NRW:Bonn/Kreisverband/Satzungsmodule

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Module zur Abstimmung

Die Änderungen beziehen sich auf die Minimalfassung der Satzung

§4.3 Änderung

Aktuell: Die Einberufung der MV erfolgt zwei Wochen vor dem angesetzten Termin durch Einladung an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnungspunkte.

Änderung: Die Einberufung der MV erfolgt zwei Wochen vor dem angesetzten Termin durch Einladung an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnungspunkte. In dringenden Fällen kann die Ladefrist bis auf eine Woche verkürzt werden oder die Tagesordnung einer bereits einberufenen MV geändert werden.

Begründung:

§4.4 Einschub

Änderung: Mitgliederversammlungen können grundsätzlich als Online-Mitgliederversammlungen stattfinden. Auf Antrag eines einzelnen Mitgliedes muss davon abgesehen werden.

Begründung:

§4.5.2 Änderung

Aktuell: Die Wahl aller Kandidaten und deren Vertreter für Wahlen zu politischen Gremien.

Änderung: Die Wahl aller Kandidaten und deren Vertreter für Wahlen zu politischen Gremien. Zur Kandidatenwahl sind ausschliesslich Mitglieder des Kreisverbandes zugelassen.

Begründung:

§4.7 Einschub

Änderung: Stimmberechtigt auf der MV sind alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder. Mitglieder der Piratenpartei Bonn können bei einfacher Mehrheit den Nicht-Mitgliedern das Stimmrecht entziehen.

Begründung:

§4.9 Einschub

Änderung: Für die Mitgliederversammlung ist die Geschäftsordnung zur Mitgliederversammlung verbindlich. Sie ist Teil dieser Satzung.

Begründung:

§5.9 Änderung

Aktuell: Tritt einer der Vorsitzenden oder der Schatzmeister zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so muss der Vorstand binnen acht Wochen eine MV zur Nachwahl eines Vorstandsmitglieds einberufen.

Änderung: Tritt einer der Vorsitzenden oder der Schatzmeister zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so wählt der Vorstand einen der Beisitzer für diese Position, dessen Amt dann bis zur nächsten MV läuft.

Begründung:

§5.5 Einschub

Änderung: Pflichten des Vorstands umfassen auch

1. Anwesenheitspflicht mindestens eines Vorstandsmitgliedes bei Bundes- und Landesparteitag und bei wichtigen Mumble-Konferenzen
2. Informationspflicht der Mitglieder in schriftlicher Form z. B. über die wichtige Konferenzen in Mumble oder Themen die z. B. in finanzieller Hinsicht Auswirkungen auf Bonn haben

Begründung:

§5.3 Einschub

Änderung: §5.3 Initiativrecht

1. Jedes Mitglied kann den Vorstand zu einer Handlung auffordern, die sich im Aufgabenbereich des Vorstands befindet, insbesondere Stellungnahmen zu lokalpolitische Themen und Ereignissen oder Änderungen und Erweiterungen der Geschäftsordnung.
2. Jedes Mitglied kann jeden Fachsprecher zu einer Handlung auffordern, die sich im Aufgabenbereich des Fachsprechers befindet, insbesondere Stellungnahmen zu lokalpolitische Themen und Ereignissen.
3. Wird diese Aufforderung von drei oder mehr Piraten unterstützt, so kann der Vorstand oder die Fachsprecher diese nur begründet abweisen.
4. Die Bearbeitung der Anträge müssen protokoliert werden und im Tätigkeitsbericht vollständig aufgenommen werden.

Begründung:

§5.4 Einschub (nur notwendig, wenn §5.3 angenommen wird):

Änderung:

  1. Wird ein Initiativantrag, der von fünf oder mehr Mitgliedern gestellt wird, abgelehnt, so wird automatisch die Initiative als Tagesordnungsspunkt der nächsten MV hinzugefügt.
  2. Wird ein Initiativantrag von 10% oder mehr Mitgliedern zum Zeitpunkt des Antrags gestellt und vom Vorstand abgelehnt, so ist eine MV binnen vier Wochen einzuberufen.

Begründung:

§5.6 Änderung

Aktuell: Der Vorstand publiziert jeden Monat einen Tätigkeitsbericht. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese Berichte in Eigenverantwortung der Einzelnen / des Einzelnen erstellt werden. Dieser Bericht ist jedem Mitglied zugänglich zu machen.

Änderung: Der Vorstand publiziert mindestens alle vier Monate einen Tätigkeitsbericht. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese Berichte in Eigenverantwortung der Einzelnen / des Einzelnen erstellt werden. Dieser Bericht ist jedem Mitglied zugänglich zu machen.

Begründung:

§9 Einschub

Änderung: Hat die Piratenpartei Bonn länger als sechs Monate keinen satzungsgemäßen Vorstand, sind die oberen Gliederungen der Piratenpartei berechtigt, die Piratenpartei Bonn aufzulösen.

Begründung:

§12 Änderung:

Aktuell: Diese Satzung tritt am 10.04.2010 in Kraft

Änderung: Diese Satzung tritt am 01.08.2010 in Kraft

Begründung: