Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Dezentraler Parteitag

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Wobble.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Dezentraler Parteitag
Änderungsantrag Nr.
TE054
Beantragt von
Wobble
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §9b,§12
Beantragte Änderungen

§9b der Bundessatzung, Abschnitt A soll mit folgendem Text ersetzt werden:

§ 9b - Der Bundesparteitag

(1) Der Bundesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Bundesebene.

(2) Der Bundesparteitag umfasst einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen. Er beginnt mit der Bundesparteikonferenz, die die Tages- und Wahlordnung des Bundesparteitages beschließt und endet mit der Bekanntgabe der Abstimm- und Wahlergebnisse. Die Tagesordnung muss mit §1 der Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe kompatibel sein.

(3) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 6 Wochen vor dem Bundesparteitag bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn der Bundesparteikonferenz, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut und Kandidatenbewerbungen zu veröffentlichen.

(4) Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes.

(5) Der Bundesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.

(6) Der Bundesparteitag beschließt über die Schiedsgerichtsordnung und die Finanzordnung, die Teil dieser Satzung sind.

(7) Über den Parteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.

(8) Der Bundesparteitag wählt auf der Bundesparteikonferenz zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.

(9) Der Bundesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bundesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bundesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bundesvorstandes.

(10) Piraten können gemäß §2 der Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe dezentral zu den Abstimmungen zur Satzung und Parteiprogramm ihre Stimme abgeben.

(11) Piraten können gemäß §2 der Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe dezentral zu den Wahlen jeglicher Parteiämter, die über die Verwaltung des Bundesparteitages hinausgehen, ihre Stimme abgeben.

(12) Piraten können gemäß §2 der Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe dezentral zu den Kandidaten-Wahlen für Volksvertretungen ihre Stimme abgeben.

Falls der Antrag Antragsfabrik/Außerordentlicher_Bundesparteitag beschlossen wird, soll stattdessen die obige Änderung von §9b, Abschnitt A der Bundessatzung mit folgendermaßen geänderten Absätze (3) und (4) verabschieded werden:

(3) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform gemäß §126b BGB mindestens 6 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn der Bundesparteikonferenz, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut und Kandidatenbewerbungen zu veröffentlichen.

(4) Ein außerordentlicher Bundesparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt:

  1. Der Bundesvorstand ist handlungsunfähig.
  2. Ein Zehntel der stimmberechtigten Piraten beantragen es.
  3. Der Bundesvorstand beschließt es mit einer Zweidrittelmehrheit.
  4. Die Landesvorstände aus mindestens 2/3 der Bundesländer beantragen es gemeinsam.

Es sind die Gründe für die Einberufung zu benennen. Der außerordentliche Parteitag darf sich nur mit den benannten Gründen der Einberufung befassen. In dringenden Fällen kann mit einer verkürzten Frist von mindestens zwei Wochen eingeladen werden.

Falls Antragsfabrik/Bewerbungsfrist für Kandidaten beschlossen wird, soll die Bewerbungsfristregelung an diesen Antrag angepasst werden, indem jeweils der Satz

Falls weniger als doppelt soviele Bewerber, wie benötigt, zur Verfügung stehen dürfen sich Bewerber auch auf dem Bundesparteitag noch aufstellen lassen.

durch

Falls weniger als doppelt soviele Bewerber, wie benötigt, zur Verfügung stehen dürfen sich Bewerber auch auf der Bundesparteikonferenz noch aufstellen lassen.

ersetzt wird.


Folgende Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe soll beschlossen werden:

§ 1 - Kompatible Tagesordnungen zur dezentralen Stimmabgabe

(1) Die Tagesordnung muss so gestaltet sein, dass über alle Anträge und Wahlen parallel abgestimmt werden kann. Insbesondere muss ein Antrag nicht erst ausgezählt worden sein um über einen anderen Antrag abstimmen zu können.

(2) Konkurrierende Änträge können zu Abstimmungen gruppiert werden.

§ 2 - Wahlen und Abstimmungen

(1) Abstimmungen und Wahlen werden nach der Tagesordnung durchgeführt, die von der Bundesparteikonferenz beschlossen wurde.

(2) Abstimmungen werden so ausgeführt, wie in der Wahlordnung für geheime Abstimmungen festgeschrieben.

(3) Wahlen werden so ausgeführt, wie in der Wahlordnung für geheime Wahlen festgeschrieben.

(4) Es gibt eine Abstimmung mit der man die Tagesordnung ablehnen kann. Wenn die Tagesordnung von 50% der Piraten abgelehnt wird, so wird der Parteitag wiederholt. Die Abstimmergebnisse werden als ungültig erklärt.

(5) Jeder Landesverband ist für die korrekte Durchführung der Wahl/Abstimmung verantwortlich. Das beinhaltet:

(a) Es müssen Maßnahmen gegen Manipulation getroffen werden. Dies beinhaltet eine öffentliche Auszählung und durch Maßnahmen zur Vermeidung des unbefugten Hinzufügens von Stimmzetteln.
(b) Eine geheime Stimmabgabe muss gewährleistet sein.
(c) Kein Pirat darf seine Stimme doppelt abgeben können.
(d) Nur Piraten dürfen Stimmen abgeben. Dem Landesverband ist es freigestellt nur Piraten aus dem Landesverband zuzulassen.
(e) Jeder Pirat soll die Möglichkeit haben abzustimmen.

