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Wirtschaftspolitische Grundsätze (Flavour Wigbold)

Präambel

Um klar verständliche wirtschaftspolitische Ordnungen zu gestalten, bedarf es verständlicher Grundsätze. Folgende Grundsätze dienen dem Verständnis und stellen eine Information dar, wie PIRATEN Wirtschaftspolitik grundlegend argumentieren. Sie stellen gleichermaßen den initialen Lösungsraum für wirtschaftspolitische Aufgaben.

Die unten manifestierten Wirtschaftspolitischen Grundsätze folgen drei Prämissen:

(1) Die PIRATEN entwickeln unvoreingenommen sowie kritisch gegenüber herrschenden Lehrmeinungen und Quasi-Standards Wirtschaftspolitik.

(2) Die PIRATEN sehen in der Individuellen Freiheit der Menschen die angestrebte Normative einer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung.

(2) Durch auf die Gesetzgebung wirkenden Lobbyverbände und eine unkritische herrschende Politik sehen die PIRATEN den Bürgerbezug von Wirtschaftspolitik gefährdet. Die PIRATEN wollen der Öffentlichkeit eine bürgerbezogene Perspektive geben und den Bürgern eine Alternative zu den herrschenden Machtverhältnissen bieten.

Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsordnung, Wirtschaftssystem

(1) Die Wirtschaft oder Ökonomie ist die Gesamtheit aller Einrichtungen und Handlungen, die der planvollen Deckung des menschlichen Bedarfs dienen. Wirtschaftspolitik beschäftigt sich mit Organisationsprinzipien von Wirtschaftssystemen und insbesondere deren rechtlicher Ordnung.

(2) Eine Wirtschaftspolitik der PIRATEN ist am Wohle der Allgemeinheit orientiert. Die Allgemeinheit wird jedoch nicht als Kollektiv verstanden, sondern als Jedermann in einer Gesamtheit. Diese Gesamtheit verwirklicht der soziale Rechtsstaat nach republikanischen wie demokratischen Grundsätzen als bürgerliche Gesellschaft. Ebenso verwirklicht er "Gemeinwohl" durch seine Rechtsordnung.

(3) "Markte" werden durch handelnde Menschen gebildet. Die PIRATEN sehen die Märkte als kommunikativen Bazar, der für jedermann zugänglich ist. Im Sinne dieses Pluralismus lehnen sie eine korporative wie hierarchische Ordnung der Wirtschaft ebenso wie eine funktionshierarchische Gesellschaftsordnung ab.

(4) Eine freiheitliche Gesellschaftsordnung orientiert sich normativ an der Individuellen Freiheit der Menschen. die selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln. Ausgehend vom Einzelnen und seiner Privatsphäre über kleinste Gruppen organisieren sich bürgerliche Gesellschaften selbst. Selbstversorgung ist ursprüngliches Wirtschaften. Greift ein Staatswesen unterstützend in das bürgerliche Wirtschaften ein ist das Prinzip der Subsidiarität wesentlich. Ordnungspolitisch muss ein Zurückdrängen der Individuellen Freiheit für den jeweiligen Zweck von denen in Kauf genommen werden, die an staatlichen Maßnahmen partizipieren.

(5) Die "Soziale Marktwirtschaft" erkennen die PIRATEN als wirtschaftspolitisches Leitbild an. Der Begriff "Soziale Marktwirtschaft" drückt aus, dass durch geeignete Ordnungspolitik eine Freie Marktwirtschaft "sozial" gemacht werden kann. Beabsichtigt ist nicht ein klassischer Sozialstaat zur nachträglichen Korrektur sozialer Probleme einer Freien Marktwirtschaft.

(6) Das durch die Wirtschaftsordnung grundlegend bestimmte Wirtschaftssystem einer Sozalen Marktwirtschaft muss vielfältig Lebenswirklichkeiten sowie -entwürfe zulassen. Die Wirtschaftsordnung wird als Rechtsordnung verstanden, die durch ihre Verwirklichung für das marktwirtschaftliche Handeln der Menschen Rechtssicherheit herstellt.

