Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gliederungsautonomie

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Tobias Zawisla.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Gliederungsautonomie
Änderungsantrag Nr.
TE011
Beantragt von
Tobias Zawisla
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §7 Absatz (1) und (2) und Abschnitt B: §2 Absatz (6) und (7)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt in Abschnitt A der Satzung die Absätze 1 und 2 des §7 durch folgende zu ersetzen:

(1) Die Partei gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband.
(2)Ein Landesverband darf nicht Gliederungen anderer Landesverbände an sich ziehen. Sollte keine Regelung in der Satzung des jeweiligen Landesverbandes getroffen sein, so untergliedert sich dieser in Bezirksverbände, Kreisverbände und Ortsverbände die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte und Gemeinden sind. Das bilden eines Kreisverbandes aus mehreren Landkreisen ist gestattet.

Ferner wird beantragt im Abschnitt B der Satzung den Absatz 6 des §2 folgendermaßen neu zufassen:

(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.

Ebenfalls wird beantragt den Absatz 7 des §2 im Abschnitt B Ersatzlos zu streichen.

Begründung

Bezirke gibt es nicht in jedem Bundesland und wenn sind sie teilweise sehr unpraktisch für die Arbeit vor Ort. Multikreisverbände sind bei unserer Größe sinnvoller als Einzelkreisverbände und daher muss Rechtssicherheit geschaffen werden, auch wenn die AG Recht den Pargraph bereits jetzt so auslegt das Multikreisverbände möglich sind. Die Landesverbände kennen die Gegebenheiten in ihrem Bundesland am besten und sollten dies selbst regeln dürfen.


Desweiteren muss ein Teil der Finanzordnung geändert werden, da diese auch den LV überlassen werden sollten.


Alte Fassung Satzung:

Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.

Alte Version Finanzordnung:

(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. (7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.

Neue Version:

(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. (7) - gestrichen -
Achtung Kollisionen


