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NRW-Wahlprogramm, Thema: Verbraucherschutz
Verabschiedetes NRW-Piraten-Wahlprogramms zum Thema Verbraucherschutz! Wahlprogramm Verbraucherschutz
Präambel
Die Piratenpartei-NRW will Verbraucherschutz als neues Kernthema. Damit trägt sie zwei Sachverhalten Rechnung:
- Ganzheitliche Umsetzungen mehrerer Kern- und Nebenthemen wie Datenschutz, Transparenz, der Freiheitsgedanke sowie stringente Lobbyismuskritik münden in logischer Konsequenz in Verbraucherschutz.
- Die NRW-Piraten, die Politik für und nicht gegen die Gesellschaft fordern, haben die gesamtgesellschaftliche Relevanz des Verbraucherschutzes [1]erkannt und wollen sich dieser Herausforderung, der sich kaum eine andere Partei annimmt, stellen. Dabei sind sich die NRW-Piraten bewusst, gegen starke Lobbyverbände und Einflussnahme der Industrie und Anbieter angehen zu müssen.
Im Verhältnis zwischen Hersteller, Vertreiber und Verbraucher ist letzterer in der Regel strukturell unterlegen. Dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen ist Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes[2]. Die NRW-Piraten streben an, den berechtigten Interessen der Verbraucher, zum Beispiel Datenschutz und Transparenz, insgesamt mehr Geltung zu verschaffen. Ein fundamental wichtiges Ziel auf diesem Weg sehen wir in der Verankerung des Verbraucherschutzes in der Landesverfassung. Dies soll gewährleisten, Verbraucherschutz zum integralen Bestandteil jeglicher Politik zu machen, in dem Auswirkungen und Folgen geplanter Gesetze für Verbraucher beachtet und berücksichtigt werden. Darüber hinaus streben die NRW-Piraten eine nachhaltige, konstruktive Zusammenarbeit mit entsprechenden Verbraucherschutz-NGOs wie Verbraucherzentralen und anderen Organisationen an.
In einem gesamtgesellschaftlichen Umfeld, das für Verbraucher aufgrund immer weiter fortschreitender Privatisierungen und Liberalisierungen zunehmend undurchsichtiger wird, ist der Verbraucherschutz nicht adäquat mitgewachsen. Verbraucherinteressen sind bislang nur teilweise gesetzgeberisch berücksichtigt worden. Immer wieder ist eine Unterordnung der berechtigten Interessen der Verbraucher unter kommerzielle Gesichtspunkte festzustellen. Diesem Trend gilt es umzukehren, zum Beispiel durch Modifizierung bestehender und Verabschiedung neuer Gesetze. Das Parlament sowie die Regierung haben sich in erster Linie als Volksvertretung und nicht als Unternehmensinteressen-Vertreter zu verstehen und müssen dem entsprechend agieren. Dem Interesse des Gemeinwohls ist in soweit den Unternehmensinteressen gegenüber der Vorzug zu geben, wie es zur Herstellung einer Balance in dem strukturell- und mittelbedingten Ungleichgewicht erforderlich ist.
Von einem starken Verbraucherschutz profitiert auch die Wirtschaft: Eine Marktbereinigung durch Verschwinden der schwarzen Schafe aus dem Marktgeschehen ist ebenso willkommen wie eine Stärkung derjenigen Unternehmen, die sich unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes bewähren. Diese werden sich auch im internationalen Wettbewerb besser positionieren. Datenschutz und Transparenz sind fundamentale Bestandteile des Verbraucherschutzes. Sie genießen seitens der NRW-Piraten besonderes Gewicht. Eine signifikante Stärkung eines allumfassenden Verbraucherschutzes ist Ziel der NRW-Piraten. Konkret wird die Umsetzung folgender Maßnahmen angestrebt (ist eine landespolitische Umsetzung nicht möglich wird eine Initiative im Bundesrat auf bundespolitischer Ebene eingebracht):
Argueliner: Präambel
Die Gesamtheit der Argumente für diesen fundamentalen Schritt zur Erschließung eines neuen Kernthemas der Piraten ist zu umfangreich, um hier dargestellt zu werden. Deswegen sei derzeit auf die diesbzgl. Darlegungen der Verbraucherschutz-Wikiseite verwiesen. An einer gestrafften Darstellung wird gearbeitet.
