Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Neufassung Finanzordnung
80px | Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Bernd Schlömer. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Neufassung der Finanzordnung
- Änderungsantrag Nr.
- TE112
- Beantragt von
- Bernd Schlömer
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt B: Alle Paragraphen
- Beantragte Änderungen
Der Bundesparteitag möge die derzeit geltende Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland durch nachfolgende komplette Neufassung ersetzen:
§ 1
Der Bundesschatzmeister verwaltet die zentralen Finanzen. Zusammen mit den Landesschatzmeistern und je einem auf den Landesversammlungen gewählten Basisvertreter bildet er den Bundesfinanzrat.
A. RECHENSCHAFTSBERICHT
§ 2
Der Bundesschatzmeister sorgt für die fristgerechte Vorlage des Rechenschaftsberichts gemäß dem sechsten Abschnitt des Parteiengesetzes bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages. Zu diesem Zweck legen die Schatzmeister der Landesverbände ihm bis spätestens zum 31. Mai eines jeden Jahres die Rechenschaftsberichte der Länderverbände vor.
§ 3
Die Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände legen ihren Landesverbänden jährlich bis zum 31. März Rechenschaft über ihr Vermögen, ihre Einnahmen und ihre Ausgaben nach Maßgabe der Bestimmungen des § 24 Parteiengesetz ab.
§ 4
Die Landesschatzmeister kontrollieren die ordnungsgemäße Kassenführung der Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände und gewährleisten damit, dass jederzeit die zur Erstellung des Prüfvermerks für den Rechenschaftsbericht nach § 29 Abs.3 Parteiengesetz vorgeschriebenen Stichproben möglich sind. Ist die rechtzeitige Abgabe des Rechenschaftsberichtes gemäß Parteiengesetz auf Bundesebene gefährdet, muss der jeweils höhere Gebietsverband über sein entsprechendes Organ die Kassenführung des nachfolgenden Organs an sich ziehen oder einen Beauftragten/eine Beauftragte einsetzen.
B. MITGLIEDSBEITRÄGE
§ 5
Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines fristgerechten, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden, Mitgliedsbeitrages verpflichtet.
§ 6
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 0,5% des Brutto-Einkommens und ergibt sich durch Selbsteinschätzung des Mitglieds.
(2) Der vom Mitglied selbsteingeschätzte Beitrag bleibt verbindlich, so lange das Mitglied dem zuständigen Schatzmeister keinen neuen, auf Grund der Selbsteinschätzung abweichenden, Beitrag mitgeteilt hat. Rückwirkende Senkung oder Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich.
(3) Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom Bundesparteitag beschlossene Tabelle:
Richtwerte zur Selbsteinschätzung der Beitragshöhe Monatliches Monatlicher Bruttoeinkommen Beitrag Euro Euro bis 1.000,00 3,00 bis 5,00 bis 2.000,00 5,00 bis 10,00 ab 2.000,00 ab 10,00...
§ 7
Der zuständige Landes-, Bezirks-, Kreis- oder Ortsverband ist berechtigt, auf Antrag für Personen mit besonderen finanziellen Härten (z. B. Sozialhilfeempfänger), Ausnahmen hiervon im Einvernehmen mit den Mitgliedern zu vereinbaren (Sozialklausel).
C. BEITRAGSABFÜHRUNGEN
§ 8
Um eine möglichst unbürokratische und dezentrale Beitragserhebung zu gewährleisten, zahlen die Landesverbände pro Monat und Mitglied einen Anteil der Mitgliedsbeiträge, der von dem Bundesparteitag beschlossen wird.
§ 9
Das Nähere regeln die Landesverbände in eigener Zuständigkeit.
D. SPENDEN
§ 10
Bundesebene, Landesverbände und weitere Teilgliederungen sind berechtigt, Spenden anzunehmen. Ausgenommen sind Spenden, die im Sinne von § 25 Parteiengesetz unzulässig sind. Solche Spenden sind über die Landesverbände und die Bundesebene unverzüglich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterzuleiten.
§ 11
Spenden an einen oder mehrere Gebietsverbände, deren Gesamtwert 10.000 Euro übersteigt, sind im öffentlich zugänglichen Rechenschaftsbericht des Gebietsverbandes, der sie vereinnahmt hat, unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders bzw. der Spenderin zu verzeichnen.