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Natural|Tobias Zawisla“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt in Abschnitt A der Satzung die Absätze 1 und 2 des §7 durch folgende zu ersetzen:(1) Die Partei gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. (2)Ein Landesverband darf nicht Gliederungen anderer Landesverbände an sich ziehen.Sollte keine Regelung in der Satzung des jeweiligen Landesverbandes getroffen sein, so untergliedert sich dieser in Bezirksverbände, Kreisverbände und Ortsverbände die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte und Gemeinden sind. Das bilden eines Kreisverbandes aus mehreren Landkreisen ist gestattet.Ferner wird beantragt im Abschnitt B der Satzung den Absatz 6 des §2 folgendermaßen neu zufassen:(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.Ebenfalls wird beantragt den Absatz 7 des §2 im Abschnitt B Ersatzlos zu streichen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Gliederung_Stadtstaaten* [[Antragsfabrik/Untergliederung_der_Landesverbände“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Bezirke gibt es nicht in jedem Bundesland und wenn sind sie teilweise sehr unpraktisch für die Arbeit vor Ort. Multikreisverbände sind bei unserer Größe sinnvoller als Einzelkreisverbände und daher muss Rechtssicherheit geschaffen werden, auch wenn die AG Recht den Pargraph bereits jetzt so auslegt das Multikreisverbände möglich sind. Die Landesverbände kennen die Gegebenheiten in ihrem Bundesland am besten und sollten dies selbst regeln dürfen.Desweiteren muss ein Teil der Finanzordnung geändert werden, da diese auch den LV überlassen werden sollten.Alte Fassung Satzung:Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.Alte Version Finanzordnung:(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.(7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.Neue Version:(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.(7) - gestrichen - “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Wobble
  2. Trias
  3. Silberpappel 10:09, 24. Feb. 2010 (CET)
  4. Oliver Schönemann
  5. ValiDOM
  6. Neismark
  7. Natural
  8. Rainer Sinn
  9. Ron
  10. Piratenkauz
  11. NineBerry
  12. Alu
  13. Hase
  14. Jonas M.
  15. SteffenO 02:42, 16. Mär. 2010 (CET) finde ich sehr gut, gerade auch wegen kleinen kreisfreien Städten, die sonst kaum eine Chance auf einen KV haben
  16. Simon Weiß
  17. Bragi
  18. Leo Wandersleb 23:30, 2. Apr. 2010 (CEST) in der Hoffnung, dass das keine bizarren Blüten treibt
  19. Thorongil 13:56, 3. Apr. 2010 (CEST)
  20. Mpd 10:35, 4. Apr. 2010 (CEST)
  21. DeBaernd 19:35, 12. Apr. 2010 (CEST)
  22. Thomas-BY
  23. Skipper 08:22, 13. Apr. 2010 (CEST)
  24. AndiPopp
  25. Yrthy
  26. Benjamin Stöcker
  27. Haide F.S.
  28. Ralf D.
  29. icho40
  30. Posbi 22:11, 20. Apr. 2010 (CEST)
  31. Silent-Bob 15:35, 22. Apr. 2010 (CEST)
  32. -- Privacy 22:19, 26. Apr. 2010 (CEST)
  33. Sascha Körver 22:28, 26. Apr. 2010 (CEST)
  34. Stefan Posdzich
  35. MichaelG 21:20, 28. Apr. 2010 (CEST)
  36. Silvan 21:37, 28. Apr. 2010 (CEST)
  37. Käptn Blaubär
  38. Christian 'Jason' Peper 15:43, 5. Mai 2010 (CEST)
  39. Friedel 08:08, 13. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Fizz (Meinung geändert, manche Leute müssen anscheinend doch vor sich selbst geschützt werden)
  2. Flexi 17:27, 13. Mär. 2010 (CET) Das kann doch in der Landessatzung abweichend geregelt werden!
  3. Mean2u 14:03, 21. Mär. 2010 (CET) - habe ein Problem mit der Formulierung "Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen.", da den Mitgliedern dieser Formulierung nach die Gründung eines Gebietsverbandes vorenthalten werden kann. Entscheidendes Gremium des Landesverbandes ist (abgesehen von Parteitagen) der Vorstand, welcher praktisch über die etwaige Gründung einer Untergliederung (worst case: willkürlich) entscheidet. Daher diese Passage lieber streichen oder anders formulieren.
  4. DaWi 14:18, 29. Mär. 2010 (CEST) Ich stimme Mean2u zu. Mal davon abgesehen, dass es ja schon solche Fälle gibt.
  5. Christian Hufgard 10:32, 3. Apr. 2010 (CEST)
  6. Aleks A
  7. Philip aka plaetzchen
  8. Spearmind 12:50, 11. Apr. 2010 (CEST)
  9. Hans Immanuel
  10. Monarch 10:36, 13. Apr. 2010 (CEST) Folgen nicht eindeutig absehbar
  11. Corax 19:57, 21. Apr. 2010 (CEST)
  12. wigbold : 60% an den Landesverband, bzw immer 60% an die nächstniedere Gliederung - wäre sinnvoll.
  13. Walter: Bezirksverband ungleich Regierungsbezirk, Bezirksverband gleich Bezeichnung für mehrere Kreisverbände.
    Dies steht auch so in der aktuellen Satzung. Daran ändert die Neufassung rein garnichts. Es wird nur der Terminus "keine weitergehende Verteilungsregelung" in "keine Verteilungsregelung" abgeändert, da sonst es den LV's evtl. verboten ist die Gelder anders zu verteilen, was wenig Sinn macht, wenn die LV's eine eigene Struktur (z.B. ohne Berücksichtigung Regierungsbezirke) haben. --Wobble
  14. HKLS 20:46, 27. Apr. 2010 (CEST)
  15. Alagos 11:03, 28. Apr. 2010 (CEST)
  16. RicoB CB 15:18, 1. Mai 2010 (CEST)
  17. Magnum schlechte äußere Form
  18. Nesges
  19. Rainer Sonnabend
  20. Gerhard Collmann
  21. Zwergenpaladin
  22. Salorta Meiner Ansicht nach, ist das angestrebte Ziel der Änderung bereits mit der alten Fassung der Satzung möglich.
  23. Anthem da gemeinsame Ortsverbände damit ausgeschlossen werden
  24. StefanH 10. Mai 2010
  25. Bratwurst 12:22, 12. Mai 2010 (CEST)
  26. Augenklappe
  27. Unglow (Ich stimme für TE123)
  28. Sven423 13:33, 13. Mai 2010 (CEST)
  29. Inte 19:31, 13. Mai 2010 (CEST) (Eigentlich würde ich zustimmen, aber die (Neu-)Formulierung der Finanzordnung ist immer noch inkonsistent. Bezirksverbände werden nicht erwähnt und die Umverteilung bei Nichtexistenz von Gliederungen ist unsauber formuliert.)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Thomas F
  2. Andena 20:23, 4. Apr. 2010 (CEST) a)Der Änderungsantrag umfasst die Absätze 1 & 2 und nicht nur Absatz 2. b)Das Ziel einer freieren Gebietsdefinition wird nicht erreicht
  3. Nplhse 12:30, 6. Apr. 2010 (CEST)
  4. Twix 15:10, 16. Apr. 2010 (CEST)
  5. StopSecret 23:03, 21. Apr. 2010 (CEST). Ich versteh's nicht auf Anhieb und muss noch 24 weitere Anträge checken.
  6. occcu
  7. Datenritter 13:13, 23. Apr. 2010 (CEST) Was StopSecret sagt.
  8. OliverNiebuhr
  9. zero-udo
  10. Jan Siehe StopSecret, mit >100 Anträgen. Eigentlich wärs ein Ablehnungsgrund. Wären ein Diff oder zumindest Direktlinks zu viel verlangt?
  11. Sebastian Pochert
  12. Nicole.Staubus 21:48, 4. Mai 2010 (CEST)
  13. ThYpHoOn 17:35, 9. Mai 2010 (CEST) Habe dort allgemein noch deutlichen Diskussionsbedarf, Intention ist richtig, nur Formulierung sehr ungünstig. Basis hat zu entscheiden wo Untergliederungen entstehen.
    Entscheidet sowas ja auch die Basis, schließlich muss das in der Landessatzung geregelt werden. --Natural 15:26, 12. Mai 2010 (CEST)
  14. Christian Specht 12:32, 11. Mai 2010 (CEST)

