Archiv:2010/Antragsfabrik/Keine Zustimmungspflicht des Betriebsrates bei Neueinstellungen!

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80px Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von Jotun.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Jotun
Programm

Wahlprogramm/Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Die PIRATEN fordern eine Aufhebung der Zustimmungspflicht des Betriebsrats bei Neueinstellungen. Dieser soll zukünftig nur noch wie bei Kündigungen angehört werden müssen. Hierfür ist §99 Abs. 2 bis 4 BetrVG aufzuheben.

Begründung

Da der Betriebsrat häufig mit Gewerkschaftsfunktionären besetzt ist, wird die Zustimmungspflicht bei Neueinstellungen häufig als Machtinstrument der Gewerkschaften missbraucht. Arbeitnehmer werden hierdurch teilweise genötigt, sich den Gewerkschaften anzuschließen, auch wenn sie deren Tarifpolitik nicht unterstützen wollen. Oft wird auch die Beförderung gewerkschaftskritischer Mitglieder im Unternehmen unterbunden. Des Weiteren stellt die momentane Gesetzgebung eine Verletzung des Grundrechts der Vertragsfreiheit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar und ist deswegen abzuschaffen. Begründung des Antrages zweite Zeile etc.


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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Bernd 00:44, 4. Apr. 2010 (CEST) Habe nie verstanden, warum der Betriebsrat da Zustimmen muss, lasse ich aber gern belehren. Bis dahin...
  2. ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Trias Keine Forderung fürs Grundsatzprogramm
  2. --Nplhse 17:30, 2. Apr. 2010 (CEST)
  3. Benjamin Stöcker (Dito, nichts für das Grundsatzprogramm)
  4. Bragi
  5. Jyw 20:31, 2. Apr. 2010 (CEST)
  6. CEdge
  7. Thorres
  8. MrHan
  9. Zam
  10. Christian Hufgard 22:09, 3. Apr. 2010 (CEST)
  11. Bmstettin 22:23, 3. Apr. 2010 (CEST)
  12. Korbinian 12:30, 4. Apr. 2010 (CEST)
  13. Schwan Nur einen Punkt rauszugreifen, bringt nichts, s.Argument 3
  14. Andena 00:14, 5. Apr. 2010 (CEST) Konzept zum zukünftigen Betriebsverfassungsgesetz?
  15. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Wahl- oder Parteiprogramm

Soll das jetzt ins Wahl- oder ins Parteiprogramm?

Argument 2

Hast du vielleicht übersehen, das es nicht nur 'die' (DGB-) Gewerkschaften gibt, sondern auch andere?

Z. B. 'christliche' Gewerkschaften? In jedem Betrieb kann sich eine unabhängige Liste bilden.

Ralf D.

Betreibsräte sind die offizielle demokratische Organisation zur Mitbestimmung der Angestellten innerhalb eines Unternehmens. Das die Betriebsräte zumeist mit Gewerkschaftlern besetzt sind, stimmt, jedoch ist dies nicht zwingend nötig. Falls ein Mitarbeiter damit nicht einverstanden ist, kann er bei der nächsten Wahl anders wählen, sich selbst aufstellen lassen,...

Natürlich kann man über den Sinn und unsinn von Gewerkschaften diskutieren, aber die Möglichkeiten des Betriebsrates einschränken bedeutet die demokratische Mitbestimmung zu reduzieren. Dies ist meiner Meinung nach ein Ziel, das in einer Pertei, die für stärkung der Demokratie ist, nicht zielführend sein kann.

--Threatter 17:32, 4. Apr. 2010 (CEST)

Argument 3

In Betrieben mit Betriebsrat werden sowieso sehr oft Absprachen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffen und der Betriebsrat wird vom Arbeitgeber oft gebauchpinselt, damit er bei anderen Sachen zustimmt. Die Geschichte bei Volkswagen war nur zufälligerweise mal rausgekommen, ansonsten ist ein derartiges Verhalten fast überall üblich. Statt nun einen einzelnen Punkt im Betriebsverfassungsgesetz zu ändern, müsste erheblich mehr auf den Prüfstand kommen. Schwan 18:07, 4. Apr. 2010 (CEST) ...

For the record

Ein fast wortgleicher Antrag findet sich im Antragsbuch der Julis, sieh Antragsbuch (Antrag 017) --Trias 22:54, 10. Apr. 2010 (CEST)