BY:Vorstandssitzung/2010-02-03

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Teilnehmer

LV Bayern Vorstand

Bezirksverbände: (bitte selber eintragen)

Gäste (bitte selber eintragen)

Sitzungsleitung: Klml
Protokoll: Michi
Beginn: 20:40
Ende: 23:12

Protokoll

offene Tickets

  • noch viele offene Tickets
  • wurde live abgearbeitet; vieles kann geschlossen werden; den Rest einem Besitzer zugeteilt
  • Bingen-Zug: geht über LV-Konto, Arthur verrechnet es; W.Preiss macht einen Onlineshop zum verkaufen
  • Alex: macht seine sobald er ordentliches Internet hat

Wie arbeiten wir im Wanninger?

  • Klaus: primär Queues, sekundär Benutzer
  • Vali: Notification
  • Arthur: Queue
  • Vereinbarung: Zur Organisation werden primär Queues verwendet, wenn personenrelevant dann Benutzerzuordnung

Tätigkeitsberichte

  • Vorschlag von Kris: Wort "Tagesgeschäft" bannen für mehr Transparenz
  • klml: 1 Interview mit Rainer Langhans sonst nix
  • Vali: Mitgliederbefragung ~ Auswertung (wird noch dauern), Interview, so Zeug halt
  • Arthur: geärgert, überwiesen, sonst wenig
  • Kris: Orga Bingen, Newsletter, Mailinglisten, IT, BzPT Mittelfranken
  • Alex: BzPT MFR, Gründung Pfaffenhofen, Software für Onlinebeitrag (PHP-Entwickler sind gesucht), Idee: Mitgliederbetreuung; Ausweise (Kosten: Antrag an BV morgen)
    • Disk. wer/ob zu BV-Sitzung geht
  • Michi: Pressearbeit: Leute an Bord geholt
  • Markus: BzPT MFR, Gründung Pfaffenhofen, Antragsfabrik OBB gebaut, Bund folgt.

LPT-Vorbereitung

  • Markus: BzVs wollen einen LPT, 27/28 März oder 10/11 April als Termin-Vorschlag, jeder hält Austragung eines LPTs für sinnvoll
  • Antrag Ausschreibung nach Landesparteitag Bayern 2010.1/Ausschreibung jetzt zu starten. Antrag wird einstimmig angenommen.
  • Vali ist für die Ausschreibung verantwortlich, Markus für das Antragsbuch.

KV Nürnberg

  • Antrag von Markus steht noch im Raum
    • Klaus: primär Problem: zu persönlich; komplizierte Faktenlage; Gegensätzliche Aussagen in Literatur
      • Rixen<->Ipsen: Markus hält Rixen für hochwertiger, da mehrere Autoren
    • Vali: Ganze Sache ist ein Schauspiel; Meinungsspielraum -> müssen Entscheidung treffen; zu juristisch; Antrag von Markus ablehnen; keine Finanz- & Mitgliederverwaltung erlauben
    • Alex: KV's haben keine Zugänge zu Mitgliederverwaltung; wie Vali mit Zähneknirschen
    • Alex, Klaus: versöhnend
    • Arthur: Vali ok aber Enthaltung
    • Michi: wie Vali, möglichst bald KPT für Satzung
    • Kris: betroffen; nicht up-to-date; weniger juristisch, vertagen
    • Markus: Vermitteln von Andi Popp auf dem BzPT MFR war gut, aber erfolglos; es geht nicht um Rixen<->Ipsen sondern PartG
    • Kris: intern Diskussionsbedarf, begrüßt geschlossene Sitzung
    • Vali: gegen Verschieben
    • Gastredner (Wolfgang, Ben, Sekor): gegen Anerkennung; Ben für Schiedsgericht
    • Markus: Satzungsloses Gründen ist coole Idee, aber muss in BzV-Satzung
  • Antrag Kristian auf Vertagung auf nächste Sitzung: Dagegen: Klaus, Vali, Michi, Alex. Enthaltung: Markus, Arthur, Kristian. Antrag wurde abgelehnt.
  • Antrag Kristian auf nicht öffentlichen Sitzungsteil: Dagegen: Klaus, Vali, Arthur, Alex. Enthaltung: Markus, Michi, Kristian. Antrag wurde abgelehnt.
  • Abstimmung über Antrag von Markus Gerstel: Dagegen: Klaus, Vali, Alex, Michi, Kristian. Enthaltung: Arthur, Markus. Antrag wurde abgelehnt.
  • Konkurrierender Antrag von Validom: 1. Der KV Nürnberg wird nicht anerkannt, alle Gliederungen der Piratenpartei im Wirkungsbereich des LV Bayern werden angewiesen diesen Beschluss umzusetzen 2. Wir begrüßen jeglichen Gründungswillen eines Kreisverbandes in Nürnberg ausdrücklich. Wir bitten alle Piraten in Nürnberg um Neugründung, zu der wir finanzielle und organisatorische Hilfe leisten. 3. Die Begründung erfolgt schriftlich.
  • Abstimmung über Antrag von Validom: Dafür: Klaus, Vali, Alex, Michi, Kristian, Markus. Enthaltung: Arthur. Antrag wurde angenommen.