Diskussion

Schaue dir bitte die Alte Version an, da ist es ebenso geregelt, ändert ohne Regelung in der Landessatzung GAR NICHTS für die LVs. Ein default Fall muss aber rein, sonst haben wir einen Wildwuchs, es kann aber auch nicht auf alle eventualitäten eingegangen werden. Natural 23:59, 18. Apr. 2010 (CEST)

Zersplitterung und "Wieder"Zusammenschluß

Was sollen die Untergliederungen denn bringen? Selbst wenn man aus §7 PartG ein Untergliederungsgebot herauslesen möchte *rotfl*, bringt das für die PIRATEN nur sehr wenig. Da fällt mir der Signaturspruch ein (war der nicht von Arvid?): Teile und Herrsche: "divide et impera (lat. für teile und herrsche) ist eine Redewendung und bedeutet, einen Gegner in Untergruppen aufzuspalten, die leichter besiegt werden können."

Weiter unten wird dann auch noch dieser Vorschlag gemacht: "Vorschlag zur Ergänzung: "Orts-, Kreis- und Bezirksverbände können sich zu größeren Einheiten zusammenschließen."

Wenn man sich dann noch die passenden Gesinnungsgliederungen einverleibt, deren Wahlmannschaften aufgrund des Antrags: Wahlrecht bei der Gliedernug der angezeigten Mitgliedschaft ständig hin und herhüpfen dürfen, dann sehe ich Nicht-Representative-Wahlen voraus, weil die "aktiveren" Wahlmannschaften Anträge und Vorstandspersonal stellen, die am eigentlichen Wahlort völlig unbekannt und evtl unerwünscht sind. Stellt Euch vor irgendwelche Linken/Rechten Gruppen schnappen sich Rechte/Linke/Neutrale Gliederungen mit wenigen aktiven Mitgliedern, dann sitzen plötzlich irgendwelche Gesinnungen an Stellen, die man vorort so nicht besetzt wissen möchte. Accountpushing würde ein Gamer sagen.

Wäre zwar lustig im tiefsten Bayern Gliederungen zu haben, deren Vorstände allesamt aus dem Norden kommen ;) oder umgekehrt, aber nützlich ist das keinesfalls. Hinzu käme, dass man die Geschehnisse innerhalb der "Landesgrenzen" diesen "Wohnungspiraten" zuschreibt, obwohl sie den jeweiligen Vorständen zuzurechenen sind, die gar nicht mal dort wohnen müssten.

Ich halte auch nichts davon, dass kleinere Gruppen als Bundes- und Landesvorstände sowas wie Schatzmeister bekommen sollen, das Geld soll zentriert bei den größeren Verbänden bleiben, dann kann man damit besser "arbeiten".

