Diskussion:Landesverband Hamburg/Satzung/Entwurf Landesfinanzausschuss
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Version vom 15. Oktober 2009, 23:44 Uhr von imported>Andreas Gerhold (→Rechte)
Rechte
3. Der Landesfinanzausschuss hat das Recht jederzeit Einsicht in die Finanzunterlagen des Landesverbandes zu nehmen.
- In den Finanzunterlagen sind auch personenbezogene Daten. Muss der Landesschatzmeister die dann jedesmal unkenntlich machen ? Schwan 18:57, 15. Okt. 2009 (CEST)
- Das muss m.E. nicht sein, da dies ein begrenzter und beauftragter Personenkreis ist, der selbstverständlich der Schweigepflicht unterliegt. Der LFA ist da dem Kassenprüfer gleichgestellt. -- Zam 00:41, 16. Okt. 2009 (CEST)
Pflichten
3. Der Landesfinanzausschuss bereitet zum Ende der Amtszeit eines Schatzmeisters die Unterlagen für den Kassenprüfer vor. Ausschussmitglieder sind als Kassenprüfer nicht zugelassen.
Verantwortlichkeit
1. Der Landesfinanzausschuss ist nicht Entscheidungsbefugt. Entscheidungen trifft der Landesschatzmeister und ist somit allein Verantwortlich.
- Punkt 3 bei den Pflichten passt nicht zu der Verantwortlichkeit. Denn wenn der Schatzmeister verantwortlich ist, kann er die Unterlagen nicht dem Landesfinanzausschuß überlassen. Schwan 18:57, 15. Okt. 2009 (CEST)
- Er muss sie auch einem Kassenprüfer überlassen und hat trotzdem die Verantwortung -- Zam 00:43, 16. Okt. 2009 (CEST)