Zum Letzten Satz, der aus nicht nachvollziehbaren Gründen für das Wahlprogramm separiert wurde:
Verbraucherschutz hat mit dem prinzipiell erschwerenden Umstand zu kämpfen, dass er an sich zwar Ländersache ist, die Rahmenbedingungen in Form von Gesetzen jedoch weitgehend Angelegenheit des Bundes sind, weil Bundesgesetze (z.B. Verbraucherinformationsgesetz, Finanzgesetze etc.). Deswegen ist es auch bei Landeswahlen i.d.R. unumgänglich, Bereiche (nämlich Gesetze) zu thematisieren, welche die Bundesebene betreffen - andernsfalls sind oft keine signifikanten Verbesserungen erreichbar.
I. Stärkung der Verbraucherpolitik
Verbraucherschutz als NRW-Landesverfassungsziel
Aufnahme des Verbraucherschutzes in die NRW-Landesverfassung mit der Maßgabe, Auswirkungen und Folgen geplanter Gesetze für Verbraucher zu beachten und hinreichend zu berücksichtigen. Also ein „Verbraucher-Check“ von Gesetzen.
Arguliner: Verbraucherschutz als NRW-Landesverfassungsziel
Die Verankerung des Verbraucherschutzes in der Landesverfassung stellt das wichtigste übergeordnete Ziel dar und weist Verbraucherschutz den angemessenen Stellenwert zu. Dadurch würde erreicht, dass generell bei allen Neuentwürfen von Landesgesetzen ein „Verbraucher-Check“ erfolgt, ob diese mit der Absicht des Verbraucherschutzes wesentlich kollidieren - sofern dies der Fall wäre, sind entsprechende Korrekturen am Gesetzentwurf vorzunehmen.
verbraucherpolitische Programmatik
Eine neue verbraucherpolitische Programmatik, die den Status Quo mit den Rechten und Anforderungen der Verbraucher abgleicht und die moderne Verbraucherpolitik als Motor zukunftsfähiger Politikfelder im Bereich Wirtschafts-, Gesundheits- und Rechtspolitik definiert.
Arguliner: verbraucherpolitische Programmatik
Dieser Ableich würde zu einer Anpassung derjenigen [möglicherweise jahrzehnte alten] Gesetze führen, die unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes nicht mehr angessenen den sich rasant fortentwickelten Umständen gerecht werden: im dem Fall, wo bestehende Gesetze den aktuellen Verbraucherschutzanspruch nicht hinreichend angemessen gewährleisten, wären diese zu korrigieren. Die Gesamtheit der Verbraucher bilden die für die Wirtschaft existenziell notwendige Binnennachfrage - ein modernisiertes verbraucherschutzpolitisches Rahmenwerk besitzt großes Potenzial zur Steigerung dieser Binnennachfrage
Lobbyistenverbot bei Gesetzesentwürfen
Ein rechtsverbindlicher Verhaltenskodex für den Einsatz externer Beschäftigter, sofern es sich um Unternehmensinteressenvertreter oder Lobbyisten handelt, welcher unter anderem die Mitarbeit an Gesetzesentwürfen und Vergabeverfahren gemäß der Forderung des Bundesrechnungshofes verbietet.
Arguliner: Lobbyistenverbot bei Gesetzesentwürfen
Bundesrechnungshof kritisiert Einsatz externer Berater in Ministerien
finanznachrichten.de Bundesrechnungshof rügt Beraterpraxis in großer Koalition
lobbycontrol.de Bundesrechnungshof rügt hohe Zahl externer Mitarbeiter im BMU
sueddeutsche.de Rüge vom Bundesrechnungshof Gabriels fünfte Kolonne
Artikelübersicht-Linkliste: Lobbyisten machen [direkt] Gesetze
Kompetenzzentrums Verbraucherforschung
Die Schaffung eines Kompetenzzentrums Verbraucherforschung, um einerseits durch die Vernetzung bestehender wissenschaftlicher Institutionen in NRW Synergieeffekte zu fördern und andererseits im Sinne von Transparenz die gewonnenen Erkenntnisse vergleichbar aufbereitet der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.