1. Beim Wahlkampf kann mann leichter und schneller mal "querfinanzieren". So müsste eine einzelne Gliederung den Landesverband anschreiben, der dann alle Schatzmeister seiner Untergliederung anschreibt und die wiederum ihre Unterglilederungen..., um Mittel für den Wahlkampf zur Verfügung zu stellen.

2. Würde man die Mittel an die unteren Gliederunngen einfach "weiterreichen", könnten sich mancherorts weder die Landesverbände noch deren zahlreiche Untergliederung eine bezahlte Finanzverwaltung/Geschäftsstelle leisten. Vieles wäre von unprofessionellen "Freizeit Schatzis" abhängig und dann noch mehr von irgendwelchen "Mövenpick-Sponsoren". Nicht alle Gliederungen haben so ein Wahl-"Glück" wie wir mit unserem Bundesschatzi oder der LVerband RPfl mit dem "Buchhalter" als LSchatzi.

Je öfter und kleiner man sich teilt, umso mehr tolle Vorstandstitel haben dann alle Piraten irgendwie und jeder wäre gerade in igdeiner noch sooooo wichtigen "Sitzung". Aber gebacken bekommen wir dann nur noch sehr wenig. Mir gefällt das gleich überhaupt nicht, dass nicht mehr der Wohnort sondern die Mitgliedschaft für das Wahlrecht ausschlaggebend sein wird und noch viel weniger gefällt mir die atomare Spaltung der Piratengliederung. Irgendwann verbandeln sich die Stammtische und klopfen mit ihren "Massen" an Wahlmannschaften den Landesverbänden auf die Schulter und machen diese gezielt handlungsunfähig (Kein Geld und kein Personal). Und ich habe noch nicht einmal angefangen "schwarz" zu sehen...wenn diese Anträge durchkommen sollten. --Idee 04:05, 14. Apr. 2010 (CEST)

Konform zu PartG?

Ist das ganze so PartG konform? (IMHO NEIN, hätte aber gern weitere meinungen)

Partg §7:"Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. ... Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf das Gebiet eines Stadtstaates, braucht sie keine Gebietsverbände zu bilden; sie ist Partei im Sinne dieses Gesetzes. Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig." Benjamin Stöcker
Vielleicht einfach Abändern in: Die Gebietsverbände können sich gemäß §7 des Parteiengesetzes untergliedern. Dann haben wir maximale Flexibilität. --Wobble 17:22, 23. Feb. 2010 (CET)
Wir haben LVs, das ist mE ausreichend. Wir müssen nur so viele Gliederungen bilden, sodass den Mitgliedern eine ausreichende Mitarbeit möglich ist. Ob das der Fall ist, sollen die LVs selbst entscheiden. Die Formulierung von Wobble ist vermutlich treffsicherer. --Trias 09:56, 24. Feb. 2010 (CET)
Falsch. Wie gegliedert wird muss in der Satzung stehen und ich würde sagen, dass das Gesetz Bundessatzung meint. Ich würde es so interpretieren. Benjamin Stöcker
Wo genau liege ich oder Wobble falsch? Ich lasse mich ja gerne berichtigen, zumal ich sicher nicht mit Expertenwissen beschlagen bin in diesem Bereich. mE ist es Ausreichend, wenn die Bundessatzung Regelungen trifft. --Trias 11:21, 24. Feb. 2010 (CET)
Ich glaube du legst das PartG zu sklavisch aus. Die FDP hat in ihrer Satzung stehen:

Die Partei gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. Ein Landesverband darf nicht Gliederungen anderer Landesverbände an sich ziehen. Außerhalb Deutschlands können Auslandsgruppen nach den näheren Bestimmungen dieser Satzung bestehen.

--Trias 11:21, 24. Feb. 2010 (CET)
Falsch war das mit dem müssen, denn wir müssen mehr, es gibt ein Gliederungsgebot irgendwo. Soll heißen man MUSS Untergliederungen dulden und fördern, sozusagen ;) In der Sache WIE man das regelt war ich mir eben nicht sicher, aber du hast mich jetzt überzeugt und ich wäre genau dafür die Regelung der FDP zu kopieren. Prinzipiell dafür, soll doch jeder LV das so machen, wie ihm das passt. Bitte dann aber auch in den Antrag gleich die Finanzordnung mitändern, denn dort wird das Geld an Kreisverbände verteilt. Das sollte dann jeder LV auch selber regeln! Benjamin Stöcker
Guter Hinweis. Das muss noch rein in den Antrag. Gliederungsgebot ist im §7 drin, aber eben so dass eine angemessene Mitarbeit ermöglicht wird. Das können die LVs selbst entscheiden. uU ist duch Internet sowas auch gar nicht mehr so arg nötig... --Trias 12:45, 24. Feb. 2010 (CET)

Das verstößt leider gegen das PartG §7! http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__7.html.

