NRW:Landesparteitag 2010.2/Verbraucherschutz
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Version vom 15. Juli 2014, 15:54 Uhr von imported>MacGyver1977
Dies sind die neuen Module des Themenbereichs Verbraucherschutz.
Um auf der LMV die vorgeschlagenen Wahlprogrammmodule möglichst schnell abstimmen zu können, sollen möglichst viele NRW-Piraten bereits im Vorfeld eine Meinung zu dem Modul in einer Doodle-Umfrage abgegeben. Dies ist keine endgültige Stimmabgabe, sondern dient nur dazu, die Abstimmungen auf der LMV sinnvoll strukturieren zu können
6.22 Verbraucherrechte: Die kollektive Rechtsdurchsetzung stärken durch Einführung des Verbandsklagerechts im Verbraucherbereich
- Das Land NRW soll im Bundesrat eine Initiative einbringen zur Erweiterung des Verbandsklagerechts (nur für anerkannte Stellen) auf den Bereich des Verbraucherschutzes mit der Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage durch Verbraucherverbände, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle betroffenen Verbraucher zu klären.
- Argueliner: Eine Verbandsklage ist in gewissen Bereichen die einzig bestehende Möglichkeit, um den Gemeinschaftswillen durch die Vertretung von Verbänden dort verbindlich Gehör zu verschaffen, wo ansonsten überhaupt keine realistische Einflussnahme bzw. Interessenvertretung besteht. Diese Möglichkeit ist einer der wichtigsten und fundamentalsten rechtlichen Neuerungen - und auch hauptsächlich nur in den Bereichen Naturschutz (2002) und Umwelt (2006). Das Verbandsklagerecht kann ausschließlich von anerkannten Stellen wahrgenommen werden, um Missbrauch auszuschließen. Sammelklagen, die z.B. auch von Verbraucherzentralen geführt werden können, besitzen den Nachteil, dass die getroffenen Urteile ausschließlich Gültigkeit für die Klagenden und nicht die Allgemeinheit besitzen.
Autoren: Logos
6.23 Stärkung der Verbraucherpolitik: am Bedarf orientierter Ausbau des Beratungsangebotes
- Ausbau der Verbraucherberatung, um ein flächendeckendes Basisangebot und eine an den Bedürfnissen der Verbraucher ausgerichteten unabhängigen Beratungsstruktur dauerhaft auf hohem Niveau sicherzustellen.
- Argueliner: noch immer existieren "weiße Flecken" auf der NRW-Karte, die Bereiche darstellen, wo trotz Bedarf kein Angebot zur Verbraucherberatung verfügbar ist. Darüber hinaus sind viele bestehende Beratungsstandorte aufgrund personeller Unterversorgung nicht in der Lage, den [mengenmäßig] hohen Beratungsbedarf zu decken.
Autoren: Logos
6.24 Verbesserung der Lebensmittelsicherheit: Einführung der Smiley-Kennzeichnung für Gaststätten
- Verbindliche Einführung einer Smiley-Kennzeichnung an der Eingangstür aller Gaststätten in NRW zur Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch unmittelbare, unbürokratische Transparenz der Ergebnisse von Kontrollen.
- Argueliner: Konzept: Anbringung eines grünen ( :-) / gut), gelben ( :- I / neutral) oder roten ( :-( / schlecht) Smiley´s an der Gaststätten-Eingangstür (Gäststätten im Sinne der allgemein anerkannten Definition: gastronomischer Betrieb, in dem Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden; z.B. [Fastfood-]Restaurants), welcher das Ergebniss einer offiziellen Kontrolle für alle potenziellen Besucher unmittelbar, transparent und unbürokratisch anzeigt. Das theorisch nutzbare Verbraucherinformationsgesetz ist praktisch nicht anwendbar, weil ein Ergebniss in Folge der bürokratischen Strukturen erst nach mehreren Monaten erhältlich ist. Das ist bei einem beabsichtigten Gäststättenbesuch nicht praktikabel. Eine Veröffentlichung der Kontrollergebnisse im Internet hat u.a. den Nachteil, dass all diejenigen Besuchern nicht Zugriff auf diese Information verfügen, die keinen Internetzugang besitzen - also insbesondere ältere Menschen. Bei einem neutralen oder negativen Smiley kann der Gäststättenbetreiber freiwillig eine Nachkontrolle veranlassen, die ggf. - sofern sich die Zustände signifikant verbessert haben - zu einem besseren Smiley führt.
