Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Streichung Generalsekretär
80px | Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Jonas M.. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Streichung des Generalsekretärs
- Änderungsantrag Nr.
- TE043
- Beantragt von
- Jonas M.
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt A: §9a (10)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt in §9a (10) den Text ", Generalsekretärs" zu streichen.
- Begründung
Seit dem Bundesparteitag 2009 gibt es im Vorstand keinen festen Posten des Generalsekretärs mehr. Bei strenger Auslegung der Satzung ist der Vorstand ohne diesen Antrag sofort nachdem er gewählt wurde handlungsunfähig.
Alte Fassung
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
Neue Fassung
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
- Achtung Kollisionen
<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:DerJonas|Jonas M.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Bundesvorstand1* [[Archiv:2010/Antragsfabrik/Bundesvorstand2|Antragsfabrik/Bundesvorstand2“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Seit dem Bundesparteitag 2009 gibt es im Vorstand keinen festen Posten des Generalsekretärs mehr. Bei strenger Auslegung der Satzung ist der Vorstand ohne diesen Antrag sofort nachdem er gewählt wurde handlungsunfähig.Alte Fassung(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. Neue Fassung(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Benjamin Stöcker (Unter Vorbehalt, dass der Buvo nicht vergrößert wird)
- -- Warui 18:18, 15. Mär. 2010 (CET) wie der über mir
- Gerd Fleischer - Hört sich jetzt zumindest mal vernünftig an.
- Andreas Heimann 14:42, 21. Mär. 2010 (CET)
- Bragi 17:48, 21. Mär. 2010 (CET)
- Laird_Dave 17:53, 21. Mär. 2010 (CET)
- Sebastian Pochert 19:11, 21. Mär. 2010 (CET)
- jyw
- Thomas F
- Rainer Sonnabend
- Trias
- Simon Weiß
- Nati2010 17:09, 30. Mär. 2010 (CEST)
- ValiDOM (Unter Vorbehalt, dass der Buvo nicht vergrößert wird)
- --Buccaneerps 23:05, 31. Mär. 2010 (CEST)
- MichaelG 03:01, 1. Apr. 2010 (CEST)
- Aratec 07:42, 1. Apr. 2010 (CEST)
- Nicole.Saubus 08:49, 1. Apr. 2010 (CEST)
- Bernd 'eckes' Eckenfels 02:56, 2. Apr. 2010 (CEST)
- Sbeyer 17:00, 2. Apr. 2010 (CEST)
- SteffenO 20:12, 2. Apr. 2010 (CEST)
- Anthem (Unter Vorbehalt, dass der Buvo nicht vergrößert wird)
- Christian Hufgard 10:36, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Nplhse 12:28, 6. Apr. 2010 (CEST)
- Michael Ebner 18:08, 8. Apr. 2010 (CEST)
- Spearmind 00:47, 10. Apr. 2010 (CEST)
- Twix 18:57, 16. Apr. 2010 (CEST)
- icho40
- Aleks A
- DeBaernd 22:06, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Posbi 20:07, 22. Apr. 2010 (CEST)
- StopSecret 23:56, 22. Apr. 2010 (CEST)
- wigbold
- Jan
- Mike gh
- zero-udo (Unter Vorbehalt, dass der Buvo nicht vergrößert wird)
- Kaddi
- RicoB CB 15:29, 1. Mai 2010 (CEST) (Unter Vorbehalt, dass der Buvo nicht vergrößert wird)
- HKLS 10:34, 2. Mai 2010 (CEST) wie Vorredner
- Magnum
- Tramp 16:30, 9. Mai 2010 (CEST) Vorbehaltlich Anträge TE035, TE036 (Vergrößerung Bundesvorstand)
- Salorta fals TE035 abgelehnt wird
- Mtu
- rxl (Unter Vorbehalt, dass der Buvo nicht vergrößert wird)
- Sven423 14:39, 13. Mai 2010 (CEST)
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Gerald Ich bin dafür, wieder einen festen Generalsekretär einzuführen
- Mean2u 14:40, 2. Apr. 2010 (CEST) - ich schließe mich Gerald an
- Thomas-BY (wie Gerald und Mean2u will ich auch vorher wissen, wen ich konkret für diese Aufgabe wähle, denn der GenSek hat Zugang zu PersDat der Mitglieder)
- Datenritter 16:14, 23. Apr. 2010 (CEST) Was die anderen sagen.
- Unglow Jepp, GenSek dringend wieder einführen!
- occcu
- Corax 00:45, 24. Apr. 2010 (CEST)
- Käptn Blaubär
- Haide F.S.
- Zwergenpaladin
- Gewuerzwiesel (fester Gensek auf Bundesebene sinniger als in Untergliederungen)
- Augenklappe
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Andena 20:09, 4. Apr. 2010 (CEST)
- Attachment 23:26, 22. Apr. 2010 (CEST) (zumindest, solange nicht vorher geklärt ist, ob es wieder einen GenSek geben wird)
- OliverNiebuhr
- ☠ Danebod 00:14, 7. Mai 2010 (CEST) möchte GenSek wiederhaben!
- Christian Specht 13:55, 11. Mai 2010 (CEST)
- ?
- Mtu Da sind noch reichlich grundlegendere Anträge zur Vorstandsstruktur im Raum.
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Zur Wiedereinführung des Generalsekretärs: In der PP ist der GenSek (im Gegensatz zu anderen Parteien) kein politisches, sondern ein Verwaltungsamt. Für die Verwaltung von einer Hand voll Auslandspiraten braucht es kein eigenes Vorstandsamt, das bekommt die BGS nich en passant erledigt.
Dem steht nicht entgegen, dass der BuVo aus seinen Reihen ein Vorsatndsmitglied benennt, das sich schwerpunktmäßig mit Verwaltungsaufgaben und auch der Fachaufsicht über die BGS beschäftigt. Das bedarf aber keiner Festschreibung in der Satzung, eine solche würde auch entgegenstehen, würde mit dieser Aufgabe der Bundesschatzmeister betraut. Michael Ebner 18:07, 8. Apr. 2010 (CEST)
Argument 2
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