NRW:Arbeitskreis/Innenpolitik/Brainstorming

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CDU Thesenpapier

1. Reform des Polizeigesetzes

a) Grundrechtskonformer Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung

b) Öffentliche Ordnung

c) Finaler Rettungsschuss

2. Weiterer Handlungsbedarf

a) Datenerhebung und Eingriffe in den Telekommunikationsbereich

PP: Sollte dies wirklich nur auf richterliche Anordnung zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib und Leben oder Freiheit einer Person durchgeführt werden, ist es akzeptabel.

Diese ist jedoch anzuzweilfeln, wenn erst einmal die technischen Voraussetzungen eingerichtet sind.

b) Verdeckter Zugriff auf informationstechnische Systeme

c) Videoüberwachung im öffentlichen Raum

PP: Wir sehen nicht den Erfolg der Videoüberwachung bei der Unterbindung krimineller Handlungen.

s.a. folgende Untersuchung, welche von unabhängiger Seite durchgeführt wurde:

http://www.daten-speicherung.de/index.php/studie-videoueberwachung-kaum-von-nutzen/

Wir fordern stattdessen eine höhere Präsenz von Polizei- und Ordnungskräften an potentiellen Kriminalitätsschwerpunkten.

d) Verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen

PP: Verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen können auch gezielt missbraucht werden, um Personen /Personengruppen daran zu hindern/zeitlich aufzuhalten von A nach B zu gelangen (zu Demonstration etc.).

e) Automatisierte Kennzeichenerfassung

PP:Auch wenn dieses Fahndungsmittel nur zur Abwehr schwerwiegender Gefahren benutzt werden soll, macht es das Tor zur totalen Überwachung der Bürger durch die permanente Standortfeststellung weiter auf.

Was geschieht mit den erfassten Daten?

Wer kontrolliert die Kontrolleure?

3. Entlastung der Polizei und Konzentration auf die Kernaufgaben

PP: Übernahme der Aufgaben des ständigen Objektschutzes durch Angestellte im Polizeivollzugsdienst als Wachpolizei ist zur Entlastung der Polizei zunächst einmal grundsätzlich zu begrüßen.

Erfahrungsgemäß schleicht sich aber nach und nach eine Übergabe von mehr und mehr Aufgaben für diese Wachpolizei ein, welche Ausschließlich in den Händen ausgebildeter Polizeibeamter liegen sollte.

Das ist in jedem Fall zu unterbinden.

Die Ausbildung dieser Wachpolizei darf in keinem Fall nur eine kurze Schulung sein, sondern sollte eine fundierte Ausbildung über einen Zeitraum von einem Jahr nicht unterschreiten

@ Dirk: Was meinst Du zu dem Thema?

4. Präsenz der Polizei in den Städten und in ländlich geprägten Räumen

PP: stärkere Präsens (auch statt mehr Videoüberwachung) ist zu begrüßen. s.o.

5. Ideelle Unterstützung, Dank und Anerkennung für unsere Polizei

PP: Rechtlich besserer Schutz für die Polizeibeamten ist zu begrüßen, wenn auf der anderen Seite ebenfalls ein rechtlich besserer Schutz von Zivilisten besteht, in dem Polizeibeamte eindeutig zu identifizieren sind.

6. Wirkungsvolle Maßnahmen gegen die neuen Kriminalitätsformen

7. Konsequente Bekämpfung der Organisierten Kriminalität

PP: Zustimmung

8. Kein Platz für rechts- und linksextremistische Gewalt

PP: Zustimmung

9. Wirksamer Schutz der Bevölkerung vor Sexual- und Gewaltstraftätern

a) Einführung einer Sexualstraftäter-Gefährderdatei

b) Gesetzeslücken bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung schließen

c) Gewalttäterdatei für Nordrhein-Westfalen

d) Ombudsmann für den Opferschutz

10. Wirkungsvolle Bekämpfung der Jugendkriminalität

a) Jugendschutz intensivieren

b) Durch zügige Bestrafung den Besserungseffekt maximieren

11. Gewalt bei Demonstrationen und im Umfeld von Sportveranstaltungen

12. Wirksamer Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Gefahren

PP: Einsatz der Bundeswehr im Innereen und dafür Modifizierung der Grundgesetzparagraphen 35 und 87a sind abzulehnen.

Anderes

tbd

Wahlrecht

Wir fordern, dass jede einzelne Bürgermeinung und -stimme wieder mehr Gewicht bekommt, dazu braucht es ein modernes Landes- und Kommunalwahlrecht. Deswegen unterstützen wir auch die Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen", die das veraltete Kommunalwahlrecht in NRW umgestalten möchte.