Vorständetreffen Kassel

Vorgezogen auf Wunsch von Arthur

  • Diskussion über Reisekosten
  • Reisekosten werden pauschal per einstimmigen Beschluss genehmigt
  • Vali will Transparenzinfo
  • Gast aus MFR: zusätzlicher Platz für MFR als Goodie
  • wer sucht mehr Plätze?
    • Alex & OBF meldet sich; Klaus reist an sich basta
  • Vali: was mitnehmen?
    • Kris: Orga Bingen; Transparenz (Entwurf Dietmar & Dominique - macht Ben)
    • WolfgangP: Bitte um Protokoll
      • Ben: gibt Streaming und Aufzeichnung
      • Vali geht davon aus dass es dieses geben wird
    • klml: persönliche Kontakte gegen Missverständnisse

+++ Arthur verlässt Sitzung um 22:45 +++

Programmstrategie

  • Vali: kürze aufgrund Zeit (22:55)
  • Vali erklärt: es geht um die Anträge in der Antragsfabrik.
    • Meinungsbild für Unterstützung BPT:
      • Klaus: dafür auch fals chaotisch, da schon jetzt anfangen nicht erst vor Wahl
      • Ben: Problem: Vermischung zwischen den Programmen, unsauber formuliert
        • klml: an Antragskommission geben
  • Vali: Anträge gerichtet an zukünftiges lwp?; Vali dafür und unterstützen
  • wie lWP entwickelt
  • klml: bei nächstem richtigem LPT ersten draft für lwp

+++ bin 4 Minuten lang aus der Telefonkonferenz raus geflogen, für diesen Zeitraum kein Protokoll +++

  • Diskussion über Programme wird auf die nächste Sitzung vertagt

Nächstes Treffen

  • 17.2 - 20:30 in Ingolstadt nach dem Piratigen Aschermittwoch
  • Wollen wir RL-Treffen nach Satzung draus machen? Ja, nein, wir wissen's nicht - also nein.

+++ Klaus schließt Sitzung um 23:12 +++

Abkürzungen

  • LWP: Landeswahlprogramm
  • LPT: Landesparteitag
  • BPT: Bundesparteitag
  • BzPT: Bezirksparteitag
  • KPT: Kreisparteitag

Protokollant: Michi

Anlage_zum_Beschluss

Beschluss

Folgender Beschluss erfolgte in der Sitzung des Landesvorstandes der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern, am Mittwoch den 03.02.2010:

  1. Der KV Nürnberg wird nicht anerkannt, alle Gliederungen der Piratenpartei im Wirkungsbereich des LV Bayern werden angewiesen diesen Beschluss umzusetzen.
  2. Wir begrüßen jeglichen Gründungswillen eines Kreisverbandes in Nürnberg ausdrücklich. Wir bitten alle Piraten in Nürnberg um Neugründung, zu der wir finanzielle und organisatorische Hilfe leisten.
  3. Die Begründung erfolgt schriftlich.

Unabhängig davon wurde der Antrag von Markus Gerstel bzgl. des KV Nürnberg vom 18.01.2010 abgelehnt.