§ 12
Hat ein Gebietsverband unzulässige Spenden vereinnahmt, ohne sie gemäß Nr. 10 an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterzuleiten, oder erlangte Spenden nach Nr. 11 nicht im Rechenschaftsbericht veröffentlicht, so verliert er gemäß § 31a Parteiengesetz den ihm nach der jeweiligen Beschlusslage zustehenden Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung in Höhe des Zweifachen der rechtswidrig erlangten oder nicht veröffentlichten Spenden.
§ 13
Spendenbescheinigungen werden von der Bundesebene, den Landesverbänden und den weiteren Teilgliederungen erteilt. Jeder Ebene stehen die bei ihr eingegangenen Spenden ungeteilt zu.
E. STAATLICHE TEILFINANZIERUNG
§ 14
Die Auszahlung der staatlichen Mittel für die bei Landtagswahlen erzielten gültigen Stimmen erfolgt an den jeweiligen Landesverband. Die Auszahlung der übrigen staatlichen Mittel erfolgt an die Bundespartei. Der Bundesschatzmeister beantragt jährlich zum 15. Januar für die Bundesebene und die Landesverbände die Auszahlung der staatlichen Mittel. Der Bundesfinanzrat bereitet jeweils eine Vereinbarung zur Aufteilung der Mittel zwischen Bundes- und Landesverbänden vor und gibt eine Beschlussempfehlung an den Bundesparteitag.
F. BUNDESETAT
§ 15
(1) Der Bundesschatzmeister stellt jedes Kalenderjahr vorab einen Haushaltsplan auf, der vom Bundesvorstand zwischenzeitlich, von dem Bundesfinanzrat endgültig genehmigt wird. Ist es absehbar, dass der Haushaltsansatz nicht ausreicht, hat der Bundesschatzmeister unverzüglich einen Nachtragshaushalt einzubringen.
(2) Er ist bis zu dessen Verabschiedung an die Grundsätze einer vorläufigen Haushaltsführung gebunden.
§ 16
Eine Ausgabe, die beschlossen ist, muss durch einen entsprechenden Etattitel auch möglich sein. Beschlüsse, die mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind und für deren Deckung kein entsprechender Etattitel vorgesehen ist, sind nur über die Umwidmung von anderen Etatposten auszuführen. Diese Umwidmung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch den Bundesschatzmeister. Kommt diese Zustimmung nicht zustande, muss diese Ausgabe über einen entsprechenden Nachtragshaushalt bei den dazu notwendigen Gremien beantragt werden. Bis zu dieser Entscheidung erfolgt keine Ausführung des Beschlusses.
§ 17
Wird der von dem Bundesparteitag genehmigte Etat der Bundesebene ohne Zustimmung des Bundesfinanzrates nicht eingehalten, dann muss der Haushalt des Folgejahres durch neue Veranschlagung oder über eine Haushaltssperre um denselben Betrag bei den Ausgaben reduziert werden. Dies gilt nicht, wenn die Überziehungen durch die Einberufung einer Sonder-Parteitags oder einer Urabstimmung verursacht werden.
G. BEITRAGS-UND KASSENORDNUNGEN DER LÄNDER UND WEITERER TEILGLIEDERUNGEN
§ 18
Entsprechend dieser Regelung erlassen die Landesverbände und weitere Teilgliederungen die im Sinne des Parteiengesetzes notwendigen ergänzenden Regelungen.
Diese Ordnung tritt mit Beginn des Geschäftsjahres am 1.1.2011 in Kraft.
- Begründung
Hinweis: Die Begründung ist nicht Gegenstand des Antrags.
Auch wenn die Kritik an der Neufassung der Finanzordnung umfangreich ist, bleibe ich bei meiner Position, eine komplette Neufassung der Finanzordnung zu beantragen. Eine misslungene Finanzordnung kann nicht durch Einzelanträge geheilt werden. Es liegt an der verantwortungsvollen Würdigung der Teilnehmer des Bundesparteitags, einen Neubeginn zu wagen.
Begründung § 1:
Die Piratenpartei Deutschland wird kurz- bis mittelfristig wesentlich mehr Gelder verwalten müssen. Unter Berücksichtigung des basisdemokratischen Ansatzes der PIRATEN scheint ein Beratungs- und Kontrollgremium für den Bundesschatzmeister angebracht; die Kombination aus Basisvertretern ohne Amt und Landesschatzmeister trägt dem basisdemokratischen Ansatz der PIRATEN Rechnung und berücksichtigt im weitesten Sinne Transparenzgebote.
Hinweis Abschnitt A: Der Abschnitt A strafft die bisherige Regelung des § 5 der bisherigen Finanzordnung und setzt die notwendigen zeitlichen Vorlagefristen neu fest. Alle weiteren Regelungen des bisherigen § 5 entfallen, da sie im Parteiengesetz ausreichend definiert sind.