(6) Der Landesverband darf die Durchführung an weitere Untergliederungen delegieren.

§ 3 - Änderungen dieser Geschäftsordnung

(1) Diese Geschäftsordnung kann mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Piraten auf einem Bundesparteitag geändert werden, wenn der Antrag zur Änderung mindestens 4 Wochen vorher eingereicht wurde.

(2) Der Bundesvorstand hat alle Änträge zu dieser Geschäftsordnung mindestens 2 Wochen vor dem Bundesparteitag zu veröffentlichen.

Begründung

Zurzeit haben wir eine reine Mitgliederversammlungen zu der vermutlich weniger als 10% der Piraten kommen. Die demokratische Beteiligung ist damit recht gering. Wenn sie höher wäre, würde es allerdings auch zu organisatorischen und finanziellen Problemen führen. Außerdem kann der Ort einer Versammlung zu einer Verzerrung eines Wahlergebnisses führen.

Eine Alternative ist eine Vertreterversammlung. Da diese aber von vielen abgelehnt wird, bleibt als einzige Möglichkeit ein dezentraler Parteitag.

Dieser Antrag soll den Weg frei machen für einen dezentralen Parteitag. Da die Regelung wie ein solcher Parteitag auszusehen hat, nicht in die Satzung gehört, soll eine Geschäftsordnung beschlossen werden, die dies regelt. Dabei gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten der Geschäftsordnung.

Eine Möglichkeit ist die Dezentrale Wahlurne ähnlich wie bei Bundestagswahlen, welche auch geheime Abstimmungen (wie z.B. für Vorstandswahlen) erlaubt. Wegen Nachfragen nach einer konkreter ausgearbeiteten Version, ist eine Geschäftsordnung in dem Antrag enthalten, die eine Stimmabgabe über dezentrale Wahlurnen vorsieht.

Realisierungsmöglichkeiten (siehe Dezentrale Wahlurne, Abstimmung per Wahlurne):

  • Wer besetzt das Wahllokal?
    • Wenn es eine Geschäftsstelle gibt, so kann die Geschäftsstelle als Wahllokal genutzt werden. Evtl. ist die Geschäftsstelle eh schon besetzt, aber es finden sich bestimmt Piraten, die sich als Wahlhelfer bereit erklären.
    • Man könnte auch die Stammtische in Wahllokale umwandeln. Ist dann halt ein Wahllokal, was nur für 3h offen hat, aber es ist dann evtl. mehr in der Nähe. Außerdem lernt man dabei gleich Piraten aus der eigenen Gegend kennen.
  • Wer zählt die Stimmen aus?
    • Es gibt kein Problem eine öffentliche Stimmenauszählung durchzuführen. Helfer lassen sich bestimmt auch finden.
  • Wie sorgt man dafür, dass nicht Manipuliert wird?
    • Durch Versiegelung der Wahlurne kann man dafür sorgen, dass weder Stimmzettel entfernt werden, noch dass nach Schließung des Wahllokal Stimmzettel hinzugefügt werden (Versiegelung des Einwurfschlitzes).
      Falls eine Wahlurne mehrfach benutzt werden soll, so könnte man eine Masterwahlurne einrichten, in der die Wahlurnen unter 4-Augen-Prinzip entleert werden könne. Man muss also nicht vorzeitig die Stimmzettel auszählen.
  • Wer druckt die Stimmzettel?
    • Die Stimmzettel könnten in einem Großauftrag vom Bund gedruckt werden.
    • Jeder Pirat kann sich selber seinen Stimmzettel ausdrucken.
  • Wie sorgt man dafür, dass nicht doppelt abgestimmt wird?
    • Man könnte eine Liste im Internet verwalten, wo die Wahlhelfer Piraten abhaken können und auch die stimmberechtigten Piraten sehen (evtl. nur anhand von Mitgliedsnummern).
  • Wie sorgt man dafür, dass nur Piraten abstimmen.
    • Jeder Pirat sollte einen Mitgliedsausweis haben. Mit Mitgliedsausweis und Personalausweis ist jeder Pirat identifizierbar.
      Falls ein Pirat keinen Mitgliedsausweis hat, so könnte er den bei der Geschäftsstelle direkt ausgehändigt bekommen.

Achtung Änderungen

Dieser Antrag wurde mehrfach wesentlich geändert. Änderungen betrafen insbesondere folgende Punkte:

  • Zentrales Zusammentreffen ist am Anfang des BPT und nicht am Ende.
  • Entkopplung von Einreichungs- und Bewerbungsfristen. (für SÄA, PÄA und Kandidaten)
Achtung Kollisionen


