NRW:Arbeitskreis/Bildungspolitik/Programmentwürfe/Entwurf-Ergonaut

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50px Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet/fand eine offene Diskussion des Themas statt.

Wenn Du meinst, diese Idee erweitern zu können, tu es, aber bitte beachte die Diskussionsregeln. Ist die Idee tragfähig und mehr als eine Einzelmeinung, so kann man das Ganze auch als Entwurf kennzeichnen.

Dieser Programmentwurf basiert auf dem Parteiprogramm der Piratenpartei, das auf der Gründungsversammlung am 10. September 2006 in Berlin sowie dem Bundesparteitag am 5.7.2009 in Hamburg beschlossen wurde.

Ideen und Änderungen willkommen, bitte farblich kennzeichnen.
Autor Ergonaut

Präambel - auf dem Weg zur Informations- und Wissensgesellschaft

Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht des Menschen. Der freie und selbstbestimmte Zugang zu Bildung und Wissen für alle Bürger, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung und wirtschaftlicher Situation ist die Grundvoraussetzung, um die kommende Informations- und Wissensgesellschaft mit Leben zu erfüllen. Unsere aktuellen Erziehungs-, Schul- und Hochschulsysteme werden diesem Anspruch nicht gerecht. Sie sind daher nicht zukunftsfähig. Dies gilt insbesondere sowohl für die dringend notwendige, über rein wirtschaftliche Bedarfe hinausgehende Ausbildung von Kompetenzen zur Lösung der existierenden und kommenden Probleme der internationalen Wirtschaftsräume, der interkulturellen Kommunikation und der Ökologie des gesamten Planeten, als auch für die tiefere Bedeutung der Bildung, die - über Wissen und Fachkompetenz hinaus – die sozialen Komponenten der Toleranz, der Anerkennung des Anderen und des konstruktiven Miteinanders im Gestalten von "Welt" beinhaltet.

Als Deutschlehrerin sage ich hier: Zu viele Infos in einem Satz - wen willst du damit erschlagen..??? ;-)--AnnettePiratin 22:27, 3. Dez. 2009 (CET)

Die Identität des Einzelnen im Gefüge der Gemeinschaft entsteht in der Informations- und Wissensgesellschaft wesentlich durch selbstbestimmte Bildung. Das schließt individuelle lebenslange Lernprozesse ausdrücklich mit ein.

Grundvoraussetzung piratischer Politik ist daher die Forderung nach staatlich bereitgestelltem kostenfreiem Zugang zu Erziehung, Bildung und Wissen, von der Kindertagesstätte über die freie Schulwahl bis hin zu beruflicher Bildung und Hochschulstudium. Zusätzliche privatwirtschaftlich basierte und kostenpflichtige Angebote werden begrüßt und durch die Forderung nicht ausgeschlossen, sofern sie den staatlich festgelegten Bedingungen für Lerninhalte und –Verfahren genügen. Was ist daran piratig?--AnnettePiratin 22:27, 3. Dez. 2009 (CET)

Status Quo und grundlegende Forderungen

Im Bildungssystem fehlt es generell an einer Kultur der motivierten und selbstbestimmten Anstrengung, die nicht durch verordnete Erhöhungen des Leistungsdrucks oder Regelzeiten zu erreichen ist. Unsere Erziehungs- und Bildungssysteme kranken derzeit an einem fortgesetzten Evaluierungs- und Reformwahn, der demotivierend und kreativitätshemmend vornehmlich auf dem Rücken der Lernenden und Lehrenden ausgetragen wird, ein krasser Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht. Kontraproduktiv werden hierdurch neue Probleme erst hervorgerufen und genau diejenigen Probleme verstärkt, die eigentlich gelöst werden sollen.

Dies betrifft die mangelnde Durchlässigkeit des viergliedrigen Schulsystems in den Sekundarstufen, die die Entdeckung von Begabungen behindert bis verunmöglicht und individuelle Förderung dort vernachlässigt, wo sie dringend notwendig ist. Die inhaltslastige Schieflage der Unterrichtsfächer wirkt der Entwicklung methodischer Kompetenzen, der Aneignung von Verfahren des selbstgesteuerten Wissenserwerbs und der Übung von Lernverfahren entgegen. Das vorwiegend praktizierte 45-Minuten-Raster der Schulen behindert inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit und notwendige Vertiefungsphasen des Lernstoffs sowie die Vermittlung sozialer Kompetenzen über Teamwork und Projektarbeit. Letztere bleiben die Ausnahme von der Regel, zusätzlich erfährt hierdurch der unbestritten notwendige Frontalunterricht eine inflationäre Entwertung.