(7) Aus einer globalen Perspektive stellen die PIRATEN fest, dass sie verschiedene Wirtschaftssysteme anderer Völker, Wirtschaftsordnungen anderer Staaten sowie Sitten und Bräuche von Gesellschaften respektieren. Dieser Respekt soll transnationales Handeln der Menschen fördern und eben diesen Respekt von den Akteuren fordern.

(8) Märkte sind bestimmt durch handelnde Menschen ein Ausdruck Direkter Demokratie. Die Soziale Marktwirtschaft erkennen die PIRATEN als wirtschaftspolitisches Leitbild an. Der Begriff "Soziale Marktwirtschaft" drückt aus, daß durch geeignete Ordnungspolitik des der bürgerlichen Gesellschaft verpflichteten Staatswesens eine Freie Marktwirtschaft "sozial" gemacht werden kann. Beabsichtigt ist nicht ein klassischer Sozialstaat zur nachträglichen Korrektur sozialer Probleme einer Freien Marktwirtschaft.

(9) Als Wirtschaftspolitische Aufgaben des Staates sehen die PIRATEN die Schaffung von Infrastruktur, die dem bürgerlichen Wirtschaften dienen. Eine Wirtschaftsordnung ist Teil dieser Infrastruktur.

(10) Die PIRATEN sehen es als notwendig an, dass verschiedenste Lebenswirklichkeiten sowie Theorien als ordnungspolitische Modelle für sich abgegrenzt entwickelt und umgesetzt werden können. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit garantiert, dass die jeweils Beteiligten sich nach ihrem individuellen Willen vertraglich einigen können. So ist eine differenzierte, für die Beteiligten verständliche, kritisierbare und änderungsfähige Ordnung machbar.

(11) Die Vertragsfreiheit gilt innerhelb der rechtlich bestimmten Ordnung. Sie gewährleistet dem Einzelnen seine Freiheit der Willensbildung und des selbstständigen Handelns in Rücksicht auf Andere. Für die Allgemeinheit schädliche und sittenwidrige Verträge sind rechtswidrig und somit nichtig.

(12) Eine Vielfalt gesellschaftlich geschaffener Wirtschaftssysteme muss ordnungspolitisch berücksichtigt und klargestellt werden. Insbesondere muss Selbstversorgung als ursprüngliches Wirtschaften der Menschen berücksichtigt sein.

Natürliche Ressourcen

(1) Natürliche Ressourcen sind ursprünglich kein Eigentum oder Besitz.

(2) Natürliche Ressourcen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden sich im Besitz der Bürger.

(3) Das Staatswesen übt auf dem Territorium der Bundesrepublik die Hoheit über die Natürlichen Ressourcen aus. Grundsätzlich ist ihre Verfügbarkeit vom Rechtsstaat so zu ordnen, dass diese Ressourcen mittel- sowie unmittelbar gleichermaßen allen Bürgern zur Verfügung stehen.

(4) Ist es aus bestimmten Gründen - wie der potentiellen mißwirtschaftlichen Ausbeutung oder Zerstörung - nicht möglich, dass eine Natürliche Ressource allen Bürgern zur Verfügung steht, wird das Staatswesen aus dieser Gemeingut schöpfen bzw. schöpfen lassen. Wird das geschöpfte Gemeingut jemandem zugesprochen, ist zu berücksichtigen, dass er nur so viel durch seine Arbeit als Eigentum einfahren kann, wie er für seinen Lebensvorteil davon Gebrauch machen kann, bevor es verdirbt. Was darüber hinausgeht, ist mehr als ihm zusteht. - Nichts in der Natur darf zu Eigentum gemacht werden, dass es verdirbt oder zerstört wird.

(5) Die PIRATEN respektieren Natürliche Ressourcen auf dem Territorium anderer Völker und Staaten als in deren Besitz.

(6) Jedoch sehen die PIRATEN die einzelnen Bürger der Bundesrepublik als Mitglieder einer Welt-Gesellschaft an den Natürlichen Ressourcen der Welt beteiligt, die nicht territorial beansprucht werden, bzw. die nicht an Territorien gebunden sind.

(7) Das Staatswesen vertritt im internationalen Kontext die Bürger und ermöglicht ihnen umfassend selbstbestimmte transnationale Beziehungen.

