Benutzer:NineBerry/BPT2010/Antrag Artikel3
Antrag an den Bundesvorstand: Unterstützung der Aktion Artikel3
Antrag
Der Bundesvorstand soll die Piratenpartei Deutschland offiziell als Unterstützer der Aktion Artikel3 registrieren.
Hintergrund
Die Aktion Artikel3 möchte Artikel 3 des Grundgesetzes (Verbot von Diskriminierung) um das Merkmal "sexuelle Identität" erweitern. Im Grundgesetz soll festgehalten werden, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung oder seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt behandelt werden darf.
Begründung
Die Grundrechte von Lesben, Schwulen, Transsexuellen und Intersexuellen werden in Deutschland bislang hauptsächlich aus dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Abs. 1 GG) abgeleitet. Dieses wird allerdings durch die verfassungsmäßige Ordnung einerseits und das "Sittengesetz" andererseits beschränkt.
Das ominöse "Sittengesetz" wurde in der Bundesrepublik der Nachkriegszeit gegen die Grundrechte von Lesben und Schwulen eingesetzt. Es diente dem Bundesverfassungsgericht noch 1957 dazu, die Zulässigkeit der Strafbarkeit von Homosexualität zu begründen. Inhaltlich bestimmt – so Karlsruhe damals – sei das hiesige Sittengesetz vor allem durch die Auffassungen der großen christlichen Kirchen.
Eine Grundgesetzerweiterung wäre ein wirksamer Sperrriegel gegen "ein Comeback des Sittengesetzes als Grundrechtsschranke". Zwar schlummert das Sittengesetz derzeit inaktiv und unbeachtet in Artikel 2. Aber es könnte jederzeit reaktiviert werden, etwa wenn neue religiöse oder fundamentalistische Strömungen erstarken.
Die Piratenpartei soll sich aktiv für den Grundsatz "Gleiche Rechte für alle" und gegen die Diskriminierung von Minderheiten aussprechen.
Diskussion
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