Erläuterung des Beschlusses

Neue, unkonventionelle Wege zu bestreiten - das sind Merkmale von Piraten. Dass wir öffentlich Kontroversen pflegen gehört dazu, und dass wir auf dem politischen Parkett mal stolpern ist unschön, aber so lernen wir. Juristisch aber haben wir schon viel zu viel Mühen und Energie verbrannt, weil "kreative Wege" beschritten wurden. Den Marathon um die Rechenschaftberichte mussten viele Schatzmeister ausfechten, weil vor Jahren unbedacht Weichen gestellt worden sind, die uns fast die Parteienfinanzierung gekostet haben.

Dennoch - wir (der Landesvorstand), wollen ganz klar sagen, dass wir den Willen der Nürnberger Piraten einen eigenen Kreisverband zu gründen, begrüßen und akzeptieren. Zudem wollen wir Entwicklungen unterstützen, welche die Gründung von Kreisverbänden in Bayern ohne eigene Satzung möglich macht.

Im Fall des KV Nürnberg war es uns aber leider auch mit "Augenzudrücken" nicht möglich, den KV anzuerkennen. Wir möchten nicht riskieren, dass uns zustehende staatliche Gelder verloren gehen, oder Wahlvorschläge zurückgewiesen werden, weil eine unserer Teilgliederungen einen rechtlich fragwürdigen Status hat.

Deshalb müssen wir laut Beschluss auch alle anderen Gliederungen dazu anweisen, den KV in seiner derzeitigen Form nicht als eine Gliederung der Piratenpartei Deutschland anzuerkennen. Insbesondere sind keinesfalls Aufgaben der Finanz- oder Mitgliederverwaltung an diesen zu delegieren.

Um einen möglichen Schaden in der öffentlichen Wahrnehmung klein zu halten, weisen wir aber darauf hin, dass nichts dagegen spricht, wenn sich die Nürnberger Piraten in einem "Kreisverband Nürnberg in Gründung" (Kurz: KV Nürnberg i.G.) organisieren und präsentieren. Ihre gewählten Vetreter sind als Koordinator/innen dieses in Gründung befindlichen Kreisverbandes zu sehen.

Einer erneuten Gründung steht nichts im Wege. Wir bieten hierfür unsere Unterstützung an - sei dies organisatorisch oder finanziell.

Zu den Gründen.

Begründung

(dies ist die im Beschluss genannte schriftliche Begündung)

Die Frage, ob die Gründung des KV anzuerkennen ist oder nicht, muss in drei wesentlichen Teilen gelöst werden.

1. Zuständigkeit des LV Bayern

Die Gründungveranstaltung fand im Wirkungsbereich des BzV Mittelfranken statt, dieser ist primär für seine Angelegenheiten verantwortlich. Durch Beschlüsse des neuen und alten Vorstandes Mittelfranken vom 18.01.2010 und 27.01.2010 erreichte die Angelegenheit auch die Zuständigkeit des Landesverbandes.

Beschluss des Vorstandes Mittelfranken: Mittelfranken/1.Vorstand/Protokoll 2010-01-18#TOP 1 - KV N.C3.BCrnberg

2. Nicht-Anerkennung von Gründungen bzw. Gliederungen

Weder Parteiengesetz noch Satzungen oder Schiedsgerichtsordnungen der Piratenpartei nennen die Nicht-Anerkennung von Gliederungen als Mittel oder Ordnungsmaßnahme. Ordnungsmaßnahmen, wie Ausschluss oder Auflösung, können nur Parteigliederungen betreffen, die - das sagt der Begriff schon aus - de-facto anerkannt sein müssen.

Insofern sehen wir die Handlung der Nicht-Anerkennung einer Gliederung als Handlungsspielraum übergeordneter Gliederungen und deren Vertreter bzw. Vorstände. Sie äußert sich im wesentlichen dadurch, die Selbstverwaltung von Finanzen und/oder Mitgliedern zu versagen, wodurch die betreffende Vereinigung seinen Pflichten als Parteigliederung nicht nachkommen kann und deshalb als inexistent angesehen werden muss.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dieser Beschluss die zweite Nichtanerkennung einer Gründung bzw. Gliederung durch den LV Bayern darstellt (Die erste war im BzV Niederbayern).

