll, da Anzeige aufgrund der psych. Folgen oft erst sehr spät geht
  5. Ralf D. Da sich offenbar viele Opfer erst nach Jahrzehnten 'outen'.
  6. Rainer Sonnabend
  7. icho40
  8. Ans 21:27, 18. Apr. 2010 (CEST)
  9. Webrebell
  10. Mike gh
  11. HKLS 21:25, 22. Apr. 2010 (CEST) ist in zahlreichen Ländern so
  12. Norbert
  13. Boris Turovskiy Ja bei gleichzeitiger Distanzierung von der "Pädophiliehyterie" - die ist aber eh eher in den USA vorzufinden
  14. Aleks_A
  15. Jan Ich halte das für nötig, da viele Opfer offensichtlich zu lange schweigen. Das wird sich mit der Zeit ändern, dann kann man solche Fristen wieder einführen. Der Hauptgrund für meine Zustimmung ist jedoch das Angleichen der zivilrechtlichen Verjährungsfristen.
  16. Lothar 18:10, 2. Mai 2010 (CEST)
  17. Haide F.S.
  18. DeBaernd 13:41, 13. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Georg v. Boroviczeny: bitte schaut unten in die Begründung (alle)
  2. Trias
  3. Jan G. 18:55, 16. Apr. 2010 (CEST) (Die Abschaffung der Verjährungsfrist würde dies auf die gleiche Stufe stellen wie: Mord und Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen) Und das ist mE dann einfach doch noch eine Stufe höher, wenn auch die Grenze schwer ausmachbar ist.)
  4. Jonathan Gruner
  5. Kai Orak
  6. ValiDOM (Populismus, Verjährungsfristen haben gute Gründe. Evtl. verlängern ja, aber nicht aufheben)
  7. Spearmind 09:43, 28. Apr. 2010 (CEST) das ist reiner Populismus, hetzerisch und grundfalsch; sicher wäre die Todesstrafe in diesem Kontext alsbald auch mehrheitsfähig
  8. datenritter 11:46, 28. Apr. 2010 (CEST) Verjährungsfristen sind eine Errungenschaft des modernen Staates. Im Gegensatz zu Mord ist sexueller Missbrauch nur schwer nachweis- und aufklärbar. Außerdem: Reiner Populismus.
  9. Twix 15:03, 28. Apr. 2010 (CEST) Populismus sehe ich in dem Antrag nicht, aber Verhältnismäßigkeit der Verjährungsfristen überzeugt mich
  10. RicoB CB 10:43, 2. Mai 2010 (CEST) ("Es wird beantragt, in das Wahlprogramm [...] aufzunehmen." - Wahlprogrammanträge stehen nicht auf der TO)
  11. Michael Tödt Bitte keine populistischen Forderungen ins Grundsatzprogramm. Unverjährbarkeit haben wir sonst nur bei Mord, Völkermord u.ä.
  12. MichaelG 21:43, 3. Mai 2010 (CEST)
  13. Salorta wiso Wahlprogramm, für welche Wahl sollte der Bundesparteitag denn aktuell ein Wahlprogramm beschließen?
  14. Unglow
  15. Magnum
  16. Steeph Erhöhung ja, Abschaffung nein! Außerdem wäre ein bis zum nächsten BPT mehr zu diesem oder verwandten Themen sinnvoll, damit der Satz nicht alleine da steht. Ich denke wir haben noch mehr dazu zu sagen.
  17. icehawk -.- Denken, Piraten, denken! Die völlige Aufhebung ist verdammt noch mal verfassungswidrig. Sind wir jetzt die neue Schäuble-Partei?
  18. BuMa 04:53, 13. Mai 2010 (CEST)
  19. Action_Boo
  20. zero-udo Erhöhung ja, abschaffen nein

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Miriam ich bin eigentlich grundsätzlich dafür, nur warum auf den sexuellen Kindesmissbrauch begrenzen - schwerer Kindesmißbrauch würde auch andere Opfer-/Täterkreise mit einbeziehen.
  2. Michi
  3. Andena 23:44, 19. Apr. 2010 (CEST)
  4. MrHan
  5. Sebastian Pochert Siehe Miriam. Außerdem hat die Formulierung schwächen. So sollte es nicht im Programm stehen.
  6. Käptn Blaubär Verjährungsfristen sind durchaus sinnvoll. Je mehr Zeit vergeht, deseto schwiereiger wird es zu klären ob schuldig oder unschuldig. Über eine Verlängerung kann man reden.