Schöpferische Kraft, Eigentum und Besitz

(1) Das Grundgesetz garantiert dem einzelnen Bürger sein Eigentum. Eigentum stellt in unserer Wirtschaftsordnung eine wesentliche Komponente dar. "Eigentum" entsteht durch schöpferische Kraft, aus einem individuellen Bedürfnis des Menschen. Wesentlich versteht sich so seine Eigentums- und Privatsphäre, die existentiell wie individuell mit dem Menschen verbunden ist.

(2) "Eigentum" als staatlich garantierte rechtliche Herrschaft über eine Sache ist wesentlich ein "Eigentumstitel".

(3) "Eigentum" unterschiedet sich klar vom rechtlichen "Eigentumstitel", der einen Rechtsanspruch auf Eigentum darstellt und so einen Ökonomischen Wert herstellt.

(4) Ein Eigentumstitel unterschiedet sich vom Besitztitel, der die tatsächliche Herrschaft über eine Sache bestimmt. Jedoch ist wiederum ein Besitztitel an sich wieder Eigentum.

(5) Der garantierte Rechtsanspruch auf Eigentum und Erbrecht verpflichtet selbiges dem Wohl der Allgemeinheit allein durch die umfassende allgemeine rechtliche Ordnung.

(6) Der Gebrauch von Eigentum liegt im Ermessen des Eigentümers und soll ebenso dem Wohl der Allgemeinheit dienen.

(7) Geistiges Eigentum wird von den PIRATEN respektiert. Jedoch kann es keinen ausschließlichen Rechtsanspruch auf geistiges Eigentum geben, da es wesentlich kommunikativ entwickelt wird. Kommunikation verwirklicht soziale Teilhabe durch Mitteilung Geistigen Eigentums.

Gesellschaft, Gemeinschaft, Gemeingut

(1) "Gesellschaften" sind Gruppen von Menschen, die bestimmte Bedingungen teilen. Unsere bürgerliche Gesellschaft bestimmt sich durch den verfassten sozialen Rechtsstaat und den Ausfluss herrschender Staatsgewalt.

(2) "Gemeinschaften" haben im Gegensatz zu Gesellschaften einen jeweils einvernehmlichen Wesenswillen, der das Gemeinwesen bestimmt.

(3) Jedem Menschen steht es frei mit seiner Schöpferischen Kraft in Gesellschaft zu leben sowie sich an Gemeinschaften zu beteiligen.

(4) Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften sind politische Konstrukte. Juristische Personen genießen ihrem Wesen nach bedingt Schutz durch bürgerliche Grundrechte. Das Wesen der Juristischen Personen bestimmt die Wirksamkeit des Schutzes und wird praktisch durch die Politik geordnet.

(5) Eine wesentliche Angleichung der Juristische Personen mit Menschen lehnen die PIRATEN ab. Insbesondere die Interpretation, dass Gesellschaften bzw. juristische Personen eine ursprüngliche schöpferische Kraft besitzen. - Ein kritisches Augenmerk gilt dabei dem Begriff "Person", der zunehmend Gebrauch findet.

(6) Gemeingut ist ein Gut, das für alle Nachfrager in der Regel frei zugänglich ist. Die allgemeine Verfügbarkeit von Gemeingut kann jedoch zu unwirtschaftlichem Verhalten führen. Das Gemeingut der Gesellschaft kann deshalb vom Staatswesen geordnet werden, um Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ähnliche Aspekte der Vernunft zu berücksichtigen.

(7) Wird Gemeingut an sich jemandem zugesprochen, muss es jedem Bürger gleichermaßen zugesprochen werden: Diejenigen, die ein Gemeingut ebenso benötigen müssen weiter ein Nutzungsrecht haben. Es geht hierbei nicht um eine Kollektivierung von Gemeingut, sondern um das ursprüngliche Recht des einzelnen Bürgers / der Allgemeinheit / jedermanns am Gemeingut.

Infrastruktur

(1) Infrastuktur ist der Unterbau für gemeinschaftliches Wirtschaften.

