HH:Satzung/Anträge/Vergrößerung des Landesvorstandes

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Änderung im Kontext

12 DER LANDESVORSTAND

(2) Dem Landesvorstand gehören mindestens 3 Piraten an. fünf Piraten an: Die Vorstandsmitglieder nehmen untereinander eine Geschäftsverteilung in Vorsitzender/-de, stellvertretender Vorsitzender/-de, Schatzmeister/-in und Beisitzer/-in vor. Eine Wiederwahl ist möglich. Alle Vorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht, nur bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und mindestens zwei Beisitzer.