3. Gründungen von Gliederungen ohne eigene Satzung

Um zu klären, in wie weit eine Gliederungsgründung ohne eigene Satzung zulässig ist, stellen wir auf §6 PartG ab, der auszugsweise lautet:

(1) Die Partei muß eine schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm haben. Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung des jeweils nächsthöheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält.

Es ist festzustellen, dass die Gründungsversammlung zum KV Nürnberg willentlich keine Satzung verabschiedet hat. Ob das Gegründete in Nürnberg daher ein Kreisverband ist oder nicht, kann von uns nur laienhaft juristisch ausgelegt werden. Es gibt sogar Argumentationen die dafür sprechen:

"Abs. 1 Satz 2 [PartG] normiert eine Befugnis der Gebietsverbände einer Partei, eigene Satzungen zu erlassen; deren Vorhandensein ist keine Voraussetzung für die Qualifizierung der Gebietsverbände als eigenständige nicht rechtsfähige Vereine (vgl. § 3 Rn. 15)." Ipsen, §6 Rn 4 zitiert.

Allerdings auch solche, die klar gegenteiliges ausdrücken:

"[§6] Abs. 1 S. 2 [PartG] dehnt das Satzungserfordernis über die Gesamtpartei hinaus auf die untergeordneten Organisationsebenen aus, erklärt aber zugleich Vorgaben durch die Satzungen der nächsthöheren Ebenen für zulässig. Die indikative Formulierung sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch hier zunächst um eine an die Parteien respektive die Gebietsverbände adressierte Pflicht geht." Rixen, §6 Rn 10.

Hier stehen die juristischen Kommentare also gegeneinander. Eine (private) Meinung eines Anwalts stellte aber sogar die Auslegung Rixens juristisch über die Ipsens. Spätenstens hier endet die Einschätzungsfähigkeit von uns als juristische Laien. Sogar Volljuristen würden einer Eindeutigkeit nur in einer gerichtlichen Klärung finden wollen.

Lesen wir PartG §6 aber so wie er da steht - bermerken wir den Halbsatz "soweit die Satzung des jeweils nächsthöheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält." Deshalb müssen wir verlangen, dass die Satzung des BzV Mittelfranken (oder der Landes- bzw. Bundessatzung) die vom PartG geforderten Regelungen durchgreifend für Gliederungen gelten, die sich keine Satzung geben wollen.

Dies ist nicht der Fall, allenfalls werden einige Rechte und Pflichten von Mitgliedern im §4 sowie das Verhältnis der Gliederungen untereinander in §8 der Satzung von Mittelfranken geregelt. Keinesfalls kann man diese aber als relevante Aussagen im Sinne des §6 II PartG auffassen. Sie geben nicht die vorgeschriebenen Regelungen zu zwingenden Einrichtungen wie dem Vorstand oder der Schiedsgerichtsbarkeit vor. Zudem: Würden diese Regelungen als geltend und ausreichend anerkannt, hätte der KV Nürnberg keinen satzungkonformen Vorstand, da die Satzung des BzV Mittelfranken eine andere Personalaufstellung vorschreibt, als die durch die Gründungsveranstaltung in Nürnberg gewählte.

Da somit der KV Nürnberg nicht nach den Regeln des PartG oder einer geltenden Satzung gegründet worden ist, kann dieser Mangel auch nicht aus sich selbst heraus behoben werden. Soll ein KV ohne Satzung gegründet werden, müssen vorher die entsprechenden Vorraussetzungen in der Satzung der übergeordneten Gliederung geschaffen werden. Dies nachträglich zu tun führt nicht zur "Heilung" der unvollständigen Gründungsversammlung.

Es wäre ein Verstoß, gegen das PartG sowie unserer Satzung, Aufgaben der Finanz- und Mitgliederverwaltung an eine unzulässige Gliederung zu übertragen. Ohne diese Übertragung käme eine Gliederung aber seinen Rechten und Pflichten nicht nach, wodurch sie wiederum nicht als solche anzusehen ist.

Die Entscheidung war deshalb notwendig, um für die Piraten in Nürnberg, Mittelfranken, Bayern und Deutschland eine juristische Zeitbombe zu verhindern.

