Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Erstwohnsitz
80px | Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Jonas M.. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Verzeichnis der Erstwohnsitze
- Änderungsantrag Nr.
- TE066
- Beantragt von
- Jonas M.
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt A: §3 (3)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, zu (3) den Text:
Wenn er nicht Pirat am Erstwohnsitz ist, soll er diesen der aufnehmenden Gliederung mitteilen. Die Bundespartei führt ein Verzeichnis der Erstwohnsitze der Piraten, um diese zu Aufstellungsversammlungen für öffentliche Wahlen einzuladen.
hinzuzufügen.
Alter Text
(3) Die Aufnahme setzt voraus, dass der/die BewerberIn im Bereich der aufnehmenden Gliederung einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist. Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist.
Neuer Text
(3) Die Aufnahme setzt voraus, dass der/die BewerberIn im Bereich der aufnehmenden Gliederung einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist. Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist. Wenn er nicht Pirat am Erstwohnsitz ist, soll er diesen der aufnehmenden Gliederung mitteilen. Die Bundespartei führt ein Verzeichnis der Erstwohnsitze der Piraten, um diese zu Aufstellungsversammlungen für öffentliche Wahlen einzuladen.
Text des Antrages zweite Zeile etc.
- Begründung
In den meisten (allen?) Wahlgesetzen in Deutschland ist die Stimmberechtung bei Aufstellungsversammlungen nicht abhängig von der Mitgliedschaft in einem Gebietsverband, sondern vom Erstwohnsitz in Bundesland oder Wahlkreis.
Wer der Partei nur seinen Zweitwohnsitz angegeben hat, ist dort überlicherweise nicht stimmberechtigt, wenn es um Versammlungen zur Aufstellung von Direkt oder Listenkandidaten geht.
Zu Versammlungen am Erstwohnsitz kann er im Normalfall nicht eingeladen werden, da der Gebietsverband, der diese organisiert keinen Zugriff auf die Daten des Piraten hat.
Manche sagen, wer der Partei den falschen Wohnsitz meldet, ist eben selbst schuld wenn er dadurch sein Wahlrecht für Aufstellungsversammlungen verliert. Allerdings ist dieses Verhalten nach Satzung bisher erlaubt und viele Piraten wissen sicher nicht davon, dass sie dadurch ihr Wahlrecht verlieren.
Durch diese Satzungsänderung soll auch eine eventuelle Anfechtbarkeit von Aufstellungsversammlungen verhindert werden.
- neue Formulierung Jonas M. 02:47, 2. Apr. 2010 (CEST)
- Achtung Kollisionen
<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:DerJonas|Jonas M.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt, zu (3) den Text: Wenn er nicht Pirat am Erstwohnsitz ist, soll er diesen der aufnehmenden Gliederung mitteilen. Die Bundespartei führt ein Verzeichnis der Erstwohnsitze der Piraten, um diese zu Aufstellungsversammlungen für öffentliche Wahlen einzuladen. hinzuzufügen.Alter Text(3) Die Aufnahme setzt voraus, dass der/die BewerberIn im Bereich der aufnehmenden Gliederung einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist. Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist.Neuer Text(3) Die Aufnahme setzt voraus, dass der/die BewerberIn im Bereich der aufnehmenden Gliederung einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist. Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist. Wenn er nicht Pirat am Erstwohnsitz ist, soll er diesen der aufnehmenden Gliederung mitteilen. Die Bundespartei führt ein Verzeichnis der Erstwohnsitze der Piraten, um diese zu Aufstellungsversammlungen für öffentliche Wahlen einzuladen. Text des Antrageszweite Zeile etc.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* [[Antragsfabrik/Streichung des Absatzes 3 in Paragraph 3“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „In den meisten (allen?) Wahlgesetzen in Deutschland ist die Stimmberechtung bei Aufstellungsversammlungen nicht abhängig von der Mitgliedschaft in einem Gebietsverband, sondern vom Erstwohnsitz in Bundesland oder Wahlkreis.Wer der Partei nur seinen Zweitwohnsitz angegeben hat, ist dort überlicherweise nicht stimmberechtigt, wenn es um Versammlungen zur Aufstellung von Direkt oder Listenkandidaten geht. Zu Versammlungen am Erstwohnsitz kann er im Normalfall nicht eingeladen werden, da der Gebietsverband, der diese organisiert keinen Zugriff auf die Daten des Piraten hat. Manche sagen, wer der Partei den falschen Wohnsitz meldet, ist eben selbst schuld wenn er dadurch sein Wahlrecht für Aufstellungsversammlungen verliert. Allerdings ist dieses Verhalten nach Satzung bisher erlaubt und viele Piraten wissen sicher nicht davon, dass sie dadurch ihr Wahlrecht verlieren.Durch diese Satzungsänderung soll auch eine eventuelle Anfechtbarkeit von Aufstellungsversammlungen verhindert werden.* neue Formulierung Jonas M. 02:47, 2. Apr. 2010 (CEST)“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- MichaelG 10:27, 1. Apr. 2010 (CEST)
- Amon 22:27, 4. Apr. 2010 (CEST)
- Laird_Dave 14:49, 5. Apr. 2010 (CEST)
- Spearmind 00:30, 10. Apr. 2010 (CEST)
- Tessarakt
- icho40
- Sebastian Pochert
- StopSecret 09:58, 24. Apr. 2010 (CEST)
- Posbi 20:47, 27. Apr. 2010 (CEST)
- Jan
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Bragi
- Trias
- Getiteasy 20:04, 3. Apr. 2010 (CEST) Das ist ein wenig unnütz, verwirrend und überflüssig.
- TheRonin
- Nplhse 12:50, 6. Apr. 2010 (CEST)
- Arvid Doerwald 23:05, 8. Apr. 2010 (CEST)
- LarsM
- Rainer Sonnabend
- ZeroMC 09:47, 13. Apr. 2010 (CEST)
- Twix 19:08, 16. Apr. 2010 (CEST)
- DanielSan
- Ans 14:30, 18. Apr. 2010 (CEST) Denk selbst! (als Kandidat)
- Aleks_A
- Hans Immanuel das betreffende Mitglied soll das selber regeln - s.u. Diskussion
- DeBaernd 14:54, 24. Apr. 2010 (CEST)
- Datenritter 17:06, 24. Apr. 2010 (CEST)
- wigbold : postalische Anschrift muß nicht der Hauptwohnsitz sein.
- zero-udo
- Unglow
- RicoB CB 14:37, 1. Mai 2010 (CEST)
- HKLS 11:12, 2. Mai 2010 (CEST)
- Kaddi
- OliverNiebuhr
- archifact
- Nicole.Staubus 14:29, 4. Mai 2010 (CEST)
- Zwergenpaladin
- Tramp 17:47, 9. Mai 2010 (CEST)
- Christian Specht 14:34, 11. Mai 2010 (CEST)
- Mtu
- Augenklappe
- Sven423 08:52, 14. Mai 2010 (CEST)
Piraten, die sich vrstl. enthalten
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Kein Bedarf
Ich sehe irgendwie keinerlei Bedarf für diese Änderung. Wenn ich es richtig verstehe, dann geht es dir darum, dass jemand der in dem Gebietsverband in dem er aktiv ist nur seinen Zweitwohnsitz hat und nicht für z.B. eine Kommunalwahl oder ähnliches aufgestellt werden darf. Wenn die Person aber in dem Gebietsverband in dem sie ihren Erstwohnsitz hat gar nicht aktiv ist, warum sollten dieser Gebietsverband ausgerechnet diese Person aufstellen? Außerdem sollte sich jeder der sich für eine solche Wahl aufstellen lassen möchte auch mit den Regeln beschäftigt haben. Wenn das nicht getan wurde, dann ist die Person dafür vielleicht gar nicht die Richtige.
-- Bragi
- Es geht hier nicht um das sich Aufstellen lassen, sondern um das aktive Wahlrecht. Jemand darf laut Gesetz NUR bei der Kandidatenaufstellung am Erstwohnsitz abstimmen. Wenn jemand ganz böswillig ist und Stress machen will, dann kann er die Wahl anfechten, wenn er keine Gelegenheit hatte abzustimmen. Dieses Theater muß wirklich nicht sein. MichaelG 10:30, 1. Apr. 2010 (CEST)
- Es ist außerordentlich unwahrscheinlich, dass ein solcher Fall eintritt. Aber nicht nur, dass es unwahrscheinlich ist, die Person hätte ganz schlicht kein Recht darauf. Wenn jemand uns seinen Wohnsitz nicht mitteilt, für den er abstimmen darf der hat, simpel gesagt, pech.
-- Bragi- Das Problem ist, dass er sich nach unserer Satzung vollkommen korrekt verhält, wenn er uns nur den Zweitwohnsitz mitteilt, wir aber nach den meisten Wahlgesetzen niemandem vom Wahlrecht ausschließen dürfen. Jonas M. 02:41, 2. Apr. 2010 (CEST)
- Es ist außerordentlich unwahrscheinlich, dass ein solcher Fall eintritt. Aber nicht nur, dass es unwahrscheinlich ist, die Person hätte ganz schlicht kein Recht darauf. Wenn jemand uns seinen Wohnsitz nicht mitteilt, für den er abstimmen darf der hat, simpel gesagt, pech.
Hinweis reicht
Meines erachtens kann man das Problem durch einen Hinweis in der Eintrtittserklärung lösen. Wer da dann halt seinen Zweitwohnsitz angibt, lebt dann halt damit. --Trias 22:02, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Deshalb ja die Soll-Formulierung. Niemand wird verpflichtet uns unbedingt seinen Erstwohnsitz mitzuteilen. Aber wenn er es nicht tut, ist er selbst schuld wenn er sein aktives Wahlrecht verliert. Jonas M. 02:39, 2. Apr. 2010 (CEST)
- Dann ist das ja keine Verbesserung zum jetzigen Satus, nur dass der Bund potentiell mehr Aufwand hat. --Trias 17:51, 2. Apr. 2010 (CEST)
- Nein. Im Moment haben wir das Problem, dass man sein aktives Wahlrecht verlieren kann, obwohl man sich nach Satzung korrekt verhalten hat. Jonas M. 00:33, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Naja man wird halt nicht eingeladen. Wie auch? Mitstimmen dürfte man mE schon. --Trias 01:23, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Theoretisch ja. In der Praxis kann man aber nicht akkreditiert werden, weil die organisierende Gliederung nur Zugriff auf die Daten der eigenen Mitglieder hat. Und spätestens dann dürfe die Aufstellungsversammlung ungültig werden. Jonas M. 02:11, 3. Apr. 2010 (CEST)
- hm, ok, vom Dilemma überzeugt. Wie lösen das die anderen Parteien? researching....... --Trias 11:52, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Also ich hab mal nachgeforscht: Keine andere Partei hat offenbar eine solche Regelung in der Satzung. --Trias 12:44, 8. Apr. 2010 (CEST)
- Gibt es in anderen Parteien die Möglichkeit in einem Gebietsverband Mitglied zu sein, in dem nicht der Erstwohnsitz liegt? Gibt es in anderen Parteien vielleicht einen schwächeren Datenschutz und alle haben die vollständige Mitgliederliste? Ich werde mal recherchieren. Jonas M. 00:24, 10. Apr. 2010 (CEST)
- Ja gibt es. Ich habe selber als Mitglied von B90/Grüne regelmässig und gesetzlich korrekt die Einladungen zu Kreiswahlversammlungen für Parlamentswahlen an meinem Hauptwohnsitz erhalten, obwohl ich in einem anderen Bundesland und Kreisverband Mitglied war. Das muss auch so - denn ich hätte sonst die Kandidatenaufstellung anfechten können. Allerdings ist es dem Mitglied zuzumuten, selber den betreffenden Gebietsverband in Kenntnis zu setzen, dass er zwar dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist aber im KV XY Mitglied der Partei. # Hans Immanuel
- Genau darum geht es bei dem Antrag. Die Verantwortung für das Melden des Erstwohnsitzes soll in die Hände des Mitgliedes gelegt werden. Nach momentaner Regelung werden Aufstellungsversammlungen evtl. anfechtbar, wenn Piraten der Partei nicht ihren Erstwohnsitz melden. Jonas M. 23:28, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Ja gibt es. Ich habe selber als Mitglied von B90/Grüne regelmässig und gesetzlich korrekt die Einladungen zu Kreiswahlversammlungen für Parlamentswahlen an meinem Hauptwohnsitz erhalten, obwohl ich in einem anderen Bundesland und Kreisverband Mitglied war. Das muss auch so - denn ich hätte sonst die Kandidatenaufstellung anfechten können. Allerdings ist es dem Mitglied zuzumuten, selber den betreffenden Gebietsverband in Kenntnis zu setzen, dass er zwar dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist aber im KV XY Mitglied der Partei. # Hans Immanuel
- Gibt es in anderen Parteien die Möglichkeit in einem Gebietsverband Mitglied zu sein, in dem nicht der Erstwohnsitz liegt? Gibt es in anderen Parteien vielleicht einen schwächeren Datenschutz und alle haben die vollständige Mitgliederliste? Ich werde mal recherchieren. Jonas M. 00:24, 10. Apr. 2010 (CEST)
- Theoretisch ja. In der Praxis kann man aber nicht akkreditiert werden, weil die organisierende Gliederung nur Zugriff auf die Daten der eigenen Mitglieder hat. Und spätestens dann dürfe die Aufstellungsversammlung ungültig werden. Jonas M. 02:11, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Naja man wird halt nicht eingeladen. Wie auch? Mitstimmen dürfte man mE schon. --Trias 01:23, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Nein. Im Moment haben wir das Problem, dass man sein aktives Wahlrecht verlieren kann, obwohl man sich nach Satzung korrekt verhalten hat. Jonas M. 00:33, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Dann ist das ja keine Verbesserung zum jetzigen Satus, nur dass der Bund potentiell mehr Aufwand hat. --Trias 17:51, 2. Apr. 2010 (CEST)