Im Hochschulwesen bedarf der Bologna-Prozess einer dringenden und grundlegenden Revision. Die Verschulung der Studiengänge ist zurückzunehmen durch a) eine jeweils fachspezifische Verlängerung der Regelzeit der Bachelorstudiengänge um mindestens zwei Semester und durch b) die Schaffung von zeitlichen, kurs- und projektgetriebenen Freiräumen und Anreizen für ein Studium generale zur Förderung inter- und transdisziplinären Denkens. Die Zugangsbeschränkung zum Masterstudium nach bestandenem Bachelor ist grundsätzlich und umfassend zurückzunehmen. Verschiedene Ausbildungsgänge der beruflichen Bildung sind auf Akademieniveau anzuheben, a) zur Erhöhung der Attraktivität und zur gesellschaftlichen Aufwertung der Ausbildungsgänge (z.B. von Krankenschwestern -> Liste der Berufe und Ausbildungsgänge notwendig als Anlage zum Programm!!!) und b) zur Herstellung bislang nicht existenter internationaler Vergleichs- und Kooperationsmöglichkeiten. Studiengebühren für das Hochschul-Erststudium sind abzuschaffen und durch einen semestergebundenen Studienbeitrag zu ersetzen. Für ein Zweitstudium können maßvoll Studiengebühren erhoben werden.

Darüber hinaus ist das Kennzahlensystem zur Leistungsbewertung des Bildungssystems einer grundlegenden Kritik und Revision zu unterziehen. Die Piratenpartei fordert daher den Einsatz einer unabhängigen Fachkommission zur Ausarbeitung einer Kennzahlensystematik, die eine solide Datenbasis zur Bewertung unseres Bildungssystems liefern soll.

Maßnahmenkatalog

Zur Erlangung der Zukunftsfähigkeit unseres Bildungssystems in Nordrhein-Westfalen schlagen wir daher folgende Maßnahmen vor.

Vorschulerziehung und frühkindliche Bildung

  • Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten für alle Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahrs
  • Aufwandsträger sind die Kommunen, die zur Erfüllung ihrer Dienstleistungsaufgaben staatlicherseits zu unterstützen sind.
  • Kirchliche Kindertagesstätten und solche in weiterer freier Trägerschaft sind zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch ein staatliches Anreizsystem zu unterstützen, sofern ein freier Zugang unabhängig von der religiösen Überzeugung der Eltern gewährt wird. Der freie Zugang ist nachweispflichtig.
  • Aufwertung der Tätigkeit und des gesellschaftlichen Ansehens von Erzieherinnen und Erziehern durch entsprechende Vergütung und die Zahlung von Boni.

Schulsystem

Allgemeines: Das nordrhein-westfälische allgemeinbildende Schulsystem ist mit seiner Viergliedrigkeit sowohl im Sinne der Bildungsgerechtigkeit als auch in seiner Zahl der Abgänger mit allgemeiner Hochschulreife nicht mehr zeitgemäß. Die eingliedrigen Schulsysteme der PISA-Spitzenreiter, z.B. Finnland und Kanada, erwiesen sich in den letzten Jahren insgesamt als leistungsfähiger.
Die Klassengröße bleibt generell auf max. 25 Schülerinnen und Schüler beschränkt. Die Schulen sollen frei wählbar sein.

Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen

Im Sinne der Menschenrechte und der Ausprägung einer Kultur der gemeinsamen Verantwortung im Miteinander und Füreinander muss es Ziel einer jeden Schulpädagogik sein, Ausgrenzungen und Separationen weitestgehend zu vermeiden. Daher fordert die Piratenpartei einen kontinuierlichen Rückbau der Förderschulen in NRW und die weitestgehende Einbindung der Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen in die allgemeinbildenden Schulen nach den Prinzipien der Inklusion und der Inklusionspädagogik.

Grundschulen - Primarstufe

Die 4-jährige Grundschule (Klassen 1–4) mit den Fächern Deutsch, Mathematik und Sport und dem Fach Sachunterricht als thematischem Leitfach soll in ihrer jetzigen Form beibehalten werden. Die Eltern haben die Möglichkeit, die Grundschule frei zu wählen.