Begründung § 2: Die Piratenpartei Deutschland hat seit ihrer Gründung erhebliche Probleme, ihrer Rechenschaftspflicht nachzukommen. Der Regelungskontext soll die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten definieren und zeitliche Vorlagefristen explizit aufführen.
Begründung § 3: Die Piratenpartei Deutschland hat im Jahr 2009 damit begonnen, auch unterhalb der Landesebene, Teilgliederungen aufzubauen. Diese sind in die Rechenschaftspflicht gegenüber der Landes- und Bundesebene zeitlich einzubinden.
Begründung § 4: Die Regelung soll sicherstellen, dass die jeweiligen Landesschatzmeister ihrer Rechenschaftspflicht auch nachkommen können, auch wenn der Fall eintritt, dass in den Teilgliederungen unterhalb der Landesebene eine ordnungsgemäße Kassenführung nicht mehr möglich ist.
Begründung § 5: Die Feststellung dient der rechtlichen Grundlage für ein Forderungsmanagement
Begründung § 6: Sinngemäße Übernahme des Änderungsantrag Nr. T093 beantragt von Roland 'ValiDOM' Jungnickel, Ruben Bridgewater, Stefan Körner, Alexander Bock.
Begründung § 7:: Delegation der entsprechenden Regelung aus der bisherigen Finanzordnung § 2 Abs. 3 an eine möglichst dezentrale Ebene. Diese kann am besten entscheiden, ob Sozialklauseln wirksam werden können.
Begründung § 8: Die Regelung macht deutlich, dass § 2 Abs. 4 der bisherigen Finanzordnung Bestand hat. Die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge erfolgt an die Länder. Der Umlageschlüssel wird aus der Beitrags- und Kassenordnung entfernt, um die inhaltliche Diskussion zur Kassen- und Beitragsordnung von möglichen Kontroversen zu Umlageschlüsseln zu trennen. Es gelten aber weiterhin die Regelungen der bisherigen Finanzordnung nach § 2 Abs.5 und Abs.6, sofern nichts anderes beschlossen wird.
Begründung § 9: Weitere Regelungen zu Beitragsabführungen sollten ausschließlich auf der Länderebene zu finden sein. Diese ist nach den Festlegungen der bisherigen Finanzordnung zuständig für Beitragsabführungen, Forderungsmanagement und weiter Folgen. § 9 kann als Abs.2 des § 8 formuliert werden.
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<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Wittekind|Bernd Schlömer“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Der Bundesparteitag möge die derzeit geltende Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland durch nachfolgende komplette Neufassung ersetzen:§ 1Der Bundesschatzmeister verwaltet die zentralen Finanzen. Zusammen mit den Landesschatzmeistern und je einem auf den Landesversammlungen gewählten Basisvertreter bildet er den Bundesfinanzrat. A. RECHENSCHAFTSBERICHT§ 2 Der Bundesschatzmeister sorgt für die fristgerechte Vorlage des Rechenschaftsberichts gemäß dem sechsten Abschnitt des Parteiengesetzes bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages. Zu diesem Zweck legen die Schatzmeister der Landesverbände ihm bis spätestens zum 31. Mai eines jeden Jahres die Rechenschaftsberichte der Länderverbände vor. § 3 Die Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände legen ihren Landesverbänden jährlich bis zum 31. März Rechenschaft über ihr Vermögen, ihre Einnahmen und ihre Ausgaben nach Maßgabe der Bestimmungen des § 24 Parteiengesetz ab. § 4 Die Landesschatzmeister kontrollieren die ordnungsgemäße Kassenführung der Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände und gewährleisten damit, dass jederzeit die zur Erstellung des Prüfvermerks für den Rechenschaftsbericht nach § 29 Abs.3 Parteiengesetz vorgeschriebenen Stichproben möglich sind. Ist die rechtzeitige Abgabe des Rechenschaftsberichtes gemäß Parteiengesetz auf Bundesebene gefährdet, muss der jeweils höhere Gebietsverband über sein entsprechendes Organ die Kassenführung des nachfolgenden Organs an sich ziehen oder einen Beauftragten/eine Beauftragte einsetzen. B. MITGLIEDSBEITRÄGE§ 5 Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines fristgerechten, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden, Mitgliedsbeitrages verpflichtet.§ 6(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 0,5% des Brutto-Einkommens und ergibt sich durch Selbsteinschätzung des Mitglieds.