Könntest du deine Beiträge in Zukunft signieren? Danke.
Ich sehe das nicht so, da ich ja faktisch auf die Landessatzungen verweise, ich werde bei der AG Recht anfragen, gegebenenfalls werde ich noch auf die Landessatzungen verweisen. Falls dies alles nicht möglich ist, werde ich einen neuen formulieren. --Natural 22:20, 12. Feb. 2010 (CET)
Hä? --Tessarakt 23:59, 12. Feb. 2010 (CET)

Zweideutigkeit?

Zustimmung, allerdings halte ich das "zuständig" für zweideutig, was hier ausgedrückt werden soll ist ja die entsprechende Gliederung. Also so was wie "entsprechenden Gliederung" finde ich besser. Oder den kompletten Satz verlängern, da ist sowieso noch ganz klar um was es geht "Stimmberechtigt in Versammlungen ausgetragen durch eine Parteigliederung sind nur Piraten die Mitglieder der Gliederung sind, und nicht mit dem Mitgliedsbeitrag in Verzug sind. Wahlberechtigt in Aufstellungsversammlungen sind Piraten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (insbesondere Wohnort) und nicht mit dem Mitgliedsbeiträgen in Verzug sind." oder so was? --Bernd 'eckes' Eckenfels 18:07, 8. Jan. 2010 (CET)

Zersplitterung

Bedenken: Im Rahmen der Föderalismusdiskussion und -umsetzung zersplittert die Bundesrepublik in immer kleinere Einheiten. Strukturen - und damit letztlich auch Strukturen und Funktionen innerhalb der Partei - würden nicht mehr erkennbar und mehr und mehr verwischen. Vorschlag zur Ergänzung: "Orts-, Kreis- und Bezirksverbände können sich zu größeren Einheiten zusammenschließen." HKLS 18:41, 24. Jan. 2010 (CET)

Ja, aber das sollte in einem eigenen SÄA beantragt werden. --Bernd 'eckes' Eckenfels 18:46, 24. Jan. 2010 (CET)
Das kann ich gerne machen bzw. wäre zu überlegen, dazu möchte ich aber erst Meinungen hören. HKLS 12:49, 30. Jan. 2010 (CET)
Bei deinem Vorschlag können sie sich doch ebenso zersplittern. Der Vorschlag setzt voraus, dass die Piraten das verhindern wollen. Das können sie aber auch, wenn die Landesverbände dies selbst regeln. Auch werden durch die Formulierung Regionalverbände weiterhin nicht erlaubt. --Natural 19:26, 7. Feb. 2010 (CET)
Ist denke ich durch das PartG schon gegeben (Das zusammenlegen von Verbänden) Benjamin Stöcker

Übergangszeit

Die wenigsten Landesverbände haben entsprechende Regelungen in ihren Satzungen. Es wird dauern, bis das alle nachgeholt haben. Bis dahin muss zumindest klar sein, dass jeweils Gliederungsbestimmungen von den Landesvorständen ersatzweise für die Satzungsregelungen beschlossen werden können/sollten. ValiDOM

Ich weiß was du meinst, kann das aber gerade nicht sinnvoll in den Vorschlag integireren, Vorschlag? --Natural 17:19, 25. Feb. 2010 (CET)
Für Bayern hab ich es mal versucht: http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik_Bayern/Untergliederung , einfach einen Defaultfall einbauen.