Sekundarstufen I und II

Modell I – eingliedriges Schulsystem in der Sekundarstufe I, Klassen 5-10

Das nordrhein-westfälische allgemeinbildende Schulsystem ist mit seiner Viergliedrigkeit sowohl im Sinne der Bildungsgerechtigkeit als auch in seiner Zahl der Abgänger mit allgemeiner Hochschulreife nicht mehr zeitgemäß. Die eingliedrigen Schulsysteme der PISA-Spitzenreiter, z.B. Finnland und Kanada, erwiesen sich in den letzten Jahren insgesamt als leistungsfähiger. Das geforderte Modell I der Piratenpartei baut auf einer insgesamt maximal 13-jährigen Regelschulzeit auf. Hiermit ist die aktuelle Verkürzung der Gymnasialzeit auf 8 Jahre implizit zurückgenommen. Für die Sekundarstufe I (Klassen 5-9 und Klasse 10) ist eine Gemeinschaftsschule einzuführen, die die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I aus den bisherigen Haupt-, Real- und Gesamtschulen und den Gymnasien zusammenführt. Die bisherige, diskriminierende und leistungshemmende, explizite Differenzierung über den Besuch einer bestimmten Schulform wird durch eine Binnendifferenzierung innerhalb der Schule über die erfolgreiche Teilnahme an Leistungskursen ab Klasse 7 abgelöst. Die Klassen 5 und 6 der Gemeinschaftsschule bilden eine Orientierungsstufe mit breitem Fächerangebot, in der die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Möglichkeiten und Neigungen entdecken können für eine spätere Wahl ihrer Schwerpunkte, die sich in den Leistungskursen ausdrücken. Die Gemeinschaftsschule bietet Abschlüsse nach Klasse 9 (allgemeiner Schulabschluss) und Klasse 10 (mittlere Reife) an.
Abschlüsse:

  • Der allgemeine Schulabschluss mit Klasse 9 berechtigt zur Aufnahme einer Ausbildung in einem Lehrberuf und dem parallelen Besuch einer Berufsfachschule.
  • Die mittlere Reife nach Klasse 10 berechtigt zur Aufnahme einer Ausbildung in einem Lehrberuf sowie zum Besuch einer weiterführenden, berufsvorbereitenden Fachschule, eines Berufskollegs oder eines Gymnasiums.

Die Regelschulzeit des Gymnasiums (Sekundarstufe II, Kollegstufe, Klassen 10-13) soll 4 Jahre betragen. Schwerpunkt des Gymnasiums ist der wissenschaftspropädeutische Unterricht in den Leistungskursen und in den Kernfächern. Nach Klasse 9 oder 10 der Gemeinschaftsschule kann der Wechsel auf ein Gymnasium (Klasse 10-13) erfolgen. Das Gymnasium bietet als Abschlüsse nach Klasse 12 die Fachhochschulreife sowie das Abitur nach Klasse 13 an, die allgemeine Hochschulreife. Der Abschluss der Fachoberschule oder des Berufskollegs nach Klasse 13 beinhaltet ebenfalls die Fachhochschulreife. Ein mit Bachelor abgeschlossenes Fachhochschulstudium beinhaltet die allgemeine Hochschulreife.

Modell II – zweigliedriges Schulsystem in der Sekundarstufe I, Klassen 5-10 (vollständiger äußerlicher Erhalt der Heiligen Kuh Gymnasium)

Modell II stellt eine Variante zu Modell I dar, in der lediglich die Schülerinnen der Klassen 5–10 der Haupt-, Real- und Gesamtschulen in einer Gemeinschaftsschule zusammengeführt werden. Das Gymnasium bleibt in seiner bisherigen äußeren Form in den Klassen 5–13 erhalten. Die Verkürzung der Gymnasialzeit auf 8 Jahre (G8) ist zurückzunehmen. Die Gemeinschaftsschule bietet über die Variante des Modells I hinaus auch die Sekundarstufe II (Klassen 10-13) mit dem Abschluß Abitur und der allgemeinen Hochschulreife an. Abhängig vom Leistungskursprofil ist ein jederzeitiger Wechsel auf ein Gymnasium möglich.