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Wobble|Wobble“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „§9b der Bundessatzung, Abschnitt A soll mit folgendem Text ersetzt werden:§ 9b - Der Bundesparteitag(1) Der Bundesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Bundesebene. (2) Der Bundesparteitag umfasst einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen. Er beginnt mit der Bundesparteikonferenz, die die Tages- und Wahlordnung des Bundesparteitages beschließt und endet mit der Bekanntgabe der Abstimm- und Wahlergebnisse. Die Tagesordnung muss mit §1 der Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe kompatibel sein.(3) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 6 Wochen vor dem Bundesparteitag bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn der Bundesparteikonferenz, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut und Kandidatenbewerbungen zu veröffentlichen.(4) Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes.(5) Der Bundesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.(6) Der Bundesparteitag beschließt über die Schiedsgerichtsordnung und die Finanzordnung, die Teil dieser Satzung sind.(7) Über den Parteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.(8) Der Bundesparteitag wählt auf der Bundesparteikonferenz zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.(9) Der Bundesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bundesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bundesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bundesvorstandes. (10) Piraten können gemäß §2 der Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe dezentral zu den Abstimmungen zur Satzung und Parteiprogramm ihre Stimme abgeben.(11) Piraten können gemäß §2 der Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe dezentral zu den Wahlen jeglicher Parteiämter, die über die Verwaltung des Bundesparteitages hinausgehen, ihre Stimme abgeben.(12) Piraten können gemäß §2 der Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe dezentral zu den Kandidaten-Wahlen für Volksvertretungen ihre Stimme abgeben.Falls der Antrag Antragsfabrik/Außerordentlicher_Bundesparteitag beschlossen wird, soll stattdessen die obige Änderung von §9b, Abschnitt A der Bundessatzung mit folgendermaßen geänderten Absätze (3) und (4) verabschieded werden:(3) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform gemäß §126b BGB mindestens 6 Wochen vorher ein.Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn der Bundesparteikonferenz, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut und Kandidatenbewerbungen zu veröffentlichen.(4) Ein außerordentlicher Bundesparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt:# Der Bundesvorstand ist handlungsunfähig.# Ein Zehntel der stimmberechtigten Piraten beantragen es.# Der Bundesvorstand beschließt es mit einer Zweidrittelmehrheit.# Die Landesvorstände aus mindestens 2/3 der Bundesländer beantragen es gemeinsam. Es sind die Gründe für die Einberufung zu benennen. Der außerordentliche Parteitag darf sich nur mit den benannten Gründen der Einberufung befassen. In dringenden Fällen kann mit einer verkürzten Frist von mindestens zwei Wochen eingeladen werden.Falls Antragsfabrik/Bewerbungsfrist für Kandidaten beschlossen wird, soll die Bewerbungsfristregelung an diesen Antrag angepasst werden, indem jeweils der Satz:Falls weniger als doppelt soviele Bewerber, wie benötigt, zur Verfügung stehen dürfen sich Bewerber auch auf dem Bundesparteitag noch aufstellen lassen.durch:Falls weniger als doppelt soviele Bewerber, wie benötigt, zur Verfügung stehen dürfen sich Bewerber auch auf der Bundesparteikonferenz noch aufstellen lassen.ersetzt wird.Folgende Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe soll beschlossen werden:§ 1 - Kompatible Tagesordnungen zur dezentralen Stimmabgabe(1) Die Tagesordnung muss so gestaltet sein, dass über alle Anträge und Wahlen parallel abgestimmt werden kann. Insbesondere muss ein Antrag nicht erst ausgezählt worden sein um über einen anderen Antrag abstimmen zu können.(2) Konkurrierende Änträge können zu Abstimmungen gruppiert werden.§ 2 - Wahlen und Abstimmungen(1) Abstimmungen und Wahlen werden nach der Tagesordnung durchgeführt, die von der Bundesparteikonferenz beschlossen wurde.(2) Abstimmungen werden so ausgeführt, wie in der Wahlordnung für geheime Abstimmungen festgeschrieben.(3) Wahlen werden so ausgeführt, wie in der Wahlordnung für geheime Wahlen festgeschrieben.(4) Es gibt eine Abstimmung mit der man die Tagesordnung ablehnen kann. Wenn die Tagesordnung von 50% der Piraten abgelehnt wird, so wird der Parteitag wiederholt. Die Abstimmergebnisse werden als ungültig erklärt.(5) Jeder Landesverband ist für die korrekte Durchführung der Wahl/Abstimmung verantwortlich. Das beinhaltet::(a) Es müssen Maßnahmen gegen Manipulation getroffen werden. Dies beinhaltet eine öffentliche Auszählung und durch Maßnahmen zur Vermeidung des unbefugten Hinzufügens von Stimmzetteln.:(b) Eine geheime Stimmabgabe muss gewährleistet sein.:(c) Kein Pirat darf seine Stimme doppelt abgeben können.:(d) Nur Piraten dürfen Stimmen abgeben. Dem Landesverband ist es freigestellt nur Piraten aus dem Landesverband zuzulassen.:(e) Jeder Pirat soll die Möglichkeit haben abzustimmen. (6) Der Landesverband darf die Durchführung an weitere Untergliederungen delegieren.§ 3 - Änderungen dieser Geschäftsordnung(1) Diese Geschäftsordnung kann mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Piraten auf einem Bundesparteitag geändert werden, wenn der Antrag zur Änderung mindestens 4 Wochen vorher eingereicht wurde.(2) Der Bundesvorstand hat alle Änträge zu dieser Geschäftsordnung mindestens 2 Wochen vor dem Bundesparteitag zu veröffentlichen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Außerordentlicher_Bundesparteitag (Dieser Antrag sollte nun kompatibel sein)* [[Antragsfabrik/Dezentraler_Parteitag_II“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Zurzeit haben wir eine reine Mitgliederversammlungen zu der vermutlich weniger als 10% der Piraten kommen. Die demokratische Beteiligung ist damit recht gering. Wenn sie höher wäre, würde es allerdings auch zu organisatorischen und finanziellen Problemen führen. Außerdem kann der Ort einer Versammlung zu einer Verzerrung eines Wahlergebnisses führen.Eine Alternative ist eine Vertreterversammlung. Da diese aber von vielen abgelehnt wird, bleibt als einzige Möglichkeit ein dezentraler Parteitag. Dieser Antrag soll den Weg frei machen für einen dezentralen Parteitag. Da die Regelung wie ein solcher Parteitag auszusehen hat, nicht in die Satzung gehört, soll eine Geschäftsordnung beschlossen werden, die dies regelt. Dabei gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten der Geschäftsordnung.Eine Möglichkeit ist die Dezentrale Wahlurne ähnlich wie bei Bundestagswahlen, welche auch geheime Abstimmungen (wie z.B. für Vorstandswahlen) erlaubt. Wegen Nachfragen nach einer konkreter ausgearbeiteten Version, ist eine Geschäftsordnung in dem Antrag enthalten, die eine Stimmabgabe über dezentrale Wahlurnen vorsieht.Realisierungsmöglichkeiten (siehe Dezentrale Wahlurne, Abstimmung per Wahlurne):* Wer besetzt das Wahllokal?** Wenn es eine Geschäftsstelle gibt, so kann die Geschäftsstelle als Wahllokal genutzt werden. Evtl. ist die Geschäftsstelle eh schon besetzt, aber es finden sich bestimmt Piraten, die sich als Wahlhelfer bereit erklären. ** Man könnte auch die Stammtische in Wahllokale umwandeln. Ist dann halt ein Wahllokal, was nur für 3h offen hat, aber es ist dann evtl. mehr in der Nähe. Außerdem lernt man dabei gleich Piraten aus der eigenen Gegend kennen.* Wer zählt die Stimmen aus?** Es gibt kein Problem eine öffentliche Stimmenauszählung durchzuführen. Helfer lassen sich bestimmt auch finden.* Wie sorgt man dafür, dass nicht Manipuliert wird?** Durch Versiegelung der Wahlurne kann man dafür sorgen, dass weder Stimmzettel entfernt werden, noch dass nach Schließung des Wahllokal Stimmzettel hinzugefügt werden (Versiegelung des Einwurfschlitzes).**: Falls eine Wahlurne mehrfach benutzt werden soll, so könnte man eine Masterwahlurne einrichten, in der die Wahlurnen unter 4-Augen-Prinzip entleert werden könne. Man muss also nicht vorzeitig die Stimmzettel auszählen.* Wer druckt die Stimmzettel?** Die Stimmzettel könnten in einem Großauftrag vom Bund gedruckt werden.** Jeder Pirat kann sich selber seinen Stimmzettel ausdrucken.* Wie sorgt man dafür, dass nicht doppelt abgestimmt wird?** Man könnte eine Liste im Internet verwalten, wo die Wahlhelfer Piraten abhaken können und auch die stimmberechtigten Piraten sehen (evtl. nur anhand von Mitgliedsnummern).* Wie sorgt man dafür, dass nur Piraten abstimmen.** Jeder Pirat sollte einen Mitgliedsausweis haben. Mit Mitgliedsausweis und Personalausweis ist jeder Pirat identifizierbar.**: Falls ein Pirat keinen Mitgliedsausweis hat, so könnte er den bei der Geschäftsstelle direkt ausgehändigt bekommen.Achtung ÄnderungenDieser Antrag wurde mehrfach wesentlich geändert. Änderungen betrafen insbesondere folgende Punkte:* Zentrales Zusammentreffen ist am Anfang des BPT und nicht am Ende.* Entkopplung von Einreichungs- und Bewerbungsfristen. (für SÄA, PÄA und Kandidaten)“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Wobble
  2. Steffen Thomas
  3. lynX (Halte das langfristig für sinnvoll, muss ja nicht übermorgen losgehen)
  4. Alex
  5. MichaelG 10:29, 2. Apr. 2010 (CEST) (Von Nein auf Ja, in der jetzigen ausgearbeiteten Form ist der Antrag besser)
  6. Andreas70
  7. Spearmind 22:09, 9. Apr. 2010 (CEST)
  8. RP
  9. Skipper 17:11, 15. Apr. 2010 (CEST)
  10. Jbe
  11. Christian 20:10, 13. Mai 2010 (CEST) Prinzipiell finde ich das OK. Zugegebenerweise halte ich das zum jetzigen Zeitpunkt für zu früh, aber der Antrag sagt ja auch nur aus, daß wir das machen KÖNNEN - nicht aber müssen! Wenn die technischen Rahmenbedingungen passen, könnte man es dann tun.