Diskussion

Am 15.04. war Demo

Die Opfer gehen auf die Straße und sie haben immer noch keine Lobby. Viele wurden vor mehr als 30 Jahren gequält. Minderheitenschutz sollte der Verfassungspartei Piraten wirklich wichtig sein, es ist an der Zeit, Zeichen zu setzen. Gerade in diesem Bereich hat eine Verjährungsfrist nichts zu suchen: Bericht auf Spiegel --Buccaneerps 21:30, 16. Apr. 2010 (CEST)

Warum einschränken?

Weil nur der schwere sexuelle Mißbrauch Haftstrafen über 10 Jahren vorsieht und wegen der besonderen Schwere/Perfidität der Tat. Die Verhältnismäßigkeit dürfte bei anderen Fällen nicht mehr ganz gegeben sein und es könnte sein, daß eine darüber hinaus gehenden Forderung rechtswidrig bzw. das ganze System extrem verschiebend ist. Insgesamt gehört m.E. jedoch das ganze Rechtssystem auf den Prüfstand, das zur Zeit eher eigentumslastig ist und manche Geldvergehen härter bestraft als körperliche Taten. Hier sind wir Piraten in der Zukunft sicher aufgerufen, mehr den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen (wobei natürlich auch eine monetäre Straftat das Leben eines Menschen total ruinieren kann!).

Argument 1

ist von der Idee her absolut unterstützungswürdig;

die (verlängerte) Verjährungsfrist ist aber sinnvoll, da nach über 20 Jahren (die Verjährung beginnt erst ab dem 18. LJ der/des Geschädigten/Opfers, es kann dann auch gut und gerne 30 Jahre nach der Tat sein!) prosessual kaum mehr gehandelt werden kann: es gibt ja keine Zeugen, Dokumente ect.; auch sonst gibt es massive Schwierigkeiten. Die Prozesse bei Mord (keine Verjährung, wg. der Kriegsverbrechen so gestaltet worden) funktionieren ja nur, weil es Beweismittel gibt (Dokumente, bei 'normalen' Mordfällen heute auswertbare DNA-Spuren usw.)

Sinnvoll ist ein Ansatz zur individuellen Hilfe für die Opfer

Ergänzung dazu: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/missbrauch-an-tochter-empoerung-ueber-milde-strafe/1802224.html + http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/so-ein-urteil-kann-das-trauma-verlaengern/1802226.html

--georgberlin 08:29, 16. Apr. 2010 (CEST)

Die selben Argumente kann man auch für Mord anbringen, welcher aber nie verjährt. Warum sollte man hier Unterschiede machen? Nico.Ecke 09:44, 16. Apr. 2010 (CEST)
Ein Mord wurde aber in den allermeisten Fällen zeitnah entdeckt, und Beweise gesichert, die dann Jahrzehnte später mit mutmaßlichen Tätern abgeglichen werden können. Beweise für schweren sexuellen Missbrauch gibt es nach so langer Zeit einfach nicht mehr, und Erinnerungen von Zeugen können auch gelegentlich ein munteres Eigenleben führen. Abgesehen davon wachsen unsere heutigen Kinder in einer Gesellschaft auf, in der das Problem zumindest ein Thema ist, und es Anlaufstellen gibt. Ich gehe daher davon aus, dass die heutigen Missbrauchsopfer nicht bis zu ihrem 40. Lebensjahr brauchen, um sich für oder gegen eine Anzeige zu entscheiden. BuMa 04:59, 13. Mai 2010 (CEST)
  • Selbst 30 Jahre nach der Tat kann der Peiniger noch am Leben sein, Zeugen genauso, gerade die, die u.U. auch Opfer geworden sind. Beweise - gerade aufgrund der besseren Ermittlungstechnik können jetzt Verbrechen von vor mehr als 20 Jahren besser aufgeklärt werden. Der Grundsatz ist auch darin zu sehen, dass die Opfer die Möglichkeit haben, sich zu wehren, die angedachte Opferhilfe schließt das nicht aus, sondern kann das ergänzen. Miriam 10:23, 16. Apr. 2010 (CEST)
Natürlich kann so ein Urteil das Trauma verlängern, weil in unserer Gesellschaft die Opfer nicht vor der Öffentlichkeit geschützt werden. Zu der oft fremdinduzierten Scham des Opfers kommt dann die Scham der Familie (immerhin passieren ja die meisten Vorfälle in der Familie) und die Neugier der Öffentlichkeit (plus das Gerede). Das alles sollte raus aus den Köpfen, hier sind natürlich nicht nur die Gesetze gefragt, auch gesellschaftliche Veränderungen. Nur lassen die sich nun mal nicht per Parteiprogramm beschließen. Das aber - wie mir persönlich ein Fall bekannt - die Polizei vor Jahrzehnten den Eltern des Opfers von der Anzeige abrät ("Belasten Sie mal das Kind nicht!") und die sich dann auch noch dran "halten", ist anscheinend auch heute noch üblich. Niemand *muß* die Täter nach Jahren noch anklagen, aber mit dem Argument, "es könne das Trauma verlängern" denen, die das wollen, die Anklage quasi verbieten, halte ich schon für sehr gewagt. --Buccaneerps 15:59, 16. Apr. 2010 (CEST)

Stop, Fehler: wenn keine Verjährung, dann muss egal wann angeklagt werden, da sex. Missbrauch Ofizialdelikt ist, d.h. die Staatsanwaltschaft legt unbremsbar los, sobald sie von einer Tat erfährt; das Opfer kann dann nicht sagen: Keine Anklage oder ich ziehe die Anklage/Anzeige zurück...