Kommunalwahl: Gegen Sperrklausel

Wir setzen uns gegen die (Wieder-) Einführung einer expliziten Sperrklausel im Kommunalwahlrecht ein. Jegliche Art von Wahlhürde richtet sich gegen den Demokratie-Gedanken, wir begrüßen grundsätzlich eine Pluralität von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen in den gewählten Gremien. Auch für kleine Parteien und Gruppen dürfen keine erheblichen Zugangshürde für den Einzug in die kommunalen Vertretungen geschaffen werden. Das Kommunalwahlgesetz darf keine einzige Wählerstimme abwerten.

Bürgermeister per Zustimmungswahl

Wir fordern, dass der Bürgermeister per Zustimmungswahl ermittelt wird. Bei dieser einfachen und leicht verständlichen Methode haben die Wähler die Möglichkeit, für beliebig viele Kandidaten zu stimmen, wählbar sind alle Kandidaten, die akzeptabel erscheinen. Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen. Vorteile der Zustimmungswahl sind: der beliebteste Kandidat gewinnt, die "strategische Unehrlichkeit" des Wählers wird verringert, strukturelle Benachteiligung von zum Beispiel kleinen Parteien wird verringert, Konsensfindung wird gefördert und "Schmutzkampagnen" nehmen ab, mögliche Verzerrungen des Wählerwillens durch das Stichwahl-System werden ausgeschlossen und eine aufwändige Stichwahl ist nicht nötig.

Bürgermeisterabwahl per Bürgerbegehren

Die Bürger in Nordrhein-Westfalens können ihre Bürgermeister und Landräte wählen und sogar auch abwählen. Allerdings kann ein Abwahl-Bürgerentscheid bisher nur auf Antrag von zwei Dritteln des Rates oder Kreistages herbei geführt werden. Zukünftig sollen die Wähler auch selbst die Abwahl eines Stadt- oder Kreisoberhauptes einleiten können. Dabei soll die Unterschriftenhürde für ein Bürgerbegehren zur Abwahl eines Bürgermeisters oder Landrats in NRW der bei Bürgerbegehren zu Sachfragen entsprechen. Auf die bei Bürgerentscheiden über die Abwahl von Bürgermeistern und Landräten geltende Zustimmungshürde für einen Abwahlantrag soll in Zukunft verzichtet werden.

Kumulieren und Panaschieren

Wir fordern, dass bei Landtags- und Kommunalwahlen das Wahlsystem "Kumulieren und Panaschieren" eingesetzt wird. Bei Kommunalwahlen erhalten die Bürger so viele Stimmen wie der Gemeinderat Sitze hat, bei Landtagswahlen haben die Bürger drei Stimmen, die Sie innerhalb der Parteilisten an Kandidaten vergeben können. Es können Mandatsbewerber aller antretenden Parteien und Wählervereinigungen angekreuzt werden. Jedem Kandidaten kann man dabei bis zu drei Stimmen geben. Weiterhin ist es möglich, nur einer Partei seine Stimme zu geben. Wird die von der Partei aufgestellte Liste durch das so genannte "Listenkreuz" bestätigt, werden die Stimmen der Listenreihenfolge entsprechend auf die Kandidaten verteilt, bis alle Stimmen vergeben sind. Dabei kann der Wähler auch Kandidaten auf der angekreuzten Liste durchstreichen, diese erhalten dann keine Stimme.

Ausländerwahlrecht

Wir fordern das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Das Bundesland NRW soll sich im Bundesrat um eine Änderung des Grundgesetzes bemühen.

Bürgerentscheid Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind positiv für eine Beteiligung der Bürger am politischen Geschehen in ihrer Stadt. Wir fordern eine Änderung der Gemeindeordnung, die die Erfolgschancen für Bürgerbegehren entscheidend verbessern und überflüssige Hürden abbaut:

Themenausschlüsse weitgehend streichen

Bürger müssen gerade bei Entscheidungen über die wichtigsten stadtentwicklungspolitischen Fragen mitentscheiden können. Dazu gehören auch Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder eines förmlichen Verwaltungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung oder eines abfallrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen, wasserrechtlichen oder vergleichbaren Zulassungsverfahrens zu entscheiden sind; die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen oder auch Bürger- und Ratsbegehren über Abgaben und Gebühren.

Kostendeckungsvorschlag streichen

Bisher werden an Bürgerbegehren strengere Maßstäbe angelegt als an das Handeln der gewählten Vertreter im Rat. Wir vertrauen den Bürger auch in Finanzfragen. Die Beteiligung der WählerInnen an der Ausgabenpolitik führt dazu, dass diese näher an den Präferenzen der Wähler und Wählerinnen ausgestaltet wird und dass eine geringere Verschuldung, eine effizientere Verwaltung und ein höherer Wohlstand erreicht werden kann.