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Jonathan Gruner
  2. Benjamin Stöcker
  3. Bragi
  4. Dethroned 10:50, 3. Apr. 2010 (CEST)
  5. Monarch 15:00, 30. Mär. 2010 (CEST)
  6. Nati2010 17:05, 30. Mär. 2010 (CEST)
  7. Rainer Sonnabend
  8. eckes (zu komplex, zu viele unterschiedliche Dinge, rechtliche Folgen?, effizienz auf einem solchen Parteitag?)
  9. danebod
  10. Natural 10:43, 2. Apr. 2010 (CEST)
  11. Christian Hufgard 14:14, 2. Apr. 2010 (CEST)
  12. Anthem
  13. Sbeyer 22:28, 3. Apr. 2010 (CEST) Idee ist vom Grundsatz her super, aber halte "uns" noch nicht reif genug dafür.
  14. Getiteasy 15:31, 8. Apr. 2010 (CEST)Stimme Sbeyer zu
  15. Andena 21:06, 4. Apr. 2010 (CEST) Zweiwochenfrist nicht sinnvoll
  16. Nplhse 12:38, 6. Apr. 2010 (CEST)
  17. Michael Ebner 18:17, 8. Apr. 2010 (CEST) derzeit zu viele Fragen offen, aber die Probleme, die mit dem Antrag behoben werden sollen, sind da und müssen gelöst werden.
  18. Benutzer:Mpd - Ich bin für eine Programmatische Delegiertenkonferenz mit einer TO aus LF-Abstimmungen und einer Vorstandsbriefwahl. :)
  19. Hans Immanuel
  20. Andreas Heimann
  21. Thomas-BY
  22. DanielSan
  23. Twix 15:30, 16. Apr. 2010 (CEST) unpraktikabel
  24. Haide F.S.
  25. icho40
  26. Aleks A
  27. StopSecret 00:15, 23. Apr. 2010 (CEST) Das ist wohl eine größere Änderung. Ich hab's noch nicht durchdrungen und solange das der Fall ist, soll's bleiben, wie es ist.
  28. DeBaernd 14:23, 24. Apr. 2010 (CEST)
  29. Datenritter 17:19, 24. Apr. 2010 (CEST) Sowas muss modularisiert werden.
  30. wigbold : Allein die Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe ist schon vage. Hier erwarte ich klare Anordnungen. Ich erwarte eine Ordnung, wie das 'werden'- und 'muss'-SOLL umgesetzt wird. Das ist der Sinn einer Ordnung, daß diese Dinge geordnet sind.
  31. Jan Könnte die Piratenpartei ruinieren, da der nächste BPT dann mindestens zwei Wochen lang sein müsste, und das VERDAMMT teuer wird. Außerdem viel Spaß dabei, der sowas organisiert.
  32. zero-udo
  33. RicoB CB 16:08, 1. Mai 2010 (CEST)
  34. HKLS 10:50, 2. Mai 2010 (CEST) sollte noch eingehender diskutiert werden
  35. Kaddi
  36. Simon Lange 03:34, 3. Mai 2010 (CEST) :"Generell fände ich ein dezentralen Parteitag gut, ABER nicht um jeden Preis. Derzeit haben wir keine Technik welche die Probleme welche damit zusammen hängen, lösen würde. Irgendwann mal sicherlich, aber nicht jetzt."
  37. MichaelG 17:21, 3. Mai 2010 (CEST)
  38. Käptn Blaubär ähnliches Problem wie bei Wahlcomputern: Man muss der Technik bzw. den Technikern trauen. Parteiveranstaltungen dienen auch dazu in die Presse zu kommen. Das würde damit vermutlich schwieriger.
  39. Zwergenpaladin
  40. Tramp 17:23, 9. Mai 2010 (CEST) im Prinzip aber eine gute Idee, sollte nur noch weiter ausgearbeitet werden und eventuell erst einmal im Kleineren (etwa Probe-LPT) getestet werden, bevor es ein Desaster wird...
  41. Christian Specht 14:07, 11. Mai 2010 (CEST)
  42. Mtu Ein gute Idee, die auf jeden Fall verfolgt werden sollte! Aber bitte noch nicht in die Satzung schreiben. Erstmal Testlauf in kleinerer Gliederung?
  43. rxl
  44. Unglow
  45. Augenklappe
  46. Salorta