Wir wollen verhindern, dass ein zukünftiger Vorstand, welchen Verbandes auch immer, in drei Jahren, z.B. kurz vor einer Wahl sich mit heutigen Fehlern das Leben schwer macht. Vor allem weil eine Vermeidung dieser Fehler, durch eine ordentliche Gründung oder eine vorherige Änderung der Satzung von Mittelfranken, so einfach ist.

Entscheidungsfindung

Zum Zeitpunkt dieses Beschlusses lagen uns sowohl die Stellungnahmen der Nürnberger Piraten als auch des alten und neuen Vorstandes des BzV Mittelfranken vor. Des weiteren auch Informationen von Teilnehmern der Gründungsveranstaltung und Vorbereitungstreffen.

  • Betreff: Unterlagen zum KV Nürnberg
Datum: Thu, 28 Jan 2010 21:02:08 +0100
Unterlagen:
Diverse Stellungnahmen
  • Emanuel Schach (Jurist AG Recht?)
  • Unveröffentlichtes Gründungsprotokoll
  • Stellungnahme der KV Nbg Orga (gesammelt durch den alten Vorstand)
  • Subject: [PP-BY-Holo] Stellungnahme des Vorstandes des BzV Mittelfranken
  • zur Gründung des KV Nürnberg und zum Antrag von Markus Gerstel
  • Date: Tue, 19 Jan 2010 10:00:39 +0100
  • - Stellungnahme des neuen Mfr Vorstandes (ging nicht direkt an den LV Vorstand)
  • Sammelmappe von Unterlagen:

Die Diskussion im LV-Vorstand folgte etwa diesem Weg:
(keine Garantie auf Vollständigkeit, es gilt das Geschriebene in Original-Mails und das gesprochene Wort!)

1. Erste Informationen über die Gründungsveranstaltung wurden dem Landesvorstand am Abend der Veranstaltung bekannt. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Mitglieder des LV-Vorstands vorher davon Kenntnis hatten - dem Vorstand in seiner Gänze wurden die Vorgänge jedenfalls am gleichen Abend umrißartig bekannt.

2. Am nächsten Tag gab es nur unzureichende Informationen, die eine Übersicht erlaubt hätte. Es wurde daraufhin vereinbart, am Mittwoch des 20.01.2010 eine außerordentliche Vorstandssitzung einzuberufen.

3. Während dieser Vorstandssitzung wurden die wenigen vorliegenden Informationen ausgetauscht und bewertet. Es wurde der Beschluss gefasst, den KV vorerst politisch, d.h. keinesfalls organisatorisch, anzuerkennen, sowie weitere Informationen zu erlangen. Die Zusendung dieser wurde durch verschiedene Stellen und Personen zugesichert, welche auch am Abend des 28.01.2010 eintrafen. Ferner wurde im Beschluss das Thema an den BzV Mittelfranken delegiert und auf die nächste Vorstandssitzung in 2 Wochen vertagt.

4. An den LV wurde herangetragen, dass es am Freitag vor dem BzPT Mittelfranken eine Sitzung des alten Vorstandes Mittelfranken mit Vertretern aus dem Kreis Nünberg gab, bei dem ein Kompromiss gesucht wurde. Protokoll unter Mittelfranken/Vorstand/Protokoll 2010-01-22

Am 27.10.2010 wurde während der Vorstandssitzung des Bezirksverbandes Mittelfranken der Antrag von Markus Gerstel abgelehnt. Protokoll: Mittelfranken/Vorstand/Protokoll 2010-01-27

Mündlich wurde an den LV herangetragen, dass der Bezirksvorstand Mittelfranken den KV anerkennt. Die Verwaltung von Mitgliedern und Finanzen sollte aber in der Hand des Bezirkes verbleiben bis die rechtlichen Lücken ausgeräumt worden sind, damit diese Tätigkeiten durch die neue Gliederung übernommen werden kann. Wir sahen dieses Vorgehen darin bestätigt, dass

  • in der gleichen Vorstandssitzung (27.01.2010) ein Antrag auf Zuordnung eines Piraten in den Bereich des Kreisverbandes Nürnberg angenommen wurde
  • Vorbereitungen und Entwürfe für die Änderung der Satzung von Mittelfranken sichtbar waren

