NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Nottuln

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Kontakt

Gemeinde Nottuln

Stiftsplatz 7/8

48301 Nottuln

Bauen und Ordnung

Herr Teubner

Tel.: 02502/ 942-321

Fax.: 02502/ 942-224

E-Mail: teubner@nottuln.de



Antwort der Gemeinde

Gegen die Plakatierung für die Landtagswahl 2010 durch den Landesverband der Piratenpartei Deutschland bestehen seitens der Gemeinde Nottuln keine Bedenken.

Dabei ist auf folgendes zu achten:

Die Befestigung / Aufstellung ist so vorzunehmen, dass davon keine Gefahren für Passanten ausgehen. Die Tafeln dürfen sich nicht u.a. durch Wind bzw. Sturm oder durch Sogwirkung fahrender Kraftfahrzeuge lösen und dadurch eine Gefahr für den Strassenverkehr werden.

Die Plakate sind insgesamt in der Form anzubringen, ndass von ihnen keine Sichtbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere an Einmündungen, Kreuzungen und Kreisverkehren, ausgehen.

Wahlwerbung anderer Parteien darf nicht überklebt oder verdeckt werden.



Pirat Torsten