(2) Die PIRATEN unterscheiden "private Infrastruktur" der bürgerlichen Gestaltung und "öffentliche Infrastruktur" der staatlichen Gestaltung als öffentliche Angelegenheit.

(3) Da öffentliche Infrastruktur von der bürgerlichen Gesellschaft politisch beauftragt und finanziert wird, ist sie Vermögen an dem jeder einzelne Bürger gleichermaßen beteiligt ist. Sie ist ein Ursprung von Gemeingut.

(4) Infrastrukturen müssen regelmäßig geprüft werden, ob sie ein natürliches Monopol darstellen. Nur so kann nötigenfalls der Zugang für jedermann gewährleistet werden.

(5) Öffentliche Infrastrukturen müssen regelmäßig geprüft werden, ob sie unmittelbar dem Bürger dienen sowie ob Mißbrauch vorliegt.

öffentliche Einrichtungen

(1) Die PIRATEN erkennen öffentliche Einrichtungen wie Öffentlich-rechtliche Anstalten ihrem Wesen nach als Behörde: Eine staatliche Einrichtung, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von Aufgaben des Staates und dabei insbesondere für Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist.

(2) Diese Einrichtungen sind nicht marktfähig. Es handelt sich um gemeinwesenliche Selbstversorgung. Die Finanzierung erfolgt über Steuern, Abgaben sowie Gebühren. Diese Einrichtungen müssen klar zur Privatwirtschaft abgegrenzt werden. Privatwirtschaftliche Geschäftsgegenstände stehen diesen Einrichtungen nicht zu.

(3) Die PIRATEN erkennen so auch Körperschaften des öffentlichen Rechts als öffentliche Angelegenheit. Jedoch sind insbesondere Personalkörperschaften auf die Notwendigkeit von Zwangsmitgliedschaft zu überprüfen.

(4) Kapitalgesellschaften, deren Gesellschafter Gemeinwesen wie z.B. Kommunen sind, sind rein privatwirtschaftlichen Unternehmen gesetzlich gleichzustellen.

Monopole, Kartelle, Patente

(1) Ein "Monopol" bezeichnet einen einzelnen Aspekt (Punkt), der durch sein Potential die geschaffene Ordnung des ihn beinhaltenden Systems außer Kraft setzt - Der Zweck der Ordnung wird nicht mehr erreicht. Für ein Marktwirtschaftliches Monopol gilt so: Es stört die Marktwirtschaftliche Ordnung.

(2) Ein Kartell bestehend als Bündnis eigentlicher Konkurrenten kann ebenfalls die derzeitige Marktwirtschaftliche Ordnung stören, wenn sie Preis- oder Mengen- bzw. Leistungs-Absprachen monopolbildend umsetzen. Ebenso sind Oligopole kritisch, die sich faktisch stillschweigend angleichen oder komplette Wertschöpfungsketten umfassen.

(3) Die PIRATEN sehen es in einem marktwirtschaftlichen Zusammenhang als notwendig an, Monopol - sowie Kartellbildung zu unterbinden und Oligopolen entgegenzuwirken.

(4) Alterativ ist für die PIRATEN denkbar, dass das ökonomisches Gut der Kartell- bzw. Monopolbildung als nicht marktfähig erkannt wird. Über die Legislative bzw. die politische Gestaltung werden dann strukturelle Änderungen in der Wirtschaftsordnung umgesetzt, so dass die betroffenen Güter sowie Dienstleistungen befreit werden.

(5) Patente und ähnlich hoheitlich erteilte Schutzrechte sehen die PIRATEN als befristete Monopole, die das Staatswesen dem Nutznießer gewährt, wenn im Gegenzug ein Nutzen für die Allgemeinheit / die Bürger entsteht. Die Praxis zeigt jedoch, dass der erwartete Nutzen für die Bürger meist nicht gegeben ist. - Im Gegenteil: Die PIRATEN sehen hier ein großes Potential des Mißbrauchs und lehnen deshalb hoheitlich erteilte, ausschließliche Schutzrechte ab.

(6) Natürliche Monopole entstehen von selbst, z. B. durch Marktvorsprung, Produktions-, Standortvorteil sowie aufgrund von Markteintrittsbarrieren. Hier ist regelmäßig zu prüfen, ob die Verhältnismäßigkeit noch gegeben ist, bzw. ob der Monopolist seine Vormachtstellung gegenüber den Bürgern mißbraucht.

Geldpolitik

(1) Geld hat als Tauschmittel einer Marktwirtschaft eine besondere Funktion. Gleichsam ist es Wertäquivalent für Güter sowie Dienstleistungen.

(2) Die PIRATEN sind sich bewußt, dass es verschiedenste Arten Geld bzw. verschiedenste Gelddysteme gibt.

(3) Der Euro wird durch das Eurosystem als "Zentralbankgeld" geschöpft. Die Bundesbank ist wie die Europäische Zentralbank (EZB) ein Teil des Eurosystems. Die EZB ist ein politisches Konstrukt, eine Rechtsperson. Die EZB ist allein befugt, die Ausgabe des Euro zu genehmigen. Die PIRATEN befinden die bestimmte politische Unabhängigkeit der EZB sowie der Zentralbanken als kontrafaktisch. Die PIRATEN erkennen in der EZB die gemeinsame Währungsbehörde der Staaten Europas.

(4) Der Euro ist sogenanntes Fiat-Geld, ein Kreditgeld, bei dem von Seiten des Emittenten keine Einlöseverpflichtung in einen bestimmten Gegenwert besteht. Seine Akzeptanz wird durch gesetzliche Vorschriften erreicht und sichergestellt, - als gesetzliches Zahlungsmittel.

(5) Auf Basis des Euro können zudem Geschäftsbanken Geld schöpfen: Das Giral- bzw. Geschäftsbankengeld. Dieses Geld entsteht ebenfalls durch Kredit, den die Geschäftsbanken gewähren. Oder durch das Eintauschen von Bargeld in sogenanntes Sichtguthaben. Geschäftsbanken sind in der Lage auf Grundlage des eingezahlten Bargelds, ein Vielfaches an Giralgeld durch Kreditvergabe zu schöpfen. Zudem können sie durch den Kauf von Real-Vermögen weiteres Giralgeld schöpfen.

(6) Neben dem Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel benutzt der Bürger hauptsächlich Giralgeld. Die PIRATEN sind sich des Unterschieds bewußt: Giralgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel sondern lediglich ein Anspruch darauf. Obwohl die Einheit "Euro" den Anschein gibt, besteht keine Deckung des Giralgeldes durch gesetzliches Zahlungsmittel. Die PIRATEN sehen die zunehmende Unterdeckung des Giralgeldes als systemkritisch an.

(7) EZB-Geld sowie Giralgeld entsteht durch Kredit. An jeden Kredit ist immer Zins und Tilgung als Schuld gebunden sowie belastbare Eigentumstitel des Kreditnehmers als Sicherung.

(8) Die PIRATEN erkennen Verzinsung von Geldschuld sowie rekursiv geschaffene Finanzprodukte als Ursache für ein exponentielles Wachstum der Geld- bzw. Geldschuldmenge. Der daraus resultierende Geldwucher ist ebenso Antrieb einer zunehmenden Verschuldung, der keinerlei reale Vermögenswerte gegenüberstehen: Es werden Rechtstitel entwickelt und in Umlauf gebracht, die willkürlich mit Geldwert versehen sind.

(9) Die PIRATEN sehen es zumindest als fragwürdig an Fiat- bzw. Giralgeld als Schuld mit Eigentum der Schuldner abzusichern, da so zur Tilgung der zinsbelasteten Schuld in Summe ein immer rasanter werdender Eigentumsübergang realer Vermögenswerte auf die geldschöpfenden Institute erzwungen wird: Die scheinbaren (Geld-)Werte der Finanzindustrie suchen und belasten das Realvermögen der Menschen inflationär.

(11) Besonders kritisch betrachten die PIRATEN die Kapitaldeckung des Fiatgeldes durch natürliche Ressourcen wie Land. Diese monetäre Wertstellung führt zu einer Ausbeutung der Natürliche Ressourcen sowie zu einem Eigentumsübergang von Menschen ohne ausreichendes Geldeinkommen zu Menschen mit Geldvermögen bzw. Geldschöpfungsmonopol. Besonders wird das beschleunigt, wenn der Besitz von Realvermögen sowie die Erhaltung von Realvermögen Geldschuld entstehen läßt.