Arguliner: Kompetenzzentrums Verbraucherforschung
Bislang erarbeiten unterschiedlichste Stellen (Fachhochschulen und Universitäten etc.) Studien zu Verbraucherschutzthemen ohne voneinander zu wissen. Dies führt teilweise zu parallelen Arbeiten und behindert ein effektiveres Vorgehen, welches mögliche wäre, wenn transparent ein Überblick/eine Übersicht über die Gesamtheit aller diesbzgl. Studien, Umfragen, Arbeiten und Ergebnisse vorhanden wäre. Die Herstellung dieser Transparenz für Verbraucherforscher und Verbraucher soll Aufgabe eines Kompetenzzentrums Verbraucherforschung sein. In dieser Funktion kann es sinnvolle Standards zur Vergleichbarkeit entwickeln und die Ergebnisse allgemein verständlich aufarbeiten.
standardisierte Beobachtungsinstrumente
Einrichtung standardisierter Beobachtungsinstrumente, die regelmäßig und systematisch die Märkte auf ihr Funktionieren aus Verbrauchersicht durchleuchten. Von der EU wird das vergleichbare Verbraucherbarometer bereitgestellt.
II. Gesunde und sichere Ernährung
Verbesserung der Lebensmittelsicherheit
Verbesserung der Lebensmittelsicherheit durch alle auf Landesebene möglichen Maßnahmen, insbesondere die Ausweitung der Lebensmittelkontrollen in dem Umfang, wie es zur Gewährleistung einer hinreichend gesicherten Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln erforderlich ist.
Arguliner: Verbesserung der Lebensmittelsicherheit
Immer wieder wird das Land von Lebensmittelskandalen heimgesucht. Weil viel zu wenig Lebensmittelkontrolleure vorhanden sind ist davon auszugehen, dass die öffentlich gewordenen Fälle nur die Spitze eines Eisbergs bilden und ein signifikanter Teil an groben Verstößen unentdeckt bleibt. Um diesem Missstand ein Ende zu bereiten sind Recourcen für eine hinreichend marktdurchdringende Lebensmittelkontrolle freizugeben. Konkret : Umettikettierung, Einhaltung der Kühlkette (besonders wichtig für leicht verderbliche Waren wie Mett),
III. Transparenz im Gesundheitswesen
Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes
Klarstellung im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes, dass Informationen über die Qualität von Leistungen und Einrichtungen, die bei der Behandlung von Patienten erhoben werden ein öffentliches, für alle frei zugängliches Gut darstellen, sofern sie keinen Personenbezug aufweisen.
IV. Versorgungssicherheit und Transparenz auf den Energiemärkten
Transparenz der Angebots- und Vertragsgestaltungen
Die eigentumsrechtliche Entflechtung der Netzinfrastrukturen; das gilt für Strom wie Gasnetze gleichermaßen auf allen Netzebenen; die Netzinfrastruktur gehört dabei überwiegend in öffentliche Hände
V. Transparenz beim Konsum
klare Energiekennzeichnung aller Verbrauchsgüter
Das Land NRW soll im Bundesrat eine Initiative zur Einführung einer klaren Energiekennzeichnung für alle Verbrauchsgüter analog der Effizienzklassen von Haushaltsgeräten einbringen.
Arguliner: klare Energiekennzeichnung aller Verbrauchsgüter
Analog zu entsprechenden Kennzeichnungen wie z.B. Kühlschränken oder Waschmaschinen soll mit einer klaren, allg. verständlichen Energiekennzeichnung für alle Verbrauchsgüter Transparenz des Energieverbrauchs geschaffen werden. Die damit hergestellte unmittelbare Vergleichbarkeit wird die Hersteller animieren, ihre Geräte diesbzgl. zu optimieren, wovon sowohl der einzelne Verbraucher als auch die Gesellschaft profitiert.
VI. Ausbau der Verbraucherrechte in der digitalen Welt
Ausweitung der Befugnisse des NRW-Datenschutzbeauftragten
Ausweitung der Befugnisse des NRW-Datenschutzbeauftragten - z.B. Vetorecht für Gesetze, die Datenschutz hinreichend missachten
Arguliner: Ausweitung der Befugnisse des NRW-Datenschutzbeauftragten
Die derzeitigen Kompetenzen beschränken sich auf Überwachung und Beratung des öffentlicher Stellen des Landes in Fragen des Datenschutzes. Das ist in Anbetracht der vielen Datenschutzskandele in der Wirtschaft eindeutig zu wenig. Mit Überprüfungen müssen Unternehmen nicht rechnen
Erforschung von sicheren Technologien
Die Erforschung von sicheren Technologien, Software und unternehmensinternen Abläufen. Datensparsamkeit und Datenvermeidung als Ziel der Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen
Reform des Urheberrechts
das Land NRW soll im Bundesrat eine Reform des Urheberrechts initiieren,
- die die verbraucherfreundliche Neugestaltung des Urheberrechts und die Verankerung der Rechte der Nutzer an legal erworbenen Inhalten festschreibt. Dabei ist vor allem die Verhältnismäßigkeit bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu wahren.