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Trias
  2. Thorongil 14:05, 3. Apr. 2010 (CEST)
  3. Matthias Geining 14:45, 7. Apr. 2010 (CEST)
  4. Georg v. Boroviczeny: zu früh; sobald Liquid bundesweit läuft und eine sichere Identifikation als Pirat ermöglicht (z.B. Chip im Parteiausweis oÄ), sowie die zertifizierte e-Mail (ist ja schon in Arbeit), dann...
  5. Hase An sich ein schöner Gedanke, aber aktuell zu viele Fragen offen, insbesondere bezgl. Gesetz und Anfechtbarkeit.
  6. Sebastian Pochert Ich warte erst mal ab, ob/wie sich Liquid Feedback etabliert. Sollte sich LF als unbrauchbar erweisen, wäre ich voll und ganz für einen dezentralen Parteitag.
  7. OliverNiebuhr Zuviele Unsicherheiten (Gesetzlich, technisch). Vielleicht in ein oder zwei Jahren wenn sich das Gesamtpaket weiterentwickelt hat. Grundidee ansonsten gut. P.S.: Wie oben schon jemand schrieb: Modular aufbauen und besser strukturieren.
  8. Nicole.Staubus 15:15, 5. Mai 2010 (CEST) Die Idee ist Super, aber z.Z. schaffen wir das noch nicht.
  9. Disi 23:24, 13. Mai 2010 (CEST)
  10. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Frage: (so nebenbei) wo wurde eine Vertreterversammlung abgelehnt? Ich finde dazu nichts.