(2) Der vom Mitglied selbsteingeschätzte Beitrag bleibt verbindlich, so lange das Mitglied dem zuständigen Schatzmeister keinen neuen, auf Grund der Selbsteinschätzung abweichenden, Beitrag mitgeteilt hat. Rückwirkende Senkung oder Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich.(3) Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom Bundesparteitag beschlossene Tabelle:Richtwerte zur Selbsteinschätzung der BeitragshöheMonatliches MonatlicherBruttoeinkommen BeitragEuro Eurobis 1.000,00 3,00 bis 5,00bis 2.000,00 5,00 bis 10,00ab 2.000,00 ab 10,00...§ 7Der zuständige Landes-, Bezirks-, Kreis- oder Ortsverband ist berechtigt, auf Antrag für Personen mit besonderen finanziellen Härten (z. B. Sozialhilfeempfänger), Ausnahmen hiervon im Einvernehmen mit den Mitgliedern zu vereinbaren (Sozialklausel).C. BEITRAGSABFÜHRUNGEN § 8 Um eine möglichst unbürokratische und dezentrale Beitragserhebung zu gewährleisten, zahlen die Landesverbände pro Monat und Mitglied einen Anteil der Mitgliedsbeiträge, der von dem Bundesparteitag beschlossen wird. § 9 Das Nähere regeln die Landesverbände in eigener Zuständigkeit.D. SPENDEN§ 10Bundesebene, Landesverbände und weitere Teilgliederungen sind berechtigt, Spenden anzunehmen. Ausgenommen sind Spenden, die im Sinne von § 25 Parteiengesetz unzulässig sind. Solche Spenden sind über die Landesverbände und die Bundesebene unverzüglich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterzuleiten.§ 11Spenden an einen oder mehrere Gebietsverbände, deren Gesamtwert 10.000 Euro übersteigt, sind im öffentlich zugänglichen Rechenschaftsbericht des Gebietsverbandes, der sie vereinnahmt hat, unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders bzw. der Spenderin zu verzeichnen.§ 12Hat ein Gebietsverband unzulässige Spenden vereinnahmt, ohne sie gemäß Nr. 10 an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterzuleiten, oder erlangte Spenden nach Nr. 11 nicht im Rechenschaftsbericht veröffentlicht, so verliert er gemäß § 31a Parteiengesetz den ihm nach der jeweiligen Beschlusslage zustehenden Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung in Höhe des Zweifachen der rechtswidrig erlangten oder nicht veröffentlichten Spenden.§ 13Spendenbescheinigungen werden von der Bundesebene, den Landesverbänden und den weiteren Teilgliederungen erteilt. Jeder Ebene stehen die bei ihr eingegangenen Spenden ungeteilt zu. E. STAATLICHE TEILFINANZIERUNG§ 14Die Auszahlung der staatlichen Mittel für die bei Landtagswahlen erzielten gültigen Stimmen erfolgt an den jeweiligen Landesverband. Die Auszahlung der übrigen staatlichen Mittel erfolgt an die Bundespartei. Der Bundesschatzmeister beantragt jährlich zum 15. Januar für die Bundesebene und die Landesverbände die Auszahlung der staatlichen Mittel. Der Bundesfinanzrat bereitet jeweils eine Vereinbarung zur Aufteilung der Mittel zwischen Bundes- und Landesverbänden vor und gibt eine Beschlussempfehlung an den Bundesparteitag. F. BUNDESETAT§ 15(1) Der Bundesschatzmeister stellt jedes Kalenderjahr vorab einen Haushaltsplan auf, der vom Bundesvorstand zwischenzeitlich, von dem Bundesfinanzrat endgültig genehmigt wird. Ist es absehbar, dass der Haushaltsansatz nicht ausreicht, hat der Bundesschatzmeister unverzüglich einen Nachtragshaushalt einzubringen. (2) Er ist bis zu dessen Verabschiedung an die Grundsätze einer vorläufigen Haushaltsführung gebunden.§ 16Eine Ausgabe, die beschlossen ist, muss durch einen entsprechenden Etattitel auch möglich sein. Beschlüsse, die mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind und für deren Deckung kein entsprechender Etattitel vorgesehen ist, sind nur über die Umwidmung von anderen Etatposten auszuführen. Diese Umwidmung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch den Bundesschatzmeister. Kommt diese Zustimmung nicht zustande, muss diese Ausgabe über einen entsprechenden Nachtragshaushalt bei den dazu notwendigen Gremien beantragt werden. Bis zu dieser Entscheidung erfolgt keine Ausführung des Beschlusses.