Das Konzept wurde erfolgreich zuerst in Dänemark eingeführt und dann in Berlin ebenso erfolgreich adaptiert. Eine verbindliche Einführung ist deshalb notwendig, weil sich sonst gearde "die schwarzen Schafe" entziehen - umgekehrt jedoch kann aus dem Fehlen eines Smileys bei angenommener freiwilliger Beteiligung nicht zwingend auf mäßige-schlechte Hygienezustände geschlossen werden
- Argueliner: Konzept: Anbringung eines grünen ( :-) / gut), gelben ( :- I / neutral) oder roten ( :-( / schlecht) Smiley´s an der Gaststätten-Eingangstür (Gäststätten im Sinne der allgemein anerkannten Definition: gastronomischer Betrieb, in dem Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden; z.B. [Fastfood-]Restaurants), welcher das Ergebniss einer offiziellen Kontrolle für alle potenziellen Besucher unmittelbar, transparent und unbürokratisch anzeigt. Das theorisch nutzbare Verbraucherinformationsgesetz ist praktisch nicht anwendbar, weil ein Ergebniss in Folge der bürokratischen Strukturen erst nach mehreren Monaten erhältlich ist. Das ist bei einem beabsichtigten Gäststättenbesuch nicht praktikabel. Eine Veröffentlichung der Kontrollergebnisse im Internet hat u.a. den Nachteil, dass all diejenigen Besuchern nicht Zugriff auf diese Information verfügen, die keinen Internetzugang besitzen - also insbesondere ältere Menschen. Bei einem neutralen oder negativen Smiley kann der Gäststättenbetreiber freiwillig eine Nachkontrolle veranlassen, die ggf. - sofern sich die Zustände signifikant verbessert haben - zu einem besseren Smiley führt.
Autoren: Logos
6.25 Stärkung der Verbraucherpolitik: Ausrichtung des Beratungsangebotes auch an den Bedürfnissen von Verbrauchern mit Migrationshintergrund
- Netzwerker für Verbraucher mit Migrationshintergrund mit gleichem muttersprachlichen und kulturellen Hintergrund als Vermittler zu "deutschen" Beratern.*
- Argueliner: Hintergrund: es existieren einige "scharze Schafe" unter den Anbietern, die sich auf Menschen mit ganz bestimmten Migrationshintergründen spezialisiert haben (dann auch oft konkurrenzlos) und dort Verbraucher mit diesem Konzept "ködern". Für diese "übervorteilten" Verbraucher besteht eine große Kontakthürde zu deutschen Beratern. Muttersprachliche Kontaktpersonen als Vermittler würden diese Hürde signifikant vermindern.
Autoren: Logos
6.26 Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch Transparenz (Information) und Bildung: Verbraucherbildung allgemein
- Eine koordinierte Bund-Länder-Initiative zur Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch Transparenz (Information) und Bildung. Zu den Kernaufgaben der Bund-Länder-Initiative gehören:
- die bundesländerübergreifende Koordination der Verbraucherbildung
- die Formulierung bundesländerübergreifender Mindeststandards für die Verbraucherbildung
- Argueliner: Die "Fallen" im Verbraucherbereich sind so vielfältig und komplex, dass ihnen selbst kritische und vorsichtige Menschen unterliegen. Das Ziel selbstbestimmter Verbraucher bedarf daher der Aufklärung und in Folge dessen entsprechender Bildungsangebote. Die unerwünschte Festlegung von schulischen Lehr- und Lerninhalten wurde gestrichen und der Punkt insgesamt unkritischer formuliert.
Autoren: Logos