Benutzer:Till Neuhaus/PG Satzung/ausformulierte Anträge

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Änderungsantrag Nr.
1
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §3, Abs. (5)
Beantragte Änderungen

Streichen der Passage "oder der Bundespartei"

Begründung

Den Wohnsitzwechsel direkt an den Bund zu melden ohne die lokalen Gliederungen zu informieren macht keinen Sinn.

Ist:
„Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem neuen Wohnsitz entsprechenden Gliederung oder der Bundespartei anzuzeigen.“

Soll:
„Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem neuen Wohnsitz entsprechenden Gliederung anzuzeigen.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
2
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §3, Abs. (7)
Beantragte Änderungen

Streichung des gesamten Absatzes

Begründung

Formalitäten sollten in einer Geschäftsordnung geregelt werden, nicht in der Satzung

Ist:
„Jeder Pirat erhält einen Mitgliedsausweis.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
3
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §9, Abs. (6)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Piraten" durch "jedermann" und Ersetzen von "Diese" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Mehr Tranzparenz

Ist:
„Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen. Die Sitzungen sind öffentlich für Piraten. Diese haben grundsätzlich Rederecht. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Landesvorstandes.“

Soll:
„Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen. Die Sitzungen sind öffentlich für jedermann. NRW-Piraten haben grundsätzlich Rederecht. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Landesvorstandes.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
4
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Crewordnung / §5, Abs. (3)
Beantragte Änderungen

Streichen von "Pirat"

Begründung

Mehr Tranzparenz

Ist:
„Die Sprecherliste ist öffentlich lesbar, d. h. jeder Pirat hat das Recht sie zu lesen.“

Soll:
„Die Sprecherliste ist öffentlich lesbar, d. h. jeder hat das Recht sie zu lesen.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
5
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §3, Abs. (6)
Beantragte Änderungen

Ergänzung um die Begriffe "in verschiedenen Ortsvereinen", "als" und "zugehörig"

Begründung

Präzisere Definition des Paragraphen

Ist:
„Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze bestimmt er selbst, wo er Pirat ist.“

Soll:
„Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze in verschiedenen Ortsvereinen bestimmt er selbst, wo er als Pirat zugehörig ist.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
6
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §10, Abs. (3)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Landespiraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Die LDK wird auf Verlangen
a) des LVORs,
b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
c) von mindestens einem Viertel der Bezirksverbände und des Jugendverbandes oder
d) von mindestens einem Zehntel der Delegierten
einberufen.“

Soll:
„Die LDK wird auf Verlangen
a) des LVORs,
b) von mindestens einem Zehntel der NRW-Piraten,
c) von mindestens einem Viertel der Bezirksverbände und des Jugendverbandes oder
d) von mindestens einem Zehntel der Delegierten einberufen.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
7
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §10, Abs. (5)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Landespiraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Jeder Bezirksverband und der Jugendverband stellen für je angefangene 50 Piraten ihrer Gliederung einen Mandaten auf. Die Mandate sind für alle Landespiraten offen. Die Delegierten werden für zwei Jahre gewählt. Auf Verlangen eines Piraten des entsendenden Bezirksverbands oder des entsendenden Jugendverbandes ist die Mandatierung vor einer LDK zu bestätigen, wenn dies in der Einladung angekündigt ist. Die Wiederwahl ist möglich. Das Mandat ist nicht übertragbar.“

Soll:
„Jeder Bezirksverband und der Jugendverband stellen für je angefangene 50 Piraten ihrer Gliederung einen Mandaten auf. Die Mandate sind für alle NRW-Piraten offen. Die Delegierten werden für zwei Jahre gewählt. Auf Verlangen eines Piraten des entsendenden Bezirksverbands oder des entsendenden Jugendverbandes ist die Mandatierung vor einer LDK zu bestätigen, wenn dies in der Einladung angekündigt ist. Die Wiederwahl ist möglich. Das Mandat ist nicht übertragbar.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
8
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §12, Abs. (2)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Besteht die dringende Erfordernis einer Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms zwischen zwei Parteitagen, so kann die Landessatzung oder das Landesprogramm auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.“