Fächerangebot

Das Fächerangebot des allgemeinbildenden Teils des Schulsystems hat sowohl inhaltlich als auch methodisch dem exponentiell zunehmenden Wissenskanon der Menschheit Rechnung zu tragen. Dies kann nur geschehen durch eine grundsätzlich anzustrebende Verschiebung des Schwerpunktes von der Vermittlung inhaltlichen Wissens hin zur Vermittlung von Methodenkompetenzen zur möglichst eigenständigen Erschließung von Wissensinhalten und zur Beförderung einer späteren Kultur des lebenslangen Lernens. Diese Verschiebung soll dem zunehmendem Alter der Lernenden angepasst sein.

Kernfächer (Pflicht)
  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch, bzw. eine Pflichtfremdsprache
  • Sport
  • Der Wahl der Leistungskurse angepasste Pflicht-Orientierungsfächer: Eine Naturwissenschaft, Kunst oder Musik, eine weitere Fremdsprache, zwei Fächer aus dem geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Bereich (Religion, Philosophie, Sowi, Politik, Wirtschaftskunde)
Weitere Fächer
  • Geschichte, Geographie, Sowi, Politik, Wirtschaftskunde
  • Musik, Kunst
  • Physik, Chemie, Biologie, Informatik
  • Latein, Altgriechisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Türkisch
  • Religion (katholisch, evangelisch, Islamunterricht), Ethik/Wertekunde
Methodenkompetenzen

allg. Medienkompetenz, Mathematik, Logik, Rethorik, hermeneutische Verfahren


Unterstützende und flankierende Maßnahmen für das Schulsystem - IT und Lernmittel

Die aktuelle Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln ist auf Lern-Content beschränkt, der im wesentlichen aus Lehr- und Übungsbüchern besteht. Im Jahr 2008 betrug der Handelsumsatz – private und öffentliche Mittel - in NRW mit Schulbüchern und CD-basierter Lernsoftware in den allgemeinbildenden und den beruflichen Schulen 123 Mio € (Quelle: VDS-Bildungsmedien). Demgegenüber stehen Gesamtinvestitionen der Städte und Landkreise im Jahr 2008 von rund 1 Mio € (Quelle: Medienzentren) bei den audiovisuellen Medien (didaktische DVDs mit Videocontent sowie Online-Medien), die über die kommunalen und Landesmedienzentren über die Verleihsysteme und das Online-Distributionsystem EDMOND-NRW bereitgestellt werden. Dieses erhebliche Ungleichgewicht zugunsten der papiergebundenen und nicht-netzwerkfähigen Bereitstellung von Lernmitteln ist historisch bedingt und stellt eine Momentaufnahme der aktuellen Entwicklung dar.
Die Bereitstellung von PCs für Schulen erschöpft sich mit Desktop-Geräten, die hauptsächlich in Computerräumen und Medienecken zum Einsatz kommen. Mobile Computing im Kontext Schule hatte bislang nur Modellcharakter und ist – ebenso wie die digitale Schulmappe – zur Zeit nur punktuell und in Evaluationsprojekten realisiert.
Die Piratenpartei NRW fordert eine deutliche Verschiebung dieser Verhältnisse, die zudem zukunftsfähige Innovationsprozesse bei Schulbuchverlagen, Anbietern von Digitalmedien und IT-Dienstleistern stimulieren wird. Als Maßnahmenkatalog wird ein 5-Jahres-Plan „IT-Initiative Bildungsinnovation für Schulen“ (IBIS) vorgeschlagen:

