HH Diskussion:7. Landesmitgliederversammlung/Antrag/Gruppenregeln

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§ 1 Grundsätzliches

3. ....... Sie unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen, sie sollte jedoch nicht den Grundsätzen und Zielen der Piratenpartei zuwiderlaufen.

Ersetze "sollte" durch "darf nicht". Begründung: Der Vorstand oder das Schiedsgericht hat sonst keine Handhabe, dagegen vorzugehen. Schwan 18:42, 15. Okt. 2009 (CEST)
Sehe ich nicht so. Auch innerparteilich darf es natürlich Kritik an den Zielen der Piratenpartei geben. Auch auf Gruppenebene. Prinzipiell sollte man aber innerhalb der Partei an einem Strang ziehen, deshalb das "sollte". Arbeitet eine Gruppe Parteischädigend haben Vorstand und Schiedsgericht natürlich jegliche Handhabe. Die Satzung geht dem Papier vor. --Christian 21:31, 15. Okt. 2009 (CEST)

6. Veröffentlichungen im Namen der Piratenpartei erfolgen ausschließlich durch den Landesvorstand oder durch von diesem beauftragte Piraten.

hinzufügen: "oder mit Genehmigung des Vorstands" Schwan 18:42, 15. Okt. 2009 (CEST)
das impliziert doch "beauftragte Piraten", oder verstehe ich was falsch? --Christian 21:31, 15. Okt. 2009 (CEST)

§ 2 Unterscheidung von Gruppen

1. ..... Ihre Aufgabe ist es, politische Themen aufzuarbeiten,....

Ersetze "aufzuarbeiten" durch "zu bearbeiten" Schwan 18:42, 15. Okt. 2009 (CEST)

§ 3 Pflichten einer Gruppe

3. Jede Gruppe lädt zu ihren Treffen, ob real oder virtuell, mindestens eine Woche im Voraus öffentlich über die Mailingliste und das Wiki ein. In der Einladung werden Ort und Zeitpunkt des Treffens sowie gegebenenfalls eine vorläufige Tagesordnung genannt.

Mit dieser Formulierung kann man sich niemals für dringende Angelegenheiten kurzfristig treffen. Schwan 18:42, 15. Okt. 2009 (CEST)
korrekt. Ich setze ein "grundsätzlich" ein --Christian 21:34, 15. Okt. 2009 (CEST)

7. Mindestens jährlich bestimmt jede Gruppe ihre Koordinatoren durch Wahl der AG-Mitglieder.

AG-Mitglieder durch Gruppenmitglieder ersetzen ? Schwan 18:42, 15. Okt. 2009 (CEST)
korrekt --Christian 21:34, 15. Okt. 2009 (CEST)

§ 6 Sonderstellung von Infrastruktur-Arbeitsgruppen (Infrastruktur-AGs)

4. Infrastruktur-AG .....

Entweder fehlt hinter AG ein s oder man denkt nochmal drüber nach, dass AG eine Arbeitsgruppe ist und eigentlich gar kein "s" als Mehrzahl hat, sondern ein "n". Notfalls könnte man sich auch damit behelfen, dass man "Arbeitsgruppe" immer ausschreibt. Schwan 18:42, 15. Okt. 2009 (CEST)
geändert Zam 00:33, 16. Okt. 2009 (CEST)