Soll:
„Besteht die dringende Erfordernis einer Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms zwischen zwei Parteitagen, so kann die Landessatzung oder das Landesprogramm auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der NRW-Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
9
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §2, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Piraten" durch "Mitglieder der Piratenpartei Deutschland"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Piraten sein oder werden.“

Soll:
„Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder der Piratenpartei Deutschland sein oder werden.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
10
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §4, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Pirat" durch "NRW-Pirat"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.“

Soll:
„Jeder NRW-Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
11
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §8, Abs. (4)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Landespiraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Die LMV wird auf Verlangen
(a) des LVORs,
(b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
(c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen und des Jugendverbandes oder
(d) der LDK
einberufen.“

Soll:
„Die LMV wird auf Verlangen
(a) des LVORs,
(b) von mindestens einem Zehntel der NRW-Piraten,
(c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen und des Jugendverbandes oder
(d) der LDK
einberufen.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
12
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §8, Abs. (6)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 3 Wochen vor der LMV vorliegen. Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung.“

Soll:
„Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 3 Wochen vor der LMV vorliegen. Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den NRW-Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
13
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §9, Abs. (2)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird, und politischer Geschäftsführer.“

Soll:
„Der Vorstand besteht aus mindestens 5 NRW-Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird, und politischer Geschäftsführer.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
14
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §9, Abs. (5)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.“

Soll:
„Auf Antrag eines Zehntels der NRW-Piraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
15
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §9, Abs. (7)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Vorstands-Piraten" durch "Mitglieder des Landesvorstandes" und ersetzen von "Piraten" durch "Mitglieder"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstands-Piraten. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Piraten des Landesvorstandes anwesend sind.“

Soll:
„Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Landesvorstandes. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Mitglieder des Landesvorstandes anwesend sind.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
16
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Crewordnung / §6, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Pirat" durch "NRW-Pirat"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Jeder Pirat kann die Mitgliedschaft in einer Crew seiner Wahl bei dieser beantragen.“

Soll:
„Jeder NRW-Pirat kann die Mitgliedschaft in einer Crew seiner Wahl bei dieser beantragen.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
17
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Crewordnung / §7, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„5-9 Piraten haben das Recht gemeinsam eine neue Crew gemäß dieser Ordnung zu gründen“

Soll:
„5-9 NRW-Piraten haben das Recht gemeinsam eine neue Crew in NRW gemäß dieser Ordnung zu gründen“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
18
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §2, Abs. (2)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Pirat" durch "NRW-Pirat"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„a) Jeder Pirat gehört grundsätzlich dem Ortsverein an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen.
b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung.
c) Sollte ein Pirat die Zugehörigkeit zu einer Gliederung selbst bestimmen, gilt diese Gliederung im Bezug auf das aktive und passive Wahlrecht als angezeigter Wohnsitz.“

Soll:
„a) Jeder NRW-Pirat gehört grundsätzlich dem Ortsverein an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen.
b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der NRW-Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung.
c) Sollte ein NRW-Pirat die Zugehörigkeit zu einer Gliederung selbst bestimmen, gilt diese Gliederung im Bezug auf das aktive und passive Wahlrecht als angezeigter Wohnsitz.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben: Diskussionsbedarf

Änderungsantrag Nr.
19
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §2, Abs. (5)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der Landesverband kann ein eigenes Landesverzeichnis der Piraten aus seinem Tätigkeitsbereich führen. Für die sichere Aufbewahrung, die parteigebundene Verwendung und Nutzung unter besonderer Berücksichtigung der Privatssphäre und der Aktualisierung jeglicher Art von Daten ist Sorge zu tragen.“

Soll:
„Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der Landesverband kann ein eigenes Landesverzeichnis der NRW-Piraten aus seinem Tätigkeitsbereich führen. Für die sichere Aufbewahrung, die parteigebundene Verwendung und Nutzung unter besonderer Berücksichtigung der Privatssphäre und der Aktualisierung jeglicher Art von Daten ist Sorge zu tragen.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben: Diskussionsbedarf

Änderungsantrag Nr.
20
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Crewordnung / §10, Abs. (6)
Beantragte Änderungen

Ergänzung der Passage "Bei Entscheidungen zum Einsatz von Finanzmitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt."