5. Zur Klärung des weiteren Vorgehens organisierte ValiDOM eine inoffizielle Ausprache per Telefonkonferenz am 28.01.2010. Die Teilnehmer waren: Klaus Mueller (LV), ValiDOM (LV), Patrick Linnert (BzV Mittelfranken), Emanuel Kotzian (KV Nbg), Achim Schafer (KV Nbg) und Christian Kubisch (BzV Mittelfranken). Klaus und Vali wurden in dieser Telko ausführlich über die Einschätzungen und Erwartungen der Betroffenen informiert. Des weiteren wurde auch deutlich, dass sich hier die Fronten verhärtet hätten und die Diskussion zum Teil auch auf persönlicher Ebene geführt würde. Zudem wurde schon auf den verschiedenen Ebenen mehrfach diskutiert, eine Kompromisslösung hat sich aber dennoch nicht ergeben, sodass die Gründung des KV Nürnberg durch den LV diskutiert und bewertet werden sollte.

Es wurde daher vereinbart, zuerst die vorliegenden Informationen zu strukturieren.

Die Auflistung bzw Argumentsliste (ohne Bewertung) wurde dann bis Sonntag durch den LV-Vorstand erarbeitet:

  • Weder der BzV Mittelfranken noch der LV Bayern seien nach Satzung der Piraten Deutschland berechtigt, die Nichtanerkennung eines Kreisverbandes auszusprechen.
  • Nach Aussage der AG Recht könne eine Satzung von Orts- oder Kreisverbandes verabschiedet werden, müsse aber nicht.
  • Gründungen von Kreisverbänden seinen nach §7 Bezirksverbandssatzung Mittelfranken rechtmäßig, sofern die Voraussetzungen (5 stimmberechtigte Mitglieder) gegeben sind.
  • Die Bezirksverbandssatzung Mittelfranken gäbe keine Vorgabe zu einer Satzungspflicht.
  • Der Verpflichtung zu einer Satzung nach PartG müsse nur von Bundes- und Landesebene nachgekommen werden.
  • Die Entscheidung, keine Satzung für den KV zu beschließen, sei nicht nicht aus Unvermögen entstanden, sondern um administrativen (gemeint wohl: bürokratischen) Aufwand zu minimieren. (Erläuterung: Allgemeine Handlungsfreiheit, Art 2 GG des Verbands wird also durch eine Satzungspflicht berührt, d.h. diese Satzungspflicht muss besonders gefestigt sein, z.B. durch Satzung/Verordnung/Gesetz/Verfassung)
  • Gründung eines Kreisverbandes ohne Satzung sei möglich, wenn die BzV-Satzung hierzu Vorgaben enthält.
  • §8 BzV-Satzung Mittelfranken (Verhaltensweise von Gliederungen) würde bereits eine ausreichende Verpflichtung enthalten, die Satzungen der übergeordneten Gebietsverbände und der Bundespartei einzuhalten.
  • Das Parteiengesetz enthielte an keiner Stelle Vorschriften oder Vorgaben, ob die Gründung eines Gebietsverbandes zurückzuweisen sei. (Es handele sich also bei dieser Diskussion nur um eine parteiinterne Angelegenheit)
  • Eine Nichtanerkennung sei im Ergebnis äquivalent zur Ordnungsmaßnahme der Auflösung, umgehe aber die nach Bundessatzung dafür geforderten hohen Hürden.
  • Hürden für Ordnungsmaßnahmen würden eine beharrliche Missachtung von Beschlüssen umfassen. Hier läge aber weder eine Beharrlichkeit noch ein zugrundeliegender Beschluss (bezüglich einer Satzungsvorlage) vor.
  • Ein solcher Beschluss wäre auch gar nicht möglich, da die Satzungen des BzV/LV keine Vorgaben zu Satzungen von Kreisverbänden träfen.
  • In Folge der letzten vier Punkte wäre daher - falls eine Satzung wirklich erforderlich wäre - dieses Problem intern heilbar.
  • Vereinsrecht sei in diesem Fall nicht anwendbar, da keine Eintragung des Kreisverbands im Vereinsregister angestrebt oder beabsichtigt würde.
  • Eine KV-Satzung sei gegenüber BV und LV-Satzungen nach Ipsen PartG §6 Rn 4 nicht erforderlich.
  • Wegen §4 BzV-Satzung Mittelfranken würden Regelungen der übergeordneten Gliederungen für den BzV und Untergliederungen entsprechend gelten. Nach §14 Bundessatzung müssten die Satzungen der Untergliederungen mit den Regelungen der Bundessatzung übereinstimmen
  • Im Streitfall gehe die Bundessatzung vor
  • Für einen Kreisverband ohne eigene Satzung gelte die Bundesfinanzordnung sowie die gesetzlichen Bestimmungen
  • Aus §7 Abs 1 S 2 PartG ergebe sich eine Pflicht der Gebietsverbände zum Ausbau der Gliederungen.
  • Daraus folge, nach Ipsen PartG §7 Rn 6, auch die Pflicht den gegründeten Gebietsverbänden die notwendige Teilhabe zu gewähren. (Anm: Gemeint ist z.B. Zugriff auf Mitgliederdatenbank)
  • Eine Behinderung von Gründungen von Untergliederungen verstieße damit gegen das Parteiengesetz.
  • Dem KV stünden damit ebenfalls automatisch angemessene Organisationsmittel, inklusive die anteiligen Mitgliedsbeiträge, zu.
  • §6 Abs 2 des Parteiengesetzes seien hauptsächlich nur auf die Gesamtpartei anwendbar
  • Eine Änderung, welche die Satzung Mittelfrankens auf die untergeordneten Gebietsverbände ausdehnt, liege bereits vor.
  • §4 der BzV-Satzung Mittelfranken enthielte diese Durchgriffsregelung.
  • Eine Satzung sei eigentlich nicht notwendig, da die generellen Regelungen im Gesetz stünden
  • Argument gegen eine Satzung außerdem: Alle anderen hätten eine, wir würden das auch ohne schaffen und würden damit zeigen, dass es geht.

