Benutzer:AndiPopp/Beauftragung ppint
Beauftragung eines Koordinators für Pirate Party International
N.N. (1-3)
Zuständiger Vorstand
Jens Seipenbusch, Vorsitzender
Frist
Die Beauftragung ist während der gesamten Amtszeit des Bundesvorstands auf Widerruf gültig
Zusätzliche Vorraussetzung
Der Beauftragte muss über verhandlungssichere Englisch-Kenntnisse verfügen. Der Beauftragte
Beschreibung der grundlegenden Aufgaben und Ziele
Der Beauftragte ist das kommunikative Bindeglied zwischen der Piratenpartei Deutschland und der Pirate Party International. Seine primären Aufgaben umfassen die Weiterleitung von Informationen aus der Kommunikation der pp.int an die Piratenpartei Deutschland und ihre Organe.
Entscheidungskompetenzen
Entscheidungskompetenz | Vorraussetzungen | Mitentscheidende |
---|---|---|
Vertretung der Piratenpartei innerhalb der pp.int (repräsentativ) | Der Beauftragte vertritt die PIRATEN innerhalb der pp.int. Dies umfasst die Kommunikation von Beschlüssen und anderen offiziellen Informationen an die pp.int. | Mitbeauftragte |
Antragsrecht an den Vorstand | Der Beauftragte enthält wie der Leiter der Bundesgeschäftstelle das offizielle Antragsrecht an den Vorstand. | Mitbeauftragte |
Vorbereitung von Vorstandsbeschlüssen bzgl. pp.int | Der Beauftragte fasst für die pp.int notwendige Vorstandsbeschlüsse in Anträge. Andere Mitglieder müssen vor Anträgen bezüglich pp.int diese mit dem Beauftragten absprechen. | Mitbeauftragte |
Ernennung von Mitarbeitern für int. Koordination | Weitere Mitarbeiter sind an dem Beauftragen weisungsgebunden. Sie müssen Mitglied der Partei sein und sollen langfristige Parteierfahrung oder andere entsprechende Qualifikationen haben. Die Mitarbeiter unterstützen den Beauftragten bei seinen Aufgaben und Kompetenzen. | Mitbeauftragte |
Beauftragung eines Koordinators für Piratenpartei der deutschsprachigen Länder (DACH-Piratenparteien)
N.N. (1-3)
Zuständiger Vorstand
Andreas Popp, Stellvertretender Vorsitzender
Frist
Die Beauftragung ist während der gesamten Amtszeit des Bundesvorstands auf Widerruf gültig
Zusätzliche Vorraussetzung
Südlich gelegener Wohnort zwecks physischer Treffen von Vorteil.
Beschreibung der grundlegenden Aufgaben und Ziele
Der Beauftragte ist das kommunikative Bindeglied zwischen der Piratenpartei Deutschland und den DACH-Piratenparteien. Seine primären Aufgaben umfassen die Weiterleitung von Informationen aus der Kommunikation der DACH-Piratenparteien an die Piratenpartei Deutschland und ihre Organe.
Entscheidungskompetenzen
Entscheidungskompetenz | Vorraussetzungen | Mitentscheidende |
---|---|---|
Vertretung der Piratenpartei innerhalb der DACH-Piratenparteien (repräsentativ) | Der Beauftragte vertritt die PIRATEN innerhalb der DACH-Piratenparteien. Dies umfasst die Kommunikation von Beschlüssen und anderen offiziellen Informationen an die DACH-Piratenparteien. | Mitbeauftragte |
Antragsrecht an den Vorstand | Der Beauftragte enthält wie der Leiter der Bundesgeschäftstelle das offizielle Antragsrecht an den Vorstand. | Mitbeauftragte |
Vorbereitung von Vorstandsbeschlüssen bzgl. der DACH-Piratenparteien | Der Beauftragte fasst für die pp.int notwendige Vorstandsbeschlüsse in Anträge. Andere Mitglieder müssen vor Anträgen bezüglich der DACH-Piratenparteien diese mit dem Beauftragten absprechen. | Mitbeauftragte |
Ernennung von Mitarbeitern für int. Koordination | Weitere Mitarbeiter sind an dem Beauftragen weisungsgebunden. Sie müssen Mitglied der Partei sein und sollen langfristige Parteierfahrung oder andere entsprechende Qualifikationen haben. Die Mitarbeiter unterstützen den Beauftragten bei seinen Aufgaben und Kompetenzen. | Mitbeauftragte |