Begründung

Durch die Ergänzung soll verhindert werden, dass Piraten von außerhalb über NRW-Finanzen abstimmen dürfen.

Ist:
„Jeder Pirat hat das Recht in Arbeitskreisen mitzuarbeiten.“

Soll:
„Jeder Pirat hat das Recht in Arbeitskreisen mitzuarbeiten. Bei Entscheidungen zum Einsatz von Finanzmitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt.


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
21
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Crewordnung / §11, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ergänzung der Passage "Bei Entscheidungen zum Einsatz von Finanzmitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt."

Begründung

Durch die Ergänzung soll verhindert werden, dass Piraten von außerhalb über NRW-Finanzen abstimmen dürfen.

Ist:
„Eine Arbeitsgruppe besteht aus mindestens 3 Piraten und bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel das Wiki, Forum oder Mailinglisten sein, die Erstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnlichem.“

Soll:
„Eine Arbeitsgruppe besteht aus mindestens 3 Piraten und bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel das Wiki, Forum oder Mailinglisten sein, die Erstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnlichem. Bei Entscheidungen zum Einsatz von Finanzmitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt."


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
22
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §10, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "der LMV" durch "des Landesparteitages"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Die Einrichtung und die Wahl der LDK erfolgt auf direkten Beschluss der LMV.“

Soll:
„Die Einrichtung und die Wahl der LDK erfolgt auf direkten Beschluss des Landesparteitages.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
23
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §10, Abs. (2)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "der LMV" durch "des Landesparteitages"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Die LDK übernimmt die Aufgaben der LMV nach dieser Satzung, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Über dies hinaus nimmt die LDK die Aufgabe wahr, die Bezirkverbände und den Jugendverband zu informieren. Dies erfolgt in Form eines Rechenschaftsbericht, der mindestens einmal jährlich, auf Verlangen jedoch jederzeit, vorzulegen ist. Jeder Rechenschaftsbericht ist allen zugänglich zu machen.“

Soll:
„Die LDK übernimmt die Aufgaben des Landesparteitages nach dieser Satzung, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Über dies hinaus nimmt die LDK die Aufgabe wahr, die Bezirkverbände und den Jugendverband zu informieren. Dies erfolgt in Form eines Rechenschaftsbericht, der mindestens einmal jährlich, auf Verlangen jedoch jederzeit, vorzulegen ist. Jeder Rechenschaftsbericht ist allen zugänglich zu machen.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
24
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §12, Abs. (3)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "einer Landesmitgliederversammlung" durch "einem Landesparteitag" und ersetzen von "der Landesmitgliederversammlung" durch "des Landesparteitages"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einer Landesmitgliederversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn der Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand eingegangen ist.“

Soll:
„Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
25
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §13, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "der Landesmitgliederversammlung" durch "des Landesparteitages" und ersetzen von "zu der Landesmitgliederversammlung" durch "zum Landesparteitag"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Die Auflösung eines Landesverbandes kann durch einen Beschluss der Landesmitgliederversammlung, mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag bzw. der zu der Landesmitgliederversammlung Stimmberechtigten, beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten der Bundespartei bzw. des Landesverbandes abstimmen.“

Soll:
„Die Auflösung eines Landesverbandes kann durch einen Beschluss des Landesparteitages, mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag bzw. der zum Landesparteitag Stimmberechtigten, beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten der Bundespartei bzw. des Landesverbandes abstimmen.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
26
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §8
Beantragte Änderungen

