NRW:2010-02-24 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW

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50px Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte.

 

http://wiki.piratenpartei.de/Crew:PG/Satzung_NRW/2010-02-24_-_Protokoll

Eckdaten

  • PG Satzung
  • 24.02.2010
  • 19:00 Uhr
  • NRW-Mumble, Raum "Besenkammer"

Teilnehmer

  • Thorres
  • Till_Neuhaus
  • quwr

Gäste

  • bubiman

Sammlung neuer Punkte

  • Was bedeutet "Eingang beim Vorstand"? (z.B. Satungsänderungen und Programmänderungen) Email? Post? Telefon? Persönlich?
    • Ist wohl eher was für die GO des Vorstandes
      • Seh ich auch so.

Aufgaben

  • Jörg
    • Wikiseite für Überblick über bearbeitete SA erstellen / OrgaSeite
  • Till
  • Klaus
    • Alte Protokolle nach SÄA-Vorschlägen durchsuchen (Ende März)

offene Punkte

  1. §6(4) Anpassung der Geldverteilung auf die Crews, Finanzmittel klären zwischen Crew und Vorstand, Finanzmittel für den Vorstand definieren, §6(5) Crewbezogene Spenden am Ende des Jahres verirren Zurückgestellt bis Hal's Anträge abgestimmt wurden
  2. §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? oder in die Crewordung? verschoben
  3. Die Crew0rdnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung verschoben
  4. Finanzordnung als Teil der Satzung verschoben
  5. Sitz der Partei? (Nach der LTW) verschoben (Sinn würde Düsseldorf machen, weil sich die NRW-Piraten dort im Falle eines LT Mandats auch ggf. ein Büro leisten würden)
  6. Piratenbüro-Konzept (Nico) detaillierter ausarbeiten verschoben
  7. Technische Vorgaben Crewordnung (Sprecherliste,…) --> Geschäftsordnung? der Vorschlag der Geschäftsordnung wird abgewartet (LMV)
  8. Satzungänderungen von der Bundesschatzmeisterkonferenz (schickt Uli per Mail)
  9. §8 (6) Definition von Anträgen und Dauer der Einladung
  10. §4 (7) Bei wem und wie?
  11. §4 (8) Zusendung? Email
  12. §4 (9) Aktensicht in welchen Grenzen?
  13. Fördermitgliedschaft schaffen. // Eher was für den Bund
  14. Crewordnung: §10 (2): Crew Repräsentanten? Es solle jeder Pirat stimmberechtigt sein
  15. Crewordnung: Abgleich der §10, 11, 12
  16. Aufgabendefinition von AG/PG nicht änderbar
  17. Geld/Sachmittel müssen im Sinne der Aufgabendefinition eingesetzt werden.
  18. Entweder Kreis- oder Ortsverbände (kein "und")
  19. Untergeordnete Verbände (KVs) zur Veröffentlichung der Protokolle auf der Crewsprecherliste verpflichten
  20. Sachgüter des Landesverbands
  21. §4, Abs.(3): Ämterkommulation: Was ist ein "Amt"?
  22. §4, Abs.(7): Genauere Definition von "Papiere"
  23. Verwaltungsgremium definieren (warten bis über den saä verwaltungspiraten --> gensek,schatzi abgstimmt wurde.)

bearbeitete Punkte

10 Tagesfrist zur Vorstandssitzung

  • Von: Till
  • Vom: 22.02.2010

Betrifft: §9 Landesvorstand (LVOR), Abs.(4): Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Quartal zusammen. Diese Versammlung wird mit einer Frist von 10 Tagen unter Angabe des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Änderung: 10 Tagen in 5 Tagen Begründung: Der Vorstand trifft sich wöchentlich, daher sind 10 Tage als Frist zu lang.

Rückfinanzierung aus Ämtern

  • Von: FX
  • Am: 18.02.2010

Jedes Mitglied im Rat erhält ca. 400.- Aufwandsentschädigung von der Stadt. Alle Parteien erhalten von ihrem Mitglied die Hälfte dieser Einnahme als Parteispende. Das ist dort auch in welcher Form auch immer geregelt. Nicht so bei den PIRATEN. Da passiert nix bzw. nur freiwillig und in weit geringerem Maß.

  • Wir finden den Punkt nicht gut, da durch eine verbindliche Regelung die Piraten in ihrer freien Entscheidung entmündigt würden.
  • Wir schlagen Fx vor, den Antrag selbst einzureichen und die LMV abstimmen zu lassen.

Bugfix oder Neucode

  • Von: Rya
  • Vom: 10.02.2010
    • Die PG ist dafür, weiterhin an der vorhandenen Satzung zu arbeiten.

Geschäftsordnungen der Vorstände der Landesverbände

  • Von: Till
  • Vom: 26.01.2010

Die PG Satzung beobachtet die Geschäftsordnungen und bringt ggf. Vorschläge ein. Zudem informiert die PG den Vorstand bei anstehenden Satzungsänderungen die auch die Geschäftsordnungen betreffen.

