Benutzer:BuMa/Geistiges Eigentum

Aus Piratenwiki Mirror
< Benutzer:BuMa
Version vom 1. März 2010, 18:52 Uhr von imported>BuMa (Die Seite wurde neu angelegt: „Ich hab mal was über "Geistiges Eigentum" geschrieben, ursprünglich für Argumentation. Ich weiß aber nicht, ob das da hin passt, da es ja am Ende doch sch…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ich hab mal was über "Geistiges Eigentum" geschrieben, ursprünglich für Argumentation. Ich weiß aber nicht, ob das da hin passt, da es ja am Ende doch schon fast ein Beitrag zur Theoriefindung geworden ist. Meinungsäußerungen willkommen.

"Geistiges Eigentum"

Der Begriff "Geistiges Eigentum"

... ist ein absichtlich missverständlicher Begriff, der von uns in Diskussionen nicht unwidersprochen akzeptiert werden sollte. Es handelt sich bei den damit gemeinten Urheber-, Patent-, Marken- und sonstigen Rechten um staatlich gewährte, limitierte Monopolrechte, nicht um Eigentum im Sinne des Art. 14 GG. Natürlich besteht der Sinn der Bezeichnung "Geistiges Eigentum" genau darin, trotzdem einen Zusammenhang in dieser Richtung herzustellen und den Eindruck zu erwecken, es würde sich um natürliche Eigentumsrechte handeln, die selbstverständlich jede erwünschte Beschränkung der Rechte der Allgemeinheit rechtfertigen.

Die ursprüngliche Intention

... dieser Schutzrechte bestand nicht darin, dass der Urheber/Erfinder/Markeninhaber ein Eigentum erwirbt, mit dem er quasi auf ewig machen kann was er will, und das gnädigerweise irgendwann kurz vor dem Sankt-Nimmerleins-Tag ausläuft, sondern es ging um einen fairen Interessenausgleich zwischen Rechteinhaber und Allgemeinheit. Durch Lobbyismus wurde dieser Grundgedanke inzwischen leider ziemlich pervertiert bis zum heutigen "Geistigen Eigentums"-Begriff. Wir sollten nicht die komplette Abschaffung dieser Rechte fordern, sondern die Konzepte sollten in Bezug auf die heutigen Technologien überdacht und dergestalt angepasst werden, dass sie wieder ihren ursprünglichen, gemeinschaftsförderlichen Zwecken dienen.

Markenschutz

Markenschutz dient in seiner ursprünglichen Form dem Verbraucherschutz. Es soll vermieden werden, dass Verbraucher getäuscht und ihm mit billigen, minderwertigen Plagiaten bekannter Produkte Geld aus der Tasche gezogen wird. Dass irgendwelche Marken für Abmahnungen genutzt werden, die niemand kennt, und die nicht einmal für ein reales Produkt stehen, nützt dagegen niemandem außer dem Abkassierer. Das Markenrecht sollte also dementsprechend angepasst werden, dass nur echte Verwechselungsgefahr unterbunden, Missbrauch mit Hilfe von Pseudomarken jedoch verhindert wird, z.B. indem bei Markenverletzungsklagen Vorsatz nachgewiesen werden muss.

Urheberrecht

Das Urheberrecht diente ursprünglich dem Schutz des Urhebers vor den "Verwertern" - damals den Druckern. Es sollte verhindert werden, dass diese sich das Manuskript unter den Nagel reißen, z.B. unter dem Vorwand es prüfen zu wollen, und es dann ohne Vergütung in Druck geben und verkaufen. Außerdem sollte verhindert werden, dass andere Druckereien Bücher kopieren und dann billiger verkaufen als die Originale, weil sie dem Urheber ja nichts bezahlen müssen.

Die Rechte der Verbraucher wurden leider immer weiter eingeschränkt, so wurde die Schutzfrist immer weiter verlängert, bis weit nach dem Tod des Urhebers, und damit der Zeitpunkt des Übergangs zur Gemeinfreiheit immer weiter hinausgeschoben. Das Recht auf Privatkopie wird immer weiter eingeschränkt (Kopierschutzumgehungsverbot, etc.) und auch das Zitatrecht steht unter Dauerbeschuss (Klagen gegen satirische Verfremdungen, Google-News, etc.)

Ein modernes Urheberrecht muss die Verbraucherrechte wieder stärken, neben der Rücknahme der Verschlimmbesserungen der Vergangenheit wäre es z.B. wünschenswert, dass Werke, die nicht mehr nachproduziert werden, bedeutend schneller in die Gemeinfreiheit übergehen. (Z.B. 5 Jahre.)

Patentrecht

Sinn des Patentrechts war es, der Allgemeinheit dadurch zu nützen, dass Erfinder die Funktionsweise ihrer Erfindungen offen legten, damit diese nicht in irgendwelchen Schubladen vergammelten oder als Blackboxes hergestellt mit ihren Erfindern ins Grab gingen. Als Bestandteil dieses Deals erhielten sie ein zeitliches Verwertungsmonopol, dass ausreichend war um das Produkt zur Marktreife zu entwickeln und die Entwicklungskosten wieder reinzuholen.

Insbesondere Softwarepatente werden diesem Anspruch in keiner Weise gerecht, da

  • meist keine funktionsfähigen Erfindungen patentiert werden, sondern die bloße Idee von einem Programm, das ein Problem löst, ohne zu beschreiben wie. (Dadurch ist dann auch kein Programm mehr möglich, dass das Problem auf andere Weise löst.)
  • die Laufzeit von 20 Jahren ein Vielfaches jedes Produktzyklus beträgt, so dass die "Erfindung" erst dann gemeinfrei wird, wenn sie niemand mehr gebrauchen kann
  • die Software-Entwicklung im Vergleich zu anderen Industrien so günstig ist, dass Patente teurer sind und somit nur eine Markteintrittsbarriere sind
  • Software-Patente inzwischen so trivial und zahlreich sind, dass es sich für niemanden lohnt diese Patente zwecks Erkenntnisgewinnung zu studieren. Selber entwickeln ist viel einfacher und billiger.

Aber auch in anderen Bereichen sind die Hürden für die Patentierung trivialer Ideen immer weiter gesunken. Diese Entwicklung muss rückgängig gemacht werden, so dass nur noch solche Erfindungen patentiert werden, die wirklich so genial sind, dass sie für die Laufzeit des Patents u.U. von niemand anderem gemacht würden, oder die Veröffentlichung sonstwie nützlich für die Allgemeinheit wäre.