Diverse Ersetzungen von "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" und von "LMV" durch "LPT"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
Landesmitgliederversammlung (LMV)
(1) Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xxx 8 Absatz 4xx statt.
(2) Die Aufgaben der LMV sind:
(a) die Wahl des LVORs und des ELVORs,
(b) die Wahl von Rechnungsprüfern,
(c) die Beschlussfassung über politische Grundsätze,
(d) die Beschlussfassung über das gemeinsame Wahlprogramm,
(e) die Beschlussfassung über die Landesliste für die Wahl zum Bundestag und Landtag,
(f) die Beschlussfassung über Rechenschaftsberichte ihrer Organe und Vertreter,
(g) die Beschlussfassung über Richtlinien für Abgeordnete, Regierungsmitglieder und über Koalitionen,
(h) die Beschlussfassung über die Landesschiedsgerichtsordnung,
(i) die Beschlussfassung über die Beitragsordnung, soweit diese nicht von der Bundessatzung vorgegeben ist,
(j) die Beschlussfassung über die Entlastung des LVORs,
(k) die Verabschiedung des Haushaltsplanes,
(l) die Entgegennahme der Berichte des Landesfinanzausschuss, die mindestens einmal jährlich, auf Verlangen jedoch jederzeit, zu erstatten sind.
(3) Die Einberufung der LMV erfolgt spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung.
(4) Die LMV wird auf Verlangen
(a) des LVORs,
(b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
(c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen und des Jugendverbandes oder
(d) der LDK einberufen.
(5) Die Zahl der stimmberechtigten Anwesenden einer LMV ergibt sich aus der Anzahl der ausgegebenen Stimmausweise. Sie beschlie t mit einfacher Mehrheit, falls keine weiteren Bedingungen bestehen.
(6) Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 3 Wochen vor der LMV vorliegen. Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung.
(7) Dringlichkeitsanträge im Laufe der LMV sind möglich.
(8) Die LMV gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung. Diese bleibt auch für die folgenden LMVs in Kraft, sofern sie nicht zu Beginn einer LMV geändert wird.“

Soll:
Landesparteitag (LPT)
(1) Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt ein LPT im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet der LPT nur auf Antrag nach xxx 8 Absatz 4xx statt.
(2) Die Aufgaben des LPT sind:
(a) die Wahl des LVORs und des ELVORs,
(b) die Wahl von Rechnungsprüfern,
(c) die Beschlussfassung über politische Grundsätze,
(d) die Beschlussfassung über das gemeinsame Wahlprogramm,
(e) die Beschlussfassung über die Landesliste für die Wahl zum Bundestag und Landtag,
(f) die Beschlussfassung über Rechenschaftsberichte ihrer Organe und Vertreter,
(g) die Beschlussfassung über Richtlinien für Abgeordnete, Regierungsmitglieder und über Koalitionen,
(h) die Beschlussfassung über die Landesschiedsgerichtsordnung,
(i) die Beschlussfassung über die Beitragsordnung, soweit diese nicht von der Bundessatzung vorgegeben ist,
(j) die Beschlussfassung über die Entlastung des LVORs,
(k) die Verabschiedung des Haushaltsplanes,
(l) die Entgegennahme der Berichte des Landesfinanzausschuss, die mindestens einmal jährlich, auf Verlangen jedoch jederzeit, zu erstatten sind.
(3) Die Einberufung des LPT erfolgt spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung.
(4) Der LPT wird auf Verlangen
(a) des LVORs,
(b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
(c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen und des Jugendverbandes oder
(d) der LDK einberufen.
(5) Die Zahl der stimmberechtigten Anwesenden eines LPT ergibt sich aus der Anzahl der ausgegebenen Stimmausweise. Sie beschlie t mit einfacher Mehrheit, falls keine weiteren Bedingungen bestehen.
(6) Anträge zum LPT sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 3 Wochen vor des LPT vorliegen. Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den Piraten zugegangen sind, entscheidet der LPT zu Beginn der Versammlung.
(7) Dringlichkeitsanträge im Laufe des LPT sind möglich.
(8) Der LPT gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung. Diese bleibt auch für die folgenden LPTs in Kraft, sofern sie nicht zu Beginn eines LPT geändert wird.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
27
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §9, Abs. (3)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "der Landesmitgliederversammlung" durch "dem Landesparteitag"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl, für die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt.“