Diverses

  • Von: Peter
  • Vom: 25.12.2009

http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:PrototypeX29A/Satzungsm%C3%A4ngel

  • Zu Abschnitt A §2: Über die Aufnahme "Deutscher, die im Ausland leben" kann nur der Bund entscheiden. Eine Regelung in der Landessatzung halten wir für überflüssig bzw. nicht angebracht.
  • Zu Abschnitt A §3: Entsprechende Anträge liegen bereits vor
  • Zu Abschnitt A §4: (1) ist geklärt, (3) ist aufgenommen, (7) ist aufgenommen
  • Zu Abschnitt A §6: Entsprechende Anträge wurden bereits eingereicht
  • Zu Abschnitt A §7: Schiedgerichtsordnung des Bundes wird angewandt, Jugendverband soll gestrichen werden (Antrag liegt vor)
  • Zu Abschnitt A §8: Der kpl. Paragraph ist zur Löschung vorgeschlagen

Pressesprecherordnung

  • Von: Daniel
  • Vom: 23.12.2009

Entsprechende Anträge (nicht fristgerecht eingegeangen?) liegen vor.

Wahlmodalitäten in die Satzung aufnehmen

§12 Satzungs- Und Programmänderung (1) Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

Alternative 1: Zweidrittelmehrheit der akkreditierten Piraten (1) Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit aller akkreditierten Piraten beschlossen werden.

Alternative 2: Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen (1) Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Begründung: Präzisierung der Wahlmodalitäten in der Satzung.

Status: Über den Begriff akkreditiert ggf. noch mal nachdenken. Ist das genau genug definiert?

Wer darf Satzungs- und Programmänderungen einreichen?

IST: §12 (4) Satzungs- und Programmänderungen können nur von Mitgliedern des Landesverband Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.

SOLL: §12 (4) Satzungs- und Programmänderungen können nur von Piraten eingereicht werden.

Begründung: Konstruktive Arbeit kann (und soll) auch von außerhalb NRWs eingebracht werden können, ohne den Umweg über einen NRW-Piraten gehen zu müssen. Über eingereichte Anträge können nur die NRW-Piraten abstimmen.

Vorschlagsunterstützer für Satzungs- und Programmänderungen

IST: /

SOLL: Neuer Absatz in §12

Vorgehen:
1. Antrag formulieren und fristgerecht einreichen
2. Im Zeitraum zwischen der Einreichung und der LMV/ des LPT muss der Antrag mindestens 0,002% aller NRW-Piraten als Unterstützer haben
3. Bei Erreichung der Mindest-Unterstützerzahl wird über den über den Antrag auf der MV abgestimmt. Ansonsten gilt er als abgelehnt.

Alternative 1: (5) Damit über einen Antrag bei dem LPT/LMV abgstimmt werden kann. Muss der Antragsteller bis 10 Kalendertage vor der LMV/ dem LPT mindestens 2 NRW-Piraten je 1000 NRW-Piraten als Untersterstützer für seinen Antrag gewinnen.

/*Näheres sollte in die Landes-GO */

Alternative 2: (5) Damit über einen Antrag bei dem LPT/LMV abgstimmt werden kann. Muss der Antragsteller bis 10 Kalendertage vor der LMV/ dem LPT mindestens 5 NRW-Piraten als Untersterstützer gewinnen.

Alternative 3: undefiniert lassen. Bisher gab es da keine destruktiven Ansätze.

Verwaltungspiraten in Schatzmeister + Gensek umbenennen (verbesserung)

Ist:

§8 Landesvorstand

2) Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird, und politischer Geschäftsführer.

(9) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, wenn der Posten des Vorsitzenden oder einer der beiden des Verwaltungsgremiums unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

Crewordnung:

  • §7(2) CO: Die Gründung ist zu Protokollieren und dem Verwaltungsgremium anzuzeigen.

§13 - Aufgaben der Vorstände

4) Das Verwaltungsgremium hat folgende Aufgaben:

a) Verwaltung der Finanzen gemäß der Finanzordnung,
b) Verwaltung der Mitglieder und Crews,
c) Anregen von regionalen Crew-Gründungen.

Soll:

§8 (2) Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister, Generalsekretär und politischer Geschäftsführer.

$9 (9) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, wenn der Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

Crewordnung:

§7 (2) CO: Die Gründung ist zu Protokollieren und dem Vorstand anzuzeigen.

§13 - Aufgaben der Vorstände

Abs(5) nach Abs(6) schieben

4) Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen des Landesverbandes.

5) Der Generalsekräter ist für die Mitgliederverwaltung zuständig.

nächstes Treffen

  • PG Satzung
  • 03.03.2010
  • 19:00 Uhr
  • Unperfekthaus, Friedrich-Ebert-Straße 18, 45127 Essen

Ende des Protokolls

Uhrzeit: 21:40 Uhr Protokollanten: Thorres, Jörg, Till