Sammelfrist streichen

Die Sammlung von Unterschriften sollte so lange gültig sein, wie in der Sache noch keine unveränderlichen Fakten geschaffen worden sind. Räte können auch noch nicht umgesetzte Beschlüsse jederzeit wieder aufheben. Direkte Demokratie profitiert von Verfahren, die auf lange Zeiträume hin angelegt sind, diese bieten mehr Chancen auf eine ausreichende Diskussion um die besten Ideen und fördern die Meinungsbildungsprozesse.


Zustimmungsquorum streichen

und bei Bürgerentscheiden durch ein gestaffeltes Beteiligungsquorum ersetzen! Eine niedrige Beteiligung liegt daran, dass es um eine einzige Sachfrage geht. Zur Abstimmungsteilnahme ist deshalb meist nur ein Bruchteil der an einer Wahl Teilnehmenden motiviert. Dies verringert aber nicht die Legitimation des Abstimmungsergebnisses. Bei einem Bürgerentscheid sei die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern sich in Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern mindestens 15 v.H. oder mit mehr als 100.000 Einwohnern mindestens 10 v.H. der Stimmberechtigten an der Abstimmung beteiligt haben. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Bei Ratsbürgerentscheiden entscheide allein die Mehrheit der abgebenden Stimmen.


Faire Abstimmungsregeln

Nur praktikable und bürgerfreundliche Verfahren bringen auch repräsentative Ergebnisse bringen und sorgen für eine breite Akzeptanz der Abstimmungsergebnisse, dazu gehören ausreichende Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten. Schriftliche Benachrichtigung der Bürger, eine ausreichende Anzahl von Abstimmungslokalen sowie die Möglichkeit zur Briefabstimmung sollen wieder Standards für lokale Abstimmungen in den Kommunen werden. Wahlen und Abstimmungen sind wichtige politische Grundrechte der Bürger auf politische Selbstbestimmung, denen eine entsprechende Achtung und Wertschätzung gebührt. Der Urnengang ist für viele Bürger ein wichtiges demokratisches Ritual, dass niemandem vorenthalten werden sollte, ansonsten droht Bürgerentscheiden eine geringere öffentliche Aufmerksamkeit und damit eine niedrigere Abstimmungsbeteiligung.


Obligatorische Referenden

über die Gründung oder Schließung von gemeindlichen Eigenbetrieben, die Mitgliedschaft in Zweckverbänden oder den An- oder Verkauf von Unternehmensbeteiligungen in der Gemeindeordnung verankern! Obligatorische Bürgerentscheide schaffen Transparenz, Vertrauen und Mitentscheidungsmöglichkeiten in wichtigen kommunalpolitischen Fragen.

Ombudsfrau/ -mann für Bürgerbegehren

Unabhängig voneinander sollen Bürgerinitiativen und Bürgerbegehren einerseits, sowie Politik und Verwaltung andererseits über Verfahren von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beraten werden. Dieser Person könnte es auch gelingen, den vereinzelt konfrontativen Umgang von Bürgerbegehren und Gemeinden dahin gehend zu entschärfen, eine gemeinsame politische Streit- und Sachentscheidungskultur zu fördern. Des weiteren könnten landesweit die Erfahrungen vorangegangener Bürgerbegehren an andere Initiativen weitergegeben und erfolgreiche Begehren im Sinne eines "best practice" dokumentiert werden.

Volksentscheid

Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid sind positiv für eine Beteiligung der Bürger am politischen Geschehen in ihrem Bundesland. Seit 1950 haben die Bürger in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich mit Hilfe von Volksbegehren und Volksentscheid in die Landespolitik einzumischen. 2002 ist die Möglichkeit zur Durchführung einer Volksinitiative hinzu gekommen. Die Volksinitiative kann in der aktuellen Variation kaum politische Wirkung erzeugen und viele qualitative Volksentscheide scheitern an Formalitäten. Wir fordern eine Änderung der Ländergesetze, die die Erfolgschancen für basisdemokratische Abstimmungen entscheidend verbessern und überflüssige Hürden abbauen:

Volksinitiative verbessern

Unsinnige Rechtsvorschriften bezüglich der Unterschriftensammlung sollen gestrichen werden. Es soll ausdrücklich erlaubt sein Unterschriftenlisten von den Initiatoren einer Volksinitiative an Interessenten zu verschicken, weiter gereicht oder im Internet zum herunterladen bereit gestellt werden. Nicht nur von den Initiatoren benannte "Berechtigte" sollen Unterschriften sammeln dürfen. Die Volksinitiative soll zum Antrag auf die Durchführung eines Volksbegehrens gemacht werden können. Bisher muss man hierzu in NRW erneut 3.000 Unterschriften sammeln und diese als Zulassungsantrag zum Volksbegehren einreichen. Des weiteren soll die politische Bildung junger Menschen und die Integration hier lebende Ausländer gefördert werden, indem man Volksinitiativen auch für Jugendliche ab 16 Jahren und Nichtdeutsche öffnet. Zudem plädieren wir dafür die Unterschriftenhürde auf 30.000 Unterschriften zu senken.

Finanzwirksame Volksbegehren

zulassen! Die BürgerInnen sollen sich im Rahmen eines Volksbegehrens an der Ausgabenpolitik beteiligen und haben somit die Möglichkeit ihr Lebensumfeld bedürfnisorientiert mitzugestalten. Bisher ist es so, dass Volksentscheide, die ausdrücklich Steuern, Kreditaufnahme oder den Haushalt zum Thema haben von vornherein unzulässig sind. Die meisten politischen Entscheidungen haben aber finanzielle Auswirkungen, beeinflussen also indirekt den Haushalt. Wir fordern, dass Ausgaben ab einer bestimmten Höhe per Volksabstimmung verpflichtend bestätigt werden müssen.

Unterschriftenhürde für Volksbegehren auf 2 Prozent senken!

Das Unterschriftenquorum beim Volksbegehren stellt sicher, dass das Interesse an der Abstimmungsfrage genügend breit ist und der Aufwand eines Volksentscheids sich lohnt. Mit zunehmender Größe eines Bundeslandes verringert sich aber der Anteil der Betroffenen und Interessierten in der Regel erheblich, so dass sinkende Prozentzahlen oder Obergrenzen nahe liegen.

Freie Unterschriftensammlung

für Volksbegehren ermöglichen! In NRW kann man nur in amtlichen Eintragungsstellen mit seiner Unterschrift ein Volksbegehren unterstützen. Die deutsche Kommunalebene in allen anderen Bundesländern sowie zum Beispiel auch die Schweiz und Italien kennen ausschließlich die freie Unterschriftensammlung bei kommunalen Bürgerbegehren.

Sammelfrist für Volksbegehren auf mindestens sechs Monate verlängern!

Die Sammelfrist für Volksbegehren ist in NRW mit nur acht Wochen sehr knapp bemessen ist. Die Bürgerinnen und Bürger haben kaum Zeit, sich in den Rathäusern als Unterstützer eines Volksbegehrens einzutragen. Dies verhindert die freie Entfaltung der Wirkung von Volksbegehren und steht einer umfassenden öffentlichen Debatte über ein politisches Thema entgegen.

Abstimmungshürde streichen

Damit ein Volksentscheid in NRW gültig ist, muss die Mehrheit der Abstimmenden mindestens 15 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen, dies sind fast zwei Millionen der gut 13 Millionen Stimmberechtigten. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Beteiligung an Volksentscheiden meist niedriger ist als bei Wahlen. Während es bei Wahlen immer um eine Entscheidung über die Richtung der Gesamtpolitik in den nächsten Jahren geht, geht es bei einem Volksentscheid immer nur um das "Ja" oder "Nein" zu einer einzigen Sachfrage. Zur Abstimmungsteilnahme ist deshalb meist nur ein Bruchteil der an einer Wahl Teilnehmenden motiviert. Bei Volksabstimmungen über verfassungsändernde Volksbegehren bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Abstimmenden und einer Abstimmungsbeteiligung von mindestens 50 Prozent aller Stimmberechtigten. Mindestens 6,6 Millionen NRW-Bürger müssten also an einem Volksentscheid über eine Verfassungsänderung teilnehmen. Zum Vergleich: Die Beteiligung an der letzten Landtagswahl im Mai 2005 betrug 63 Prozent.

Obligatorische Volksabstimmungen

über Verfassungsänderung einführen! Eine Verfassung regelt die Grundlage des Zusammenlebens aller Bürger. Sie schreibt die demokratischen Rechte der Bürger fest, genau deshalb sollten diese auch bei Änderungen ihrer Bürgerrechte die letzte Entscheidung treffen dürfen. Obligatorische Referenden können einen besonders sachlichen und fruchtbaren öffentlichen Diskurs aus, weil sie nicht unbedingt einer ideologischen Ecke oder Partei zugeordnet werden.