§ 17Wird der von dem Bundesparteitag genehmigte Etat der Bundesebene ohne Zustimmung des Bundesfinanzrates nicht eingehalten, dann muss der Haushalt des Folgejahres durch neue Veranschlagung oder über eine Haushaltssperre um denselben Betrag bei den Ausgaben reduziert werden. Dies gilt nicht, wenn die Überziehungen durch die Einberufung einer Sonder-Parteitags oder einer Urabstimmung verursacht werden.G. BEITRAGS-UND KASSENORDNUNGEN DER LÄNDER UNDWEITERER TEILGLIEDERUNGEN§ 18Entsprechend dieser Regelung erlassen die Landesverbände und weitere Teilgliederungen die im Sinne des Parteiengesetzes notwendigen ergänzenden Regelungen.Diese Ordnung tritt mit Beginn des Geschäftsjahres am 1.1.2011 in Kraft.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Hinweis: Die Begründung ist nicht Gegenstand des Antrags.Auch wenn die Kritik an der Neufassung der Finanzordnung umfangreich ist, bleibe ich bei meiner Position, eine komplette Neufassung der Finanzordnung zu beantragen. Eine misslungene Finanzordnung kann nicht durch Einzelanträge geheilt werden. Es liegt an der verantwortungsvollen Würdigung der Teilnehmer des Bundesparteitags, einen Neubeginn zu wagen. Begründung § 1:Die Piratenpartei Deutschland wird kurz- bis mittelfristig wesentlich mehr Gelder verwalten müssen. Unter Berücksichtigung des basisdemokratischen Ansatzes der PIRATEN scheint ein Beratungs- und Kontrollgremium für den Bundesschatzmeister angebracht; die Kombination aus Basisvertretern ohne Amt und Landesschatzmeister trägt dem basisdemokratischen Ansatz der PIRATEN Rechnung und berücksichtigt im weitesten Sinne Transparenzgebote. Hinweis Abschnitt A:Der Abschnitt A strafft die bisherige Regelung des § 5 der bisherigen Finanzordnung und setzt die notwendigen zeitlichen Vorlagefristen neu fest. Alle weiteren Regelungen des bisherigen § 5 entfallen, da sie im Parteiengesetz ausreichend definiert sind.Begründung § 2:Die Piratenpartei Deutschland hat seit ihrer Gründung erhebliche Probleme, ihrer Rechenschaftspflicht nachzukommen. Der Regelungskontext soll die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten definieren und zeitliche Vorlagefristen explizit aufführen.Begründung § 3:Die Piratenpartei Deutschland hat im Jahr 2009 damit begonnen, auch unterhalb der Landesebene, Teilgliederungen aufzubauen. Diese sind in die Rechenschaftspflicht gegenüber der Landes- und Bundesebene zeitlich einzubinden.Begründung § 4: Die Regelung soll sicherstellen, dass die jeweiligen Landesschatzmeister ihrer Rechenschaftspflicht auch nachkommen können, auch wenn der Fall eintritt, dass in den Teilgliederungen unterhalb der Landesebene eine ordnungsgemäße Kassenführung nicht mehr möglich ist. Begründung § 5: Die Feststellung dient der rechtlichen Grundlage für ein ForderungsmanagementBegründung § 6:Sinngemäße Übernahme des Änderungsantrag Nr. T093 beantragt von Roland 'ValiDOM' Jungnickel, Ruben Bridgewater, Stefan Körner, Alexander Bock.Begründung § 7:: Delegation der entsprechenden Regelung aus der bisherigen Finanzordnung § 2 Abs. 3 an eine möglichst dezentrale Ebene. Diese kann am besten entscheiden, ob Sozialklauseln wirksam werden können.Begründung § 8:Die Regelung macht deutlich, dass § 2 Abs. 4 der bisherigen Finanzordnung Bestand hat. Die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge erfolgt an die Länder. Der Umlageschlüssel wird aus der Beitrags- und Kassenordnung entfernt, um die inhaltliche Diskussion zur Kassen- und Beitragsordnung von möglichen Kontroversen zu Umlageschlüsseln zu trennen. Es gelten aber weiterhin die Regelungen der bisherigen Finanzordnung nach § 2 Abs.5 und Abs.6, sofern nichts anderes beschlossen wird.Begründung § 9:Weitere Regelungen zu Beitragsabführungen sollten ausschließlich auf der Länderebene zu finden sein. Diese ist nach den Festlegungen der bisherigen Finanzordnung zuständig für Beitragsabführungen, Forderungsmanagement und weiter Folgen. § 9 kann als Abs.2 des § 8 formuliert werden.---“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Schwan
- Rainer Sinn
- Abrax 20:28, 13. Apr. 2010 (CEST)
- Laird_Dave 22:18, 13. Apr. 2010 (CEST)
- Nico.Ecke
- --Pavel 14:52, 26. Apr. 2010 (CEST)
- ☠ Danebod 23:51, 6. Mai 2010 (CEST)
- Bernd Der amtierende Schatzmeister hat mein Vertrauen, dass diese Änderungen hilfreich und richtig sind
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Anthem
- MichaelG Also bitte, das ist wirklich kein beschlußfähiger Antrag
- Gunther Es fehlen leider etliche Details (z.B. Mahnwesen) und eine Gegenüberstellung alt/neu wäre sehr wünschenswert.