(12) Die PIRATEN sehen in der ausschließlichen Möglichkeit zur Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken und Zentralbanken ein Quasi-Monopol der Geldschöpfung. Die PIRATEN wünschen die Aufhebung des Geldschöpfungsmonopols.

(13) Die PIRATEN sehen es im Sinne einer Sozialen Marktwirtschaft als notwendig an, dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Staatswesens bürgerliche Währungen als Wertkorrektiv gegenüberzustellen. Diese müssen frei an Devisenbörsen gehandelt werden können. Spekulative Kursschwankungen bzw. -manipulationen können durch eine Tobin-Steuer gedämpft werden. Die Art und Weise der bürgerlichen Geldschöpfung ist frei, wie die Gestaltung der Rechtstitel, die als Währung zugrunde liegen. Geldschöpfung kann als Quelle besteuert werden.

(14) Die PIRATEN erkennen Geld als rechtlich definiertes Kunstprodukt. Geld sowie Geldschöpfung ist bestens geeignet für die mittelbare Ordnung bestimmter Märkte. So ist es denkbar, für verschiedene Märkte verschiedene Währungen herzustellen, die den ggf. speziellen Anforderungen entgegenkommen.

(15) Die PIRATEN sehen in der Idee freier bürgerlicher Währungen eine Alternative zum Geldschöpfungsmonopol der Geldinstitute. Jedoch besteht politische Notwendigkeit, einheitliche Verrechnungs- bzw. Umlaufwährungen als nicht ausschließliches gesetzliches Zahlungsmittel zu ordnen.

Globalisierung

(1) Die Informations- und Kommunikationstechnologie sowie die Möglichkeit zu reisen, ermöglicht ein Bewußtsein des Einzelnen für die Welt und deren globale Zusammenhänge.

(2) Aus dieser Globalisierung des Bewußtseins leiten die PIRATEN Respekt und Verantwortung vor der Welt ab.

(3) Die Freiheiten der globalen Kommunikation sowie der Möglichkeit zu reisen, sind wesentlich für die Selbstbestimmung eines Menschen.

(4) Die Möglichkeit unter Völkern sowie Staaten gemeinsame Verträge zu schließen, läßt eine politische Gestaltung globaler Wirtschaftssysteme zu und verwirklicht so Komponenten der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

(5) Das Staatswesen vertritt die Interessen seiner Bürger bei der Schaffung entsprechender internationaler Rechtsnormen nach geltendem nationalem Recht.

(6) In seinen internationalen Abkommen ermöglicht das Staatswesen den betroffenen Menschen selbstbestimmte transnationale Beziehungen, auf die an sich das Staatswesen keinen Einfluß nehmen darf.

(7) Die PIRATEN lehnen eine Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit ohne die Freizügigkeit der Menschen ab.

Staatliches vs. Bürgerliches Wirtschaften

(1) Die PIRATEN unterscheiden zwischen bürgerlichem und staatswesentlichem Wirtschaften: Das Bürgerliche Wirtschaften dient unmittelbar dem Bürger, das staatswesentliche (staatliche) Wirtschaften dient unmittelbar dem Staatswesen. Es ist zu betonen, dass für das Staatswesen jede Politik verantwortlich und vernünftig für sich selbst wirtschaftet.

(2) Die Wirtschaftsordnung als Bestandteil einer Gesellschaftsordnung bezieht sich wesentlich auf das Wirtschaften der Menschen als Bürgerliches Wirtschaften.

(3) Das Staatswesen stößt mit direkten Einflußnahmen auf das Bürgerliche Wirtschaften an seine durch die bürgerlichen Grundrechte bestimmten Schranken. Die PIRATEN lehnen eine unmittelbare Einflußnahme auf das Bürgerliche Wirtschaften durch den Staat ab.

(4) Dagegen ist es gefordert, dass die Bürger das Staatliche Wirtschaften politisch gestalten. Das Staatswesen soll mit seinem Wirtschaften für den Staat bürgerbezogen der Allgemeinheit sowie den staatlich organisierten Gemeinwesen dienen.

