HH Diskussion:Schiedsgericht/Entscheidungen/2010-A001

Aus Piratenwiki Mirror
Version vom 10. Januar 2010, 12:30 Uhr von imported>Nico.Ecke
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Da bin ich, ehrlich gesagt, ein wenig verblüfft. Ein VV der sich offenbar laut Selbstauskunft nicht in der Lage sieht das Tagesgeschäft, für das er gewählt wurde, zu verrichten, ist nicht wirksam zurückgetreten. So weit, so gut (oder schlecht). Aber: Dadurch dass er für die eigentliche Arbeit ausfällt und dadurch das ein zweiter Vorstand seinen Rücktritt erklärt hat, ist der Vorstand faktisch nicht mehr handlungsfähig!

Der Beschluss ist sicherlich nachvollziehbar und neigt zu der juristisch korrekten Seite, aber dabei darf es nicht bleiben. Da sollten sich die anderen Vorstände ein Herz nehmen und ebenfalls zurücktreten.

Oder aber ein ao PT einberufen werden.

Arvid Doerwald 01:28, 10. Jan. 2010 (CET)

Diese Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Aussage des VV wie sie von der Vorstandssitzung protokolliert wurde. Der Rücktritt von Swanhild als Schatzmeister war nicht Teil der Fragestellung. Nico.Ecke 11:30, 10. Jan. 2010 (CET)


"Inwiefern es eine ausdrückliche Äußerung seitens des VV getätigt wurde, daß er nicht zurück tritt, lässt sich aus diesem Protokoll nicht nachvollziehn und kann daher nicht berücksichtigt werden." Aber genau das geht es zu berücksichtigen. Ist der Satz " ………habe ich, nachdem ich da jetzt nochmal eine Nacht drueber geschlafen habe, beschlossen meine Vorstandstaetigkeit bei den Piraten einzustellen." den Swanhild zitiert hat, in die "Entscheidungsfindung" mit eingeflossen? Hier liegt eine ziemlich deutliche Willenserklärung vor, wie ich finde. Ist das jetzt eine Entscheidung von Nico Ecke oder vom Schiedsgericht? Basierte die gesamte Entscheidung ausschließlich auf dem Antragstext, oder wurden von Seiten des Schiedsgerichtes auch noch weiterführende Recherchen getätigt? Fragen über Fragen. --Christian 01:47, 10. Jan. 2010 (CET)

Es sind ausschließlich die Fragestellung sowie die protokollierten Aussagen bezüglich des VV behandelt worden. Die Aussage, daß er "ausdrücklich nicht zurückgetreten" sei stellt hier eine reine Einschätzung des Restvorstands dar und ist nach den Erkenntnissen des Gerichts eben nicht ausdrücklilch geäußert worden. Weiterführerende Aussagen auf der ML können leider nicht als gesichert angesehn werden. Dies ist ein Arbeitsergebnis des Vorsitzenden mit inhaltlicher, einstimmiger Zustimmung des Schiedsgerichts. Es folgt hiermit der Einschätzung der AG Recht. Nico.Ecke 11:30, 10. Jan. 2010 (CET)