- Buccaneerps 22:29, 16. Apr. 2010 (CEST) Begründung unten, eigentlich bin ich ja *für* die Neufassung, aber wie man auch an der Zahl der Beiträge sieht, ist die Zeit einfach zu knapp, die Problemfälle ausreichend zu diskutieren.
- Rainer Sonnabend
- datenritter 14:35, 25. Apr. 2010 (CEST) Das können wir zeitlich leider nicht leisten.
- zora
- Sebastian Pochert
- StopSecret 00:16, 30. Apr. 2010 (CEST) Um das zu durchdringen, fehlt mir im Moment die Zeit. Deshalb soll's erstmal so bleiben, wie es ist.
- RicoB CB 16:24, 1. Mai 2010 (CEST) für mich auch zu viel, um das in der verbleibenden Zeit zu durchdringen...
- HKLS 12:30, 2. Mai 2010 (CEST) gut, aber auf dem BPT Bingen wohl kaum zu diskutieren, leider
- wigbold : jetzige Beitragsregelung erhalten : 36€pa fix bis 1% Spendenempfehlung.
- OliverNiebuhr
- zero-udo
- Tramp 21:08, 10. Mai 2010 (CEST)
- MatthyK 20:18, 11. Mai 2010 (CEST) : alles was über den normalen Mitgliedsbeitrag hinaus geht, sollte freiwillig bleiben
- Unglow
- Kaddi
- Salorta
- Sven423 09:25, 14. Mai 2010 (CEST)
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Fridtjof 05:59, 14. Apr. 2010 (CEST) Ich bin grundsätzlich für die Änderungen, sehe aber noch dringenden Überarbeitungsbedarf.
- Trias mE gut geschrieben, aber Bundesfinanzrat sollte extra sein.
- Twix 16:53, 16. Apr. 2010 (CEST) unschlüssig, ändert viel auf einen Schlag
- icho40
- Andena 09:14, 19. Apr. 2010 (CEST)
- DeBaernd 19:34, 6. Mai 2010 (CEST)
- Christian Specht 15:54, 11. Mai 2010 (CEST)
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Form
Hilfe, arbeitest du hier ncoh an der Form, ich versteh kaum was an dem Antrag und Begründung ist, was geändert werden soll. Welcher § soll wie geändert werden?
Es fehlen Formulierungen in dieser Form:
http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Keine_Diskriminierung_von_Ausl%C3%A4ndern
Oder du schreibst eine Komplett neue Finanzordnung hier rein. In der aktuellen Form kann man da nur dagegen Stimmen. Benjamin Stöcker
- In der Überschrift steht Neufassung Finanzordnung. Demnach soll die alte Finanzordnung verschwinden und diese Finanzordnung an ihrer Stelle verabschiedet werden. Schwan 19:30, 13. Apr. 2010 (CEST)
- Ich schließe mich hier Ben an. Eine Gegenüberstellung von alter und neuer Finanzordnung sollte hier allein der Klarheit wegen sein. Bens Beispiel ist da in der Form sehr gut. Bitte macht Euch die Mühe bei so einer umfassenden Änderung. Danke. Franz Rauchfuss 23:37, 13. Apr. 2010 (CEST)
- Das steht aber eben nicht im Antrag, und selbst wenn wird es mitsamt begründungen und hinweisen (stehen im Antrag) und dem §6 so wie er da steht übernommen? Es sind viele Anträge da an den man sich orientieren kann, das hier ist kein Antrag Benjamin Stöcker
- Ausser Bernd will dass die Begründungen alle auch in der Finanzordnung landen dann sollten die Begründungen aus dem Antragstext raus. Anthem 08:03, 14. Apr. 2010 (CEST)
Argument 2
§ 4 Die Landesschatzmeister kontrollieren die ordnungsmäßige Kassenführung ...