- die ein Recht auf Privat- und Sicherheitskopien gesetzlich verankert.
- die zur Streichung des generellen Verbots der Umgehung von Kopierschutzmechanismen führt, soweit es Privat- und Sicherheitskopien betrifft.
Erweiterung des Datenschutzes
das Land NRW soll im Bundesrat eine Intitiative zur Erweiterung des Datenschutzes ergreifen, welche zur angemessenen Anpassung an die Erfordernisse der digitalen Welt führt – dabei sollen internationale Mindeststandards die effektive Durchsetzung gewährleisten.
Gesetzesnovellierung zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung
Eine Initiative des Landes NRW im Bundesrat zur Novellierung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung mit der Maßgabe, dass Verträge, die im Rahmen eines unlauteren Werbeanrufs abgeschlossen werden, der schriftlich Bestätigung bedürfen, um Rechtswirksamkeit zu erlangen.
VII. Die Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch Transparenz (Information) und Bildung
Verbraucherbildung kinder&Jugendlicher
Die Einrichtung von Verbraucherbildungsangeboten in der Nachmittagsbetreuung von Ganztagsschulen und in der offenen Jugendarbeit, zum Beispiel in Umwelt-AGs oder Schülerfirmen.
Verbot von kostenpflichtigen Telefon-Warteschleifen
Verbot von kostenpflichtigen Warteschleifen, weil trotz der über 2 Jahre alten Selbstverpflichtung der Industrie die früheren Missstände weiterhin bestehen.
Arguliner: Verbot von kostenpflichtigen Telefon-Warteschleifen
Trotz einer seit 2 Jahren bestehenden Selbstverpflichtung der Industrie bestehen weiterhin die früheren Missstände: entgegen der eigenen Verpflichtung entstehen nicht erst dann Kosten , wenn die Verbraucher auch tatsächlich mit einem Berater sprechen, sondern schon in der Warteschleife, wo ein Service nicht stattfindet. Auf diese Weise kann mit Untätigkeit (warten lassen) Geld generiert werden. Dies verführt geradezu zu Missbrauch. Gegen kostenpflichtige telefonische Beratungen ist an sich nichts einzuwenden, sofern denn auch tatsächlich eine Serviceleistung erbracht wird. Davon kann in der Zeit des Wartens in der Telefonschleife keine Rede sein. Da die Selbstverpflichtung wieder einmal nicht die gesetzten Erwartungen erfüllt hat ist zur Abhilfe des Missstandes eine gesetzliche Regelung in Form eines Verbots von kostenpflichtigen Warteschleifen erforderlich. Dies schiebt nicht nur Missbrauch einen Riegel vor, sondern führt auch zu mehr Transparenz und gerechterer Kostenverteilung.
Verbraucherbildung allgemein
Eine koordinierte Bund-Länder-Initiative zur Stärkung der Alltagskompetenz speziell von Kindern, Jugendlichen und Senioren. Zu den Kernaufgaben der Bund-Länder-Initiative gehören:
- die bundesländerübergreifende Koordination der Verbraucherbildung,
- die Formulierung bundesländerübergreifender Mindeststandards für die Verbraucherbildung,
- die Sicherstellung der Einbindung von Verbraucherthemen in die Curricula der formalen Bildung aller Schulstufen und Schularten sowie in die vorschulische Bildung. Dazu gehört auch die verbindliche fachliche und didaktische Weiterbildung für Lehrkräfte.
Reform und Ausbau des Verbraucherinformationsgesetzes
Eine Initiative des Landes NRW im Bundesrat für eine umfassende Reform und Ausbau des Verbraucherinformationsgesetzes:
- Schaffung von Transparenz der Ergebnisse der mit Steuergeldern finanzierten Lebensmittelkontrollen
- Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle Produkte und Dienstleistungen
- Verpflichtung der Behörden, die Öffentlichkeit aktiv und obligatorisch unter Namensnennung über Verstöße zu unterrichten.
Einzelnachweise/Referenzen
- ↑ [1] Umfrage: 83 Prozent der Wahlberechtigten sehen Handlungsbedarf beim Verbraucherschutz, [2] Umfrage zum ‚Verbraucherschutz‘ im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V.
- ↑ http://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherschutz