LSA:Geschäftsordnung 2009-08-02

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Hinweis Dieser Artikel ist veraltet. Er wurde nicht gelöscht, weil er die Geschichte des Landesverbandes dokumentieren soll.

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Geschäftsstelle:

Piratenpartei Sachsen-Anhalt Richard-Wagner Str.44 06114 Halle/Saale


                      Geschäftsordnung des Landesvorstandes Sachsen-Anhalt
                          
                                              

Grundlage dieser Geschäftsordnung bildet die Satzung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt.


1.) Vorstandssitzungen

Der Vorstand hält in der Regel mindestens einmal monatlich Vorstandssitzungen ab.

2.) Einladungen zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von mind. 7 Tagen per persönlicher E-Mail an die Vorstandsmitglieder und per Mitteilung über die Mailingliste eingeladen. Sobald ein Termin feststeht und mindestens 5 Mitglieder zusagen, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, Nichtanwesende Vorstandsmitglieder können TOP, Anträge und Beschlüsse, begründet, nachverhandeln lassen. Dabei handelt es sich um kein Vetorecht. Bei dringenden Themen ist eine kurzfristige Vorstandssitzung möglich; die jedoch dann nur dieses Thema behandelt.

3.) Versammlungsform

Der Vorstand trifft sich sowohl an wechselnden Orten in Sachsen-Anhalt als auch fernmündliche Treffen. Fernmündliche Sitzungen können stattfinden, wenn sich alle Vorstandsmitglieder mit einer technischen Realisierung einverstanden erklären, diese bei sich installieren und Technik / Ablauf so dokumentiert und offen sind, dass die Öffentlichkeit der Sitzungen weiterhin gegeben ist.

4.) Anträge zu einer Vorstandssitzung

Alle Anträge an die Vorstandssitzung sollten mindestens fünf Tage vor der behandelnden Vorstandssitzung allen wahlberechtigten Mitgliedern angekündigt werden, damit diese öffentlich diskutiert, destilliert und durch eine öffentliche Meinungserhebung untermauert werden.

Dies kann durch jedes wahlberechtigte Landesverbandsmitglied geschehen, wobei dem Vorstand zusteht, die Erhebung bei offensichtlichem Fehlen der Zweckmäßigkeit in ausführlicher öffentlicher schriftlicher Form abzulehnen. Das Ergebnis einer Meinungserhebung ergibt sich aus dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen zur Anzahl der Wahlbeteiligten und bindet den Vorstand nicht an eine Entscheidung, erzwingt aber eine ausführliche öffentliche schriftliche Begründung, sollte eine Entscheidung entgegen dem Ergebnis getroffen werden.

Die Erhebung des Meinungsbildes erfolgt mit geeigneten Methoden, sobald diese etabliert worden sind. Diese sollen sicherstellen, dass alle wahlberechtigten Mitglieder - und nur diese - die Möglichkeit haben, an ihr teilzunehmen und ihnen die Erhebungen rechtzeitig - d.h. mindestens 4 Tage vor Ende – bekannt gegeben werden.

Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob ein Antrag sofort behandelt oder auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung vertagt wird. Die Vertagung eines Antrages darf nicht mehr als dreimal erfolgen und muss begründet werden.

4a) Antragsberechtigt sind:

  • Mitglieder des Bundesvorstandes der Piratenpartei
  • Mitglieder des Landesverbandes Sachsen-Anhalt der Piratenpartei

einzeln oder als Gruppe

5.) Öffentlichkeit und deren Ausschluß

Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes grundsätzlich beiwohnen. Gäste können mit Mehrheit der anwesenden Vorstandmitglieder zugelassen werden. Auf Beschluss von zwei Dritteln der anwesenden Vorstandsmitglieder können Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt werden. Der Antrag ist zu begründen. Der nichtöffentliche Teil der Sitzung ist getrennt zu protokollieren. Piraten, die einen Antrag gestellt haben, können von der Behandlung des Antrages nicht ausgeschlossen werden.

6.) Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch einen der beiden Vorsitzenden, ggf. im Wechsel bzw. einen stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Auf Antrag kann die Leitung einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit temporär an ein anderes Vorstandsmitglied übertragen werden. Antragsberechtigt ist jedes Vorstandsmitglied.

7.) Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Vorstandsmitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Falls kein Konsens und keine Dringlichkeit besteht und eine Frage das erste Mal zur Abstimmung gestellt wurde, soll sie in der Regel auf die nächste Sitzung vertagt werden (höchstens drei Mal). Der Schatzmeister kann sein Veto-Recht bei allen Anträgen anbringen, deren Annahme Kosten verursachen würden. Dies muss er spätestens bis zur Entstehung der Kosten mit Begründung aufgrund der Finanzlage der Partei zu Protokoll geben, womit der Antrag als mehrheitlich abgelehnt zu behandeln ist.