Finanzordnung

Es wurde die Inkonsistenz zur Finanzordnung angesprochen, aber auch heute passt das bereits nicht, da keine BzV und Regionalverbände erwähnt werden. Die Verantwortun also einfach an die LV abgeben? Ich weiß, das muss in einen anderen SaÄa :) --Natural 17:19, 25. Feb. 2010 (CET)

Das ist in der Finanzordnung ja drin, das der LV das selbständig regeln kann, was die LVs mit Bezirksverbänden auch tun. Die gibt es ja nicht in jedem Bundesland. Benjamin Stöcker

Begründung zu Ablehnung

Ich bin gebeten worden meinen Satz von oben zu kommentieren. Was mit diesem SÄA möglich würde ist das, was in NRW gerade passiert ist: Die LMV hat das Gründen von neuen Kreisverbänden (nach derzeitiger Satzung unrechtmäßig) vorerst untersagt. Wenn aus Eigennutz und Unkenntnis (es geht ums Geld) den eigenen Parteikollegen ihre Rechte entzogen werden und gleichzeitig aberkannt wird, das sie zum führen eines Kreisverbandes befähigt sind, so spaltet dies die Partei bis aufs Blut. Der SÄA muss also entsprechend umformuliert werden auf "die Verbände können ihre eigenen Grenzen definieren" oder "Kreise können sich zusammenschließen" wie oben bereits erwähnt. Wichtig ist aber hier das diese Dinge _vor Ort_ entschieden und nicht aufdoktriniert werden. - Fizz 13:12, 7. Mär. 2010 (CET)

Finde diesen Umformulierungsvorschlag von Fizz, wenn ich ihn richtig deute, gut, da er für die intendierte Dezentralisierung zielführender ist! (Auch wenn dieser spezielle NRW-Fall wenn ich das recht in Erinnerung habe andere Gründe hatte [Crew-System vs. Verband-System].) Jonathan Gruner 02:58, 12. Mär. 2010 (CET)
Ich finde es wichtig, dass man in der LV-Satzung die Gründung von Untergliederungen verbieten kann. Wir in Berlin mussten nämlich um rechtlich konform zu sein den Kunstrick machen, dass wir die Gründung von Untergliederungen so geregelt haben, dass 230 aktive Piraten (die zur Gründung des LV kommen) existieren müssen. Damit haben wir auch defakto Untergliederungen verboten, wobei in der Satzung steht, dass der LV sich untergliedern kann (weil die Bundessatzung die Landessatzung schlägt). Wenn man also dezentrale Regelungen haben möchte, dann sollte man so wenig wie möglich in die Satzung reinschreiben. --Wobble 18:04, 30. Mär. 2010 (CEST)

Finanzordnung

Da ich die Umformulierung der Finanzordnung nicht falsch machen will, bitte ich um Hilfe.

Alte Version:
(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.

(7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.

Neue Version:
(6) Die Landesverbände bestimmen selbstständig über die Verteilung ihres Anteils unter ihren Untergliederungen, dabei darf keine Untergliederung weniger als 10 % des gesamten Mitgliedsbeitrages erhalten.

(7) - gestrichen -

Ich finde es gut, dass du jetzt auch eine Änderung der Finanzordnung mit aufgenommen hast. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass die Verteilung der Gelder nicht in den Satzungen aller Landesverbände geregelt ist (Teilweise gilt einfach die Finanzordnung des Bundesverbandes). Mit dieser Änderung gäbe es somit keine Regelung, wie die Gelder im Landesverband verteilt werden sollen. Deswegen hätte ich einfach vorgeschlagen, Absatz 6 so zu ändern, dass es heißt
(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
Ich würde auch eine Übergangsregelung treffen in dieser Form. Benjamin Stöcker
Ich denke nicht, dass ein LV beschließt, dass eine Untergliederung weniger als 10% der Mitgliedsbeiträge erhält, da man dann quasi die Untergliederung auch gleich verbieten könnte, was mit der SÄ auch möglich wäre und man somit nicht tricksen muss. --Wobble 23:15, 31. Mär. 2010 (CEST)
Mein Gedanke mit dem "mind 10 %" war aber auch, für den Fall das der LV keine Regelung hat, eine zu schaffen. Wenn wir jetzt weiterhin von KV und OV sprechen, fallen BzV und Regionalverbände wieder raus, wobei man ja davon ausgehen könnte das die sowieso in ihren Satzungen Regelungen dafür haben. :/ Im Moment tendiere ich zu deinem Vorschlag, schaue mir aber die Satzungen der Landesverbände mit RV und BzV nochmal an... --Natural 11:38, 4. Apr. 2010 (CEST)

Auch Absatz 1 ist betroffen

Die Formulierung ist falsch. es ist auch der aktuelle Absatz 1 betroffen. Andena 11:41, 11. Apr. 2010 (CEST)

erledigt durch die vorgenommene Änderung Andena