Die Landesschatzmeister kontrollieren die ordnungsgemäße Kassenführung Schwan 19:16, 13. Apr. 2010 (CEST)
§ 5 Jedes Mitglied ist zur regelmäßigen Zahlung eines Mitgliedsbeitrages an die zuständige Teilgliederung auf Landesebene verpflichtet.
Alle 3 Jahre ist auch regelmäßig. Deshalb bitte ändern auf fristgerechten.Schwan 19:16, 13. Apr. 2010 (CEST)
§ 8 Um eine möglichst unbürokratische und dezentrale Beitragserhebung zu gewährleisten, zahlen die Landesverbände pro Monat und Mitglied einen Anteil der Mitgliedsbeiträge, der von dem Bundesparteitag beschlossen wird.
Der Satz ist ohne Begründung nicht klar verständlich. Besser: 1/12 der abzuführenden Umlage. Die abzuführende Umlage wird vom Bundesparteitag beschlossen. Die Umlage muss dann aber auch irgendwo einen Paragraphen bekommen, damit die Satzung stimmig ist. Schwan
- Es ist außerdem nicht ersichtlich an wen gezahlt werden soll. Fridtjof 05:56, 14. Apr. 2010 (CEST)
§ 17 Wird der von dem Bundesparteitag .... Einberufung einer Sonder-Parteitags .....
Einberufung eines Sonder-Parteitags Schwan 19:16, 13. Apr. 2010 (CEST) ...
Kassenprüfer
Wir werden am Bundesparteitag Kassenprüfer wählen. Inwieweit spielen diese eine Rolle in der Finanzordnung? Sind nicht Diese für die Überprüfung der Finanzen des Bundes zuständig? Franz Rauchfuss 19:54, 13. Apr. 2010 (CEST)
Die Aufgaben der Rechnungsprüfer sind in § 9 Abs.5 PartG eindeutig festgelegt. Eine Anleitung zum Prozedere der Rechnungsprüfung habe ich unter http://wiki.piratenpartei.de/Kassenprüfung eingestellt.--Bernd Schlömer 13:22, 15. Apr. 2010 (CEST)
Unnötiger, unausgereifter Schnellschuß
In dieser Fassung fehlen etliche elementare Sachen, die in der jetzigen Finanzordnung enthalten sind. Angaben über das Geschäftsjahr fehlen, Angaben über den Mitgliedsbeitrag fehlen (sehr toll der Hinweis, das möge der BPT selber entscheiden. Und was wenn alle entsprechenden Anträge durchfallen? Dann gibt es keine Mitgliedsbeiträge mehr.), gemahnt wird bei Zahlungsverzug auch nicht mehr, Bestimmungen zur Kassen- und Kontoführung fehlen, Regelungen zur Finanzierung fehlen (damit sind Kreditaufnahmen in beliebiger Höhe möglich).
Die vollständige Neumummerierung der Paragraphen läßt sämtliche anderen Anträge zur Finanzordnung komplett ins leere laufen, sehr toll.
Bernd, ziehe diesen Murks bitte zurück. Wir helfen dir gerne, einen beschlußfähigen Antrag zu erstellen, aber das hier geht gar nicht. MichaelG 10:05, 14. Apr. 2010 (CEST)
- Dann Beantrage eine komplette Neufassung in entsprechender Form. Das tust allerdings leider nicht Benjamin Stöcker
- Für diesen Antrag ist die Zeit zur Diskussion viel zu kurz. Ich unterstütze grundsätzlich eine komplette Neuordnung, aber da sind doch ein paar Dinge drin... z.B. die Festlegung des Mitgliedsbeitrags auf Prozent des Bruttoeinkommens. Das ist Altparteien pur. So wie bisher ist es m.E. besser. Gib den Leuten keine Pflicht und sie geben mehr. Ich schlage ernsthaft vor, wir machen Ende des Jahres einen außerordentlichen Parteitag nur zur Satzung und da wird das dann vorher ordentlich ausdiskutiert. Ich arbeite gerade auch an einer neuen Schiedsordnung, die wollte ich extra nicht mehr vorlegen, da auch komplett neu. --Buccaneerps 22:27, 16. Apr. 2010 (CEST)