Nach 20 Jahren wird der Fall nur noch aufgerollt, wenn das Opfer öffentlich spricht, wie soll die Staatsanwaltschaft sonst davon erfahren. Außerdem: Wieso die Grenze bei 20 Jahren setzen (wo all die Gegenargumente theoretisch ja schon lange greifen: Beweisbarkeit, Anklageerhebung usw.), aber denen die bis zu dieser Grenze nicht konnten, diese Möglichkeit nehmen? --Buccaneerps 21:37, 16. Apr. 2010 (CEST)

Es ist nicht befriedigend, wenn so 20 Jahre nach Volljährigkeit des Opfers Anklagefreiheit bzw. Straffreiheit wg. Verjährung eintritt, aber vielleicht - auch für die Gesamtgesellschaft- befriedend; dieser Gedanke steckt hinter der Verjährung --georgberlin 20:24, 16. Apr. 2010 (CEST)

Ein wichtiger Aspekt ist zudem, daß bei dieser Straftat eine mehr als hohe Wahrscheinlichkeit besteht, daß der Täter jahrelang weitermacht und auch nach den 20 Jahren noch weitere Opfer hat. Werden die Opfer zu alt, suchen sich Täter wieder jüngere Kinder. Die aktuelle Mißbrauchsdebatte zeigt, wie wichtig es wäre, daß die Opfer jederzeit die Möglichkeit haben sollten, ihr (nicht freiwilliges) Schweigen zu brechen. --Buccaneerps 21:37, 16. Apr. 2010 (CEST)

Populismus

Ich halte das für einen sehr populistischen Vorschlag, also oberflächlich das Problem angehen aber sonst nichts unternehmen. Wenn wir uns darauf einlassen, laufen wir in Gefahr den gleichen Weg zu gehn wie andere Parteien, also uns von BILD fernsteuern zu lassen.

Klar steht das hehre Ziel des Antrags außer Frage. Aber wird den Opfern geholfen? Wird ein Kind weniger missbraucht, weil sich die Verjährungsfristen ändern? Wer soetwas abscheuliches tut wird sich nicht um sowas kümmern. Was etwas ändern kann ist ein anderes gesellschaftliches Klima, weg vom wegschauen und unter den Tisch kehren, hin zu aufgeklärten und mutigen Kindern und Eltern. Ich denke in den letzten 30 Jahren wurde viel gewonnen, sowas wie Odenwaldschule oder Canisius halte ich heute für nicht mehr möglich. Und dieser Fortschritt wurde erreicht ohne dass ein Gesetz geändert wurde. --Trias 21:27, 16. Apr. 2010 (CEST)

Ich möchte hinzufügen: Es ist niemandem geholfen, wenn vielleicht ein Täter mehr verurteilt wird, noch dazu im Greisenalter, dafür aber die Justiz und die Gesellschaft (durch falsche Anschuldigungen usw) belastet werden. Genau dieser Populismus st es doch, dem sich die PP entgegenstellt. Der allgemeinen "Hängt-Ihn-Höher"-Mentalität der verrohenden Gesellschaft muss man zudem nicht zuarbeiten. datenritter 11:55, 28. Apr. 2010 (CEST)

Es geht nicht um Populismus, und im Antrag wird auch begründet, warum gerade bei sexuellem Kindesmissbrauch die Verjährungsfrist falsch ist - nämlich weil das daraus resultierende Trauma oftmals die Opfer sehr lange davon abhält, auszusagen - und wenn's soweit ist, ist die Straftat eben oft verjährt. -TurBor 02:18, 30. Apr. 2010 (CEST)
Es geht selten um Populismus. Es ist aber oft welcher. Und das ist hier der Fall. Der Antrag ist gefällig, aber nicht zielführend. Wir sollten uns lieber überlegen, wie wir endlich dafür sorgen, dass es zu weniger Missbrauchsfällen kommt. Vorschläge gibt es genug, u.a. auch den vermehrter psychologischer Betreuung in Schulen, den Jasenka als Programmantrag formuliert hat. datenritter 10:26, 30. Apr. 2010 (CEST)