(5) Die PIRATEN sehen die Gefahr einer Staatswirtschaft, die die Menschen zu Ihrem Nutzen einspannt. Die PIRATEN erkennen einen Interessenkonflikt im Staatswesen bezüglich des bürgerlichen Wirtschaftens und dem Machterhalt herrschender Politik. Die PIRATEN sind gegen einen neuen Merkantilismus in dem das Bürgerliche Wirtschaften einer Staatsfinanzierung sowie auch machtpolitischen Interessen untergeordnet wird.

Abgrenzung zu anderen Politiken: Finanzpolitik, Sozialpolitik, etc

(1) Das Wirtschaften des Staates ist selbstverständlich auch von seinen Finanzen abhängig. Die Finanzen bestimmen den Haushalt, die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten des Staates. So fordert das Wirtschaften des Staates die Finanzpolitik, diese Finanzen bereitzustellen. Jedoch hat die Finanzierung der unterschiedlichen politischen Maßnahmen bzw. der Ministerien nichts mit Wirtschaftspolitik an sich zu tun, die das bürgerliche Wirtschaften ordnet.

(2) Die Finanzpolitik des Staatswesens mit der Wirtschaftspolitik zu verweben, birgt für die PIRATEN die Gefahr eines neuen Merkantilismus, in dem das Wirtschaften der Bürger der Finanzierung des Staates untergeordnet wird.

(3) Gleiches gilt für die Sozialpolitik. Hier sehen die PIRATEN die Gefahr der Instrumentalisierung des bürgerlichen Wirtschaftens. Die Sozialpolitik ist unabhängig von der Wirtschaftspolitik. Sie ist lediglich bestimmt durch die soziale Verpflichtung des Staatswesens gegenüber jedem einzelnem Bürger als der Allgemeinheit.

(4) Die PIRATEN sind aus wirtschaftspolitischer Sicht sowie aus Gründen der Machtkonzentration davon überzeugt, daß Wirtschaftspolitik für sich alleinstehen muß und nur dem bürgerlichen Wirtschaften dient.

(5) Die PIRATEN halten eine klare systemische und fachliche Trennung zwischen den Politiken ein, ganz nach dem Grundsatz der Parallelität von Systemen.

(6) Die PIRATEN fordern eine weitestgehende Befreiung des Bürgerlichen Wirtschaftens von staatlicher Büro- und Technokratie. Besonders kritisch betrachten die PIRATEN die Entwicklung zur Cyberkratie, die durch die zunehmende Vernetzung von Informationsmaschinen öffentlicher Institutionen entsteht. Hierbei bemerken die PIRATEN die Aufhebung der Gewaltenteilung in der entstehenden systemimmanenten Gewalt.

(7) Die PIRATEN sind gegen die Erfassung des einzelnen Bürgers sowie der Gesellschaft als staatswirtschaftliches Personal oder ähnliches: Z.B. im Sinne von "Humankapital"

(8) Die PIRATEN sehen die durch den Staat erhobenen Steuern und geschaffenen Abgaben zur Finanzierung des Staatswesens als ein nötiges Beisteuern und Beigeben der Bürger. Die Steuern und Abgaben müssen jedoch regelmäßig auf ihre Grundsätze und auf ihre Verhälnismäßigkeit geprüft werden. Zudem dürfen Steuern und Abgaben keinen maßgeblichen Einfluß auf das bürgerliche Wirtschaften haben.

(9) Die Staatsverschuldung und das Schuldenmanagement ist Sache der Finanzpolitik. Aus wirtschaftspolitischer Sicht lehnen die PIRATEN eine Verschuldung des Staates ab, da zur Sicherung der Staatsschulden auf dem Geldmarkt die Zukunft der Bürger verpfändet wird. Staatsschulden sind abzubauen, die Kosten des Staatswesens zu reduzieren; - damit zukünftig das aus der Arbeit der Bürger entstandene Eigentum ihnen selbst wie der Allgemeinheit zugute kommt und nicht durch Abgaben und Steuern mittels Geldschuld belastet wird.