6. Aufgrund der gesammelten Informationen erfolgte eine interne Diskussion des LV-Vorstandes. Zu dem Zeitpunkt suchten wir nach Möglichkeiten den Status Quo aufrecht zu erhalten und damit dem Beschluss des Vorstandes BzV Mittelfranken zu folgen. Diese hätte vorgesehen, den KV anzuerkennen aber schnellstmöglich die Lücken zu "heilen" (entweder per eigener Satzung im KV oder durch Satzungsänderung BzV Mittelfranken). Jedenfalls fasste ValiDOM vor der Sitzung am 03.02.2010 per Mail zusammen:

Ich glaube wir haben soweit Konsens, dass es einfach besser wäre, wenn der KV eine Satzung hätte. Zudem glaube ich verstanden zu haben, dass wir es allgemein für möglich halten, KVen ohne Satzung zu gründen - wenn die Satzung der übergeordneten Gliederung entsprechende Regelungen enthält ? Wenn dies zutrifft, will ich wissen ob §4 der Satzung des BzV MFR dafür ausreicht und wenn nicht warum. ("Die Regelungen der übergeordneten Gliederungen gelten für den Bezirksverband und seine niederen Gliederungen entsprechend.")

In der folgenden Diskussion stellte sich heraus, dass uns §4 der Satzung von Mittelfranken hier leider nicht hilft - denn durch die Überschrift gilt diese Regelung nur für Rechte und Plfichten der Mitglieder. Nicht jedoch für lt. PartG notwendige Einrichtungen wie Vorstand, Schiedsgerichtsbarkeit oder Mitgliederversammlungen. Ähnliches gilt für §8, der nur das Verhältnis zwischen Gliederungen beschreibt.

7. Vorstandssitzung 03.02.2010

Laut Beschluss der Vorstandssitzung vom 20.01, wurde eine Entscheidung über den Status des Kreisverbandes Nürnberg und des Antrages von Markus Gerstel um 2 Wochen vertagt. In der Sitzung vom 03.02.2010 wurde, wie beschlossen, das Thema erneut aufgegriffen um es abschliessend zu klären. Das Protokoll der Sitzung befindet sich unter 2010-02-03 - Bayerische Vorstandssitzung .

In der Diskussion zeigte sich, dass es hierbei nicht um eine einfache politische oder organisatorische Entscheidung geht - vielmehr war das Thema sehr persönlich besetzt und es gab eine komplexe Ansammlung von Informationen. Der LV sah wenig Möglichkeiten, eine Lösung "ohne Schmerzen" zum Thema zu finden. Selbst zum Thema zu schweigen war aufgrund verschiedener Anträge und Beschlüsse nicht möglich.

