NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Brüggen

Aus Piratenwiki Mirror
< NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung
Version vom 8. April 2010, 11:34 Uhr von imported>Chaospirat
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ansprechpartner: Franz-Josef Winkens (Ordnungsamt Brüggen)

E-Mail: Franz-Josef[punkt]Winkens[at]brueggen[punkt]de

Keine Genehmigung von nöten, keine Kosten, Aufhängen der Plakate möglichst so, dass sie keinen Unfall verursachen.


Zitat aus der Mail: "Hallo Herr ****,

Erlaubt ist eine Plakatierung innerorts, es darf dabei zu keinen Behinderungen führen.

Direkt am Wahllokal ist eine Plakatierung nicht erlaubt.


Mit freundlichen Grüßen

Franz Josef Winkens"