- Ich kann die Kritik nicht nachvollziehen. Ich finde die neue Finanzordnung sinnvoll, sie vereinfacht vieles und hat das Potential, mehr Geld in die Kasse zu bringen und ermöglicht eine flexiblere Aufteilung der Gelder zwischen Bund und Ländern. Im übrigen unterstütze ich die vernünftige Haltung, nicht jeden Kleinkram und "Regelungen" al la "Wir halten uns an die Gesetze" reinzunehmen. Die derzeitig geltende FO ist jedenfalls eine Katastrophe, die vor allem den Landesverbänden viele Probleme bereitet und vernünftige Lösungen massiv erschwert. Insbesondere führt sie dazu, dass Länder eher weniger Interesse an höheren Beiträgen haben und stattdessen zweckgebundene Spenden an den Landesverband favorisieren müssen. Besonderes ärgerlich ist das im Zusammenhang mit Spenden, die in den Ländern durch Verzicht auf Reisekosten- und andere Erstattungen anfallen. Das ist zwar alles auch ohne neue FO lösbar, es nervt aber kolossal. Ich kann daher nur dringend an alle Mitglieder appellieren, diese neue FO zu unterstützen. Ich finde es auch sehr bemerkenswert, dass ein Bundesschatzmeister sich derart für die Interessen aller Landesverbände stark macht und gerade *nicht* dem Bundesverband pauschal zu Lasten der Länder noch mehr Geld zukommen lassen will, sondern eine flexible Regelung ermöglicht, die es etwa erlaubt, in Jahren mit Bundestagswahlen dem Bund mehr und in anderen Jahren weniger Geld zukommen zu lassen. --Pavel 15:29, 26. Apr. 2010 (CEST)
Stellungnahme des Bundesschatzmeisters:
Der Antrag auf Neufassung der Finanzordnung ist nach euren konstruktiven Vorschlägen überarbeitet worden. Details, wie zB das Mahnwesen oder die Kreditaufnahme haben in einer Grundordnung - und bei der Finanzordnung handelt es sich um eine Grundordnung - nichts zu suchen. Details werden in Verwaltungsanweisungen niedergelegt, weil sie hier leichter aktualisiert und entsprechend den Anforderungen bspw. an die Rechtsprechung angepasst werden können. Die Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland regelt Grundsätzliches. Ansonsten gilt das Parteiengesetz für die Piratenpartei. Übergeordnete Normen gelten ohnehin; aus diesem Grund brauchen diese in einer Finanzordnung nicht wiederholt werden. Wir brauchen ja auch nicht unter jeden Paragraphen schreiben: "Ansonsten gilt das Grundgesetz"
Meine grundsätzlichen Bemerkungen eurer Kritik an meinem Vorschlag werde ich auf dem Bundesparteitag äußern. Eines möchte ich aber schon heute klarstellen. Ich verbitte mir vorschnelle Kritik an meinem Antrag in der Art und Weise, dass etwas als "Murks" betitelt wird. Ich muss davon ausgehen, dass diese Art der Kritik nichts anderes als negative Meinungsmache ist. --Bernd Schlömer 13:35, 15. Apr. 2010 (CEST)
Verbesserter Antrag vorhanden
Ich habe eine beschlußfähige Fassung dieses Antrags erstellt http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Neufassung_Finanzordnung_II.
Bernd, ziehe bitte diesen Antrag und deinen Antrag http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Bundesfinanzrat zurück. Der Inhalt von deinen beiden Anträgen ist in meinem drin. MichaelG 11:05, 14. Apr. 2010 (CEST)
Ich finde nicht, dass Michaels Antrag in irgendeiner Weise nachvollziehbarer oder verständlicher wird, wenn alles in Form von Einzeländerungen formuliert ist. Der Unterschied im Ergebnis der beiden Anträge ist auch überhaupt nicht klar. Ich werde daher für den klareren Antrag stimmen, und das ist für mich der von Bernd. --Pavel 15:03, 26. Apr. 2010 (CEST)
Ist der Bundesfinanzrat ein Organ?
Ich stelle mir gerade die frage, ob der Bundesfinanzrat ein Organ nach PartG ist. Er fällt zwar nicht unter §12 PartG (Zuständigkeit ist nicht umfassend) allerdings würde ich meinen, das §13 PartG (http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__13.html) für alle Organe gelten, die auch nur zum Teil aus Vertretern von Gebietsverbänden besteht. Das könnte doch hier der Fall sein, der Bundesfinanzrat wird definitiv zum Teil aus Landesvertretern besetzt, es ist nur die Frage ob es ein Organ ist. Wenn dem so ist, verstößt der Bundesfinanzrat gegen das PartG, Big Time. Benjamin Stöcker