Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Abstellen von Unklarheiten in der Schiedsgerichtsordnung

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Nr 75:in spe.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Abstellen von Unklarheiten in der Schiedsgerichtsordnung
Änderungsantrag Nr.
TE058
Beantragt von
Nr 75:in spe
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt C: §2 (2) Satz 4
Beantragte Änderungen

Ich beantrage, der Bundesparteitag möge beschließen,

  1. in Abschnitt C: § 2 Abs 2 Satz 4 SchiedsGO das Wort "Bundesschiedsgericht" durch das Wort "Schiedsgericht" zu ersetzen,
  2. in Abschnitt C: § 3 Abs 2 Satz 2 SchiedsGO die Wortgruppe "folgendes Enthalten" durch die Wortgruppe "Folgendes enthalten" zu ersetzen,
  3. in Abschnitt C: § 3 Abs 4 Satz 2 das Wort "nächst" zu streichen,
  4. in Abschnitt C: § 4 Abs 3 den Satz 5 "Ist der Grund der Einberufung des Gerichtes ein Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme, die nur den einzelnen Piraten betrifft, so enthält das Schreiben zusätzlich die Nachfrage an den Piraten, ob dieser ein Verfahren wünscht, welcher Verschlusssache ist." durch den Satz "Erfolgt die Anrufung aufgrund eines Einspruchs gegen eine Ordnungsmaßnahme, die nur den einzelnen Piraten betrifft, so enthält das Schreiben zusätzlich die Nachfrage, ob er ein nicht öffentliches Verfahren wünscht." zu ersetzen.
Begründung

Zu 1.

Nach § 1 Abs 1 Satz 2 der Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C Bundessatzung soll diese für Schiedsgerichte jeder Ordnung bindend sein. Folglich sollte es in § 2 Abs 2 Satz 4 SchiedsGO statt "bis zur Wahl eines neuen Bundesschiedsgerichts" "bis zur Wahl eines neuen Schiedsgerichtes" heißen.

Zu 2.

"Enthalten" = Rechtschreibfehler; "folgendes" ist alte deutsche Rechtschreibung; da die Ordnung überwiegend in der sogenannten neuen deutschen Rechtschreibung verfasst ist, kann dies durch "Folgendes" ersetzt werden.

Zu 3.

Hier ist das gleiche Gericht, wie in Abs 4 Satz 1, gemeint. Dies ist aber nur das "höhere" und nicht das "nächst höhere."

Zu 4.

Hier werden sinnerhaltend mehrere Sachen ausgebessert. Zu benennen sind:

a) der grammatische Fehler "welcher" ( welches ),

b) mit "Verschlusssache" ist das nicht öffentliche Verfahren in § 6 Abs 3 SchiedsGO gemeint.

Aktuelle Fassung

Zu 1.

(2) Die Mitgliederversammlung wählt auf dem jeweiligen Parteitag fünf Piraten zu Richtern, die gemeinsam das Gericht bilden. Die gewählten Richter wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden Richter, der die Leitung des Schiedsgerichts innehat und seine Geschäfte führt. In einer weiteren Wahl werden zwei Ersatzrichter bestimmt, wobei die Stimmenzahl über die Rangfolge der Ersatzrichter entscheidet. Die Richter sind bis zur Wahl eines neuen Bundesschiedsgericht im Amt. Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt.

Neue Fassung

Zu 1.

(2) Die Mitgliederversammlung wählt auf dem jeweiligen Parteitag fünf Piraten zu Richtern, die gemeinsam das Gericht bilden. Die gewählten Richter wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden Richter, der die Leitung des Schiedsgerichts innehat und seine Geschäfte führt. In einer weiteren Wahl werden zwei Ersatzrichter bestimmt, wobei die Stimmenzahl über die Rangfolge der Ersatzrichter entscheidet. Die Richter sind bis zur Wahl eines neuen Schiedsgericht im Amt. Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Ich beantrage, der Bundesparteitag möge beschließen,# in Abschnitt C: § 2 Abs 2 Satz 4 SchiedsGO das Wort "Bundesschiedsgericht" durch das Wort "Schiedsgericht" zu ersetzen,# in Abschnitt C: § 3 Abs 2 Satz 2 SchiedsGO die Wortgruppe "folgendes Enthalten" durch die Wortgruppe "Folgendes enthalten" zu ersetzen,# in Abschnitt C: § 3 Abs 4 Satz 2 das Wort "nächst" zu streichen,# in Abschnitt C: § 4 Abs 3 den Satz 5 "Ist der Grund der Einberufung des Gerichtes ein Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme, die nur den einzelnen Piraten betrifft, so enthält das Schreiben zusätzlich die Nachfrage an den Piraten, ob dieser ein Verfahren wünscht, welcher Verschlusssache ist." durch den Satz "Erfolgt die Anrufung aufgrund eines Einspruchs gegen eine Ordnungsmaßnahme, die nur den einzelnen Piraten betrifft, so enthält das Schreiben zusätzlich die Nachfrage, ob er ein nicht öffentliches Verfahren wünscht." zu ersetzen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Zu 1.Nach § 1 Abs 1 Satz 2 der Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C Bundessatzung soll diese für Schiedsgerichte jeder Ordnung bindend sein. Folglich sollte es in § 2 Abs 2 Satz 4 SchiedsGO statt "bis zur Wahl eines neuen Bundesschiedsgerichts" "bis zur Wahl eines neuen Schiedsgerichtes" heißen.Zu 2."Enthalten" = Rechtschreibfehler; "folgendes" ist alte deutsche Rechtschreibung; da die Ordnung überwiegend in der sogenannten neuen deutschen Rechtschreibung verfasst ist, kann dies durch "Folgendes" ersetzt werden.Zu 3.Hier ist das gleiche Gericht, wie in Abs 4 Satz 1, gemeint. Dies ist aber nur das "höhere" und nicht das "nächst höhere."Zu 4. Hier werden sinnerhaltend mehrere Sachen ausgebessert. Zu benennen sind: a) der grammatische Fehler "welcher" ( welches ),b) mit "Verschlusssache" ist das nicht öffentliche Verfahren in § 6 Abs 3 SchiedsGO gemeint.Aktuelle FassungZu 1.(2) Die Mitgliederversammlung wählt auf dem jeweiligen Parteitag fünf Piraten zu Richtern, die gemeinsam das Gericht bilden. Die gewählten Richter wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden Richter, der die Leitung des Schiedsgerichts innehat und seine Geschäfte führt. In einer weiteren Wahl werden zwei Ersatzrichter bestimmt, wobei die Stimmenzahl über die Rangfolge der Ersatzrichter entscheidet. Die Richter sind bis zur Wahl eines neuen Bundesschiedsgericht im Amt. Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Neue FassungZu 1.(2) Die Mitgliederversammlung wählt auf dem jeweiligen Parteitag fünf Piraten zu Richtern, die gemeinsam das Gericht bilden. Die gewählten Richter wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden Richter, der die Leitung des Schiedsgerichts innehat und seine Geschäfte führt. In einer weiteren Wahl werden zwei Ersatzrichter bestimmt, wobei die Stimmenzahl über die Rangfolge der Ersatzrichter entscheidet. Die Richter sind bis zur Wahl eines neuen Schiedsgericht im Amt. Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt. “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>