Während der Sitzung verdeutlichte sich der Konsens, dass der LV Vorstand die Möglichkeit von Gliederungs-Gründungen ohne eigene Satzung will - aber dafür Vorraussetzungen geschaffen werden müssen. Insbesondere müssen durch die Satzungen der übergeordneten Gliederungen eindeutig durchgreifende Regelungen zu denen nach PartG §6 geforderten Einrichtungen vorhanden sein.

Insoweit bestand Einvernehmen, dass es hier Handlungsbedarf gibt - entweder dem KV Nürnberg eine Satzung zu geben, oder die der übergeordneten Gliederung (Bezirksverband Mittelfranken) so anzupassen, damit diese ausreichende Regelungen enthält.

Aus diesem Grund lief alles darauf hinaus, dem Beschluss des Bezirksvorstandes Mittelfranken zu folgen. Dieser hätte vorgesehen, den KV voll anzuerkennen - ihm aber die Verwaltung von Mitgliedern und Finanzen so lange zu versagen, bis die Lücken ausgeräumt worden wären.

Während der Prüfung dieses Vorschlags wurde aber deutlich, dass eine anerkannte Gliederung natürlich auch Rechte und Pflichten besitzt. Versagt man nun einer Gliederung die Verwaltung von Mitgliedern und Finanzen - so verstößt diese wiederrum eklatant gegen diese Pflichten. Und zwar nicht nur gegenüber der übergeordneten Gliederung, sondern vor allem auch gegenüber ihrer eigenen Mitglieder. Schnell wurde also deutlich, dass uns diese Lösung in noch mehr Probleme führen würde als eine klare und abschließende Lösung zu beschließen.

Um weiter zu kommen wurde die nicht öffentliche Fortführung der Sitzung sowie eine Verschiebung des Punktes beantragt. Dies wurde abgelehnt.

Somit standen wir nur noch vor zwei Optionen:

  • den KV voll und ganz anzuerkennen und es zuzulassen, dass dieser auch seinen Rechten und Pflichten nachkommt - in dem er die Verwaltung von Mitgliedern und Finanzen übernimmt. In dem Falle müssten wir mit dem Risiko leben, dass diese Tätigkeiten unrechtmäßig vorgenommen werden und somit Zulassungen zu Wahlen (NRW!) und die Parteienfinanzierung gefährdet.
  • den KV nicht anzuerkennen und darauf hinzuwirken, den KV ordentlich neu gründen zu lassen.

In Abwägung von Risiken, Nutzen und möglichen Kosten (nicht nur finanziell) mussten wir feststellen, dass die zweite Option (leider) zu bevorzugen ist. Dies mit dem klaren Willen, baldig einen ordentlich gegründeten Kreisverband Nürnberg zu haben - und hierfür organisatorische und finanzielle Unterstützung zu leisten.

Vali schlug daher einen ersten Beschlusstext dafür vor, welcher gemeinschaftlich mehrfach ausformuliert wurde. Dieser wurde schlussendlich mit 6 Stimmen und einer Enthaltung vom Landesvorstand angenommen. Es wurde vereinbart, für den Beschluss eine ausführliche Begründung zu schreiben, sowie den Entscheidungsweg transparent zu machen.

Widerspruchsmöglicheiten

Gegen diesen Beschluss kann der Vorstand des BzV Mittelfranken oder einzelne Piraten vor dem Landesschiedsgericht des LV Bayern klagen und/oder beim Bundesvorstand Beschwerde eingelegen.

Abgesehen von dieser immer bestehenden Möglichkeit, rufen wir aber dazu auf weitere Unruhe zu vermeiden, und dafür Sorge zu tragen dass wir bald einen schlagkräftigen und ordentlich gegründeten Kreisverband Nünberg haben können. Bei Fragen steht der Landesvorstand jederzeit zur Verfügung - auch mal telefonisch, zu den üblichen Uhrzeiten, das kann so manche Fragen eher lösen.

Bayern, den 07.02.2010

der Landesvorstand Bayern