Benutzer:Skl8em/Satzung/Kreis Muenster/Anhang/Wahlverfahren/Coombs

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Coombs Methode

Offene Abstimmung

  1. Im ersten Wahlgang stehen alle Vorschläge zur Auswahl. Dabei hat jeder Wähler nur eine Stimme. Die Wähler werden aufgefordert, zunächst jeweils nur für den Vorschlag zu stimmen, den sie am schlestesten finden (Letzpräferenz), So wie im zweiten Wahlgang für ihre Erspräferenz zu wählen.
  2. Erhält ein Vorschlag die absolute Mehrheit der Erstpräferenzen, so hat er die Wahl gewonnen.
  3. Andernfalls wird die Prozedur wiederholt, wobei der Kandidat mit den meisten Letzpräferenz-Stimmen nicht mehr zur Auswahl steht. Bei gleichstand werden alle Vorschläge mit der meisten Letzpräferenzen entfernt, so lange dadurch nicht alle Vorschläge eliminiert werden.
  4. Bleiben nur 2 Vorschläge übrig, so gewinnt der , der die einfache Mehrheit der Erstpräferenz Stimmen bekommt. Beim letzten Wahlgang wird nur die Erstpräferenz gefragt.
  5. Gibt es einen Gleichstand aller noch zur Wahl stehenden Vorschläge, so wird die Diskussion wieder aufgenommen, wobei nur die Vorschläge des letzten Wahlgangs noch in der Auswahl sind.

Schriftliche Abstimmung

  1. Die Wähler können die Vorschläge auf dem Stimmzettel in eine Rangfolge ihrer Wahl bringen. Die Rangfolge kann beliebig viele Vorschläge enthalten. Alle Vorschläge müssen einen unterschiedlichen Rang haben.
  2. Bei der Auszählung wird nun bestimmt, welcher Kandidat am häufigsten letzt-plaziert war. Dieser wird aus allen Wahlzetteln gestrichen, und die nachgeordneten Kandidaten rücken auf.
  3. Das Verfahren wird ab Schritt 2 wiederholt, bis nur noch zwei Kandidaten übrig sind. Davon gewinnt der mit der höheren Stimmenzahl.
  4. Erhält ein Vorschlag in einem Wahlgang die absolute Mehrheit der Erstpräferenzen, so hat er die Wahl gewonnen.

Auszählung mit Hilfe eines Computerprogramms

Die Auszählung der Stimmen kann mit Hilfe eines Computerprogramms erfolgen, wenn dieses eine Coombs Methode umsetzt. In diesem Fall sind die Originaldaten in elektronischer Form zu publizieren.