Vorschlag zur Antragsverbindung

Falls keine Bedenken bestehen, wird vorgeschlagen, diesen Antrag mit dem Antrag "Schiedsgerichtsverfahren", Änderungsantrag Nr. T014 zu verbinden.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Trias
  2. Daresch 18:51, 28. Mär. 2010 (CEST)
  3. Christian Hufgard
  4. Bmstettin 22:29, 3. Apr. 2010 (CEST)
  5. Mpd 10:54, 4. Apr. 2010 (CEST)
  6. Andena 22:17, 4. Apr. 2010 (CEST)
  7. Laird_Dave 15:03, 5. Apr. 2010 (CEST)
  8. Nplhse 12:49, 6. Apr. 2010 (CEST)
  9. Arvid Doerwald 23:10, 8. Apr. 2010 (CEST)
  10. LarsM
  11. Thomas-BY
  12. Rainer Sonnabend
  13. ZeroMC 10:12, 13. Apr. 2010 (CEST)
  14. -- [[Benutzer:Boomel]] 21:47, 13. Apr. 2010 (CEST)
  15. AndiPopp - Ja, aber Kosmetik bitte nach hinten stellen
  16. Alex1090
  17. chris_IN
  18. ZombB 21:50, 13. Apr. 2010 (CEST)
  19. Max Mustermann 16:33, 15. Apr. 2010 (CEST)
  20. Christoph B. 00:23, 16. Apr. 2010 (CEST)
  21. Haide F.S.
  22. icho40
  23. Spearmind 22:47, 17. Apr. 2010 (CEST)
  24. Aleks A
  25. Posbi 21:12, 20. Apr. 2010 (CEST)
  26. Bragi
  27. Sebastian Pochert
  28. StopSecret 09:29, 24. Apr. 2010 (CEST)
  29. DeBaernd 14:37, 24. Apr. 2010 (CEST)
  30. Datenritter 17:07, 24. Apr. 2010 (CEST)
  31. Unglow
  32. wigbold
  33. Jan
  34. zero-udo
  35. RicoB CB 19:40, 1. Mai 2010 (CEST)
  36. HKLS 10:59, 2. Mai 2010 (CEST)
  37. OliverNiebuhr
  38. archifact
  39. MichaelG 16:44, 3. Mai 2010 (CEST)
  40. Uk 16:25, 4. Mai 2010 (CEST)
  41. Danebod 00:17, 7. Mai 2010 (CEST)
  42. Magnum
  43. Tramp 17:34, 9. Mai 2010 (CEST)
  44. Salorta
  45. Mtu
  46. rxl
  47. Sven423 14:47, 13. Mai 2010 (CEST)
  48. Augenklappe

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Ralf D.
  2. ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Getiteasy 20:10, 3. Apr. 2010 (CEST)
  2. Twix 15:55, 16. Apr. 2010 (CEST)
  3. Kaddi
  4. Christian Specht 14:24, 11. Mai 2010 (CEST)
  5. ?
  6. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Ahoi, da es ja auch _regionale Schiedsgerichte_ gibt/geben wird, bin ich für die Beibehaltung des bisherigen Namens.

Ralf D.

Genau darum geht es ;) Die regionalen Schiedsgerichte sind nicht das Bundesschiedsgericht. Gleichwohl soll die Schiedsgerichtsordnung auch für sie gelten. Es handelt sich um einen kleinen Faux-pas bei der Formulierung, wie er immer mal vorkommen kann. Kann schnell ausgebügelt werden und fertig. --Nr 75:in spe 13:27, 2. Apr. 2010 (CEST)

Antragsteller?

Wer ist hier der Antragsteller/in? Ohne geht nicht. ValiDOM

Zusammenfassung?

Wenn es keine Einwände gegen diesen Antrag gibt, sollte man ihn evetuell mit weiteren kleineren Anträgen zusammenfassen um Zeit zu sparen. --Trias 14:32, 28. Mär. 2010 (CEST)

Argument 2

...