8.) Rechtsgeschäfte

Einer der Vorsitzenden sowie ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten die Partei gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich, können Rechtsgeschäfte bis zu einer Einzelsumme von 100€ (Kosten über Laufzeit) selbstständig im Sinne der Partei durchführen. Die Gesamtsumme von Rechtsgeschäften einer Person darf die Summe von 100€ nicht überschreiten. Die Gesamtsumme wird bis zur Verifizierung durch einen Vorstandsbeschluss kumuliert. Für Rechtsgeschäfte mit einem Volumen über 100€ ist generell ein Vorstandsbeschluss notwendig, der den Handelnden Vollmacht erteilt.

9.) Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird nach der Vorstandssitzung allen Sitzungsteilnehmer per Mail zugestellt. Nach Erhalt des vorläufigen Protokolls soll jedes Vorstandsmitglied innerhalb von drei Tagen diesem zustimmen oder Widerspruch einlegen. Das Verstreichenlassen der Frist wird als Zustimmung behandelt. Das Recht, Einspruch gegen Beschlüsse zu erheben, bleibt davon unberührt.

10.) Aufgabenverteilung

Vorsitzende

Die Vorsitzenden vertreten den Landesverband nach außen. In Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern und Piraten initiieren sie Aktionen und Demos und koordinieren Wahlkämpfe. Sie schlichten Streitigkeiten im Vorstand. Sie leiten die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen, wenn kein anderer Versammlungsleiter gewählt ist.

Stellvertretende Vorsitzende

Die Stellvertretenden Vorsitzenden sind für die Veröffentlichung der Protokolle der Vorstandssitzungen verantwortlich, laden zu Vorstands- und Piratentreffen ein und legen Tagesordnungen vor. Sie vertreten die Vorsitzenden. Sie nehmen Anträge für Vorstandssitzungen und Parteitage entgegen und koordinieren ggf. Überschneidungen/ Klärungsbedarf zwischen Antragstellern und Vorstand.

Schatzmeister

Der Schatzmeister kann selbstständig alle notwendigen finanziellen Transaktionen durchführen. Er eröffnet und verwaltet die Konten und Kassen des Landesverbandes und organisiert die Finanzen. Er erstellt einen Rechenschaftsbericht, führt regelmäßig Buch und ist für Spendenquittungen verantwortlich. Der Schatzmeister informiert den Generalsekretär über den Stand der Mitgliedsbeiträge, die Vorsitzenden regelmäßig über die finanzielle Lage und veröffentlicht alle finanziellen Transaktionen anonymisiert lt. Bundesparteitagsbeschluß 2009.

Generalsekretär

Der Generalsekretär sorgt für die interne Organisation der Mitgliedsdaten und bearbeitet Mitgliedsanträge. Er ist für die Organisation der Partei nach innen zuständig und unterstützt die Gründung von Untergliederungen organisatorisch.

Politischer Geschäftsführer

Der Politische Geschäftsführer koordiniert die Programm- und Richtungsdiskussion in der Partei. Er sorgt für die Koordinierung und praktische Zusammenarbeit mit der Bundespartei, anderen Landesverbänden und internationalen Piratenparteien. Er regelt die Teilnahme an Wahlen und das Funktionieren der innerparteilichen elektronischen Kommunikation. Ausserdem vertritt er den Generalsekretär.

10a.) Aufgaben – sonstiges

Sollte die Handlungsfähigkeit einzelner Positionen des Vorstandes beeinträchtigt sein, können durch einfache Vorstandsmehrheit die Aufgaben auf andere Vorstandmitglieder für die Dauer der Handlungsunfähigkeit übertragen werden. Der Vorstand kann durch Beschluß zeitgebundene Gremien zur organisatorischen Entlastung bilden.

11.) Beschlüsse

Beschlüsse des Vorstandes werden aus dem bestätigten Protokoll entnommen und auf der Webseite unter dem Punkt "Vorstand/Beschlüsse" veröffentlicht.


Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Beschluss in Kraft.

Halle/Saale, den 02.08.2009

gez. Rene Emcke - Vorsitzender gez. Andreas Ratanski - Vorsitzender gez. Stefal Riegel - stellv. Vorsitzender gez. Angelika Saidi - stellv. Vorsitzende gez. Theres Heinrich - Schatzmeisterin gez. Martin Müller - Generalsekretär gez. Jörg Lenz - Politischer Geschäftsführer