Soll:
„Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von dem Landesparteitag in geheimer Wahl, für die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
28
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Crewordnung / §13, Abs. (5)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von " Landesmitgliederversammlungen" durch "Landesparteitage"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Der Vorstand hat für die ordnungsgemäße Organisation der Landesmitgliederversammlungen zu sorgen. Dazu kann er entsprechende Projektgruppen gründen.“

Soll:
„Der Vorstand hat für die ordnungsgemäße Organisation der Landesparteitage zu sorgen. Dazu kann er entsprechende Projektgruppen gründen.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
29
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Crewordnung / §7, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von " Landesmitgliederversammlungen" durch "Landesparteitage"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Organe des Landesverbandes
Folgende Organe besitzt der Landesverband Nordrhein-Westfalen:
(0) die Gründungsversammlung (tagt nur einmal)
(1) die Landesmitgliederversammlung (LMV)
(2) der Landesvorstand (LVOR)
(3) Landesschiedsgericht
Unter bestimmten Voraussetzungen können folgende Organe gebildet werden:
(4) Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
(5) Jugendverband“

Soll:
„Organe des Landesverbandes
Folgende Organe besitzt der Landesverband Nordrhein-Westfalen:
(0) die Gründungsversammlung (tagt nur einmal)
(1) der Landesparteitag (LPT)
(2) der Landesvorstand (LVOR)
(3) Landesschiedsgericht
Unter bestimmten Voraussetzungen können folgende Organe gebildet werden:
(4) Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
(5) Jugendverband“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
30
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Crewordnung / §9, Abs. (5)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Die Landesmitgliederversammlung" durch "Den Landesparteitag"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
Die Landesmitgliederversammlung kann durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit eine Crew auflösen.“

Soll:
Der Landesparteitag kann durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit eine Crew auflösen.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
31
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Finanzordnung / §1, Abs. (2)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "von der LMV" durch "vom Landesparteitag"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Finanzmittel im Sinne dieser Ordnung sind der Anteil des Landesverbandes NRW an den Mitgliederbeiträgen der Piratenpartei Deutschland und Spenden von Geldleistungen an den Landesverband NRW. Freie Finanzmittel sind Finanzmittel, die keinem virtuellen Konto zugeordnet sind und deren spätere Zuteilung nicht von der LMV beschlossen wurde.“

Soll:
„Finanzmittel im Sinne dieser Ordnung sind der Anteil des Landesverbandes NRW an den Mitgliederbeiträgen der Piratenpartei Deutschland und Spenden von Geldleistungen an den Landesverband NRW. Freie Finanzmittel sind Finanzmittel, die keinem virtuellen Konto zugeordnet sind und deren spätere Zuteilung nicht vom Landesparteitag beschlossen wurde.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
32
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Finanzordnung / §6, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Die LMV" durch "Der Landesparteitag", ersetzen von "zur" durch "zum" und ersetzen von "LMV" durch "Landesparteitag"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
Die LMV kann über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein und ist bis zur nächsten LMV gültig. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.“

Soll:
Der Landesparteitag kann über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein und ist bis zum nächsten Landesparteitag gültig. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
33
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Finanzordnung / §6, Abs. (2)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Die LMV" durch "Der Landesparteitag", ersetzen von "zur" durch "zum" und ersetzen von "LMV" durch "Landesparteitag"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
Die LMV entscheidet ebenfalls über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrages an den Vorstand. Dieser wird auf dem virtuellen Konto des Vorstands gutgeschrieben. Die Zuteilung ist bis zur nächsten LMV gültig.“

Soll:
Der Landesparteitag entscheidet ebenfalls über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrages an den Vorstand. Dieser wird auf dem virtuellen Konto des Vorstands gutgeschrieben. Die Zuteilung ist bis zum nächsten Landesparteitag gültig.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
34
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §12, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "einer Landesmitgliederversammlung" durch "einem Landesparteitag" und ersetzen von "Zweidrittelmehrheit" durch "2/3 Mehrheit"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.“

Soll:
„Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.“


Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben: