Diskussion:Landesverband Baden-Württemberg/Arbeitsgruppen/Landespolitik/Finanzielles/Monopole

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BTW09

Allgemeines

Die Piratenpartei möchte verhindern, dass durch privatwirtschaftliche Interessen Infrastrukturen wettbewerbsverzerrend und auf Kosten der Gesellschaft beeinflusst werden.

Die Infrastrukturen sind nicht nur die Basis für die Marktwirtschaft, sondern für das generelle Miteinander der Menschen. Durch dieses zentrale Element des Zusammenlebens entscheidet sich, wer aktiv an der Wirtschaft und dem kulturellem Leben teilhaben kann. Aus diesem Grund muss für alles, was Infrastrukturen betrifft, Gemeinnützigkeit und Transparenz als Auflage vorgeschrieben sein. Dies gilt insbesondere für die Betreiber. Der Staat ist für Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit verantwortlich, um hohe Versorgungssicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit zu garantieren. Die Zugänge zu jeglicher Infrastruktur müssen sowohl für Produzenten und Anbieter als auch für Nutzer und Konsumenten möglichst unlimitiert und barrierefrei sein.

Durch gleiche Zugangsmöglichkeiten wird der freie Wettbewerb zwischen den verschiedenen privaten Anbietern gefördert.

Es ist durch geeignete, öffentlich kontrollierbare und transparente Kontrollinstanzen seitens des Staates dafür Sorge zu tragen, dass die für Infrastruktur geltenden Regeln eingehalten werden. In Fällen, in denen diese Kontrollinstanzen versagen und Abhilfe auch nicht durch Auflagen, Verordnungen und Gesetze mit einem verhältnismäßigen und endlichen Aufwand erreicht werden kann, ist diese Infrastruktur zu verstaatlichen.

Straßen-, Schienen- und Stromnetze sowie Wasserwege gelten als natürliche Infrastrukturmonopole. Der Zugang zu diesen Teilen der Infrastruktur ist für unsere Gesellschaft überlebenswichtig, gleichzeitig sind sie durch ihre Singularität extrem anfällig für Wettbewerbsverzerrung. Nur wenn der Staat, als einzig öffentlich kontrollierbare Instanz, der Betreiber solcher Netze ist, kann sichergestellt werden, dass die von uns geforderten Ansprüche erfüllt werden.

Unbundling Strom/Gas bereits erfolgt

Das System des regulierten Netzzugangs tritt an die Stelle des bisher geltenden Prinzips des verhandelten Netzzugangs. Der Netzbetreiber darf dem Kunden nur genehmigte Netzentgelte in Rechnung stellen. Basis für die Netzentgelte sind die NetzentgeltVO Strom/Gas.

Die Regulierungsbehörden überwachen die Netzbetreiber. Alle Kunden haben die Möglichkeit, sich in Fragen, die das Netz betreffen, an die Regulierungsbehörden zu wenden, um Streitfälle des Netzzugangs oder der Netznutzung schnell (Zwei-Monats-Frist) zu klären.

Größere Energieversorger (mit mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden) müssen ihren Netzbereich von allen anderen wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb des Unternehmens trennen (Unbundling nach § 7 EnWG). Das Gleiche gilt für Energieversorger, die im Sinne der EG-Fusionskontrollverordnung verbunden sind.</border>