Hier ist der Antrag zum "Kleinen Parteitag" mit Deligierten aus den Landesverbaenden. Disi 13:05, 16. Apr. 2010 (CEST)

Parteiengesetz

Dagegen, da:

Im Parteiengesetz steht, dass der Vorstand auf dem Parteitag gewählt wird. Im Absatz vom Parteitag wird gleichzeitig der Begriff "Mitgliederversammlung" verwendet. Für mich bedeutet dies, dass die Mitglieder sich vor Ort versammeln. So wäre es das dezentrale nicht möglich. Ich selber bin kein Jurist und kann es somit nicht beurteilen, hätte aber Bauchschmerzen. (Sorry, dass ich nicht die Paragraphen raussuche)

§ 9 Mitglieder- und Vertreterversammlung
(4) Der Parteitag wählt den Vorsitzenden des Gebietsverbandes, seine Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Vorstandes, die Mitglieder etwaiger anderer Organe und die Vertreter in den Organen höherer Gebietsverbände, soweit in diesem Gesetz nichts anderes zugelassen ist.
§ 11 Vorstand
(1) Der Vorstand wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt.
§ 15 Willensbildung in den Organen (PartG)
(2) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder und der Vertreter zu Vertreterversammlungen und zu Organen höherer Gebietsverbände sind geheim.

Außerdem:

Die Kandidaten stellen sich normalerweise ja auf dem Bundesparteitag noch einmal vor und es können Fragen gestellt werden. Dort könnten ja auf einmal Sachen auftauchen, die der Pirat, der vorher abgestimmt hatte, nicht wissen konnte. Dann ist das Geschrei wieder groß.

-- SyneX 00:21, 25. Mär. 2010 (CET)

Zum einen kann man wesentlich mehr über Kandidaten erfahren, wenn es im vorhinein Kandidatenvorstellungen im Wiki gibt, da man dann dort die Zeit hat sich tiefer mit den (für einen) interessanten Sachen zu beschäftigen. Außerdem kann dann mit Aussagen wie "steht doch im Wiki" nicht abgelenkt werden (wie es passiert ist in dem Fall mit dem großen Geschrei). Auf dem Bundesparteitag gewinnen halt sonst hauptsächlich die, die gut reden können. --Wobble 10:27, 25. Mär. 2010 (CET)
Sehe das ähnlich. Der Parteitag dient nach gesetz der Willensfindung nicht nur der Willensbekunden. Eine vorzeitige Stimmabgabe halte ich daher nicht für PartG konform. Benjamin Stöcker
Und was wäre, wenn wir das Organ "Parteitag" so definieren, dass es nicht nur das Zusammentreffen selbst ist, sondern auch den Zeitraum beinhaltet, wo man dezentral seine Stimme abgeben kann? Also z.B. 2 Wochen vor dem Zusammentreffen. Dann wäre auch die Willensbildung gewährleistet, da ja alle Anträge über das Wiki veröffentlicht sind und auch dort diskutiert werden können. Hmm - vermutlich müsste man dann die Formulierung der Satzungsänderung ändern... --Wobble 16:52, 26. Mär. 2010 (CET)
Wo steht das mit der Willensfindung? mE stellen wir durch die Diskussion über Internet eine ausreichende Willensfindung sicher, deutlich besser als alle anderen Parteien. --Trias 11:19, 27. Mär. 2010 (CET)
Soll das heißen, eine Briefwahl ist auch generell unzulässig? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. --Haibaer 16:02, 30. Mär. 2010 (CEST)

vollständig dezentral

...

Theoretisch könnte man sich auch vorstellen den Parteitag nur dezentral zu veranstalten, aber ich denke dass das keine Mehrheit in der Partei findet. --Wobble 23:37, 24. Mär. 2010 (CET)

Ich denke schon. Aber halt nicht durch Einfügen der Wörter "oder dezentral", sondern mit einem kompletten Konzept. Ich finde die dezentrale Idee sehr gut, es hapert nur in den Details. Gerhard

unausgegoren

Ich muss leider sagen, dass der Antrag auf mich keinen so gut ausgearbeitet Eindruck macht. Es wäre ein Desaster, wenn wir einen solchen Parteitag abhalten, und dann alles schief läuft. Die Idee ansich unterstütze ich. Ich würde aber gerne ein gut ausgearbeitetes Konzept sehen,dass einen langsamen Übergang (also zB erstmal 2 Teil-Parteitage). Da man bei einem SÄA auch ungefähr wissen muss, was man kriegt, bitte ich bei einem so komplexen Vorhaben, konkrete Durchführungsüberlegungen vornean zu stellen. Afaik wurde auch schon viel Arbeit auf diesem Gebiet geleistet, es gab bereits mehrere (teilw. besser ausgearbeitete) Anträge auf BPTs zu diesem Thema. Alle scheiterten bisher aber knapp, zum Teil einfach an Unsicherheit. Diese gilt es auszuräumen, bevor man einen solchen Antrag stellt. --Trias 11:19, 27. Mär. 2010 (CET)

  • Thorongil 13:18, 3. Apr. 2010 (CEST) Ich denke der Antrag ist in seiner vorliegenden Form zu umfassend. Er müsste entweder modularisiert werden oder verschiedene Formulierungsvarianten als Alternativanträge eingereicht werden. Die Zielsetzung unterstütze ich inhaltlich, allerdings sind in den neuen Formulierungen wieder Dinge enthalten, die über andere SÄA entfernt werden sollen, so dass das Gesamtbündel eine Ablehnung sehr wahrscheinlich macht. Beispiele: Ausgliederung der FO aus der Satzung, Fristen, u.ä.m.
    Trage doch bitte die konfliktierenden Anträge bei "Konflikte" ein. Dann kann ich mal gucken, wie ich das kombinieren kann (wie z.B. mit dem SÄA für die außerordentlichen BPT) --Wobble 14:11, 3. Apr. 2010 (CEST)
    Wenn du Umformulierungen haben willst, dann schreib sie auf, dann kann ich sie einbauen. --Wobble 14:11, 3. Apr. 2010 (CEST)
@Thorongil: Der Antrag wurde zwischenzeitlich ausgebaut. --Trias 14:20, 3. Apr. 2010 (CEST)

eine Frage der Logistik

Es wäre möglich in mehreren Orten Deutschlands die Mitglieder zu versammeln und dann mit Livesteams zu koppeln. Jeder Kandidat kann sich überall vorstellen und wird auch überall gesehen. Bei jeder dieser Versammlungen werden die Mitglieder akkredediert und Abstimmungen werden nicht digital ausgeführt. Die Geheimen Wahlen von Personen werden via Urne vorgenommen und nach Auszählung nur das Ergebnis von allen Standorten zusammen gerechnet. für Abstimmungen werden die Handzeichen an jeden Standort ausgezählt und Protokolliert und dann wieder im Live Stream zusammen gerechnet. Bleibt aber nunmal die Logistik für solch ein Medienwirksames Event das sich wie ein Grand Prix (Eurovision Songkonstest) anfühlt --Alex 12:30, 31. Mär. 2010 (CET)

Außerordentlicher BPT

Im Falle des außerordentlichen BPT habe ich die Bewerbungsfrist auf eine Woche gekürzt, da bei einem außerordentlichen BPT nur zwei Wochen vorher eingeladen wird. Da sich Kandidaten aber theoretisch auch auf der Bundesparteikonferenz aufstellen lassen können, könnte man theoretisch auch die Regelung einfach entfernen. Was meint ihr? --Wobble 11:13, 2. Apr. 2010 (CEST)

Noch nicht "reif" genug

Sbeyer schrieb: Idee ist vom Grundsatz her super, aber halte "uns" noch nicht reif genug dafür.

An welchen Kriterien machst du aus, ob wir reif genug für einen dezentralen Parteitag sind?
Aus meiner Crew wird höchstens die Hälfte der Piraten zum BPT kommen. Dabei sollte man ja eigentlich Piraten, die sich regelmäßig treffen zu den Aktiven zählen. Aber für ein Wochenende woanders hinzufahren ist insbesondere für Menschen mit Familie ein großes Hindernis. --Wobble 22:18, 16. Apr. 2010 (CEST)

Programmatische Delegiertenkonferenz mit einer TO aus LF-Abstimmungen

Mpd schrieb: Ich bin für eine Programmatische Delegiertenkonferenz mit einer TO aus LF-Abstimmungen und einer Vorstandsbriefwahl. :)

Ich vermute mal, dass du dich auf diesen Vorschlag beziehst. Ich denke eine solche Delegiertenkonferenz ist tatsächlich eine überlegenswerte Alternative. Allerdings muss auch, wenn man vorher eigentlich alles per LF abstimmt, dennoch eine geheime Wahl (auch bei programmatischen Punkten) möglich sein. Geheime Wahlen sind ja bekanntlich nicht über ein online-System möglich. Außerdem erlaubt mein Vorschlag auch eine Briefwahl. Das System mit der Wahlurne ist ja nur eine Möglichkeit, wie der Landesverband die Stimmen einholen kann. Ich sehe in der Anmerkung also keinen Widerspruch. Man könnte einen solchen Parteitag also so organisieren, dass die Bundesparteikonferenz als Delegiertenkonferenz realisiert wird. Diese beschließt die eindeutigen Anträge aus dem LF, wo klar ist, dass keine geheime Abstimmung nötig ist (dafür wäre dann eine kleine nachträgliche Änderung der Satzung nötig) und alle restlichen Sachen (Vorstandswahlen, geheime Abstimmungen) würden dann so abgestimmt werden, wie ich hier in diesem Antrag vorschlage. --Wobble 22:18, 16. Apr. 2010 (CEST)

Abstimmungen für Bingen sind auch super aufwändig

Bundesparteitag_2010.1/Planung/Struktur/Abstimmungen:

Derzeit haben wir etwa 300 Anträge, wobei bei den sonstigen Anträge noch welche dazukommen können. Allerdings werden sich manche Anträge dadurch erledigen, dass ein anderer, damit inkompatibler Antrag angenommen wurde. Rechnen wir mal mit 300 Anträgen: Würde das Auszählen eines Antrags im Schnitt 1 Minute dauern, so würde alleine der "Abstimmungsmarathon" (Stimmkarten heben und auszählen) 5 Stunden dauern. Diskussion und GO-Anträge kommen da noch dazu. Grund genug, den kompletten Vorgang mal gründlich zu durchdenken.

