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Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens

  • Titel: Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens
  • SortKey: CCM
  • Status: Angenommen2010.1
  • Ansprechpartner: Tessarakt
  • Sub-AG: Inneres
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens

Das Widerspruchsverfahren gegen Behördenentscheidungen als Vorstufe zur Klage vor dem Verwaltungsgericht muss beibehalten werden, um das Justizsystem vor unnötiger Überlastung zu bewahren und ein flexibles und bürgernahes Handeln der Behörden weiterhin zu ermöglichen.

Kommentar

Alternativantrag zu sich selbst, es wird nur einer der beiden vorgeschlagenen Texte angenommen

 

Kurzfassung

Das Widerspruchsverfahren als Vorstufe zur Klage vor dem Verwaltungsgericht muß beibehalten werden.

Vorschlag

Gegen belastende Verwaltungsakte der Behörden steht der Rechtsweg offen. Die Verwaltungsgerichtsordnung (des Bundes) sieht vor, daß vor einer Klage beim Verwaltungsgericht ein Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) durchzuführen ist.

Die Länder haben die Möglichkeit, dieses Vorverfahren abzuschaffen. In anderen Bundesländern ist das bereits in vielen Bereichen geschehen, in Baden-Württemberg nur in einzelnen Bereichen. Ein prominentes Beispiel sind die Studiengebührenbescheide, gegen die direkt geklagt werden muß.

Das Widerspruchsverfahren sollte aus folgenden Gründen beibehalten werden:

  • Es ermöglicht die Korrektur von versehentlichen Fehlern im Bescheid ohne großen Aufwand für Bürger und Verwaltung und zu geringen Kosten.
  • Es ermöglicht ein flexibles Vorgehen bei unklarer Rechtslage: Die Verwaltung kann die Entscheidung (in der Regel mit Einverständnis des Bürgers) zurückstellen, bis die entscheidende Frage in Musterverfahren geklärt ist.
  • Im Widerspruchsverfahren kann nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern auch die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns überprüft werden.
  • Die Gerichte werden von Klagen entlastet, die nur zur Wahrung von Fristen eingelegt werden.
  • "Nicht nur der Bürger will nicht sofort klagen müssen, auch die Behörde will nicht sofort verklagt werden."
  • Bei Allgemeinverfügungen (beispielsweise Verkehrszeichen) eröffnet das Widerspruchsverfahren dem einzelnen Bürger zunächst die Möglichkeit, seine Argumente gegenüber der Verwaltung vorzubringen (also rechtliches Gehör). Für dieses erste rechtliche Gehör sollte er nicht gleich vor Gericht ziehen müssen. Die Hürde für ein Gerichtsverfahren ist sowohl vom Aufwand als auch von den Kosten gerade für finanziell schlechter Gestellte Bürger recht hoch. Sparmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten des Rechtes der Bürger auf Gehör gehen, zumal die Quote der zurückgenommenen bzw. falschen Bescheide einen erheblichen Umfang hat.

Protokollauszug

Navigator - [1]

  • Tesserakt: Ist eigentlich für beide Seiten besser. Der Bürger kann sich besser wehren und die Behörde wird nicht immer gleich am Anfang verklagt.
  • Eckes: Was waren die Gründe für die Abschaffung?
  • Tesserakt: Vereinfachung der Behördenarbeit, damit nicht jeder Widerspruch einlegt.
  • Thomas: Gibt es irgendwelche statistischen Zahlen?
  • Meinungsbild: Mehrheit dafür, keine Gegenstimmen, 5 Enthaltungen

Tirsales - [2]

Gegen Verwaltungsakte kann bisher Widerspruch eingelegt werden, soll geändert werden auf nur noch Klage.

Frage: Warum Abschaffung?

Begründung mit Verwaltungsvereinfachung da bei Widerspruch viele Widersprüche eingelegt werden.

Frage: Gibts bereits Statistiken?

Bisher nein.

Frage: Kann man dann einfach noch warten bis andere Länder Erfahrung haben?

Einwand: Geht ja auch nicht nur um Kostenersparung bei Beibehaltung Widerspruchsverfahren sondern auch um Bürgerfreundlichkeit.

Meinungsbild

  1. Für Nachverfolgung
    1. Große Mehrheit bei 5 Enthaltungen

MH - [3]

Forderung von Beibehaltung in das Programm aufnehmen:

  1. Merhheit pro
  2. 0 Gegen
  3. 4 Enthaltungen

Quellen

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
30.11.2009 Vorgeschlagen Erster Vorschlag