HH:Satzung/Anträge/Amtszeit des Landesvorstandes
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Version vom 10. August 2012, 17:22 Uhr von imported>Fridtjof (hat „HH:Satzung/Änderungsanträge/Amtszeit des Landesvorstandes“ nach „HH:Satzung/Anträge/Amtszeit des Landesvorstandes“ verschoben)
Änderung im Kontext
12 DER LANDESVORSTAND
(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von 2 Jahren eines Jahres gewählt, er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Landesvorstandes im Amt.