  • kontinuierlicher Ausbau der Bereitstellung standardisierter multimediafähiger Notebooks oder Netbooks für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr im Rahmen von IBIS. Die Finanzierung kann über Leasingverträge inkl. Versicherung und 24h-Supportservice gewährleistet werden. Ein automatischer Austausch der Geräte kann alle 4-5 Jahre erfolgen. Die notwendige Standardsoftware kann zu 90% - 100% aus Open-Source-Angeboten bestehen. Die finanzielle Belastung pro SchülerIn beläuft sich auf max. 12€/Monat. Anmerkung: Dieser Betrag ist etwa 4mal so hoch, wie die durchschnittlichen Aufwendungen für Schulbücher pro SchülerIn und Jahr.
  • kontinuierlicher Ausbau der Bereitstellung serverbasierter virtueller Lernumgebungen/Lernmanagementsysteme (LMS) für alle Schulformen im Rahmen von IBIS. Die Bereitstellung der IT-Serverdienstleistungen kann über das Netzwerk der kommunalen IT-Dienstleister erfolgen. Die finanzielle Belastung beträgt etwa 3€/SchülerIn/Jahr. Anmerkung: Dieser Betrag liegt weit unter den jährlich anfallenden Kopierkosten pro SchülerIn und Jahr in jeder Schule.
  • Ausbau der Bereitstellung von online-distribuierbaren audiovisuellen Lernmitteln im Rahmen von IBIS. Als Modell dient hier die handelsübliche didaktische DVD, die den Anforderungen der Wiedergabe über Webbrowser und Mediaplayer angepasst wird. (Ein solches landesweites Distributionssystem in NRW namens EDMOND-NRW (Elektronische Distribution von Bildungsmedien on Demand der Medienzentren NRW) existiert bereits seit 2003 und befindet sich zur Zeit in einer zweiten Ausbaustufe.) Die finanzielle Belastung für den Ankauf weiterer Medienlizenzen beträgt etwa 2,50€/SchülerIn/Jahr. Anmerkung: Dieser Betrag liegt weit unter den jährlich anfallenden Kopierkosten pro SchülerIn und Jahr in jeder Schule.

Unterstützende und flankierende Maßnahmen für das Schulsystem – Lehrkräftefortbildungen

Die Piratenpartei fordert:

  • die Übernahme des Umgangs mit LMS und Online-Medien in die reguläre LehrerInnenfortbildung im Rahmen von IBIS. Hierzu ist über das bisherige Volumen hinaus eine weitere Freistellung/Neueinstellung von landesweit insgesamt 100 medien- und IT-affinen Lehrkräften und/oder Dozenten zur Durchführung dieser Fortbildungen erforderlich.
  • den Ausbau der verpflichtenden LehrerInnenfortbildung auf 10 Tage pro Jahr. Insgesamt 3 Tage der LehrerInnenfortbildung (3 Tage) sollen in universitärer Verantwortung liegen und an universitären Pädagogik- oder Fachseminaren durchgeführt werden. Dies dient erstens einem schnelleren und effizienteren Transfer universitärer Erkenntnisse in die berufliche LehrerInnenpraxis, zweitens werden die entsprechenden Fachbereiche der Universitäten dazu angehalten, sich stärker in der beruflichen Fortbildung zu engagieren. Sie bereiten sich durch entsprechende Fortbildungsangebote auf eine allgemein anzustrebende Kultur des lebenslangen und berufsbegleitenden Lernens vor und sind in diesen Prozess aktiv eingebunden. Die Lehrkräfte entscheiden selbst, welche Fortbildungsangebote sie aus dem universitären Portfolio wahrnehmen möchten.
  • Die Fortbildungen sind nachweispflichtig.

Hochschulsystem

Berufliche Bildung

Lebenslanges Lernen

zur Meinungsfindung: Gedanken zum Prinzip der Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern

Hierbei handelt es sich um ein heikles Thema, das mehrere Aspekte berührt. Von einigen Piraten wird gefordert, das Noten-, bzw. Punktesystem lediglich intern als reines Feedbacksystem für die Schülerinnen und Schüler zur eigenen Leistungseinschätzung zu nutzen. Die Weitergabe der Noten auf Abschlusszeugnissen entspricht in dieser Interpretation einer Veröffentlichung von Daten der betroffenen Person in Sinne eines Leistungs- und Vermögensurteils und verletzt daher das Recht der Person an den eigenen Daten.
An dieser Stelle wird das Dilemma zwischen den von einigen Piraten angemahnten Persönlichkeitsrechten und der in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst alltäglichen Praxis offensichtlich.
Neben dem Recht des Bewerbers an den eigenen Daten gibt es auch ein legitimes Recht des Arbeitgebers, vorab etwas über den Bewerber und seine wohlgemerkt rein tätigkeitsbezogenen Fähigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten und Neigungen zu erfahren. Zwischen beiden Ansprüchen gilt es, maßvoll abzuwägen. Letztlich stellt das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis ein Vertrauensverhältnis dar, dass beiden Seiten ein legitimes Recht auf Informationen über die jeweils andere Seite einräumt.
Hat ein potentieller Arbeitgeber keinerlei Kenntnis der an anderer, hier staatlicher Stelle des Schulsystems vorgenommenen Bewertung des Leistungsvermögens, d.h. ist ihm nur bekannt, ob ein Bewerber bestanden oder nicht bestanden hat, dann besteht eine mögliche und voraussehbare Reaktion darin, selbst als Arbeitgeber zusätzliche Verfahren der Leistungsbewertung zu installieren, z.B. im Sinne von Assessmentcentern, bzw. dritte mit der Durchführung solcher nachträglicher Bewertungen zu beauftragen. Bei der Auswahl von Führungskräften ist dies seit Jahrzehnten international allgemein akzeptierte Praxis.
Eine Ausdehnung dieser Verfahren auf nahezu alle Bereiche der beruflichen Tätigkeiten stellt einen nicht zu vernachlässigenden zusätzlichen volkswirtschaftlichen Kostenfakor dar. Desweiteren sind die Abwicklungen der zusätzlichen „Prüfungsverfahren“ zunächst jeglicher staatlichen Kontrolle entzogen. Gesetzliche Verbote von Bewertungen nutzen dort gar nichts. Dies zeigt die Praxis der betrieblichen Zeugnisse beim Austritt aus einem Unternehmen mehr als deutlich. Hier sind schlechte Bewertungen durch einen Arbeitgeber in der jetzigen Rechtspraxis verboten. Der Arbeitnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, gegen ein ihm nicht genehmes Zeugnis arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten. Das Resultat war die Etablierung einer heute sattsam bekannten Art „Geheimsprache“ zwischen Personalverantwortlichen. Die Situation „Bewerbungsgespräch“ stellt für den Bewerber per se schon eine Prüfungssituation dar, die im Falle der Installation der von einigen Piraten vorgeschlagenen Regelung eine zusätzliche Verschärfung erfahren würde, unabhängig von der zusätzlichen Durchführung von Assessmentcentern.
In beiden, im Bewerbungsgespräch und in Assessmentcentern, ist die Performance des Bewerbers weitaus mehr von der Tagesform abhängig als die Bewertung zum Anschluss der Schule durch von staatlich anerkannten Lehrkräften vergebenen leistungsbezogenen Noten, die prinzipiell eine Bewertung über einen wesentlich längeren Zeitraum darstellen.
Was wollen wir?
Auswege aus dem Dilemma?
Eine Möglichkeit bestünde m.E. darin, ein Notenvergabevefahren so abzustimmen, das Schülerinnen und Schüler in einer Art „Konferenz“ oder in Einzelgesprächen gemeinsam über die nach außen zu kommunizierenden Abschlussnoten Konsens erzielen. Dies ist ja in vielen Fällen schon alltägliche Praxis. Übrigens: Entsprechende Versuche zur Fremdbewertung von Schülerinnen und Schülern untereinander zeigen, dass die Bewertungen dann wesentlich härter ausfallen, als Bewertungen durch die zuständige Lehrkraft.


Ich - als Gegner von öffentlichen Noten - will mich auch noch mal äußern: Noten bringen nach Außen nichts, außer einer scheinbaren Vergleichbarkeit von Leistungen. In der Tat sind diese Noten jedoch überhaupt nicht vergleichbar. Deshalb gehen doch auch immer mehr Wirtschaftsunternehmen davon weg diese überhaupt zur Kompetenzbewertung von Bewerbern zu verwenden und erschaffen sich - an ihre Anforderungen angepasste - Tests. Da Noten nach außen überhaupt keinen Zweck erfüllen (egal wie klein der Zahlenwert auch aufgeschlüsselt wird) kann man sie hier gleich wegfallen lassen. Ein anderer Fall ist die Leistungsbewertung für den Schüler selbst damit dieser weiß wo er steht. Hier kann man Noten verwenden, doch auch da wäre es in meinen Augen sinnvoller eine textliche Analyse von Stärken & Schwächen erfolgen zu lassen als so platt über einen Zahlenwert. Ein Gespräch über meine Leistungen hilft mir viel mehr als der Zahlenwert mit dem ich mich höchstens im Vergleich zum Rest der Klasse/des Kurses etc. einordnen kann. Das als Kurzfassung wieso Noten in Zahlenform in meinen Augen überflüssig sind.
Gedankenstuecke 11:56, 7. Dez. 2009 (CET)



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