Es wird deutlich, dass ein BPT, so wie er noch für Landesverbände durchführbar ist, in Bingen sehr vermutlich nicht mehr durchführbar sein wird. Lösungsvorschläge basieren z.B. darauf, dass man auf einer Liste mit allen Anträgen vorher abstimmen lässt. Wenn man also so oder so mit Stimmzetteln abstimmen lässt, dann kann man das Abstimmen auch gleich dezentral machen und sich so den Zeitstress (Auszählen muss innerhalb weniger Stunden erledigt sein) sparen. --Wobble 23:46, 21. Apr. 2010 (CEST)

Ich bitte daher alle Leute, die gegen meinen Antrag (oder den Antrag zum kleinen Parteitag) stimmen wollen, bei der Ausarbeitung einer praktikablen Geschäfts- und Wahlordnung bei der alle Anträge bearbeitet werden können mitzuhelfen (denn sie finden einen solchen Parteitag, wie er in Bingen stattfinden wird, als die beste Option). --Wobble 23:46, 21. Apr. 2010 (CEST)

"Menschlicher Faktor"

Gerade im "digitalen Zeitalter" wird in meinen Augen die direkte menschliche begegnung immer entscheidender und wichtiger! Jemanden wählen zu können, den ich noch nie im Leben "live" gesehen habe, halte ich für sehr problematisch! --Jonathan Gruner 00:39, 25. Mär. 2010 (CET)

Deswegen habe ich ja die abgeschwächte Variante eingestellt, wo es parallel die Mitgliederversammlung im klassischen Sinne gibt. Du kannst also auch weiterhin zum Parteitag quer durch Deutschland fahren, du musst aber nicht mehr. --Wobble 10:29, 25. Mär. 2010 (CET)

Mitgliederversammlung

Na stellt Euch vor, wir hätten ein paar Millionen Mitglieder, wo könnte man die denn zentral versammeln. Ich glaube nicht, dass etwas gegen eine Dezentralisierung spricht. Das Problem ist halt die Abstimmung. Wenn das eine atomare Dezentralisierung ist und jeder vor dem PC hockt, dann ist es ein Problem der Stimmenakkreditierung. Momentan hockt einer vor dem Saalein/ausgang und zählt die akkreditierten Piraten. Und nur akkr. Piraten dürfen in Bingen wählen, also solche, die ihr Stimmrecht nicht durch (bspw) Beitragszahlungsverzug verloren haben. Solange also die Stimmabgabe nicht vom PC aus erfolgen kann, solange müssen es genügend große, vernetzte Mitgliederversammlungen geben. Wobei sie gleichzeitig parallel verlaufen müssten. --Idee 03:16, 25. Mär. 2010 (CET)

Sorry, aber das "paar Millionen Mitglieder"-Argument versteh ich nun wirklich nicht! Die großen Parteien kriegens doch auch hin!? Und selbst wenn wir dreimal soviele Mitglieder hätten, dann hätten wir auch genug Geld, entsprechende Versammlungsorte zu finanzieren...! --Jonathan Gruner 05:38, 25. Mär. 2010 (CET)
Du willst also eine Delegiertenversammlung? Das ist nämlich die Lösung der großen Parteien. --Wobble 10:23, 25. Mär. 2010 (CET)

Mal als Gedankenanstoß: Virtuelle Metaebene

Also zunächst einmal macht der Vorschlag inzwischen einen gut ausgebauten Eindruck. Wie der in der Praxis ausspielen wird, kann man natürlich nicht sagen. Da der Vorschlag mehrheitlich auf Ablehnung stößt, hier mal ein Vorschlag wie wir uns langsam auf einen solchen Parteitag vorbereiten könnten, ohne dass er in der Satzung steht. Ich stelle zur Diskussion bei einem der nächsten Parteitage ein System zu testen, dass die Metaebene abbildet. Also GO-Anträge, (unverbindliche) Meinungsbilder, etc. Das hätte den Vorteil, dass es sich zum einen relativ einfach dezentralisieren lassen würde (über ein VPN) und zum anderen, dass sich bestimmte Quoren festlegen lassen. So kann nicht ein einzelner Störenfried die Versammlung aufhalten. Außerdem schafft es einen virtuellen "Ort" auf dem man sich per Twitter, Chat etc austauchen kann, parallel zum Parteitag. Hätte natürlich zum Nachteil, dass nahezu jeder einen Computer bräuchte (und bedienen können muss) um seine Rechte am Parteitag wahrzunehmen. Abstimmungen mit bindender Wirkung sollten natürlich weiterhin in realo durchgeführt werden. Als Fallback hat man antürlich immernoch das althergebrachte System. Sollte das neue System als erfolgreich herausstellen, ist eine Dezentralisierung des BPT vermutlich leichter zu realisieren. --Trias 20:01, 2. Apr. 2010 (CEST)

Alter Konzeptansatz von mir dazu: Tropokoll --Trias 20:03, 2. Apr. 2010 (CEST)
mmh klingt interessant - allerdings habe ich die Angst, dass man dann in einer Tweet-Flut untergeht. --Wobble 12:36, 3. Apr. 2010 (CEST)
Ein weiterer Alternativer Ansatz, der zu einer Dezentralisierung bzgl. Satzungs und Programmänderungen führt, wurde von Simon Weiß vorgeschlagen und basiert auf LiquidFeedback. Da LF aber noch nicht ausgereift genug ist, wird auf dem BPT vermutlich kein entsprechender Antrag gestellt werden. Wenn man aber an Dezentralisierungsstrategien für die Zukunft denkt, sollte man das Konzept dennoch evtl. im Hinterkopf behalten. Die Tropokoll-Metaebene wäre evtl. aber auch dort anwendbar. --Wobble 12:36, 3. Apr. 2010 (CEST)